Deutscher Gewerkschaftsbund

22.09.2022
klartext Nr. 29/2022

12 Euro Mindestlohn kommt – Ein Erfolg der Gewerkschaften

Am 1. Oktober 2022 ist es endlich so weit, der gesetzliche Mindestlohn steigt auf 12 Euro pro Stunde. Millionen von Beschäftigten haben dann rund 15 Prozent mehr Geld im Portemonnaie. Doch klar ist auch, der Mindestlohn ist stets nur die zweitbeste Lösung. Denn wirklich gute Löhne gibt es nur mit Tarifverträgen. Die Tarifbindung muss deshalb weiter gestärkt werden.

Symbolbild mit Würfeln für die anhebung des mindestlohns in deutschland von 9,60 Euro auf 12 Euro

DGb/fokusiert/123rf.com

Der gesetzliche Mindestlohn steigt auf 12 Euro

Nun ist es so weit – der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 01.10.2022 auf 12 Euro je Stunde. Damit wird eine lang bestehende Forderung der Gewerkschaften umgesetzt. Die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns bedeutet ein deutliches Plus für Millionen Beschäftigte. In einer bundesweiten Pendler-Aktion informiert der DGB am 28. September an mehr als 230 Bahnhöfen und Marktplätzen über die Ansprüche der Beschäftigten, die damit einhergehen.

Die Arbeit der Menschen wird mehr wertgeschätzt

Wer zum Mindestlohn arbeitet, hat ab Oktober rund 15 Prozent mehr im Portemonnaie als derzeit (siehe Abbildung). Für einen Vollzeitbeschäftigten sind dies brutto 270 Euro mehr auf dem monatlichen Lohnzettel. Gerade in Zeiten mit stark steigenden Preisen für Energie und Lebensmittel erhalten geringe Einkommen damit einen spürbaren Lohnzuwachs. Vor allem Beschäftigten in Ostdeutschland und Frauen sowie Beschäftigten in den Bereichen Gastronomie, Taxigewerbe und Kurier- und Expressdienste hilft die Anhebung des Mindestlohns, weil gerade sie diesen oft erhalten. Bei der Erhöhung des Mindestlohns geht es auch darum, dass die Arbeit der Menschen wertgeschätzt wird und Beschäftigte nicht mehr durch Aufstockungsleistungen oder später mit der Grundrente staatlich alimentiert werden müssen.

Der 12-Euro-Mindestlohn stößt auf breite Zustimmung in der Bevölkerung. So begrüßen 88 Prozent der Befragten die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro, zeigt eine repräsentative Umfrage im Auftrag des DGB.

Diagramm: Entwicklung des Mindestlohns in Deutschland von 2015 bis zum 1. Oktober 2022

DGB

12 Euro sind noch nicht das Ende Fahnenstange

Aber klar ist auch: 12 Euro pro Stunde kann nicht das Ende der Fahnenstange sein. Der Mindestlohn muss zu einem existenzsichernden Lohn weiterentwickelt werden. Mit der Erhöhung auf 12 Euro erreicht Deutschland dennoch zumindest ein Niveau, welches nach internationaler Definition in die Richtung von Armutsvermeidung geht (60 Prozent vom Medianlohn). Gerade erst letzte Woche wurde mit breiter Zustimmung im EU-Parlament die EU-Mindestlohnrichtlinie verabschiedet, die u. a. neue Standards für faire Löhne setzt. Zur Richtlinie findet in Kürze auch eine DGB-Online-Veranstaltung statt.

Gute Löhne gibt es aber weiterhin nur mit Tarifverträgen

Fakt ist: Für die Gewerkschaften ist der Mindestlohn stets nur die zweitbeste Lösung. Denn wirklich gute Löhne gibt es nur mit Tarifverträgen. Umso wichtiger ist es, die Tarifbindung, die in den letzten Jahren stetig zurückging, wieder zu stärken. Aus gewerkschaftlicher Sicht braucht es dazu unter anderem die Schaffung eines Bundestariftreuegesetzes und die Stärkung der Allgemeinverbindlicherklärung.

Die Politik muss den enormen Preisschub mit abfedern

Doch allein über die Lohn- und Tarifpolitik wird der enorme Preisschub für viele Dinge des täglichen Lebens, der den Menschen zu Recht Sorge bereitet, schwerlich komplett aufzufangen sein. Hier braucht es weitere staatliche Entlastungsmaßnahmen jenseits der bereits aufgelegten Pakete. Auch die Politik ist gefragt, wenn es darum geht, den Wohlstand in Deutschland dauerhaft zu erhalten. Deshalb muss die Bundesregierung unter anderem schnell eine Energiepreispauschale und einen Energiepreisdeckel beschließen. Zur Finanzierung sollte der Gesetzgeber auch die Übergewinne der großen Energie- und Mineralölkonzerne abschöpfen.


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Der DGB-Steuerrechner

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Hier finden Sie die Stellungnahmen und Positionen der Abteilung Wirtschafts-, Finanz- und Steuerpolitik des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB).
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Die Abteilung Wirtschafts-, Finanz- und Steuerpolitik

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Gewerkschaftliche Wirtschaftspolitik stellt sich der Frage, wie der gesellschaftliche Reichtum gesteigert und zum Wohl der arbeitenden Bevölkerung verteilt werden kann. Uns geht es darum, den Zuwachs an wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit für höhere Löhne, weniger Arbeitszeit und mehr Sozialstaat zu nutzen. Dies erfordert ein produktives Zusammenwirken von Staat und Markt. Märkte können schöpferisch sein und den gesellschaftlichen Wohlstand mehren. Märkte sind jedoch sozial und ökologisch blind. Die jüngste Finanz- und Wirtschaftskrise hat das destruktive Potenzial unregulierter Märkte eindrucksvoll offengelegt. Deswegen bedarf es staatlicher Regulierung, Verteilungs-, Wirtschafts-, Sozial-, sowie Industrie- und Dienstleistungspolitik, um die Marktkräfte zu zivilisieren. Die Abteilung Wirtschafts-, Finanz- und Steuerpolitik entwickelt und popularisiert wirtschaftspolitische Strategien und Instrumente, die diesen Zielen dienen.

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E-Mail: info.wirtschaftspolitik.bvv@dgb.de

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Wohnungs- und Verbraucher*innenpolitik

 
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Tarifkoordination
 
Tarifkoordination
 
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Allgemeine Wirtschaftspolitik Marktregulierung und Verteilungspolitik