Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 180 - 28.07.2000

DGB: Erfolg für eine Million Rentner

Mit Genugtuung hat der DGB die gestern in Karlsruhe verkündete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Krankenversicherung der Rentner zur Kenntnis genommen, erklärte die stellvertretende Vorsitzende des DGB, Ursula Engelen-Kefer am Freitag in Berlin. Damit habe das Bundesverfassungsgericht binnen kurzer Zeit zum zweiten Mal (nach den Entscheidungen zu den Einmalzahlungen) auf Initiative des DGB eine gesetzgeberische Ungerechtigkeit beanstandet, die noch aus der Zeit der christlich-liberalen Ära stammt. Der damalige Gesetzgeber hatte mit Wirkung ab 1.1.1993 bestimmt, dass freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung beim Ausscheiden aus ihrem Erwerbsleben als Rentner nicht mehr in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert wurden. Das hatte zur Folge, dass sie bei ihrem freiwilligen Verbleib in ihrer Krankenkasse von der Betriebsrente den vollen Beitragssatz zur Krankenversicherung zahlen mussten, währenddessen pflichtversicherte Rentner nur den halben Beitragssatz zahlen. Viele Arbeitnehmer, die über ein ganzes Erwerbsleben lang der Solidargemeinschaft der gesetzlichen Krankenversicherung als freiwillige Mitglieder treu geblieben waren, fühlten sich dadurch betrogen.

Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts muss der Gesetzgeber nun bis spätestens zum 1.4.2002 eine neue Regelung schaffen und diese Ungleichbehandlung zwischen freiwilligen und pflichtversicherten Rentnern beseitigt haben.

Versicherte, denen damals im Rahmen einer Übergangsregelung bei einem Rentenbeginn bis zum 31.12.1993 die Fortgeltung des alten Rechts zugesichert war und die dann durch die Verkürzung dieses Vertrauensschutzes um ein Jahr getäuscht wurden, haben sogar einen Anspruch auf Beitragserstattung, weil dieser Eingriff nach der Entscheidung aus Karlsruhe nichtig ist. Die damalige Bundesregierung hätte nach den Worten von Engelen-Kefer gut daran getan, die warnenden Hinweise des DGB zu bedenken, statt sie einfach in den Wind zu schlagen.

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