Deutscher Gewerkschaftsbund

09.02.2022
Datenschutz für Beschäftigte

Vertrauen ist gut, Rechte sind besser

DGB legt Gesetzentwurf für ein eigenständiges Beschäftigtendatenschutzgesetz vor

Nicht erst seit der Pandemie nutzen Arbeitgeber*innen immer häufiger digitale Methoden, um Beschäftigte zu überwachen oder personenbezogene Daten über sie zu sammeln. Oft geschieht das sogar heimlich. Eine Rechtsgrundlage dafür gibt es kaum. Damit Persönlichkeitsrechte am Arbeitsplatz gewahrt werden, braucht es daher verbindliche Regelungen.

Überwachungskameras

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Zwar setzt die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) enge Grenzen, was das Sammeln von Daten betrifft, doch ein eigenes Gesetz zum Datenschutz im Arbeitsrecht gibt es noch nicht. Mit einem Gesetzentwurf des DGB soll sich das nun ändern.

Es gibt heute fast kein Berufsfeld mehr, in dem Beschäftigte nicht automatisch kontrolliert werden können. Seit es digitale Werkzeuge zur Datenerhebung gibt, können personenbezogene Daten sogar noch leichter erhoben, vernetzt und ausgewertet werden. Von der Videoüberwachung am Arbeitsplatz, dem Abhören von Mitarbeiter*innen bis zum Einsatz von GPS-Trackern,- die technischen Möglichkeiten und Funktionen betrieblicher Software sind dazu geeignet, persönliche Daten von Beschäftigten zu verarbeiten und zu speichern.

Das Datensammeln kann sogar schon vor dem eigentlichen Arbeitsverhältnis beginnen. Bereits bei Bewerbungen werden personenbezogenen Daten preisgegeben oder abgefragt.

Erlaubt ist all das nur mit einer besonderen rechtlichen Grundlage oder einer schriftlichen Einwilligung der betroffenen Person. Denn die Grundsätze der größtmöglichen Sparsamkeit bei der Datenerhebung und der Zweckgebundenheit gelten auch beim Datenschutz auch rund um den Arbeitsplatz.

Aus Gewerkschaftsperspektive ist es daher nötig, den rasch voranschreitenden Entwicklungen insbesondere der elektronischen Datenverarbeitung im Arbeits-, Dienstleistungs- und Produktionsprozess mit immer neuen Digitalisierungsschüben ein interessengerechtes Regelungswerk entgegenzusetzen. Beschäftigte müssen die rechtliche Möglichkeit haben, sich gegen unzulässige Datenverarbeitung oder Überwachung zu wehren. Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften legen dazu einen Entwurf für ein eigenständiges Beschäftigtendatenschutzgesetz vor. Der Gesetzentwurf wurde von dem Datenschutzexperten Prof. Dr. Peter Wedde gemeinsam mit dem DGB und seinen Mitgliedsgewerkschaften erarbeitet.

DGB-Entwurf eines Beschäftigtendatenschutzgesetzes (PDF, 290 kB)

Mit dem Entwurf eines eigenständigen Beschäftigtendatenschutzgesetzes legen der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften ein individualrechtlich ausgerichtetes Normenpaket vor. Dies ist erforderlich, um die Beschäftigten im digitalen Zeitalter effektiv vor Datenmissbrauch zu schützen und ihre Persönlichkeitsrechte zu wahren.


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