Die Bundesregierung hat nun ein Gesetzentwurf beschlossen, womit Arbeitnehmer*innen besser vor Kündigungen und Mobbing geschützt werden sollen, die auf Missstände in Unternehmen oder Behörden hinweisen. Ein umfassender Schutz für hinweisgebende Personen ist in diesem Entwurf aber Fehlanzeige, kritisiert DGB-Vorstand Anja Piel und fordert Nachbesserungen.
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Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied, sagt zum heute vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf für ein Hinweisgeberschutzgesetz in Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie:
„Gut ist, dass die Bundesregierung nun tätig wird und die in der letzten Legislatur versäumte Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie nachholt. Ein umfassender Schutz für hinweisgebende Personen ist in diesem Gesetzentwurf aber Fehlanzeige, er geht nicht weit genug. Die europäische Richtline hätte viel mehr Potential geboten. Die Ampel-Koalition verpasst damit die große Chance, die strukturelle Unterlegenheit von Beschäftigten im Arbeitsverhältnis auszugleichen.
Für uns ist klar: Wer den Mut hat, Missstände wie beispielsweise Gammelfleisch oder mangelnden Arbeitsschutz zu melden verdient Dank und Anerkennung, statt Repressalien und Nachteile befürchten zu müssen. Das muss ausdrücklich geregelt werden – schließlich sind solche Meldungen im gesamtgesellschaftlichen Interesse. Zwar sieht die Koalition jetzt vor, dass Meldestellen grundsätzlich auch anonym eingehende Meldungen bearbeiten sollen, das ist gut. Die Ampel versäumt aber, praktikable Wege für anonyme Meldungen zu schaffen. Damit ist zu befürchten, dass diese Verbesserung wirkungslos bleibt. Die Parlamentarier müssen dieses Gesetz im weiteren Verfahren an einigen Stellen nachbessern.“
Download:
Positionspapier: Die Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937 vom 23. Oktober 2019) in deutsches Recht – Anforderungen aus gewerkschaftlicher Sicht.