Die aktuellen Regelungen zu den sogenannten „Masseverfahren“ im Arbeitsrecht führen zu einem hohen organisatorischen Aufwand für Prozessvertreter*innen und Gerichte. Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften schlagen deshalb die Einführung von arbeitsrechtlichen Sammelklagen vor. Um diese interessengerecht zu gestalten, müssen verschiedene Eckpunkte berücksichtigt werden.
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Sogenannte Masseverfahren beschäftigten nicht nur die Zivilgerichte (wie etwa die Verfahren rund um die Diesel-Abgas-Affäre), sondern sind auch in der Arbeitsgerichtsbarkeit keine Seltenheit. Wenn etwa der Arbeitgeber Sonderzahlungen wie das Weihnachtsgeld einstellt, tariflich vorgesehene Zuschläge nicht zahlt oder auch bei Massenentlassungen, betrifft dies regelmäßig eine Vielzahl von Arbeitnehmer*innen gleichermaßen. Obwohl der Sachverhalt der gleiche ist, müssen die Arbeitnehmer*innen jeweils individuell Klage erheben, individuelle Prozesse führen, die Gerichte müssen individuelle Urteile erlassen.
Derartige Masseverfahren bedeuten einen erheblichen organisatorischen Aufwand für die Prozessvertreter*innen und die Gerichte gleichermaßen. Die derzeitigen prozessrechtlichen Werkzeuge wie etwa die Streitgenossenschaft reichen hierfür nicht aus. Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften schlagen daher vor, die Möglichkeit einzuführen, mehrere Verfahren in einer eigenständigen arbeitsgerichtlichen Sammelklage zusammenzufassen – unter Beachtung der arbeitsgerichtlichen Besonderheiten –, die das Bündeln von Klagen mehrerer Kläger*innen auch in großer Zahl handhabbar macht. Immer dann, wenn die gemeinsame Verhandlung und Entscheidung zweckmäßig sind, also maßgebliche Fragen Viele betreffen, sollte die Sammelklage möglich sein – um Ressourcen zu schonen sowie Prozesse zu beschleunigen.
Mit der arbeitsrechtlichen Sammelklage soll der administrative und auch der kostenmäßige Aufwand zum Führen einer Vielzahl von Einzelverfahren verringert werden. Gleichzeitig muss Ziel sein, dass mit der Sammelklage nicht nur lediglich Vorfragen geklärt werden, sondern mit Abschluss der Sammelklage jede*r Kläger*in einen vollstreckbaren Titel hat.
Hierzu haben der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften ein Diskussionspapier zur Einführung einer arbeitsrechtlichen Sammelklage erstellt, in dem dargelegt wird, wie eine solche Sammelklage aus der Sicht des DGB und seinen Mitgliedsgewerkschaften ausgestaltet sein sollte.
Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften legen ein Diskussionspapier zu Sammelklagen im Arbeitsrecht vor.