Worum geht es?
Rechtspolitik im gewerkschaftlichen Sinne verfolgt das Ziel, gute Arbeitsbedingungen zu gewährleisten. Eine Weiterentwicklung des gesetzlichen Rahmens ist angesichts fortwährender Veränderung unerlässlich. Immanent ist für uns als DGB, dass sich Gewerkschaften, Betriebs- und Personalräte sowie Beschäftigte aktiv an dieser Gestaltungsaufgabe beteiligen können und alle Interessen in der Belegschaft berücksichtigt werden.
Dabei vertreten wir stark und selbstbewusst die Interessen der Belegschaft gegenüber der Kapitalseite und bringen die Perspektive der Beschäftigten in ihrer Gesamtheit in Gerichtsverfahren, Gesetzgebungsverfahren, in sozialpartnerschaftlichen Verbänden und in den Parlamenten durch rechtspolitische Forderungen ein. Derzeit stehen folgende Themen im rechtspolitischen Fokus:
Stärkung der Tarifbindung und der Mitbestimmung
Die Stärkung von Tarifbindung und Mitbestimmung ist eine der zentralen Aufgaben unserer Zeit und kann entscheidend zum Gelingen der notwendigen Transformation in den Betrieben beitragen. Von ihr hängt ab, ob es in unserer Gesellschaft gerecht zugeht und ob die Beschäftigten an den ökonomischen Erfolgen teilhaben und bei der Veränderung mitgenommen werden. Zur betrieblichen Mitbestimmung haben wir mit dem Reformentwurf zu einer modernen Betriebsverfassung einen eigenen Entwurf vorgelegt.
Zeit für ein Beschäftigtendatenschutzgesetz
Wir als DGB und unsere Mitgliedsgewerkschaften fordern ein eigenständiges Beschäftigtendatenschutzgesetz und haben einen eigenen Entwurf vorgelegt. Angesichts zunehmender Digitalisierung und künstlicher Intelligenz sollen Beschäftigte insbesondere vor ausufernden Überwachungsmöglichkeiten und vor Diskriminierung durch Algorithmen geschützt werden.
Gerichte: durch Ehrenamtlichkeit näher dran
Um im Rechtstreit, Sachverhalte beurteilen zu können, braucht es gerade in der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit den Blick aus der Praxis. Eine Beteiligung von sogenannten ehrenamtlichen Richter*innen ist für eine bürger*innennahe Justiz unerlässlich. Die Rechte der Ehrenamtlichen müssen modernisiert werden, um ein Mindestmaß an Augenhöhe mit den Berufsrichter*innen zu gewährleisten.
Starke Regelungen für selbstbewusste Beschäftigte
Wir setzen uns für die Stärkung der Individualarbeitsrechte ein. Hierzu gehören verlässliche Regelungen über die Inhalte des Arbeitsverhältnisses selbst, die Arbeitszeit, verlässliche und pünktliche Lohnzahlungen sowie eine Beschränkung der Möglichkeit der Befristung und schließlich ein Ausbau des Kündigungsschutzes.
Beschäftigtendatenschutz
Ein Beschäftigtendatenschutzgesetz ist überfällig
Der Beschäftigtendatenschutz in Deutschland braucht einen neuen Schutzschild. Mit zunehmender Datenverarbeitung gehen zunehmende Kontrollmöglichkeiten durch allzeit zugängliche Daten einher. Davon bleibt quasi kein Berufsfeld verschont. Durch künstliche Intelligenz (KI) und zunehmend automatisierte oder IT-gestützte Prozesse, können noch mehr personenbezogene Daten noch leichter erhoben, vernetzt und ausgewertet werden: Von der klassischen Videoüberwachung am Arbeitsplatz, dem Abhören von Mitarbeiter*innen bis zum Einsatz von GPS-Trackern, Eignungsuntersuchungen, Überwachung von Vitalfunktionen und sogenannten "workplace analytics" – die technischen Möglichkeiten und Funktionen betrieblicher Software sind vielfältig.
Ob in Sekundenbruchteilen getaktete Überwachung der Beschäftigten bei Amazon oder Verwertung von Daten, die schon längst hätten gelöscht sein müssen: die Rechtsprechung billigt solche Methoden aufgrund schwacher gesetzlicher Regelungen (§26 BDSG). Dass diese Norm in weiten Teilen nicht DSGVO-konform ist, hat auch der EuGH entschieden.
Darum ist ein eigenständiges Beschäftigtendatenschutzgesetz zwingend nötig – um die Beschäftigten zu schützen und für alle Beteiligten ein nachvollziehbares Reglement zu haben.
Wir als DGB haben bereits Anfang 2022 einen Gesetzesentwurf vorgelegt. Bundestag und Bundesrat sind nun am Zug.
Unsere Forderungen
Wir forden verbindliche Regelungen, um Beschäftigtenüberwachung zu verhindern.
Nicht erst seit der Pandemie nutzen Arbeitgeber*innen immer häufiger digitale Methoden, um Beschäftigte zu überwachen oder personenbezogene Daten über sie zu sammeln. Oft geschieht das sogar heimlich.Uferlose, entgrenzte Fortführung solcher Überwachung kann durch KI und in ihr hinterlegte Algorithmen geschehen; Datenverknüpfungen, deren Zweck kein*e Beschäftigte*r kennt, fördern diese Überwachung.
Eine Rechtsgrundlage dafür gibt es kaum. Damit Persönlichkeitsrechte am Arbeitsplatz gewahrt werden, braucht es daher verbindliche Regelungen.
Es bedarf gesetzlicher Festlegungen – zum Schutz der Beschäftigten.
Den rasch voranschreitenden Entwicklungen in der elektronischen Datenverarbeitung ist ein interessensgerechtes Regelungswerk entgegenzusetzen. Das betrifft vor allem die Bereiche der elektronischen Datenverarbeitung im Arbeits-, Dienstleistungs- und Produktionsprozess mit ihren immer neuen Digitalisierungsschüben.Beschäftigte müssen die rechtliche Möglichkeit haben, sich gegen unzulässige Datenverarbeitung oder Überwachung zu wehren.
- Rechtsgrundlos erhobene Daten dürfen – auch im Gerichtsverfahren – nicht zulasten der Beschäftigten eingesetzt werden.
Oft wird die Auffassung vertreten, dass ein Regelverstoß im Datenschutzrecht hinnehmbar ist, wenn es um die Durchsetzung von Arbeitgeberinteressen im Gerichtsverfahren geht. Das verkennt die Bedeutung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Wenn Daten zu bestimmten Zwecken erhoben wurden, ist die Nutzung dieser Daten zu anderen Zwecken ist ebensowenig hinnehmbar wie die Nutzung von Daten, die schon gelöscht sein müssten. Ein Beweisverwertungsverbot für „unrechtmäßige Daten“ muss her.
Ehrenamtliche Richter*innen
Neben den Schöff*innen im Strafprozess gibt es ehrenamtliche Richter*innen insbesondere in der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit sowie in Teilen in der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Mit der Beteiligung von Bürger*innen soll neben der juristischen Expertise der hauptamtlichen Richter*innen eine Sichtweise Eingang in die Urteilsfindung finden, die näher an der Lebenswirklichkeit der Menschen liegt, über deren Fälle entschieden werden soll. Gerade in der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit stellen die Sichtweisen der ehrenamtlichen Richter*innen als Arbeitgeber*innen, Arbeitnehmer*innen und/oder Versicherte einen unschätzbaren Wert dar. Diese Beteiligung ist darüber hinaus Ausdruck gelebter Demokratie; die Rechtsprechung wird transparent und findet in der Gesellschaft höhere Akzeptanz.
Um ihrer Aufgabe als Teil der Rechtsprechung gerecht werden zu können, müssen die Rechte von ehrenamtlichen Richter*innen weiter gestärkt werden. Sie benötigen die vollständige Kenntnis des zu entscheidenden Sachverhalts und des Vorbringens der Parteien sowie der Inhalte der Gerichts- und Behördenakten. Deshalb sind klare gesetzliche Regelungen für den Zugang zur Akteneinsicht und eine Erstattung der dabei entstehenden Kosten notwendig.
Zur vollständigen Kenntnis des Verfahrensstandes gehört neben der Akteneinsicht, dass für notwendige Folgeterminen in einem gerichtlichen Verfahren stets der Spruchkörper in gleicher Zusammensetzung gewährleistet ist. Nur so können die an der Entscheidung beteiligten ehrenamtlichen Richter*innen – ebenso wie die Berufsrichter*innen – ihre Überzeugung für ihre Entscheidungen unter Berücksichtigung aller Termine bilden.
Unsere Forderungen
- Die Informationsrechte der ehrenamtlichen Richter*innen sind sicherzustellen und die notwendigen Aufwände dafür zu entschädigen.
Die ehrenamtlichen Richter*innen benötigen umfassende Informationen über den zu entscheidenden Sachverhalt, über die Parteivorträge und Einsicht in die Gerichts- und Behördenakten. Nur so können sie ihrer Aufgabe gerecht wer-den. Daher braucht es klare Regelungen zur Akteneinsicht und zur Erstattung der Kosten. - Notwendige Folgetermine der mündlichen Verhandlung in einem gerichtlichen Verfahren müssen stets in derselben Besetzung des Spruchkörpers mit ehrenamtlichen Richter*innen erfolgen.
Nur wenn sie am gesamten Verfahren beteiligt waren, können ehrenamtliche Richter*innen Entscheidungen unter Berücksichtigung aller Gerichtstermine eines Verfahrens treffen. Daher muss gewährleistet werden, dass in einem Verfahren der Spruchkörper stets gleich besetzt ist.
Individuelle Ausgestaltung und Bestandschutz von Arbeitsverhältnissen
Beginn, Ende und Inhalt eines Arbeitsverhältnisses sind durch zahlreiche Normen zum Schutz der Arbeitnehmer*innen geprägt. Nur sichere Arbeitsplätze können Demokratie und Vielfalt im Betrieb und darüber hinaus gewährleisten. Durch die Stärkung der Individualarbeitsrechte tragen wir als dazu bei, dass Arbeitnehmer*innen in einer zunehmend dynamischen Arbeitswelt ihre Rechte kennen, schätzen und verteidigen können.
Wir als DGB und unsere Mitgliedsgewerkschaften arbeiten hier an einer kontinuierlichen Verbesserung für die Arbeitnehmer*innen. Arbeitnehmer*innen muss zu Beginn des Arbeitsverhältnisses transparent die Arbeitsvertragsbedingungen dargestellt werden. Nur wer die Bedingungen und seine Rechte kennt, kann sie auch wahrnehmen.
Während des Arbeitsverhältnisses bildet der Mindestschutz des Arbeitszeitgesetzes den Grundpfeiler für die Lebens- und Arbeitsgestaltung der Arbeitnehmer*innen. Grenzen setzen in Hinblick auf die Verfügbarkeit ist Basis für eine ausgewogenen Work-Life-Balance. Zudem gewährleisten nur verlässliche und pünktliche Lohnzahlungen, die wirtschaftliche Freiheiten der Arbeitnehmer*innen. Gerät der Arbeitgeber in Schieflage und meldet Insolvenz an, müssen Arbeitnehmer*innen besonders vor diesem Zahlungsausfall geschützt werden.
Zu guter Letzt ist eine langfristige berufliche Planungssicherheit von entscheidender Bedeutung für die zuverlässige Gestaltung der eigenen Lebensplanung. Regelungen zu Befristung und Kündigung bilden hierbei einen wesentlichen Baustein. Wir setzen uns dafür ein, dass Befristungen auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt werden und der Kündigungsschutz von Arbeitnehmer*innen gestärkt wird.
Unsere Forderungen
- Hände weg vom Arbeitszeitgesetz, Hände weg vom 8-Stunden Tag – mit Macht für die 8!
Das geltende Arbeitszeitgesetz ist ein Schutzgesetz, das hinreichend Arbeitszeitflexibilität für beide Seiten des Arbeitsverhältnisses bietet. Es gibt deshalb keinen Bedarf, es zu ändern. Wir fordern die Beibehaltung des regulären 8-Stunden-Tages sowie der 10-Stunden Grenze und erteilen der Einführung einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit eine klare Absage. Das Arbeitszeitgesetz gewährleistet den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer*innen und darf nicht aufgeweicht werden. Zentrale Elemente sind hier die tägliche Arbeitszeitgrenze (8-Stunden-Tag) und das Mindestmaß von 11 Stunden Ruhezeit. Flexible Arbeitszeitmodelle sind innerhalb dieses Rahmens möglich und gelebter Alltag: Sie werden durch Tarifverträge und betriebliche Mitbestimmung passgenau geregelt. Für mehr Arbeitszeitsouveränität der Arbeitnehmer*innen müssen Anreize jenseits des Arbeitszeitgesetzes gesetzt werden, die eine partnerschaftliche Aufteilung von Sorgearbeit fördern: eine flächendeckende, bessere und bedarfsgerechte soziale Infrastruktur, die Stärkung von Tarifbindung und Mitbestimmung und eine Reform des Ehegattensplittings sowie der Minijobs. - Bessere Absicherung von Arbeitnehmer*innen bei Entgeltausfall und Insolvenz
Das Arbeitsverhältnis ist ein Austauschverhältnis und beruht auf Leistung und Gegenleistung. Die Arbeitnehmer*innen sind hierbei durch die Ausübung ihrer Tätigkeit zur Vorleistung verpflichtet, was sie abhängig macht von der Zahlungsmoral ihres Vertragspartners, dem Arbeitgeber, der ihnen das Entgelt erst im Nachhinein auszahlt. Obwohl Arbeitnehmer*innen ihren Lebensunterhalt mit der erarbeiteten Vergütung bestreiten, sind die Durchsetzungsinstrumente im Wesentlichen auf Zahlungsklagen begrenzt. Das reicht aber nicht, um der Machtasymmetrie im Arbeitsverhältnis zu begegnen. Ein Zahlungsausfall bedeutet für Arbeitnehmer*innen unter Umständen kein Geld für Nahrungsmittel und die Miete zu haben, Arbeitgeber hingegen haben die Geldmittel länger zur Verfügung und sie treffen nur sehr geringe Zinsforderungen bei Zahlungsverzug. - Umfassende Reform des Befristungsrechtes
Es bedarf einer umfassenden Reform des Befristungsrechtes. Fest steht für uns: Sachgrundlose Befristungen sind ersatzlos und insgesamt abzuschaffen. Zu streichen sind zudem überflüssige Sachgründe, wie die “Befristung zur Erprobung”, da in jedem unbefristeten Arbeitsverhältnis eine Probezeit vereinbart werden kann, sowie die "Befristung im Anschluss an eine Ausbildung oder ein Studium", da Betriebe während der Ausbildung und des (dualen) Studiums ein umfassendes Bild erhalten, welches eine Befristung erübrigt. Die Abschaffung der sog. Haushaltsmittelbefristung ist überfällig und muss zügig umgesetzt werden, da sie ein Schlupfloch für Arbeitgeber*innen im öffentlichen Dienst darstellt, die mit einem pauschalen Verweis auf die Haushaltsentscheidungen Befristungsketten schließen können. Der Missbrauch von Ketten aus mehreren Befristungen ohne und mit Sachgrund, auch im Rahmen von Konzernstrukturen, ist einzudämmen. Zu diskutieren ist unter anderem der Arbeitsplatzbezug bei der Regelung der zulässigen Dauer der Befristungen, die Einführung der konstitutiven Schriftform für die Angabe des Befristungssachgrundes sowie die gesetzliche Ausweitung der Mitbestimmungsrechte der Betriebs- und Personalräte bei Befristungen. - Verbesserung des Kündigungsschutzes
Wer mit dem Verlust seines Arbeitsplatzes rechnen muss, nimmt weder seine Rechte selbstbewusst wahr, noch engagiert sie/er sich aktiv bei der Gestaltung des technologischen, sozialen und ökologischen Wandels. Ein sicherer und unbefristeter Arbeitsplatz ist für eine gleichberechtigte Teilhabe an den Transformationsprozessen unverzichtbar. Deshalb muss die Bekämpfung von prekären Arbeitsbedingungen auch mit einer Stärkung des Kündigungsschutzrechts einhergehen. Ein zeitgemäßer Kündigungsschutz muss mit den neuen Entwicklungen in der Arbeitswelt Schritt halten. Zu diesen gehören die zunehmende Zergliederung vieler Wirtschaftsbereiche, das zunehmende Informationsgefälle bezogen auf unternehmensinterne Vorgänge zwischen Unternehmen und deren Beschäftigten und die durch die Internationalisierung der Wirtschaft erweiterte Grundlage für die unternehmerischen Entscheidungen. Vor diesem Hintergrund ist der gesetzliche Kündigungsschutz zu stärken. So sind unter anderem der Schutz von Beschäftigten in kleinen Betrieben und die Beweisverteilung bei Kündigungsschutzverfahren nachzujustieren und die Möglichkeiten rechtlicher Kontrolle von Unternehmensentscheidungen auszubauen.
Papiere und Downloads
Ergebnisse:
einblick Juni 2026
Einblick08. Juni 2026
Datei herunterladenStellungnahme zum geplanten Gesetz gegen digitale Gewalt
Stellungnahme22. Mai 2026
Datei herunterladenStellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes zum Rahmenkonzept für eine Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (GmgV)
Stellungnahme20. Mai 2026
Datei herunterladenInitiativ-Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes zum Kommissionsentwurf „Proposal for a Regulation of the European Parliament and of the Council on the 28th Regime Corporate Legal Framework – 'EU Inc.'”
Stellungnahme12. Mai 2026
Datei herunterladeneinblick April/Mai 2026
Einblick28. April 2026
Datei herunterladenDGB-Stellungnahme zur AGG-Reform
Stellungnahme17. April 2026
Datei herunterladenStellungnahme Rechtsmittel
Stellungnahme22. August 2025
Datei herunterladenStellungnahme zu dem 2. Bericht der Bundesregierung zur Anwendung der revidierten Europäischen Sozialcharta
Stellungnahme20. August 2025
Datei herunterladenDGB-Stellungnahme zum RE des BMJV eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1069 über den Schutz von Personen, die sich öffentlich beteiligen, vor offensichtlich unbegründeten Klagen oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren
Stellungnahme14. August 2025
Datei herunterladenStellungnahme zum „Auftrag zur Volldigitalisierung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gemäß § 312 Absatz 10 Satz 1 SGB V“
Stellungnahme23. Mai 2025
Datei herunterladenStellungnahme Gesetz gegen digitale Gewalt
Stellungnahme24. Februar 2025
Datei herunterladenDGB-Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Ersetzung des Begriffs „Rasse“ in Artikel 3 Abs. 3 S. 1 GG
Stellungnahme18. Dezember 2024
Datei herunterladenDGB-Stellungnahme zum Referentenentwurf des BMJ für eine Verordnung über die Standards für die Übermittlung elektronischer Akten von Behörden und juristischen Personen des öffentlichen Rechts an die Gerichte im gerichtlichen Verfahren
Stellungnahme06. Dezember 2024
Datei herunterladenStellungnahme zum Referentenentwurf des BMAS und des BMWK eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes und weitere Maßnahmen
Stellungnahme29. Oktober 2024
Datei herunterladenDGB-StN-Gesetzenentwurf-Standards-Gleichbehandlungsstellen
Stellungnahme15. Oktober 2024
Datei herunterladenDGB-Diskussionspapier Sammelklage im Arbeitsrecht
Positionspapier26. September 2024
Datei herunterladenDGB-Diskussionspapier zur Verbandsklage im Arbeitsrecht
Positionspapier26. September 2024
Datei herunterladenTraineeship Directive: Stellungnahme zum EU-Entwurf einer Praktikumsrichtlinie
Stellungnahme26. August 2024
Datei herunterladenNationaler Aktionsplan zur Stärkung der Tarifbindung (Langfassung)
Positionspapier (Langfassung)
Positionspapier30. Juli 2024
Datei herunterladenStellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes zum Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie und zur Formulierungshilfe der Bundesregierung
Stellungnahme09. Juli 2024
Datei herunterladenStellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes zum Kabinettsentwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie
Stellungnahme04. Juni 2024
Datei herunterladenBewertung der EU-Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedinungen in der Plattformarbeit
Positionspapier16. Mai 2024
Datei herunterladenDGB Stellungnahme - Agenda für Bürokratieabbau und bessere Rechtssetzung
Stellungnahme16. Februar 2024
Datei herunterladenStellungnahme des DGB zu den Eckpunktepapieren des Bundesministeriums der Justiz zur Modernisierung des Familienrechts
Stellungnahme16. Februar 2024
Datei herunterladenDGB Stellungnahme zum Bürokratieentlastungsgesetz IV
Stellungnahme06. Februar 2024
Datei herunterladenDGB-Stellungnahme zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes
Stellungnahme06. November 2023
Datei herunterladenDGB-Stellungnahme zum Entwurf der Europäischen Kommission für eine Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts
Stellungnahme19. Oktober 2023
Datei herunterladenStellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes zum Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes des Bundesministeriums der Justiz
Stellungnahme19. Oktober 2023
Datei herunterladenDGB Stellungnahme RefE Selbstbestimmungsgesetz
Stellungnahme31. Mai 2023
Datei herunterladenStellungnahme Umsetzung Verbandsklagerichtlinie
Stellungnahme09. Mai 2023
Datei herunterladenDGB Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden
Stellungnahme17. April 2023
Datei herunterladenKein Entgeltausfall in der Krise – für ein umfassendes Lohnsicherungskonzept!
Positionspapier07. November 2022
Datei herunterladenDGB-Entwurf für ein Beschäftigtendatenschutzgesetz (BeschDSG)
Gesetzentwurf
Stellungnahme01. November 2022
Datei herunterladenBetriebsrätemodernisierungsgesetz
Broschüre / Flyer22. Februar 2022
Datei herunterladenBetriebsrätemodernisierungsgesetz
Broschüre / Flyer01. November 2021
Datei herunterladenEine Arbeitswelt für alle: Vorschläge des DGB zur Umsetzung eines inklusiven Arbeitsmarktes entsprechend der UN-Behindertenrechtskonvention
Position des Deutschen Gewerkschaftsbundes
Positionspapier22. September 2021
Datei herunterladenTermine
Pflegepolitische Tagung
Veranstaltungen
11:00 - 15:00 Uhr
Ingeborg-Tönnesen-Saal | Hans-Böckler-Haus, Keithstraße 1, 10787 Berlin
Veranstaltung anzeigenLesung mit Harald Jähner: "Wunderland. Die Gründerzeit der Bundesrepublik 1955 – 1967"
Veranstaltungen
19:00 - 21:00 Uhr
Hans-Böckler-Haus (Ingeborg-Tönnesen-Saal), Keithstraße 1, 10787 Berlin
Veranstaltung anzeigenDas Betriebsratsforum #BR26
Konferenz
Berlin
Veranstaltung anzeigenBildungskonferenz der Sozialpartner 2026
Veranstaltungen
11:00 - 15:00 Uhr
DGB-Bundesvorstand, Keithstraße 1, 10787 Berlin
Veranstaltung anzeigenbpb/DGB-Fachtag "Politische und gewerkschaftliche Bildung im digitalen Raum"
DGB-Bundesvorstand, Keithstraße 1, 10787 Berlin
Veranstaltung anzeigenTag der Berufsbildung 2026
DGB-Bundesvorstand, Keithstraße 1, 10787 Berlin
Veranstaltung anzeigenAktuelles
Wichtige Neuerungen und Entwicklungen aus dem Bereich Arbeits- und Sozialrecht