Deutscher Gewerkschaftsbund

28.09.2016
Freihandelsabkommen

CETA: nachbessern!

einblick 15/2016

Der DGB fordert beim kanadisch-europäischen Freihandelsabkommen weiterhin Nachbesserungen – insbesondere rechtsverbindliche Vereinbarungen beim Investorenschutz, der öffentlichen Daseinsvorsorge und den Arbeitnehmerrechten.

Demonstration Berlin für gerechten Welthandel

flickr/Ruben Neugebauer, CC BY 2.0

Im Oktober wird es ernst: Am 27. des Monats soll CETA auf dem EU-Kanada-Gipfel grünes Licht bekommen. Der DGB und die Gewerkschaften lehnen das Abkommen in der vorliegenden Form weiterhin ab. Zwar gab es – als Reaktion auf den öffentlichen Druck – wichtige Verbesserungen, doch es gibt noch große Baustellen.

Investitionsschutz beschränken

Ein Erfolg ist, dass die intransparenten, privaten Schiedsstellen vom Tisch sind. Stattdessen soll ein öffentlich-rechtlicher Investitionsgerichtshof eingerichtet werden. Der DGB fordert weiterhin, den Investitionsschutz darauf zu beschränken, dass ausländische Investoren nicht diskriminiert werden. Dann wären auch Klagen gegen sinnvolle Regulierungen nicht möglich, kanadische Investoren wären gegenüber europäischen, die in der EU nicht klageberechtigt wären, nicht bessergestellt. Zudem sollte noch mehr für die Unabhängigkeit der RichterInnen getan werden.

Auch an weiteren Punkten bestehen DGB und Gewerkschaften auf verbindlichen Vereinbarungen: Bestehende und künftige Dienstleistungen der öffentliche Daseinsvorsorge müssen vom gesamten Abkommen ausgenommen sein – insbesondere auch vom Investitionsschutz. Auch muss es weiter möglich sein, öffentliche Aufträge nur an Unternehmen zu vergeben, die sich an Tarifverträge und bestimmte Sozial- und Umweltstandards halten.

Vorsorgeprinzip absichern

In den EU-Verträgen ist das Vorsorgeprinzip verankert. Produkte und Waren werden nur zugelassen, wenn ihre Unbedenklichkeit nachgewiesen ist. Die Anerkennung des Vorsorgeprinzips muss auch in CETA abgesichert sein, fordert der DGB. Klar ist: Es darf nicht nur öffentliche Absichtserklärungen geben, sondern bis zur endgültigen Ratifizierung muss rechtsverbindlich nachgebessert werden.

Der öffentliche Druck darf jetzt nicht nachlassen. Der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann stellt klar: „Wir setzen uns für rechtsverbindliche Klarstellungen ein.“ In der vorliegenden Form sei das Abkommen nicht zustimmungsfähig. Hoffmann bewertet es positiv, dass die SPD wesentliche Forderungen der Gewerkschaften zum geplanten Freihandelsabkommen CETA aufgenommen hat.

Substantiellen Verbesserungen

„An diesem Punkt muss auch die EU-Kommission zeigen, dass sie bereit zu substantiellen Verbesserungen ist“, so Hoffmann. Auf dem EU-Kanada-Gipfel müssten diese Punkte rechtsverbindlich festgeschrieben werden.


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