Deutscher Gewerkschaftsbund

03.11.2022
klartext Nr. 35/2022

Wirtschaftsförderung nur mit Guter Arbeit und Tarifbindung!

Mit Hilfe der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) werden Fördermittel für den Strukturwandel bereitgestellt. Das System der GRW steht nun vor einer Reform. Für die Gewerkschaften ist klar: Gute Arbeit muss ein Kernelement der Wirtschaftsförderung sein. Die Fördergelder dürfen nicht in Lohndumping und Unternehmen, die die Mitbestimmung unterbinden, fließen.

Zwei Miniaturfiguren Bauarbeiter und mehrere Stapel Münzen

DGB/Hyejin Kang/123rf.com

Druck auf Arbeitsplätze und Regionen wächst

Digitalisierung, der Ausstieg aus fossiler Energie und der demografische Wandel sind Megatrends, die Geschäftsmodelle und Produktionsverfahren in ganzen Branchen auf den Kopf stellen. Hinzu kommen aktuell die Folgen der explodierenden Energiepreise, die den Druck auf Arbeitsplätze in ganzen Regionen zusätzlich erhöhen.

Der Staat muss Verantwortung übernehmen

Wirtschaftlicher Wandel und strukturelle Unterschiede zwischen Regionen sind keine neue Entwicklung - man denke allein an die Herausforderungen im Zuge der Wiedervereinigung oder die Transformation ehemaliger Steinkohleregionen. Zentral dabei ist, dass Regionen – und ihre Bewohner*innen – nicht abgehängt werden. Hier trägt der Staat die Verantwortung, u. a. über das Mittel der Strukturpolitik, den Umbau von Branchen und Regionen zu gestalten und zu unterstützen. Ziel ist es, Standortnachteile auszugleichen und Anreize für die Sicherung und den Aufbau nachhaltiger Arbeitsplätze zu schaffen.

Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)

Die von Bund und Ländern paritätisch finanzierte Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) verfolgt dieses Ziel. Im Rahmen der GRW legen Bund und Länder gemeinsam die grundsätzlichen Förderregeln und Instrumente fest, die von den Ländern individuell ausgestaltet werden. Mit GRW-Mitteln können gewerbliche Investitionen (zur Finanzierung von Anlagen und Maschinen), der Aufbau kommunaler wirtschaftsnaher Infrastruktur (bspw. Anbindung eines Gewerbegebiets an die Autobahn) und nichtinvestive Maßnahmen zur Vernetzung und Kooperation gefördert werden.

Zwei Tortendiagramme: Beschäftigte mit Tarifbindung und/oder Betriebsrat (BR) 2021 in Prozent

DGB/Quelle: IAB-Betriebspanel 2022

Gute Arbeit muss ein Kernelement der Wirtschaftsförderung sein!

Das System der GRW soll in diesem Jahr reformiert werden. Für die Gewerkschaften ist klar: Gute Arbeit muss ein Kernelement der Wirtschaftsförderung sein! Mit staatlichen Mitteln darf kein Lohndumping betrieben werden. Unternehmen, die Betriebsratswahlen oder die Arbeit von Betriebsräten behindern, dürfen nicht gefördert werden! Ziel muss sein, mit der Wirtschaftsförderung tarifgebundene und sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze zu erhalten und Neue zu schaffen. Denn: Mittlerweile arbeiten 41 Prozent der westdeutschen und 50 Prozent der ostdeutschen Beschäftigten in einem Betrieb, in dem es weder einen Tarifvertrag noch einen Betriebsrat gibt (siehe Grafik).

Mehr Mitbestimmung erhöht Erfolgsaussichten

Gewerkschaften und Betriebsräte müssen bei der Vergabe von GRW-Mitteln einbezogen werden. Echte Mitsprache von Beschäftigten in den Begleitbeiräten und Transformationsbeiräten auf allen Ebenen erhöht die Erfolgsaussichten auf nachhaltige Investitionen und Arbeitsplatzsicherung in der Region.

Daseinsvorsorge in GRW verankern

Gleichzeitig muss die öffentliche Daseinsvorsorge fest in der GRW verankert sein, denn nur, wenn Regionen Schulen, Kitas, Gesundheits- und Freizeiteinrichtungen haben, sind sie lebenswert und Abwanderung kann verhindert werden. Gute Arbeitsplätze und lebenswerte Regionen sind der Garant für gleichwertige Lebensverhältnisse. Das schafft nicht zuletzt Akzeptanz für wirtschaftlichen Wandel und Teilhabe an der wirtschaftlichen Entwicklung.


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Der DGB-Steuerrechner

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Stellungnahmen

Reichstag Berlin
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Hier finden Sie die Stellungnahmen und Positionen der Abteilung Wirtschafts-, Finanz- und Steuerpolitik des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB).
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Die Abteilung Wirtschafts-, Finanz- und Steuerpolitik

Globus und Geldmünzen

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Gewerkschaftliche Wirtschaftspolitik stellt sich der Frage, wie der gesellschaftliche Reichtum gesteigert und zum Wohl der arbeitenden Bevölkerung verteilt werden kann. Uns geht es darum, den Zuwachs an wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit für höhere Löhne, weniger Arbeitszeit und mehr Sozialstaat zu nutzen. Dies erfordert ein produktives Zusammenwirken von Staat und Markt. Märkte können schöpferisch sein und den gesellschaftlichen Wohlstand mehren. Märkte sind jedoch sozial und ökologisch blind. Die jüngste Finanz- und Wirtschaftskrise hat das destruktive Potenzial unregulierter Märkte eindrucksvoll offengelegt. Deswegen bedarf es staatlicher Regulierung, Verteilungs-, Wirtschafts-, Sozial-, sowie Industrie- und Dienstleistungspolitik, um die Marktkräfte zu zivilisieren. Die Abteilung Wirtschafts-, Finanz- und Steuerpolitik entwickelt und popularisiert wirtschaftspolitische Strategien und Instrumente, die diesen Zielen dienen.

Kontakt

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Bundesvorstand
Abteilung Wirtschafts-, Finanz- und Steuerpolitik
Keithstraße 1
10787 Berlin

E-Mail: info.wirtschaftspolitik.bvv@dgb.de

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Telefon +49 30 24060-727


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Telefon +49 30 24060-107

Ansprechpartner*innen

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Abteilungsleiter Wirtschafts-, Finanz- und Steuerpolitik


Dr. Dominika Biegoń
Europäische und internationale Wirtschaftspolitik


Nora Rohde
OECD/TUAC
Öffentliche Daseinsvorsorge
Handelspolitik

Raoul Didier
Steuerpolitik


Dr. Robby Riedel
Tarifpolitische Koordinierung und Mindestlohn

 

Dr. Inga Jensen
Wohnungs- und Verbraucher*innenpolitik

 
Friederike Posselt
Tarifkoordination
 
Tarifkoordination
 
Henriette Neumann
Allgemeine Wirtschaftspolitik Marktregulierung und Verteilungspolitik