Deutscher Gewerkschaftsbund

29.01.2018

Premiere: Fahrradkuriere gründen Betriebsrat

Sie sind mit ihren eigenen Fahrrädern unterwegs, müssen Ausrüstung und Reparaturen selbst bezahlen und haben oft befristete, schlecht bezahlte Teilzeitverträge: Die Arbeitsbedingungen der Kurierfahrer beim Essenslieferdienst Deliveroo sind alles andere als rosig. Protest dagegen regt sich schon länger. Jetzt wollen die ersten Fahrerinnen und Fahrer einen Betriebsrat gründen.

Fahrrad von Essensliederdienst Deliveroo lehnt an einer Hauswand

DGB/adrianhancu/123rf.com

Kuriere unter Druck

Das Geschäftsmodell von Deliveroo und Mitbewerber Foodora ist einfach: Kunden bestellen ihr Essen online in ausgewählen Restaurants, die keinen eigenen Lieferservice haben. Fahrrad-Kuriere von Deliveroo oder Foodoro holen die Mahlzeit dort ab und liefern sie beim Kunden aus. Klingt praktisch, umweltfreundlich und hip - ist aber ein hart umkämpfter Markt und für die Fahrerinnen und Fahrer ein Knochenjob. Sie arbeiten maximal flexibel, haben kaum Einfluss auf die Schichtplanung und müssen Arbeitsmittel und Reparaturen selbst zahlen.

Gemeinsame Protestaktion

Seit längerem regt sich Widerstand gegen die schlechten Arbeitsbedingungen. So haben Kuriere beider Unternehmen im Sommer letzten Jahres bei einer gemeinsamen Protestaktion in Berlin lautstark ihren Unmut geäußert und ihre Forderungen an die Arbeitgeber formuliert. Dazu gehören unter anderem: ein höherer Stundenlohn, bessere Planbarkeit bei der Schichtverteilung und eine Übernahme der Kosten für Fahrradreparaturen und Smartphone - unverzichtbare Arbeitsmittel für die Kuriere. 

Erster Betriebsrat im Unternehmen

Jetzt gehen die Fahrerinnen und Fahrer von Deliveroo den nächsten Schritt: Sie wollen in Köln einen Betriebsrat gründen, den allerersten im gesamten Unternehmen. Unterstützt werden sie dabei von der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). Sie spricht von einem "unfassbar prekären Beschäftigungssektor" und sieht in dem Betriebsrat die Möglichkeit, endlich mit dem Arbeitgeber über strittige Punkte wie Verschleißpauschalen oder eine gerechte Verteilung von Schichten und Boni zu verhandeln.

Dialog auf Augenhöhe

„Ein Betriebsrat ist das einzige Gremium, welches durch das Betriebsverfassungsgesetz rechtlich verankerte Mitbestimmungsrechte hinsichtlich der Interessenvertretung der Beschäftigten im Betrieb hat", erkärt Lisa Baumeister von der Gewerkschaft NGG in Köln auf welt.de. "Alle anderen Formen von Dialogen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern finden nicht auf Augenhöhe statt, und aus diesen Formen können keine rechtlich bindenden Absprachen resultieren.“

Mehr zum Thema: facebook-Seite "Liefern am Limit" der Gewerkschaft NGG


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