Deutscher Gewerkschaftsbund

10.03.2023
Gesetzlicher Mindestlohn: Aktuelles, Entwicklung & Erhöhung

Mindestlohn 2023: Wann kommt die nächste Erhöhung?

12 Euro Mindestlohn ab 1. Oktober 2022

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Oktober 2022 12 Euro pro Stunde. Der DGB beantwortet die wichtigsten Fragen für Arbeitnehmer*innen zum gesetzlichen Mindestlohn. Wie hoch ist der Mindestlohn? Wann wird er wieder erhöht? Und welche Ausnahmen gelten beim Mindestlohn?

Aktuelle Meldung zum Mindestlohn

AKTUELLER GESETZLICHER MINDESTLOHN
Seit dem 1. Oktober 2022 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 12 Euro.
Der DGB hat lange einen Mindestlohn von 12 Euro gefordert. Nun ist er Realität!

Wie hoch ist der gesetzliche Mindestlohn aktuell?

  • Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Oktober 2022: 12 Euro

Der allgemeine Mindestlohn in Deutschland: Alles, was Sie wissen müssen

Wer bekommt den Mindestlohn, wie wird er durchgesetzt, wie wirkt er sich auf die Tarifverträge aus?
Wir beantworten alle wichtigen Fragen rund um den Mindestlohn und erklären, weshalb er keine Arbeitsplätze kostet.


Wie hoch war der gesetzliche Mindestlohn 2022 und wie hoch ist er 2023?

  • Seit dem 1. Oktober 2022 beträgt der gesetzliche Mindestlohn: 12,00 Euro. Dieser Mindestlohn gilt auch für das Jahr 2023.
  • Vom 1. Juli bis zum 30. September betrug der gesetzliche Mindestlohn 10,45 Euro.
  • Vom 1. Januar 2022 bis zum 30. Juni 2022 betrug der gesetzliche Mindestlohn 9,82 Euro.

Wann wird der gesetzliche Mindestlohn das nächste Mal erhöht?

Der gesetzliche Mindestlohn stieg zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro. Zum 1. Oktober 2022 stieg der gesetzliche Mindestlohn auf 12,00 Euro. Über weitere Erhöhungsschritte befindet die Mindestlohnkommission dann erstmalig bis zum 30. Juni 2023 mit Wirkung zum 1. Januar 2024. Eine weitere Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns, die noch im Jahr 2023 gilt, wird es also nicht geben. Der Mindestlohn steigt voraussichtlich erst zu Beginn des Jahres 2024 wieder, aber auch nur dann, wenn die Mindestlohnkommission eine Erhöhung für notwendig hält.

Angesichts der hohen Inflation, fordert der DGB einen kräftigen Ausgleich beim Mindestlohn. DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell sagt dazu am 10. März 2023:

"Ja, die Inflation frisst die letzte Mindestlohnerhöhung weitgehend auf. Wir werden uns in der Mindestlohnkommission für einen kräftigen Ausgleich einsetzen. Beim nächsten Erhöhungsschritt, der im Juni festgelegt wird, muss die Kaufkraftentwicklung entschieden berücksichtigt werden. Dies schreibt auch die neue EU-Mindestlohnrichtlinie vor – wie übrigens ebenso die Höhe von mindestens 60 Prozent des Medianlohns. Die Preissteigerungen wirken sich gerade bei Geringverdiener*innen negativ aus. Daher sollte allen Beteiligten in der Kommission klar sein, welche Verantwortung wir gemeinsam tragen. Neben der Höhe des Mindestlohns müssen auch verstärkte Kontrollen weiterhin im Fokus stehen. Offenbar gibt es immer noch viele kriminelle Arbeitgeber, die tricksen und den Mindestlohn umgehen."

Wie hat sich der gesetzliche Mindestlohn entwickelt?

Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland hat sich seit seiner Einführung in Deutschland am 1. Januar 2015 wie folgt entwickelt:

Jahr Mindestlohn
(in €/Std.)
2015 8,50
2016 8,50
2017 8,84
2018 8,84
2019 9,19
2020 9,35
2021 9,50
(1. Halbjahr)
9,60
(2. Halbjahr)
2022

 

9,82
(1. Halbjahr)
10,45
(2. Halbjahr)

12,00 
(seit 1.10.2022)

2023

12,00 

Mit der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns in den Jahren 2021 und 2022 steigt der Mindestlohn von Ende 2020 bis zum 2. Halbjahr 2022 um 11,8 Prozent.

Im Vergleich zur Einführung im Jahr 2015 (8,50 Euro) wird der gesetzliche Mindestlohn bis zum 2. Halbjahr 2022 um 22,9 Prozent gestiegen sein.

Balkendiagramm: Die Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland von 2015 bis 2022

Die Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland von 2015 bis 2022 DGB

Gibt es 2023 noch Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn?

Hände eines Mannes umfassen ein "Achtung/Vorsicht"-Verkehrsschild

Colourbox.de

Auch im Jahr 2023 gibt es noch Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn.

Mindestlohn-Ausnahmen – Der gesetzliche Mindestlohn gilt weiterhin NICHT für:

  • Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung
  • Auszubildende – unabhängig von ihrem Alter – im Rahmen der Berufsausbildung (Hinweis: Im Zuge der Reform des Berufsbildungsgesetzes ist häufig von der Einführung eines "Mindestlohns für Azubis" die Rede. Die korrekte Bezeichnung für dieses Mindestentgelt für Auszubildende ist aber "Mindestausbildungsvergütung" und nicht zu verwechseln mit dem gesetzlichen Mindestlohn. Hier finden Sie mehr Informationen zur Mindestausbildungsvergütung und hier finden Sie die Höhe des "Mindestlohns für Auszubildende" in 2023)
  • Langzeitarbeitslose während der ersten sechs Monate ihrer Beschäftigung nach Beendigung der Arbeitslosigkeit
  • Praktikant*innen, wenn das Praktikum verpflichtend im Rahmen einer schulischen oder hochschulischen Ausbildung stattfindet
  • Praktikant*innen, wenn das Praktikum freiwillig bis zu einer Dauer von drei Monaten zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder Aufnahme eines Studiums dient
  • Jugendliche, die an einer Einstiegsqualifizierung als Vorbereitung zu einer Berufsausbildung oder an einer anderen Berufsbildungsvorbereitung nach dem Berufsbildungsgesetz teilnehmen
  • ehrenamtlich Tätige

Daneben galt bei Einführung des Mindestlohngesetzes für Tarifverträge, die Löhne unter dem gesetzlichen Mindestlohn vorsehen, eine Übergangsfrist. Diese Frist ist inzwischen aber längst ausgelaufen. Deshalb gilt: In keiner Branche darf (auch 2022; abgesehen von den oben genannten Personengruppen) weniger gezahlt werden als es der gesetzliche Mindestlohn vorsieht.

Welche Mindestlöhne bzw. Branchenmindestlöhne steigen im Jahr 2023?

Mindestlöhne in bestimmten Berufen

Neben dem gesetzlichen Mindestlohn gibt es auch noch Branchenmindestlöhne. Ein Branchenmindestlohn wird von Gewerkschaften und Arbeitgebern in einem Tarifvertrag ausgehandelt und von der Politik für allgemein verbindlich erklärt. Er gilt dann für alle Beschäftigten dieser Branche - auch dann, wenn ihr Arbeitgeber nicht tarifgebunden ist (Übersicht zu allen Branchenmindestlöhnen und weitere Informationen zum Thema Branchenmindestlohn).

  • In der beruflichen Weiterbildung steigt der Mindestlohn zum 1. Januar 2023 auf 17,87 Euro pro Stunde für Pädagogische Mitarbeiter/innen, bzw. 18,41 Euro für Pädagogische Mitarbeiter/innen mit Bachelorabschluss.
  • In der Pflegebranche sind die Branchenmindestlöhne zum 1. September 2022 gestiegen. Zum 1. Mai 2023 gibt es eine weitere Erhöhung. Lesen Sie dazu unsere Übersicht zum "Mindestlohn Pflege" in unserer Übersicht zu Branchenmindestlöhnen.
  • Für die Elektrohandwerker*innen steigt der Mindestlohn zum 1. Januar 2023 auf 13,40 Euro pro Stunde.
  • Für die Maler*innen und Lackierer*innen steigt der Mindestlohn zum 1. April 2023 auf 14,50 Euro für Gesellen und auf 12,50 Euro für Helfer*innen.
  • Auch in der Leiharbeit/Zeitarbeit steigen die Mindestentgelte.
"Mindestlohn für Auszubildende"

Der gesetzliche Mindestlohn gilt nicht für Auszubildende. Der Begriff "Mindestlohn für Azubis" wird jedoch umgangssprachlich häufig für die Mindestausbildungsvergütung verwendet. Auch diese Mindestausbildungsvergütung steigt zum Januar 2023:

Ab 2023 beträgt die Mindestausbildungsvergütung:

  • 620 Euro im 1. Ausbildungsjahr
  • 732 Euro im 2. Ausbildungsjahr
  • 837 Euro im 3. Ausbildungsjahr
  • 868 Euro im 4. Ausbildungsjahr
01.10.2022
Fragen und Antworten zum gesetzlichen Mindestlohn

Mindestlohn in Deutschland: Alles, was Sie wissen müssen

Was bedeutet die Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro?

 

  • Seit wann gibt es einen gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland?

    Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland

    Ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn gilt in Deutschland seit dem 1. Januar 2015 (Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes).

  • Was ist die Definition von Mindestlohn?

    Was ist ein Mindestlohn? - Definition von "Mindestlohn"

    Ein Mindestlohn ist eine verbindliche Lohnuntergrenze. Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland ist ein allgemeiner, flächendeckender Mindestlohn für ganz Deutschland und gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (bis auf wenige Ausnahmen). Daneben gibt es in Deutschland für einige Branchen auch noch Branchenmindestlöhne, die von Gewerkschaften und Arbeitgebern in einem Tarifvertrag ausgehandelt und von der Politik für allgemeinverbindlich erklärt wurden. Diese Branchenmindestlöhne gelten für alle Arbeitnehmer*innen in der entsprechenden Branche. Ein Arbeitgeber darf seinen Beschäftigten also nicht weniger zahlen als den gesetzlichen Mindestlohn, beziehungsweise den (in der Regel höheren) allgemeinverbindlichen Branchenmindestlohn - falls es in seiner Branche einen solchen Branchenmindestlohn gibt.

  • Wie hoch ist der aktuelle Mindestlohn?

    Seit dem 1. Oktober 2022 beträgt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 12 Euro.

Nach dem Beschluss des Bundeskabinetts wurde zum 1. Oktober 2022 der gesetzliche Mindestlohn auf 12 Euro pro Stunde erhöht. Im Folgenden beantwortet der DGB grundsätzliche Fragen zum gesetzlichen Mindestlohn und zu seiner außerplanmäßigen Erhöhung. Für wen gilt der gesetzliche Mindestlohn? Wie kann ich ihn geltend machen? Wie wirkt sich die Erhöhung auf Tarifbeschäftigte aus? Wie ist die Erhöhung aus wirtschaftlicher Sicht zu bewerten?

1. Geltungsbereich

  • 1.1 Wer bekommt den gesetzlichen Mindestlohn?

    Jede Person, die in Deutschland abhängig beschäftigt ist, hat seit dem 1. Oktober 2022 den Anspruch auf eine Entlohnung von mindestens 12 Euro pro Stunde. 

  • 1.2 Wer ist vom gesetzlichen Mindestlohn ausgenommen?

    Vom Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn ausgenommen sind Minderjährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung. Langzeitarbeitslose, die seit mindestens einem Jahr bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldet sind, haben erst sechs Monate nach Wiederaufnahme einer Tätigkeit das Recht auf einen Mindestlohn.

    Diese Ausnahmen hat der DGB von Anfang an kritisiert, weil Drehtüreffekte zu befürchten sind. Der gewünschte Übergang in eine feste Beschäftigung wird durch diese Regelung nicht erleichtert, sondern erschwert.

    Welche Ausnahmen seit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns und auch noch im Jahr 2022 gelten, finden Sie in unserem Beitrag "Mindestlohn 2021/2022: Was ändert sich?" im Abschnitt "Gibt es 2022 noch Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn?".

  • 1.3 Gibt es auch einen gesetzlichen Mindestlohn in der Berufsausbildung?

    Die Ausbildungsvergütung fällt nicht unter den gesetzlichen Mindestlohn, stattdessen gibt es hier die Mindestausbildungsvergütung. Diese liegt 2022 bei 585 Euro pro Monat im ersten Ausbildungsjahr bis 819 Euro pro Monat im dritten Ausbildungsjahr. Weitere Informationen zur Mindestausbildungsvergütung haben wir hier zusammengestellt: BBiG-Reform: Von Mindestausbildungsvergütung bis Freistellung an Berufsschultagen | DGB

  • 1.4 Wie sieht es im Praktikum aus?

    Pflichtpraktika für Ausbildung oder Studium – auch wenn sie zur Zulassung erforderlich sind -und Orientierungspraktika mit einer Dauer von bis zu drei Monaten sind wie Ausbildungen vom Mindestlohn ausgenommen. Alle anderen Praktikant*innen haben aber grundsätzlich Anspruch auf den Mindestlohn! Im Zweifelsfall informiert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) auf seiner Homepage und in der Mindestlohnhotline: BMAS - Mindestlohn und Praktikum

  • 1.5 Gilt der gesetzliche Mindestlohn auch für ausländische Staatsbürger*innen und Unternehmen?

    Ja, solange die Arbeit in Deutschland stattfindet, haben auch ausländische Staatsbürger*innen und Beschäftigte ausländischer Unternehmen einen Anspruch auf den Mindestlohn. Für Beschäftige deutscher Unternehmen im EU-Ausland kann außerdem der örtliche Mindestlohn gelten, sofern dieser höher liegt.

  • 1.6 Gibt es noch andere Ausnahmen?

    Personen in Resozialisierungs- und Inklusionsmaßnahmen haben ebenfalls keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn, da die Teilnehmenden der Maßnahme nicht als abhängig Beschäftigte angesehen werden. Daher muss ihnen nach aktueller Rechtslage in Förderwerkstätten und Haftanstalten kein Mindestlohn gezahlt werden.

  • 1.7 Wie viele Beschäftigte profitieren von der Anhebung?

    Das Bundesarbeitsministerium geht davon aus, dass derzeit etwa 6,2 Millionen Beschäftigte weniger als 12 Euro pro Stunde verdienen. Laut einer Sonderauswertung des Statistischen Bundesamtes für den DGB sind darunter Frauen mit 3,5 Millionen und Ostdeutsche mit 1,1 Millionen besonders stark vertreten. Weitere Zahlen aus der Auswertung sind hier zu finden: Wer profitiert von 12 Euro Mindestlohn? | DGB

    Die meisten Flächentarife sehen mittlerweile keine Lohngruppen mit einem Stundenlohn unter 12 Euro mehr vor. Hier könnten die unteren Lohngruppen aber vom sogenannten Spillover-Effekt profitieren: Um qualifizierte und/oder anstrengende Arbeit attraktiv zu halten, sollten die Arbeitgeber einen Abstand zwischen Mindestlohn und Tariflohn einplanen. Mit einem höheren Mindestlohn steigen also voraussichtlich auch Löhne, die knapp darüber liegen.

  • 1.8 Welche Gruppen sind besonders betroffen?

    Von Niedriglöhnen sind derzeit besonders Minijobber*innen betroffen: 58 Prozent von ihnen erhalten weniger als 12 Euro die Stunde. Aber es werden nicht nur ungelernte Hilfstätigkeiten im Minijob schlecht bezahlt: Neben der Küchenhilfe finden sich auch Ausbildungsberufe wie Friseur*in, Köch*in und verschiedene Fachverkäufer*innen unter den stark betroffenen Berufsgruppen. Auch in der Landwirtschaft und der Logistik werden noch viel zu oft Niedriglöhne gezahlt, obwohl die Belastung in der Pandemie oft deutlich zugenommen hat.

  • 1.9 Gilt der gesetzliche Mindestlohn auch bei Minijobs?

    Ja, der gesetzliche Mindestlohn gilt auch bei Minijobs. Für Minijobberinnen und Minijobber gelten keine Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn.

  • 1.10 Mindestlohn regional: Gibt es Unterschiede beim Mindestlohn in Ost- und Westdeutschland oder zwischen Bundesländern?

    Nein, es gibt beim gesetzlichen Mindestlohn keine Unterschiede zwischen Ostdeutschland und Westdeutschland. Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland ist ein allgemeiner, flächendeckender Mindestlohn. Er gilt überall in Deutschland gleichermaßen in der gleichen Höhe.

    Es gibt also beim gesetzlichen Mindestlohn keine Unterschiede zwischen den Bundesländern. Er gilt überall in Deutschland gleichermaßen in der gleichen Höhe. Es gibt also keinen "Mindestlohn Bayern", "Mindestlohn Baden-Württemberg", "Mindestlohn Berlin", "Mindestlohn Brandenburg", "Mindestlohn Bremen", "Mindestlohn Niedersachsen", "Mindestlohn NRW", "Mindestlohn Rheinland-Pfalz", "Mindestlohn Saarland", "Mindestlohn Hessen", "Mindestlohn Mecklenburg-Vorpommern", "Mindestlohn Sachsen-Anhalt", "Mindestlohn Thüringen", "Mindestlohn Sachsen", "Mindestlohn Schleswig-Holstein" oder "Mindestlohn Hamburg" beim gesetzlichen Mindestlohn.

    Bei Branchenmindestlöhnen, die in einem Tarifvertrag ausgehandelt werden, kann es hingegen Unterschiede zwischen Ost und West bzw. zwischen Bundesländern geben.

2. Durchsetzung

 

  • 2.1 Mein Arbeitgeber weigert sich, die Erhöhung umzusetzen. Was kann ich tun?

    Zunächst sollten die Vorgesetzten auf die Mindestlohnerhöhung, am besten schriftlich, hingewiesen werden. Informationen zum Mindestlohn gibt es beispielsweise vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unter: BMAS - Mindestlohn

    Telefonisch gibt das Bürgertelefon des BMAS montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr unter 030/ 60 28 00 28 Auskunft.

    Kommt es hart auf hart, muss leider jede/jeder einzelne betroffene Beschäftigte den Arbeitgeber auf Auszahlung des Mindestlohns verklagen. Gewerkschaftsmitglieder können sich bei ihrer Gewerkschaft kostenlos rechtlich beraten lassen und erhalten im Ernstfall Rechtsschutz.

  • 2.2 Wie kann ich meine Arbeitszeit dokumentieren?

    Grundsätzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, die geleisteten Arbeitsstunden zu dokumentieren. Egal, ob das mit altmodischer Stempelkarte oder moderner Cloud-Lösung passiert: Arbeitnehmer*innen sollten sich am besten eine Kopie erstellen, um ihre Stundenzahl selbständig belegen zu können. Falls der Arbeitgeber seiner Dokumentationspflicht nicht nachkommt, sollten die Stunden eigenständig aufgeschrieben werden. Zur Sicherheit sollte aber der Chef den Stundenzettel per Unterschrift bestätigen.

  • 2.3 Wird der Mindestlohn bei 12€ pro Stunde nicht einfach umgangen?

    Um die Rechte von Arbeitnehmer*innen wie auch den fairen Wettbewerb zu schützen, braucht es mehr Kontrollen und Kapazitäten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS). Die Standards herunterzuschrauben, nur weil Einzelne gegen sie verstoßen, kann nicht die Lösung sein. Außerdem müssen Versuche, den Mindestlohn beispielsweise mit überzogenen Unterkunftskosten und ausbeuterischen Akkordvereinbarungen zu umgehen, effektiv verhindert werden.

    Wir benötigen zudem eine Mindestlohn-Informations-Offensive, damit alle Beschäftigten ihre Rechte kennen. Nur so lässt sich der Mindestlohn effektiv kontrollieren und einhalten.

  • 2.4 Mindestlohnkontrollen: Wer führt sie durch? Wo kann ich Mindestlohn-Verstöße melden?

    Mindestlohn-Kontrollen (also Kontrollen, ob ein Arbeitgeber auch den korrekten Mindestlohn zahlt) führt die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls durch. Hinweise auf Verstöße gegen des Mindestlohngesetz können – auch anonym – bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit abgegeben werden.

3. Mindestlohn und Tarifverträge

  • 3.1 In unserem Tarifvertrag gibt es Entgeltgruppen unter 12€ Stundenlohn. Ist der jetzt ungültig?

    Nein, der Tarifvertrag bleibt auch nach dem 1. Oktober weiterhin gültig. Ungültig sind jedoch die Tarifgruppen unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns – alle Beschäftigte müssen mindestens den Mindestlohn in Höhe von 12 Euro erhalten. Der Tarifvertrag ansonsten mit seinen restlichen Bestimmungen (Urlaub, Weihnachtsgeld, Arbeitszeit, höhere Entgeltgruppen usw.) bleibt bestehen.

    Wenn für einen Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin ein Tarifvertrag gilt, der einen höheren Lohn/ein höheres Gehalt als den Mindestlohn vorsieht, so gilt natürlich dieser höhere Tariflohn. Kein Arbeitgeber kann einen für den Arbeitnehmer gültigen Tarifvertrag oder Branchenmindestlohn mit Verweis auf den (in diesem Fall dann niedrigeren) gesetzlichen Mindestlohn beim Lohn und Gehalt "unterschreiten".

    Seit Jahren ist die Tarifbindung in Deutschland rückläufig, immer mehr Arbeitgeber begehen Tarifflucht und immer weniger Beschäftigte sind von Tarifverträgen erfasst. Daher gibt es auch immer mehr weiße Flecken in der Tariflandschaft, da es ohne einen gesetzlichen Mindestlohn keinen Schutz vor Lohndumping gibt. Der Mindestlohn ist also auch eine Reaktion darauf, um wenigstens einen Mindestschutz vor ausbeuterischen Löhnen zu bieten.

  • 3.2 Wird durch die Anhebung die Arbeit der Mindestlohnkommission entwertet?

    Der Mindestlohn von 8,50 Euro war 2015 sehr vorsichtig angesetzt und relativ weit vom mittleren Lohn entfernt. Durch die einmalige Anhebung auf 12 Euro wird der Mindestlohn näher an die aktuell diskutierten europäischen Richtwerte von 60 Prozent des Medianlohns gebracht. Ab 2023 ist es dann die Aufgabe der Kommission, den gesetzlichen Mindestlohn auf diesem robusten und wirksamen Niveau zu halten – ihre Rolle wird also sogar gestärkt.

  • 3.3 Ist eine „politische“ Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns mit der Tarifautonomie vereinbar?

    Schon bei der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns wurde dieses Bedenken ins Feld geführt. Die soziale Marktwirtschaft zeichnet sich allerdings dadurch aus, dass das grundsätzliche Machtgefälle zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit Hilfe der sozialen Gesetzgebung ausgeglichen wird. Das Sozialstaatsprinzip in Art. 20 Absatz 1 des Grundgesetzes bildet dafür die verfassungsrechtliche Grundlage. Und genauso wie Gesetze zum Arbeitsschutz keinen unzulässigen Eingriff in die Vertragsfreiheit darstellen, ist die Festlegung und Anhebung eines gesetzlichen Mindestlohns durch den Gesetzgeber kein unzulässiger Eingriff in die Tarifautonomie. Im Angesicht von Niedriglöhnen ist er vielmehr ein notwendiges Mittel, um den Auftrag des Grundgesetzes noch zu verwirklichen.

4. Mindestlohn und Wirtschaftspolitik

  • 4.1 Gehen durch 12 Euro Mindestlohn Arbeitsplätze verloren?

    Die Einführung des Mindestlohns 2015 hat gezeigt: Die ökonomischen Modellrechnungen lagen massiv daneben, es hat den befürchteten Jobverlust nie gegeben. Mittlerweile gehen keine ernstzunehmenden Fachleute mehr davon aus, dass ein Mindestlohn von 12 Euro einen negativen Effekt auf die Beschäftigung hätte. Tatsächlich hat sich die Beschäftigung seit 2015 sehr positiv entwickelt.

  • 4.2 Wie wirkt sich der Mindestlohn auf die Wirtschaft aus?

    Laut Berechnungen des DGB wird sich die Mindestlohnerhöhung kurzfristig wie ein „Konjunkturpaket“ auswirken, die jährliche Kaufkraft dürfte um etwa 4,8 Milliarden Euro steigen.

  • 4.3 Ist der Mindestlohn ein „Staatslohn“?

    Im Gegenteil, bisher werden Niedriglöhne nämlich de facto subventioniert: Allein an Vollzeitbeschäftigte werden jährlich 1 Milliarde Euro sogenannte „Aufstockung“ gezahlt. Durch die 12 Euro Mindestlohn kann diese staatliche Intervention zurückgefahren werden – den Steuerzahlenden freut es.

  • 4.4 Verlieren Jugendliche bei 12€ Mindestlohn nicht das Interesse an einer Ausbildung?

    Davon ist nicht auszugehen. Das Hauptproblem ist vielmehr, dass immer weniger Betriebe ausbilden und daher dringend gebrauchte Ausbildungsplätze fehlen. Gerade in Zukunftsbranchen verdienen Fachkräfte deutlich über 12 Euro. Bei ungelernten Hilfskräften ist außerdem ein großer Anteil nur geringfügig beschäftigt. Eine attraktive Alternative zur Ausbildung sind also auch 12 Euro Mindestlohn kaum. Sicherlich muss aber bei der Ausbildungsfinanzierung noch nachgebessert werden, denn die Entscheidung für eine Ausbildung oder ein Studium hängt noch viel zu oft vom Geldbeutel der Eltern ab.

  • 4.5. Wie wirkt sich der Mindestlohn auf die Wettbewerbsfähigkeit aus?

    Laut einer Studie des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) im Auftrag der Mindestlohnkommission hat die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen nicht negativ beeinträchtigt. Die Einführung des Mindestlohns Anfang 2015 und seine erste Erhöhung 2017 hat kaum zu Marktaustritten von Unternehmen geführt. Manche Branchen sind teilweise sogar produktiver geworden.

Rückblick: Aktionstag Mindestlohn

Min­dest­lohn: Bun­des­wei­ter DGB-Ak­ti­ons­tag

Am 1. Oktober ist der Mindestlohn auf 12 Euro gestiegen. Darauf machte der DGB bereits am 28. September auf Bahnhöfen und Marktplätzen im gesamten Bundesgebiet aufmerksam.

DGB

Aktuelle Meldungen zum Mindestlohn

Energiekrise & Inflation

Farbfläche mit Wort-Bild-Marke, Text: Echt gerecht - Solidatisch
DGB
Die steigenden Preise treffen uns mit voller Wucht. Wir Gewerkschaften haben für Entlastungen wie Strompreisdeckel, Abschöpfen von Zufallsgewinnen oder Einmalzahlungen für Rentner*innen und Studierende gekämpft. Doch die bisher beschlossenen Hilfen greifen zu langsam oder sind immer noch unklar. So muss jetzt umgehend nachgebessert werden.
weiterlesen …

Mindestlohn im Minijob?

Mi­ni­jobs: Al­les, was Sie wis­sen müs­sen
Miniatur Frauen reinigen Münze
DGB/mistac/123RF.com
Ein Minijob ist eine Form der so genannten geringfügigen Beschäftigung in Deutschland. Entscheidend ist das monatliche Arbeitsentgelt. Aber ist es wirklich ein Problem, wenn die Grenze überschritten wird? Wie sieht es mit der Sozialversicherung aus? Mit der Einführung von 12 Euro Mindestlohn am 1. Oktober 2022 gibt es Änderungen auch bei den Minijobs. Diese und viele weitere Fragen klären die FAQ Minijob.
weiterlesen …