Bei einem Arbeitsunfall zahlt die gesetzliche Unfallversicherung. Was aber, wenn zu Hause, unterwegs oder im Urlaub ein Unfall passiert? Hier schützt eine Freizeit-Unfallversicherung. Sie ist bei vielen Gewerkschaften im Mitgliedsbeitrag enthalten.
DGB/Colourbox.de
Die Freizeit-Unfallversicherung greift, wenn Krankenkasse und Gesetzliche Unfallversicherung nicht zahlen. Grundsätzliche Leistungen sind Unfall-Krankenhaustagegeld, Leistungen bei Invalidität oder unfallbedingtem Todesfall. Angaben zur Höhe der Leistungen sind in den Satzungen der jeweiligen Gewerkschaften angegeben.
Unfall-Krankenhaustagegeld | Invaliditätsleistung* | Todesfallleistung* |
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Für die stationäre Behandlung im Krankenhaus wird ein Unfall-Krankenhaustagegeld gezahlt. | Bei Invalidität aus der Folge eines Freizeitunfalles steht dem Mitglied eine Invaliditätsleistung als Entschädigung zu. | Bei unfallbedingtem Ableben eines Mitglieds erhalten die Hinterbliebenen eine Todesfallleistung. |
*Die Leistungen und Leistungsbestandteile unterscheiden sich je nach Gewerkschaft. Nicht alle Freizeit-Unfallversicherungen der Gewerkschaften umfassen Invaliditäts- oder Todesfallleistungen.
Ein Anspruch auf Leistungen der Freizeit-Unfallversicherung besteht je nach Gewerkschaft bei drei-, sechs- oder zwölfmonatiger Mitgliedschaft. Allerdings nur dann, wenn der Mitgliedsbeitrag satzungsgemäß entrichtet wurde.
Einige Gewerkschaften weisen auf weitere Ausschlusskriterien hin. Unfälle, die z.B. bei der Ausübung von Risikosportarten oder unter Alkoholeinfluss geschehen sind, fallen nicht unter den Versicherungsschutz. Rentner*innen oder Vorruheständler*innen haben nur bedingt Anspruch auf Invaliditätsleistungen.
Die Meldung eines Freizeitunfalls muss unmittelbar an die zuständige Gewerkschaft erfolgen. Ansprechpartner ist die Gewerkschaft vor Ort.
Bei Unfällen bei der Arbeit greift die gesetzliche Unfallversicherung. Zuständig sind hier je nach Branche die Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen. Dies gilt auch für den direkten Weg von und zur Arbeitsstätte. Einen Sonderfall stellt die Unfallversicherung der Gewerkschaft der Polizei (GdP) dar, die Unfälle innerhalb und außerhalb des Dienstes weltweit abdeckt.
Weitere Informationen zum Thema Arbeitsunfälle gibt es zum Beispiel beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
-Alle Angaben ohne Gewähr-