Deutscher Gewerkschaftsbund

27.11.2017

Aktuelle Urteile zur betrieblichen Mitbestimmung 2017

einblick Dezember 2017

Das Betriebsverfassungsgesetz gibt den Rahmen der betrieblichen Mitbestimmung vor. In vielen strittigen Fragen klären die Arbeitsgerichte, was es zum Beispiel bei den Betriebsratswahlen zu beachten gilt oder wo Betriebsräte mitbestimmen dürfen. Ein Urteile-Dossier fast aktuelle Urteile zusammen.

Teaser Justiz Gericht Urteil Recht

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Betriebsratswahl: Keine Anfechtung bei Fehler im Wahlvorstand

Fehler bei der Bildung des Wahlvorstandes begründen regelmäßig keine Anfechtbarkeit der nachfolgend durchgeführten Betriebsratswahl.

Landesarbeitsgericht München, Beschluss vom 16. Mai 2017 – 6 TaBV 108/16

Facebook-Auftritt: Betriebsrat bestimmt mit

Ermöglicht der Arbeitgeber auf seiner Facebook-Seite für andere Facebook-Nutzer die Veröffentlichung von sogenannten Besucher-Beiträgen („Postings“), die sich auf das Verhalten oder die Leistung einzelner Beschäftigter beziehen, unterliegt die Ausgestaltung dieser Funktion der Mitbestimmung des Betriebsrats.

Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 13. Dezember 2016 – 1 ABR 7/15

Gehaltserhöhung: Kann mitbestimmungspflichtig sein

Erhöht ein Arbeitgeber einen Monat nach einer Gehaltserhöhung für alle Mitarbeiter noch einmal für einige Mitarbeiter das regelmäßige Entgelt aus Gründen, die mit der Leistung dieser Mitarbeiter in Zusammenhang stehen, kann dies dazu führen, dass die Maßnahme mitbestimmungspflichtig ist.

Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 22. August 2017 – 14 TaBV 25/17

Betriebsratstätigkeit: Auch außerhalb der Arbeitszeit

Betriebsratstätigkeit liegt nur insoweit außerhalb der Arbeitszeit im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes, als sie zusätzlich zu der Arbeitszeit des Betriebsratsmitgliedes geleistet wird. Als solche versteht man die durch Arbeitsleistung oder erforderliche Betriebsratstätigkeit ausgefüllte Arbeitszeit. Dem Arbeitgeber steht für die zu gewährende Arbeitsbefreiung ein Bestimmungsrecht nach billigem Ermessen zu. Der Arbeitgeber kann auch Freizeit im Vorgriff gewähren, wenn die Freizeit in Ansehung bevorstehender Betriebsratstätigkeit gewährt wird und vom Betriebsratsmitglied planbar als Freizeit genutzt werden kann.

Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 18. Januar 2017 – 7 Sa 392/16

BR-Wahl: Muss geheim sein

Der Grundsatz der geheimen Wahl erfordert geeignete Vorkehrungen für die unbeobachtete Kennzeichnung der Stimmzettel – wie das Aufstellen von Wandschirmen oder Trennwänden, solange nicht in einem überwachbaren Nebenraum gewählt wird. Entscheidend ist nicht, ob der Wähler tatsächlich beobachtet wurde, sondern ob er subjektiv die Überzeugung haben konnte, unbeobachtet zu sein.

Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 13. Dezember 2016 – 9 TaBV 85/16

Betriebsratstätigkeit: Erholungszeit ist zu beachten

Mitglieder des Betriebsrats sind auch dann von ihrer beruflichen Tätigkeit – ohne Minderung ihres Arbeitsentgelts – zu befreien, wenn eine außerhalb der Arbeitszeit liegende erforderliche Betriebsratstätigkeit die Arbeitsleistung unmöglich oder unzumutbar gemacht hat. Ein Betriebsratsmitglied, das zwischen zwei Nachtschichten tagsüber an einer Betriebsratssitzung teilzunehmen hat, ist berechtigt, die Arbeit in der vorherigen Nachtschicht vor dem Ende der Schicht einzustellen, wenn nur dadurch eine ununterbrochene Erholungszeit von elf Stunden am Tag gewährleistet ist.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18. Januar 2017 – 7 AZR 224/15

Betriebsratsmitglied: Bei Drohung, Ausschluss

Ein Betriebsratsmitglied kann auf Antrag des Arbeitgebers aus dem Betriebsrat ausgeschlossen werden, wenn er androht, seine anstehenden Betriebsratsaufgaben erst erledigen zu können oder zu wollen, wenn seine privaten Angelegenheiten (Forderung nach einer Zulage) geregelt seien.

Landesarbeitsgericht München, Beschluss vom 17. Januar 2017 – 6 TaBV 97/16

BR-Wahl: Anforderungen an den Wahlvorstand

Eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft kann – ebenso wie die Arbeitnehmer des Betriebs – einen Vorschlag für die Wahl des Betriebsrats einreichen. Der Vorschlag muss bestimmten formellen Anforderungen genügen. Diese sind aber nicht zu hoch anzusetzen. So genügt es, wenn sich die Gewerkschaftsbeauftragten auf die Kopie eines bereits im Original eingereichten Wahlvorschlags beziehen.

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 9. Januar 2017 – 3 TaBVGa 3/16

Outlook- Gruppenkalender: Betriebsrat ist zu beteiligen

Hat der Arbeitgeber vor der Einrichtung des Gruppenkalenders in Outlook den Betriebsrat nicht beteiligt, ist eine Weisung, den Gruppenkalender zu benutzen, unwirksam. Eine entsprechende Abmahnung ist aus der Personalakte zu entfernen.

LAG Nürnberg, Urteil vom 21. Februar 2017 - 7 Sa 441/16


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