Deutscher Gewerkschaftsbund

27.06.2023
Die gesetzlichen Krankenkassen

FAQ zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist in Deutschland ein wichtiger Teil des gesetzlichen Sozialversicherungssystems. Wie entwickeln sich die Kosten? Was ist der Gesundheitsfonds und wozu brauchen wir einen Bundeszuschuss? Was ist der Unterschied zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung und der privaten Krankenversicherung (PKV)? Wir bieten Fragen und Antworten!

Geldscheine und Fieberthermometer

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Inhaltsverzeichnis

Wie finanziert sich die gesetzliche Krankenversicherung (GKV)?

Die GKV ist grundsätzlich beitragsfinanziert: Abhängig beschäftigte Versicherte und deren Arbeitgeber*innen zahlen einen festgelegten Beitrag (aktuell 14,6%) ihres Bruttolohns sowie zusätzlich einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag (aktuell durchschnittlich 1,6%) zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen in den Gesundheitsfonds. Die Beitragskosten werden zwischen Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen paritätisch aufgeteilt. Zusätzlich überweist der Bund jährlich einen pauschalen Betrag an den Gesundheitsfonds. Dieser liegt 2023 bei 16,5 Mrd. EUR (jährlich: 14,5 Milliarden EUR plus 2 Milliarden EUR zusätzlich für 2023).

Was ist der Gesundheitsfonds?

Der Gesundheitsfonds ist der Topf für den Finanzausgleich, der die Finanzierung der GKV sicherstellt und den Zuweisungen an die einzelnen Krankenkassen dient. Die Höhe der Zuweisung hängt von der Versichertenstruktur der einzelnen Kassen ab. Die Gelder werden dabei nach einem komplexen Verteilungssystem, dem sogenannten morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (morbi RSA), an die Krankenkassen verteilt, um eine gerechte Verteilung der Mittel zwischen den gesetzlichen Krankenkassen zu gewährleisten.

Zur Absicherung wirtschaftlicher Schwankungen besitzt der Gesundheitsfonds eine gesetzlich festgelegte Liquiditätsreserve als eine Art „Schutzschirm“. Diese Reserve sollte jedoch nur für kurzfristige Überbrückungen von konjunkturbedingte Einnahmeschwankungen verwendet werden und nicht, um strukturelle Defizite auszugleichen.

Wie funktioniert der Bundeszuschuss?

Der Bundeszuschuss ist die staatliche Förderung für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Er dient der Refinanzierung gesamtgesellschaftlicher und familienpolitischer Ausgaben der GKV, die ordnungspolitisch vom Staat finanziert werden müssten. Welche Aufgaben das genau sind, ist jedoch nicht rechtlich definiert oder gesetzlich festgelegt.

Die Zuwendungen des Bundes an den Gesundheitsfonds sind deutlich zu gering, da sie nur einen Bruchteil der Kosten der GKV decken. Die Höhe des Zuschusses muss daher an die Entwicklung der Einkommen und der Ausgaben im Gesundheitswesen kontinuierlich angepasst werden.

Wie entwickeln sich die Kosten in der GKV?

Allein von 2010 bis 2021 haben sich die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung von 175,99 Mrd EUR auf 285 Mrd EUR erhöht.

Liniendiagramm, das die Entwicklung der Einnahme und Ausgaben der gesetzlichen Krankenkasse von 2010 bis 2021 darstellt.

DGB/Berliner Botschaft

Für die Jahre 2022 und 2023 geht der beim Bundesamt für Soziale Sicherung beheimatete Schätzerkreis von Einnahmen des Gesundheitsfonds von 268,9 Mrd. EUR bzw. von 275,1 Mrd. EUR aus. Diese beinhalten nicht die Einnahmen der Krankenkassen aus Zusatzbeiträgen. Demgegenüber werden für 2022 und 2023 Ausgaben der GKV auf in Höhe von 286,7 Mrd. EUR bzw. 299,9 Mrd. EUR geschätzt.

Um die Kostensteigerung in den Griff zu bekommen und eine bezahlbare und qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung für alle zu sichern, braucht es unter anderem:

  • eine effizientere Versorgungssteuerung,
  • mehr Digitalisierung und
  • faire Arzneimittelpreise.

Mehr lesen zu den Forderungen des DGB für eine stabile und solidarische Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung!

Was sind Beitragsbemessungsgrenze (BBG) und Versicherungspflichtgrenze (VPG) in der gesetzlichen Krankenversicherung?

Die Beitragsbemessungsgrenze ist die Obergrenze für die Berechnung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung. Sie liegt aktuell bei 4987,50 € Bruttoverdienst monatlich. Wer ein höheres Bruttogehalt bezieht, zahlt also prozentual niedrigere Beiträge an die GKV, da nicht das gesamte Gehalt zur Berechnung der individuellen Beitragshöhe herangezogen wird.

Die Versicherungspflichtgrenze definiert das Einkommen, ab dem Arbeitnehmer*innen sich von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreien lassen können. Sie liegt aktuell bei 5550 € Bruttoverdienst monatlich. Ab diesem Einkommen können Versicherte zur PKV wechseln.

Beide Richtwerte werden jährlich an die Lohnentwicklung in Deutschland angepasst und sind relevante Kennwerte zur Berechnung und Umverteilung der Finanzierungslast.

Was bewirkt die stufenweise Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der GKV?

Die stufenweise Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hat zur Folge, dass Menschen mit höheren Einkommen stärker in die GKV einzahlen müssen. Das Ziel dahinter ist, die Beitragslast auf eine breitere Basis zu verteilen, um Personen mit niedrigen und mittleren Einkommen finanziell nicht noch stärker zu belasten.

Seit wann gibt es die gesetzliche Krankenversicherung?

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) gibt es in Deutschland seit dem Jahr 1883. Damals wurde die Krankenversicherungspflicht für Arbeiter*innen eingeführt, um auch Menschen mit niedrigem Einkommen eine finanzielle Absicherung im Krankheitsfall zu ermöglichen. Zunächst stand die Zahlung von Krankengeld im Vordergrund und nicht die medizinische Versorgung. Seither wurden die Leistungen der GKV stetig erweitert und auch auf weitere Berufsgruppen ausgedehnt.

Was ist der Unterschied zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung?

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist eine Pflichtversicherung für Arbeitnehmer*innen mit einem Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze (aktuell 5550 EUR mtl.), während die private Krankenversicherung (PKV) eine freiwillige Versicherung ist, die von Personen mit Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze, Beamt*innen und Selbstständigen gewählt werden kann. In der GKV wird der Beitrag, zumindest bis zur Beitragsbemessungsgrenze, einkommensabhängig berechnet (Leistungsfähigkeitsprinzip), während in der PKV die Höhe des Beitrags vom gewählten Versicherungsumfang, dem Gesundheitszustand und dem Eintrittsalter der versicherten Person abhängt (Äquivalenzprinzip).

Wie viele Menschen sind in der GKV und in der PKV versichert?

Im Jahr 2022 waren ca. 74,1 Millionen Menschen in der GKV versichert. Davon waren ca. 15,9 Millionen Menschen beitragsfrei mitversichert als Familienangehörige.

Die PKV-Unternehmen zählten 2022 knapp 8,7 Millionen Versicherte, von denen ca. 4,5 Millionen als Beamt*innen staatliche Beihilfe bezogen. 

Tortendiagramm Versicherte in der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung im Jahr 2021: 73,53 Millionen waren in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Davon waren 15,90 Millionen Mitglieder beitragsfrei mitversicherte Familienangehörige. 8,72 Millionen Menschen waren privat krankenversichert. Davon hatten 4,56 Millionen Menschen eine Beihilfeberechtigung.

DGB/Berliner Botschaft

Wie funktioniert die Beihilfe bei Beamt*innen?

Beamt*innen und ihre Angehörigen erhalten im Krankheits-, Pflege- und Geburtsfall individuelle Beihilfeleistungen in Form von finanzieller Unterstützung für anfallende Versorgungskosten.  Aufgrund der Ausgestaltung des Beihilferechts und der Befreiung der betroffenen Personengruppe von der Versicherungspflicht in der GKV, erfolgt diese Vorsorge in der Regel in einem beihilfefähigen Tarif einer privaten Krankenversicherung. Denn freiwillig in der GKV versicherte Beamt*innen müssen oftmals den vollen Beitrag für ihre Krankenversicherung aus eigener Tasche bezahlen, was in den meisten Fällen eine höhere finanzielle Belastung für diese Personengruppe bedeutet. Bei der pauschalen Beihilfe übernimmt der Dienstherr die Hälfte der Kosten für die GKV. So reduzieren sich die Kosten für eine GKV-Mitgliedschaft und erleichtern den Zugang für Beamt*innen zur GKV. 

 

Was bedeutet eine bessere Verzahnung zwischen ambulanter und stationärer Versorgung und wie kann sie erreicht werden?

Das Ziel ist, dass Patient*innen dort behandelt werden sollen, wo sie abhängig von ihren konkreten Bedürfnissen die beste Versorgung erhalten. Dafür muss eine kontinuierliche und effektive Behandlung sichergestellt werden, unabhängig davon, ob sie ambulant oder stationär erfolgt. Dies kann erreicht werden, indem zum Beispiel digitale Lösungen für die Kommunikation und den Datenaustausch zwischen den Versorgungsbereichen eingesetzt werden. Zusätzlich müssen Einrichtungen gemeinsamer fachärztlicher Versorgungsbereiche ermöglicht werden. In diesen Einrichtungen müssen Klinikpersonal und niedergelassene Ärzt*innen auf der Grundlage einheitlicher Rahmenbedingungen, Vergütung und Behandlungsleitlinien Patient*innen versorgen.

Was sind MVZ?

Medizinische Versorgungszentren (kurz: MVZ) sind Einrichtungen zur ambulanten medizinischen Versorgung, in denen mehrere Ärzt*innen, teilweise auch aus unterschiedlichen Fachrichtungen, unter einem Dach praktizieren. In den MVZ haben sich in den vergangen Jahren Private-Equity-Unternehmen ausgebreitet und sich vorwiegend in lukrative Fachbereiche wie Zahnmedizin, Orthopädie und Radiologie flächendeckend eingekauft. Kommunale und gemeinnützige Trägerschaften von MVZ müssen gefördert werden, damit die Gesundheitsversorgung in unterversorgten Regionen verbessert wird und die medizinische Versorgung sich an den Bedarfen der Patient*innen orientiert.

Was sind digitale Gesundheitsanwendungen?

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) sind digitale medizinische oder therapeutische Anwendungen. Sie dienen dazu, die Gesundheit der Versicherten zu fördern und die medizinische Versorgung zu unterstützen und so zu verbessern. DiGA können verschiedene Funktionen haben, wie z.B. die Überwachung von Vitaldaten, die Unterstützung bei der Medikamenteneinnahme, die Durchführung von Therapieprogrammen oder die Bereitstellung von weiteren Gesundheitsinformationen. DiGA können von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden, wenn sie einen evidenzbasierten Nutzen nachweisen können.


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