Die Inzidenzwerte und die Intensivbettenbelegungen sinken zwar: Die Pandemie ist dennoch noch nicht vorbei. Beschäftigte müssen auch weiterhin effektiv geschützt werden – und dürfen mit den Schutzmaßnahmen nicht alleine gelassen werden. Vor allem bislang ungeimpfte Beschäftigtengruppen mit einem erhöhten Expositionsrisiko dürfen jetzt nicht vergessen werden.
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In den letzten Tagen hat sich die Infektionslage in Deutschland stetig verbessert. Damit geht auch einher, dass an vielen Stellen die bisher geltenden Regelungen des Infektionsschutzes gelockert werden. Das Lockerungsgeschehen wirkt an einigen Stellen allerdings eher überstürzt als überlegt. Statt eines Überbietungswettbewerbs bei den Lockerungen braucht es auch in Zukunft einen effektiven Schutz der Beschäftigten, gerade auch während der Arbeitszeit. Hier müssen die Arbeitgeber ihrer Verantwortung gerecht und weiter verpflichtet werden, adäquate Schutzmaßnahmen umzusetzen.
Damit auch über den 30.06.2021 Handlungssicherheit für die Unternehmen besteht, fordert der DGB, dass die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung unbedingt verlängert werden muss. Ansonsten droht eine gefährliche Lücke beim Schutz der Beschäftigten, da die Pflicht zu gut greifenden Maßnahmen für den Arbeitgeber entfällt – wie etwa zu Maßnahmen zur Kontaktreduktion im Betrieb oder die Pflicht zur Bereitstellung von Tests bei Präsenzarbeit und von Masken bei sonst unzureichendem Schutz. Die Beschäftigten dürfen mit dem Infektionsschutz aber nicht alleine gelassen werden, der Arbeitsschutz liegt klar in der Verantwortung der Arbeitgeber. Genau deshalb braucht es auch weiterhin verbindliche Regelungen für Arbeitgeber an Stelle des abrupten Endes der Regelungen zum Schutz der Beschäftigten.
Dabei sollte ein besonderes Augenmerk auf die Beschäftigtengruppen mit einem erhöhten Expositionsrisiko gelegt werden. Denn mit der gerade erfolgten Aufhebung der Impfpriorisierung zum 07.06. droht genau diese Gruppe unter den Tisch zu fallen. Zur Prioritätsgruppe 3 zählten bisher explizit verschiedene besonders gefährdete Beschäftigtengruppen sowie „sonstige Personen, bei denen aufgrund ihrer Arbeits- oder Lebensumstände ein deutlich erhöhtes Risiko einer Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 besteht“. Wer zu dieser Gruppe gehört und noch keinen Impftermin ergattern konnte, verliert ersatzlos den prioritären Anspruch auf eine Impfung. Das ist nicht nur ungerecht, sondern auch zur Eindämmung des Infektionsgeschehens kontraproduktiv: Geht mit einem hohen passiven doch oftmals auch ein hohes aktives Infektionsrisiko einher.
Der DGB fordert daher die Politik auf, gerade diese Gruppe auch in Zukunft effektiv zu schützen – und besonders schnell mit Schutzimpfungen zu versorgen. Bis dahin ist es umso wichtiger, die Arbeitgeber nicht aus der Pflicht zu entlassen, mit verbindlichen Maßnahmen einen effektiven Schutz ihrer Beschäftigten zu gewährleisten. Wer seine Solidaritätsbekundungen gegenüber den besonders gefährdeten Beschäftigten aus dem letzten Jahr also ernst meint, sollte jetzt schleunigst nachbessern.