Die Abwehr pan- und epidemiologischer Gefahren ist Teil des Bevölkerungsschutzes – und damit eine Aufgabe des Staates. Deshalb ist es eine gute Nachricht, dass SPD und CDU/CSU nun einer DGB-Forderung nachkommen und bei der Übernahme der Kosten für Corona-Schutzimpfungen und -Tests durch den Bund nachbessern.
DGB/Simone M. Neumann
Corona stellt uns als Gesellschaft vor neue Herausforderungen und vor neue Fragen. Bei einer dieser Fragen wollen die Regierungsfraktionen nun nachbessern: Wer übernimmt die Kosten für die Corona-Schutzimpfungen und -Tests? Der DGB hat in der Vergangenheit mehrmals klargestellt: Der Staat trägt die Verantwortung für die Gewährleistung der öffentlichen Gesundheit im Sinne des Seuchenschutzes und der Pandemiebekämpfung – und sollte deshalb auch die dadurch entstehenden Kosten tragen.
Im § 20i des Sozialgesetzbuch V steht momentan, dass das Bundesministerium für Gesundheit – sofern der Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt hat – per Rechtsverordnung auch die Finanzierung zu Lasten der Liquiditätsreserven des Gesundheitsfonds regeln kann. Damit würden letztlich die Krankenkassen zum Geldgeber einer Leistung, die klar in den Verantwortungsbereich der öffentlichen Hand gehört.
Und tatsächlich hat das BMG von dieser Möglichkeit auch Gebrauch gemacht und mit der Coronavirus-Impfverordnung die Kosten für Impfzentren in Teilen auf die Krankenkassen abgewälzt – in den Augen des DGB eine Mehrbelastung der Sozialversicherungsträger mit versicherungsfremden Leistungen. Auch die privaten Krankenversicherungen sind anteilig an der Kofinanzierung durch GKV und PKV beteiligt. In der Berechnung der Anteile der Privaten lag allerdings der nächste Fehler: Die Privaten sollten nur für 7 Prozent der Kosten aufkommen, dabei versichern sie doch immerhin ca. 10 Prozent der Bevölkerung. Damit steckte in der versicherungsfremden Mehrbelastung der Krankenkassen zugleich auch eine überproportionale Mehrbelastung der Gesetzlichen.
Mit dem nun vorliegenden Änderungsentwurf der Regierungsfraktionen werden beide Fehler vorerst behoben. Denn die Kosten, die das BMG auf die Liquiditätsreserven des Gesundheitsfonds umlegen kann, sollen mit Wirkung zum 1. Januar 2021 aus Bundesmitteln erstattet werden. Zusammen mit der Übernahme der Kosten durch den Bund soll zugleich auch die Beteiligung der Privaten gestrichen werden. Damit käme der Bund nun seiner politischen und letztlich auch finanziellen Verantwortung nach – und würde die Gesetzlichen Krankenkassen, die ohnehin dieses Jahr wieder mit einer Finanzierungslücke in Milliardenhöhe rechnen, nicht noch mit versicherungsfremden Leistungen zusätzlich belasten.
Der DGB jedenfalls begrüßt diese Einsicht. Die sozialen, ökonomischen und auch gesundheitlichen Folgen der Pandemie werden wohl auch in Zukunft eine Herausforderung der Sozialversicherungsträger sein. Ein Grund mehr, ihnen jetzt nicht noch zusätzliche, versicherungsfremde Finanzierungsaufgaben zu stellen.