Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts muss der Gesetzgeber nun bis spätestens zum 1.4.2002 eine neue Regelung schaffen und diese Ungleichbehandlung zwischen freiwilligen und pflichtversicherten Rentnern beseitigt haben.
Versicherte, denen damals im Rahmen einer Übergangsregelung bei einem Rentenbeginn bis zum 31.12.1993 die Fortgeltung des alten Rechts zugesichert war und die dann durch die Verkürzung dieses Vertrauensschutzes um ein Jahr getäuscht wurden, haben sogar einen Anspruch auf Beitragserstattung, weil dieser Eingriff nach der Entscheidung aus Karlsruhe nichtig ist. Die damalige Bundesregierung hätte nach den Worten von Engelen-Kefer gut daran getan, die warnenden Hinweise des DGB zu bedenken, statt sie einfach in den Wind zu schlagen.
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