Deutscher Gewerkschaftsbund

10.11.2022

DGB-Selbstverwalter*innen fordern solidarische Finanzierung der Sozialversicherungsträger

Am 7. und 8. Oktober 2022 trafen sich die Selbstverwalter*innen im DGB zu ihrer jährlich stattfindenden Tagung für den Bereich der GKV in Erkner. Top-Thema war die dramatische Unterfinanzierung durch die Gesetzgebung zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz. Im Anschluss verabschiedeten die Selbstverwalter*innen eine Resolution mit dem Titel „Gesundheitssystem jetzt nachhaltig stabilisieren!“.

Geldscheine und Fieberthermometer

Colourbox

Die Vertreter*innen der Versicherten in den gesetzlichen Krankenkassen fordern von den Regierungsfraktionen der SPD, Bündnis 90/Die GRÜNEN und FDP eine nachhaltige Stabilisierung der Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Es steht die Gesundheitsversorgung von über 90 Prozent der Menschen in Deutschland auf dem Spiel. Sie muss umfassend gesichert bleiben. Das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz wirkt dem deutlich entgegen. Es stabilisiert die Finanzen nicht, es destabilisiert sie, sollte es so kommen wie aktuell geplant. Es fehlen wegweisende Weichenstellungen, die über das kommende Jahr hinaus eine nachhaltige Versorgungswirkung in unserer Republik entfalten könnten. Insbesondere fehlt es an geeigneten Impulsen für notwendige Strukturreformen.

Mit der gesetzlichen Regelung des Finanzstärkungsgesetzes werden die Obergrenze für die Finanzreserven der Krankenkassen um 0,3 durchschnittliche Monatsausgaben auf dann 0,5 durchschnittliche Monatsausgaben sowie die Obergrenze für die Liquiditätsreserven um 0,25 durchschnittliche Monatsaufgaben auf dann 0,25 durchschnittliche Monatsausgaben reduziert. Durch die Regelungen werden Rücklagen der Beitragszahlenden bei den Krankenkassen in Höhe von ca. 4 Mrd. Euro sowie Rücklagen der Beitragszahlenden beim Gesundheitsfonds in Höhe von ca. 2,4 Mrd. Euro zur Deckung des Defizits mobilisiert. Der Rückgriff auf die mit vergangenen Beiträgen der Beitragszahlenden gebildeten Rücklagen ist nur einmalig möglich und lässt das strukturelle Defizit unverändert. Zugleich wird damit die Resilienz des GKV-Systems gegen ökonomische Schocks deutlich reduziert. Die Selbstverwalter*innen des DGB in der GKV kritisieren daher, dass zur lediglich kurzfristigen Überdeckung eines strukturellen Defizits die Krisenfestigkeit des GKV-Systems gerade in einer in Folge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine ökonomisch äußerst unsicheren Zeit deutlich geschwächt wird.

Neben dem Rückgriff auf ihre bereits gezahlten Beitragsmittel werden die Beitragszahlenden auch durch zwei weitere durch den Gesetzesentwurf implizierte Maßnahmen belastet. Zur Deckung des nächstjährlichen Defizits soll der Bund dem Gesundheitsfonds ein Darlehen in Höhe von 1 Mrd. Euro gewähren. Das Darlehen wird mit Beitragsmitteln der Folgejahre abbezahlt werden müssen. Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften kritisieren die so bewirkte Einführung einer Verschuldung der GKV als erneute Schwächung der Resilienz des GKV-Systems zur lediglich zeitlichen Verlagerung einer letztlich durch die Beitragszahlenden zu tragenden Belastung.

Schließlich regelt das neue Gesetz eine Erhöhung der Zusatzbeiträge um durchschnittlich 0,3 Prozentpunkte im nächsten Jahr, um das durch den Gesetzentwurf ungedeckte Restdefizit in Höhe von ca. 5 Milliarden Euro zu decken. Die Versichertenvertreter*innen kritisieren dies scharf. Durch höhere Beiträge werden die Beschäftigten gerade in einer Zeit zusätzlich belastet, in der die Belastungen in Folge drohender wirtschaftlicher Einschnitte sowie empfindlicher Preissteigerungen ohnehin sehr hoch ist. Die Beitragszahlenden werden durch das Maßnahmenpaket in Höhe von ins-gesamt mehr als 12 Milliarden Euro mit einem Anteil von ca. 70 Prozent des Gesamtvolumens vollkommen überproportional belastet. Dabei darf nicht vergessen werden, dass das GKV-Defizit in erster Linie bundespolitisch durch gesetzliche Leistungsausgabensteigerungen verursacht wurde. Die finanzielle Verantwortung hierfür darf nicht auf die Beitragszahlenden abgewälzt werden.

Um die gesetzlichen Krankenkassen und die Beitragszahler*innen zu entlasten, muss der Bund seiner finanziellen Verantwortungen gegenüber den Krankenkassen endlich nachkommen. Er muss höhere Beiträge für ALG-II-Bezieher*innen zahlen, konsequent die Kosten für sachfremde Leistungen der GKV tragen sowie für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel den reduzierte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent anwenden.

Die bestehende Finanzierungsstruktur der GKV ist ineffizient und unsolidarisch. Daher fordern die Selbstverwalter*innen des DGB in der GKV die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze auf das Niveau der Rentenversicherung West und zusätzlich eine Anhebung der Versicherungspflichtgrenze, um das Abwandern von Besserverdienenden in die PKV zu begrenzen.

Bei allen gesundheitspolitischen Maßnahmen muss gelten: Mensch statt Rendite! Leistungskürzungen für die Versicherten müssen stets ausgeschlossen werden.


Die Entschließung der Vertreter*innen der Versicherten zum Download:


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