Deutscher Gewerkschaftsbund

24.06.2021

Ziele alleine reichen nicht – DGB fordert Klimaschutzprogramm 2.0

Der Deutsche Bundestag hat heute die Novelle des Klimaschutzgesetzes beschlossen und damit die nationalen Klimaziele deutlich verschärft. Maßnahmen, die den ambitionierten Zielen gerecht werden, wurden nicht verabschiedet. Der DGB fordert deshalb von der nächsten Bundesregierung ein Klimaschutzprogramm 2.0, das Treibhausgasemissionen reduziert, Gute Arbeit fördert und Beschäftigung sichert.

Landschaft mit Wiesenfeld auf der linken Seite und ausgedürrtem Brachland auf der rechten Seite

DGB/Leo Lintang/123rf.com

Nachdem die Bundesregierung in Folge des Bundesverfassungsgerichtsurteils eine Verschärfung der nationalen Klimaziele verabschiedet hatte, hat heute auch der Deutsche Bundestag nach zweiter und dritter Lesung eine Reform des Bundes-Klimaschutzgesetzes zugestimmt. Bis zum Jahr 2030 sollen 65 Prozent der Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 reduziert und bis 2045 Klimaneutralität erreicht werden. Damit will die Bundesregierung dem Prinzip der Generationengerechtigkeit beim Klimaschutz Rechnung tragen. Aus Sicht des DGB ist das zu begrüßen. Generationengerechtigkeit heißt aber auch, dass zukünftige Generationen auch eine intakte Wirtschaft mit guten Ausbildungsmöglichkeiten und Arbeitsplätzen vorfinden. Dafür muss der notwendige Wandel unserer Wirtschaft und Gesellschaft vom Staat aktiv gestaltet und sozial gerecht vollzogen werden. Wie das gelingen soll, hat die Bundesregierung bislang nicht dargelegt.

Mit der Novellierung des Klimaschutzgesetzes steht bislang nur fest, dass der Strukturwandel durch die angestrebte Verschärfung der Ziele in nahezu allen Bereichen unserer Volkswirtschaft beschleunigt werden muss. Ohne konkrete Maßnahmen haben wir aber noch keine Tonne CO2 eingespart und noch kein Unternehmen klimaneutral umgebaut. Damit klafft die Lücke zwischen Realität und Zielerreichung nur noch weiter auseinander als zuvor.

Zwar hat die Bundesregierung zusammen mit dem Klimaschutzgesetz ein Sofortprogramm beschlossen, das die Ausbauziele für die Erneuerbaren Energien kurzfristig moderat anhebt, Anreize für den Einsatz von grünem Wasserstoff setzt und Unternehmen beim nationalen CO2-Preis entlastet. Allerdings fallen diese Maßnahmen in Summe meilenweit hinter den Erwartungen und Notwendigkeiten zurück. So ist beispielsweise völlig unverständlich, warum Mieter*innen auch weiterhin den vollen CO2-Preis zahlen müssen, obwohl die Vermieter*innen die alleinige Investitionsentscheidung über einen Heizungstausch oder eine Sanierung treffen. Damit provoziert die Bundesregierung bei künftig steigenden CO2-Preisen nicht nur soziale Schieflagen, sondern gefährdet auch die Lenkungswirkung des CO2-Preises. Darüber hinaus muss der Ausbau der Erneuerbaren Energien auf ein ganz neues Niveau angehoben werden, um einerseits den doppelten Ausstieg aus Kernenergie und Kohle zu kompensieren und andererseits den zusätzlichen Strombedarf durch neue Anwendungsbereiche, etwa im Bereich der Mobilität oder der Industrie durch Ökostrom, decken zu können.

Aus Sicht des DGB muss deshalb eine neue Bundesregierung zügig ein Klimaschutzpaket 2.0 vorlegen, das in allen Sektoren öffentliche und private Investitionen in klimaneutrale Technologien und Infrastrukturen massiv vorantreibt. Dabei muss die Förderung von Beschäftigung und Guter Arbeit ebenso wie die Abfederung negativer Verteilungseffekte im Mittelpunkt stehen. „Wir müssen Umwelt, Arbeit und Innovation zusammenbringen, um den Strukturwandel gerecht und den Klimaschutz ambitioniert zu gestalten“, fordert Stefan Körzell, Mitglied im Geschäftsführenden DGB-Bundesvorstand. Darüber hinaus ist eine umfassende und kontinuierliche Folgenabschätzung der verschärften Klimaziele und der damit verbundenen Maßnahmen notwendig, um die ökonomischen, sozialen und arbeitsmarktpolitischen Effekte im Blick zu behalten. „Nur mit einem guten Navigationssystem können wir einen erfolgreichen Weg zur Klimaneutralität finden. Ohne Kenntnis der wirtschaftlichen und sozialen Wechselwirkungen werden wir schneller als gedacht in eine Sackgasse fahren.“ Nur wenn es uns gelingt, Klimaschutz mit Beschäftigungssicherung, Guter Arbeit und Wohlstand zusammenzubringen, wird die sozial ökologische Transformation Erfolg haben.


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Stellungnahmen (ab 2018)

01.02.2024
Stel­lung­nah­me zu den Eck­punk­ten ei­ner Fest­le­gung zur Ver­tei­lung von Mehr­kos­ten aus der In­te­gra­ti­on von An­la­gen zur Er­zeu­gung von Strom aus er­neu­er­ba­ren Ener­gi­en der Bun­des­netz­agen­tur vom De­zem­ber 2023
Die regionale Spreizung der Stromnetzentgelte hat ein Ausmaß angenommen, das Reformbedarf offenkundig werden lässt. Der Deutsche Gewerkschaftsbund begrüßt daher, dass die Bundesnetzagentur energiewendebedingte Stromnetz-Mehrkosten bundesweit wälzen will.
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03.11.2023
Stel­lung­nah­me zur Kon­sul­ta­ti­on zum Ent­wurf zur För­der­richt­li­nie „Bun­des­för­de­rung In­dus­trie und Kli­ma­schutz (BI­K)“ des BMWK
Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes zur Konsultation zum Entwurf zur Förderrichtlinie „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)“ des BMWK
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31.10.2023
Stel­lung­nah­me des Deut­schen Ge­werk­schafts­bun­des zur Preis­brem­sen­ver­län­ge­rungs­ver­ord­nung
Die Energiepreisbremse läuft zum Jahresende aus - nun soll es eine Verlängerung bis Ende April 2024 geben. Der DGB begrüßt dies ausdrücklich. Eine Verlängerung kann Planungssicherheit und Vertrauen der Energieverbraucher*innen erhöhen und die Märkte weiter stabilisieren. Energiepreisbremsen können die Inflation dämpfen, Wertschöpfung sichern und Energieverbraucher*innen ökonomisch entlasten.
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