Deutscher Gewerkschaftsbund

23.09.2022
GKV-Finanzstabilisierung

Ein Gesetzentwurf mit schwerwiegenden Folgen

Seit Karl Lauterbach Ende Juni seine Eckpunkte für eine Reform der GKV-Finanzierung vorgestellt hat, wird der Entwurf in der Fachpresse fast täglich scharf kritisiert – und das von fast allen Seiten. Feststeht, dass das Gesetz, sollte es denn so kommen, fatale Folgen hätte. Kassenpleiten, Leistungskürzungen und höhere Kosten für die Beitragszahlenden werden nicht zu vermeiden sein. Trotz der Kritik bleibt der Gesundheitsminister still und sinnvolle Anpassungen bleiben, zumindest bisher, aus.

Geldscheine und Fieberthermometer

Colourbox

Das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz verdient seinen Namen nicht, denn das anvisierte Ziel, eine nachhaltige Stabilisierung der GKV-Finanzen wird durch die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht erreicht werden können. Schlimmer noch: Es destabilisiert die GKV-Finanzen gleich von zwei Seiten. Zunächst würde durch die Erhöhung des Zusatzbeitrages von durchschnittlich mindestens 0,3% der Wettbewerb unter den Kassen weiter angeheizt werden. Das kostet zusätzlich Geld, baut Druck auf und sorgt somit dafür, dass die gesetzlichen Krankenkassen in der Bereitstellung einer adäquaten und fairen Gesundheitsversorgung weiter eingeschränkt werden. Zusätzlich wird durch den vorgeschlagenen Rückgriff auf die Finanz- und Liquiditätsreserven der Krankenkassen deren finanzielle Resilienz nachhaltig geschädigt. Und das in ohnehin wirtschaftlich sehr schwierigen und ungewissen Zeiten, da durch steigende Energiepreise und Inflation die Ausgaben der Kassen weiter steigen werden. Eine der wenigen substanziellen Änderungen in der Kabinettsfassung gegenüber den vorgestellten Eckpunkten war die Streichung einer Solidaritätsabgabe für pharmazeutische Unternehmer in Höhe von einer Mrd. €. Es ist ein klarer Schritt in die falsche Richtung, die finanziellen Belastungen nicht auf mehr Schultern zu verteilen.

Kritik verhallt wirkungslos

Analysiert man den bisher bestehenden Gesetzentwurf wird schnell klar, dass eine nachhaltige Stabilisierung der GKV-Finanzen so unmöglich erreicht werden kann. Sowohl von der Ausgaben-, als auch von der Einnahmenseite bleiben wichtige Strukturreformen aus, sodass bereits im nächsten Jahr ein Wachstum des Defizits um weitere ca. vier Milliarden Euro befürchtet werden muss – so schätzt es zumindest das IGES-Institut. Wenig überraschend kommt daher Kritik von allen Seiten: Während Ärzte und pharmazeutische Industrie mit teilweise abenteuerlichen Begründungen ihre finanzielle Pfründe sichern wollen, warnen die gesetzlichen Krankassen berechtigterweise vor Kassenpleiten mit fatalen Folgen für den Gesundheitsstandort Deutschland und die über sechs Millionen dort Beschäftigten. Umfassende Anpassungen des Gesetzentwurfs bleiben jedoch aus. Auch der Bundesrat fordert Änderungen, die zumindest teilweise aus gewerkschaftlicher Sicht zu begrüßen sind. So lehnt der Bundesrat sowohl die Abschöpfung von Vermögenswerten sowie die Absenkung der Liquiditätsreserven der Kassen ab und möchte zudem den zusätzlichen Bundeszuschuss von zwei auf fünf Milliarden Euro anheben.  Andere Forderungen hingegen, wie die Beibehaltung der sogenannten „Neupatientenregelung“, sind jedoch kritisch zu bewerten.  Da das Gesetz nicht zustimmungspflichtig ist, ist jedoch der Einfluss des Bundesrates in diesem Fall gering.

Der Staat muss seiner Verantwortung nachkommen!

Zwar wurde auf Wirken der FDP die Einführung einer einheitlichen Bürgerversicherung nicht in den Koalitionsvertrag aufgenommen, doch solidarische Maßnahmen wie die Anhebung der Versicherungspflichtgrenze auf 130.000€ und einer anschließenden Anhebung Beitragsbemessungsgrenze auf das Niveau der gesetzlichen Rentenversicherung bleiben gewerkschaftliche Kernforderungen. Zusätzlich müssen Bund, Länder und Gemeinden endlich ihrer finanziellen Verantwortung gerecht werden und dürfen nicht die finanzielle Hauptlast den Beitragszahlenden aufbürden, die durch die Anhebung des Zusatzbeitrages knapp 70% der Gesamtkosten der Maßnahmen tragen würden. Während zurecht und notwendigerweise über umfassende Entlastungen der Bürger*innen angesichts hoher Inflation und stark steigender Energiepreise gerungen wird, sollen auf der anderen Seite stärkere Belastungen für die Gesundheitsversorgung beschlossen werden. Das kann nicht die Lösung sein.

Der Bund muss daher endlich höhere Beiträge für ALG-II-Bezieher*innen zahlen, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, und konsequent die Kosten für sachfremde Leistungen tragen. Die Länder müssen zudem Investitionen in die Krankenhäuser endlich auskömmlich finanzieren. Zusätzlich muss für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel als Teil des Grundbedarfs der reduzierte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent Anwendung finden, so wie dies bereits in vielen europäischen Ländern der Fall ist.

Auf ein Neues im nächsten Jahr?

Im Hinblick auf die bisherige Untätigkeit der Regierung, auf die berechtigte und notwendige Kritik zu reagieren, sind umfassende Änderungen am Gesetzentwurf derzeit nicht zu erwarten. Dies spiegelt einmal mehr die Schwäche des Gesundheitsministers gegenüber dem Finanzminister wider. Da die Folgen dieser fatalen Untätigkeit jedoch offensichtlich sind, wird sich der Gesetzgeber zwangsläufig spätestens im nächsten Jahr erneut mit der GKV-Finanzierung befassen müssen. Es bleibt zu hoffen, dass wir nicht so lange warten müssen und die ausgabensteigernden Gesetze der Ära Spahn an die neuen finanziellen Realitäten angepasst werden – ohne die Versorgungsqualität zu reduzieren.

Die Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen muss wieder stabilisiert werden. Zum Wohle der gesetzlich Krankenversicherten und des gesamten Gesundheitsstandorts Deutschland. Es bleibt zu hoffen, dass dies der Gesetzgeber erkennt – und zwar rechtzeitig.


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