Die Bundesregierung hat bei Ihrem Entlastungspaket ordentlich nachgelegt und es soll eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro ausgezahlt werden. Davon werden aber einzelne Bevölkerungsgruppen wie Rentner*innen und Studierende komplett ausgeschlossen. Grund dafür sind fehlende Verwaltungsstrukturen. Das muss sich schleunigst ändern.
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Drei Wochen ist es her, dass der DGB-klartext die Entlastungspläne der Ampelkoalition angesichts der hohen Inflation als zu zaghaft kritisierte. Zwischenzeitlich haben die Regierungsparteien mit einem Änderungsantrag zum eigenen Steuerentlastungsgesetz kräftig nachgelegt. Mit weiteren Ausgaben von mehr als 13 Milliarden Euro soll im September allen abhängig Beschäftigten, Freiberuflern, Gewerbetreibenden und Landwirten die einmalige Zahlung einer „Energiepreispauschale“ in Höhe von 300 Euro ermöglicht werden. Lohnsteuerzahler*innen sollen sie vom Arbeitgeber erhalten, dem das Geld vom Fiskus erstattet wird. Wer unternehmerisch tätig ist, erhält sie als Verrechnung mit den Steuerzahlungen.
Doch die eigentlich zu begrüßende Maßnahme hat einen Pferdefuß: Rund dreißig Prozent der Bevölkerung droht, dass sie bei der Energiepreispauschale leer ausgehen. In erster Linie wären davon Menschen im Rentenbezug und Studierende betroffen, wenn sie nicht noch zusätzlich aus den oben genannten Quellen Einkünfte erzielen. Die offizielle Begründung für den Ausschluss dieser Personen lautet, sie hätten keine Mehrbelastung durch gestiegene Spritkosten für den Arbeitsweg. Doch dieses Argument ist fadenscheinig. Zum einen sind schließlich alle Energiearten, und nicht nur der Sprit, von einem drastischen Preisanstieg betroffen (siehe Grafik). Zum anderen wäre eine verbesserte Entfernungspauschale das Instrument der Wahl, wenn es um eine zielgenaue Entlastung von Pendler*innen ginge.
Eine naheliegendere Erklärung für den Ausschluss vieler Rentner*innen und Studierenden dürfte sein, dass es in Deutschland für Direktzahlungen des Fiskus an die Bürger*innen bislang keine durchgängig funktionierenden Zahlungswege gibt. Andere Staaten, wie die USA, sind da weiter. In akuten volkswirtschaftlichen Krisensituationen kann dort den Menschen schon seit langer Zeit immer wieder Geld zur Stützung der Kaufkraft direkt auf das Konto überwiesen werden.
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Mit der lebenslangen Steueridentifikationsnummer, die vom Säugling bis zum Greis seit 2007 in Deutschland vergeben wird, ist die wichtigste Voraussetzung dafür auch hierzulande eigentlich schon geschaffen. Diese ist mit den wichtigsten Meldedaten verknüpft, so dass grundsätzlich alle Menschen vom Bundeszentralamt für Steuern erreicht werden könnten.
Deshalb sollte der Bundesfinanzminister gemeinsam mit seinen Länderkolleg*innen schnellstens dafür sorgen, dass mit Hilfe dieser Datensätze funktionierende und betrugssichere Zahlungswege geschaffen werden. Damit würde umgesetzt, worauf sich die Regierungsparteien sowieso schon verständigt haben. Denn: Die Koalitionsvereinbarung vom März sieht vor, künftig ein Klimageld auszuzahlen, für das dann ohnehin eine solche Möglichkeit vorhanden sein muss.
Ganze Bevölkerungsgruppen ohne soziale Rechtfertigung von der Energiepreispauschale auszuschließen, nur um kurzfristig Verwaltungsproblemen aus dem Weg zu gehen, ist hingegen nicht tragbar und reine Willkür.
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