Deutscher Gewerkschaftsbund

21.09.2018
Mieten

Wohngipfel der Bundesregierung: "Politik der Trippelschritte"

Ergebnisse werden den Erwartungen nicht gerecht

Die Bundesregierung will Wohnen wieder bezahlbar machen - doch die Maßnahmen, die dazu heute beschlossen wurden, reichen bei weitem nicht aus. Im Gegenteil: "Wer weiter eine Politik der Trippelschritte macht, braucht sich über einen schwindenden sozialen Zusammenhalt nicht zu wundern", kritisiert DGB-Vorstand Stefan Körzell.

Fassaden von Altbauten

DGB/totalpics/123rf.com

Baukindergeld für Familien, Steuerabschreibungen für den Bau von Mietwohnungen und mehr Geld für den sozialen Wohnungsbau: Auf dem Wohngipfel der Bundesregierung wurde eine Wohnoffensive beschlossen, mit der die hohen Mietkosten eingedämmt werden sollen. Insgesamt sollen bis zu 1,5 Millionen neue Wohnungen gebaut werden.

Das klingt gut - ist aber angesichts der massiven Probleme längst nicht ausreichend. "Die Gipfelergebnisse werden den Erwartungen der arbeitenden Menschen und Mieter nicht gerecht", kommentiert DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell. "Die geplanten Maßnahmen reichen keinesfalls, um den Bedarf an bezahlbarem Wohnraum schnell zu decken, geschweige denn den Anstieg der Mieten zu bremsen. Wer weiter eine Politik der Trippelschritte macht, braucht sich über einen schwindenden sozialen Zusammenhalt nicht zu wundern."

Portrait Stefan Körzell

DGB/Simone M. Neumann

"Ein Tropfen auf den heißen Stein"

"Auch wenn in dieser Legislatur 100.000 neue Sozialwohnungen gebaut werden sollen - im gleichen Zeitraum fallen etwa 150.000 Wohnungen aus der Preisbindung, der Bestand nimmt also weiter ab", so Körzell weiter. "Die beabsichtigten 1,5 Milliarden Euro, die der Bund jährlich für Sozialmietwohnungen ausgeben will, sind da nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Pro Jahr müssten mindestens 400.000 Wohnungen gebaut werden, davon sollten mindestens 100.000 preis- und belegungsgebunden sein. Überdies sollte die Mietpreisbremse flächendeckend und unbefristet gelten. In das Gesetz gehören Sanktionen rein; die Vermieter müssen mit Bußgeldern rechnen, wenn sie gegen die Vorgaben verstoßen und etwa bei Neuvermietung keine Auskunft über die Vormiete erteilen wollen."


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