Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn in Deutschland
Ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn gilt in Deutschland seit dem 1. Januar 2015 (Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes).
Ein Mindestlohn ist eine verbindliche Lohnuntergrenze. Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland ist ein allgemeiner, flächendeckender Mindestlohn für ganz Deutschland und gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (bis auf wenige Ausnahmen). Daneben gibt es in Deutschland für einige Branchen auch noch Branchenmindestlöhne, die von Gewerkschaften und Arbeitgebern in einem Tarifvertrag ausgehandelt und von der Politik für allgemeinverbindlich erklärt wurden. Diese Branchenmindestlöhne gelten für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der entsprechenden Branche. Ein Arbeitgeber darf seinen Beschäftigten also nicht weniger zahlen als den gesetzlichen Mindestlohn, beziehungsweise den (in der Regel höheren) allgemeinverbindlichen Branchenmindestlohn - falls es in seiner Branche einen solchen Branchenmindestlohn gibt.
Wie hoch der aktuelle gesetzliche Mindestlohn ist und wie er in den Jahren 2021 und 201 steigen wird erfahren Sie in unserem Beitrag: "Mindestlohn 2021/2022: Was ändert sich?"
Der jeweils gültige aktuelle gesetzliche Mindestlohn-Betrag (vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2021 zum Beispiel 9,50 Euro) gibt den Mindestlohn als Bruttolohn pro Stunde an.
Ja, es gibt Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland. Welche Ausnahmen seit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns und auch noch im Jahr 2021 gelten, finden Sie in unserem Beitrag "Mindestlohn 2021/2022: Was ändert sich?" im Abschnitt "Gibt es 2021 noch Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn?".
Auch ein Tariflohn aus einem Tarifvertrag darf den gesetzlichen Mindestlohn nicht unterschreiten. Die allermeisten Tariflöhne in Tarifverträgen liegen über dem gesetzlichen Mindestlohn. Sollte ein noch gültiger Tarifvertrag dennoch einen Tariflohn festgelegt haben, der unter dem gerade gültigen gesetzlichen Mindestlohn liegt, so muss der Beschäftigte von seinem Arbeitgeber trotzdem mindestens den gesetzlichen Mindestlohn erhalten.
Wenn für einen Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin ein Tarifvertrag gilt, der einen höheren Lohn / ein höheres Gehalt als den Mindestlohn vorsieht, so gilt natürlich dieser höhere Tariflohn. Kein Arbeitgeber kann einen für den Arbeitnehmer gültigen Tarifvertrag oder Branchenmindestlohn mit Verweis auf den (in diesem Fall dann niedrigeren) gesetzlichen Mindestlohn beim Lohn und Gehalt "unterschreiten".
Ja, der gesetzliche Mindestlohn gilt auch bei Minijobs. Minijobberinnen und Minijobber gehören nicht zu den Beschäftigten, für die eine Ausnahme vom gesetzlichen Mindestlohn gilt.
Nein, es gibt beim gesetzlichen Mindestlohn keine Unterschiede zwischen Ostdeutschland und Westdeutschland. Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland ist ein allgemeiner, flächendeckender Mindestlohn. Er gilt überall in Deutschland gleichermaßen in der gleichen Höhe.
Bei Branchenmindestlöhnen, die in einem Tarifvertrag ausgehandelt werden, kann es hingegen Unterschiede zwischen Ost und West geben.
Nein, es gibt beim gesetzlichen Mindestlohn keine Unterschiede zwischen den Bundesländern. Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland ist ein allgemeiner, flächendeckender Mindestlohn. Er gilt überall in Deutschland gleichermaßen in der gleichen Höhe. Es gibt also keinen "Mindestlohn Bayern", "Mindestlohn Baden-Württemberg", "Mindestlohn Berlin", "Mindestlohn Brandenburg", "Mindestlohn Bremen", "Mindestlohn Niedersachsen", "Mindestlohn NRW", "Mindestlohn Rheinland-Pfalz", "Mindestlohn Saarland", "Mindestlohn Hessen", "Mindestlohn Mecklenburg-Vorpommern", "Mindestlohn Sachsen-Anhalt", "Mindestlohn Thüringen", "Mindestlohn Sachsen", "Mindestlohn Schleswig-Holstein" oder "Mindestlohn Hamburg" beim gesetzlichen Mindestlohn.
Bei Branchenmindestlöhnen, die in einem Tarifvertrag ausgehandelt werden, kann es hingegen Unterschiede zwischen den Bundesländern geben.
Mindestlohn-Kontrollen (also Kontrollen, ob ein Arbeitgeber auch den korrekten Mindestlohn zahlt) führt die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls durch. Hinweise auf Verstöße gegen des Mindestlohngesetz können - auch anonym - bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit abgegeben werden.