Nahaufnahme eines Händedrucks zwischen Ingenieur und Industriearbeiter in einer Fabrikhalle

Arbeits- und Sozialrecht

Wir bringen uns für die Interessen der Beschäftigten im Rahmen deutscher und europäischer Gesetzgebungs- und Gerichtsverfahren ein. Schwerpunktmäßig geht es uns dabei ums Arbeits- und Sozialrecht.

Worum geht es?

Rechtspolitik im gewerkschaftlichen Sinne verfolgt das Ziel, gute Arbeitsbedingungen zu gewährleisten. Eine Weiterentwicklung des gesetzlichen Rahmens ist angesichts fortwährender Veränderung unerlässlich. Immanent ist für uns als DGB, dass sich Gewerkschaften, Betriebs- und Personalräte sowie Beschäftigte aktiv an dieser Gestaltungsaufgabe beteiligen können und alle Interessen in der Belegschaft berücksichtigt werden. 

Dabei vertreten wir stark und selbstbewusst die Interessen der Belegschaft gegenüber der Kapitalseite und bringen die Perspektive der Beschäftigten in ihrer Gesamtheit in Gerichtsverfahren, Gesetzgebungsverfahren, in sozialpartnerschaftlichen Verbänden und in den Parlamenten durch rechtspolitische Forderungen ein. Derzeit stehen folgende Themen im rechtspolitischen Fokus: 

Stärkung der Tarifbindung und der Mitbestimmung

Die Stärkung von Tarifbindung und Mitbestimmung  ist eine der zentralen Aufgaben unserer Zeit und kann entscheidend zum Gelingen der notwendigen Transformation  in den Betrieben beitragen. Von ihr hängt ab, ob es in unserer Gesellschaft gerecht zugeht und ob die Beschäftigten an den ökonomischen Erfolgen teilhaben und bei der Veränderung mitgenommen werden. Zur betrieblichen Mitbestimmung haben wir mit dem Reformentwurf zu einer modernen Betriebsverfassung einen eigenen Entwurf vorgelegt. 

Zeit für ein Beschäftigtendatenschutzgesetz

Wir als DGB und unsere Mitgliedsgewerkschaften fordern ein eigenständiges Beschäftigtendatenschutzgesetz und haben einen eigenen Entwurf vorgelegt. Angesichts zunehmender Digitalisierung und künstlicher Intelligenz sollen Beschäftigte insbesondere vor ausufernden Überwachungsmöglichkeiten und vor Diskriminierung durch Algorithmen geschützt werden. 

Gerichte: durch Ehrenamtlichkeit näher dran

Um im Rechtstreit, Sachverhalte beurteilen zu können, braucht es gerade in der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit den Blick aus der Praxis. Eine Beteiligung von sogenannten ehrenamtlichen Richter*innen ist für eine bürger*innennahe Justiz unerlässlich. Die Rechte der Ehrenamtlichen müssen modernisiert werden, um ein Mindestmaß an Augenhöhe mit den Berufsrichter*innen zu gewährleisten.

Starke Regelungen für selbstbewusste Beschäftigte

Wir setzen uns für die Stärkung der Individualarbeitsrechte ein. Hierzu gehören verlässliche Regelungen über die Inhalte des Arbeitsverhältnisses selbst, die Arbeitszeit, verlässliche und pünktliche Lohnzahlungen sowie eine Beschränkung der Möglichkeit der Befristung und schließlich ein Ausbau des Kündigungsschutzes.

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Recht und Vielfalt

Beschäftigtendatenschutz

Ein Beschäftigtendatenschutzgesetz ist überfällig

Der Beschäftigtendatenschutz in Deutschland braucht einen neuen Schutzschild. Mit zunehmender Datenverarbeitung gehen zunehmende Kontrollmöglichkeiten durch allzeit zugängliche Daten einher. Davon bleibt quasi kein Berufsfeld verschont. Durch künstliche Intelligenz (KI) und zunehmend automatisierte oder IT-gestützte Prozesse, können noch mehr personenbezogene Daten noch leichter erhoben, vernetzt und ausgewertet werden: Von der klassischen Videoüberwachung am Arbeitsplatz, dem Abhören von Mitarbeiter*innen bis zum Einsatz von GPS-Trackern, Eignungsuntersuchungen, Überwachung von Vitalfunktionen und sogenannten „workplace analytics“ – die technischen Möglichkeiten und Funktionen betrieblicher Software sind vielfältig. 

Ob in Sekundenbruchteilen getaktete Überwachung der Beschäftigten bei Amazon oder Verwertung von Daten, die schon längst hätten gelöscht sein müssen: die Rechtsprechung billigt solche Methoden aufgrund schwacher gesetzlicher Regelungen (§26 BDSG). Dass diese Norm in weiten Teilen nicht DSGVO-konform ist, hat auch der EuGH entschieden.

Darum ist ein eigenständiges Beschäftigtendatenschutzgesetz zwingend nötig – um die Beschäftigten zu schützen und für alle Beteiligten ein nachvollziehbares Reglement zu haben.

Wir als DGB haben bereits Anfang 2022 einen Gesetzesentwurf vorgelegt. Bundestag und Bundesrat sind nun am Zug.

Unsere Forderungen

  1. Wir forden verbindliche Regelungen, um Beschäftigtenüberwachung zu verhindern.
    Nicht erst seit der Pandemie nutzen Arbeitgeber*innen immer häufiger digitale Methoden, um Beschäftigte zu überwachen oder personenbezogene Daten über sie zu sammeln. Oft geschieht das sogar heimlich. 

    Uferlose, entgrenzte Fortführung solcher Überwachung kann durch KI und in ihr hinterlegte Algorithmen geschehen; Datenverknüpfungen, deren Zweck kein*e Beschäftigte*r kennt, fördern diese Überwachung.

    Eine Rechtsgrundlage dafür gibt es kaum. Damit Persönlichkeitsrechte am Arbeitsplatz gewahrt werden, braucht es daher verbindliche Regelungen.

  2. Es bedarf gesetzlicher Festlegungen – zum Schutz der Beschäftigten.
    Den rasch voranschreitenden Entwicklungen in der elektronischen Datenverarbeitung ist ein interessensgerechtes Regelungswerk entgegenzusetzen. Das betrifft vor allem die Bereiche der elektronischen Datenverarbeitung im Arbeits-, Dienstleistungs- und Produktionsprozess mit ihren immer neuen Digitalisierungsschüben. 

    Beschäftigte müssen die rechtliche Möglichkeit haben, sich gegen unzulässige Datenverarbeitung oder Überwachung zu wehren.

  3. Rechtsgrundlos erhobene Daten dürfen – auch im Gerichtsverfahren – nicht zulasten der Beschäftigten eingesetzt werden. 
    Oft wird die Auffassung vertreten, dass ein Regelverstoß im Datenschutzrecht hinnehmbar ist, wenn es um die Durchsetzung von Arbeitgeberinteressen im Gerichtsverfahren geht. Das verkennt die Bedeutung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Wenn Daten zu bestimmten Zwecken erhoben wurden, ist die Nutzung dieser Daten zu anderen Zwecken ist ebensowenig hinnehmbar wie die Nutzung von Daten, die schon gelöscht sein müssten. Ein Beweisverwertungsverbot für „unrechtmäßige Daten“ muss her.

Ehrenamtliche Richter*innen

Neben den Schöff*innen im Strafprozess gibt es ehrenamtliche  Richter*innen insbesondere in der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit sowie in Teilen in der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Mit der Beteiligung von Bürger*innen soll neben der juristischen Expertise der hauptamtlichen Richter*innen eine Sichtweise Eingang in die Urteilsfindung finden, die näher an der Lebenswirklichkeit der Menschen liegt, über deren Fälle entschieden werden soll. Gerade in der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit stellen die Sichtweisen der ehrenamtlichen Richter*innen als Arbeitgeber*innen, Arbeitnehmer*innen und/oder Versicherte einen unschätzbaren Wert dar. Diese Beteiligung ist darüber hinaus Ausdruck gelebter Demokratie; die Rechtsprechung wird transparent und findet in der Gesellschaft höhere Akzeptanz.

Um ihrer Aufgabe als Teil der Rechtsprechung gerecht werden zu können, müssen die Rechte von ehrenamtlichen Richter*innen weiter gestärkt werden. Sie benötigen die vollständige Kenntnis des zu entscheidenden Sachverhalts und des Vorbringens der Parteien sowie der Inhalte der Gerichts- und Behördenakten. Deshalb sind klare gesetzliche Regelungen für den Zugang zur Akteneinsicht und eine Erstattung der dabei entstehenden Kosten notwendig.
Zur vollständigen Kenntnis des Verfahrensstandes gehört neben der Akteneinsicht, dass für notwendige Folgeterminen in einem gerichtlichen Verfahren stets der Spruchkörper in gleicher Zusammensetzung gewährleistet ist. Nur so können die an der Entscheidung beteiligten ehrenamtlichen Richter*innen – ebenso wie die Berufsrichter*innen – ihre Überzeugung für ihre Entscheidungen unter Berücksichtigung aller Termine bilden.

Unsere Forderungen

  1. Die Informationsrechte der ehrenamtlichen Richter*innen sind sicherzustellen und die notwendigen Aufwände dafür zu entschädigen.
    Die ehrenamtlichen Richter*innen benötigen umfassende Informationen über den zu entscheidenden Sachverhalt, über die Parteivorträge und Einsicht in die Gerichts- und Behördenakten. Nur so können sie ihrer Aufgabe gerecht wer-den. Daher braucht es klare Regelungen zur Akteneinsicht und zur Erstattung der Kosten.
  2. Notwendige Folgetermine der mündlichen Verhandlung in einem gerichtlichen Verfahren müssen stets in derselben Besetzung des Spruchkörpers mit ehrenamtlichen Richter*innen erfolgen.
    Nur wenn sie am gesamten Verfahren beteiligt waren, können ehrenamtliche Richter*innen Entscheidungen unter Berücksichtigung aller Gerichtstermine eines Verfahrens treffen. Daher muss gewährleistet werden, dass in einem Verfahren der Spruchkörper stets gleich besetzt ist.

Individuelle Ausgestaltung und Bestandschutz von Arbeitsverhältnissen

Beginn, Ende und Inhalt eines Arbeitsverhältnisses sind durch zahlreiche Normen zum Schutz der Arbeitnehmer*innen geprägt. Nur sichere Arbeitsplätze können Demokratie  und Vielfalt  im Betrieb und darüber hinaus gewährleisten. Durch die Stärkung der Individualarbeitsrechte tragen wir als dazu bei, dass Arbeitnehmer*innen in einer zunehmend dynamischen Arbeitswelt ihre Rechte kennen, schätzen und verteidigen können.

Wir als DGB und unsere Mitgliedsgewerkschaften arbeiten hier an einer kontinuierlichen Verbesserung für die Arbeitnehmer*innen. Arbeitnehmer*innen muss zu Beginn des Arbeitsverhältnisses transparent die Arbeitsvertragsbedingungen dargestellt werden. Nur wer die Bedingungen und seine Rechte kennt, kann sie auch wahrnehmen. 

Während des Arbeitsverhältnisses bildet der Mindestschutz des Arbeitszeitgesetzes den Grundpfeiler für die Lebens- und Arbeitsgestaltung der Arbeitnehmer*innen. Grenzen setzen in Hinblick auf die Verfügbarkeit ist Basis für eine ausgewogenen Work-Life-Balance. Zudem gewährleisten nur verlässliche und pünktliche Lohnzahlungen, die wirtschaftliche Freiheiten der Arbeitnehmer*innen. Gerät der Arbeitgeber in Schieflage und meldet Insolvenz an, müssen Arbeitnehmer*innen besonders vor diesem Zahlungsausfall geschützt werden. 

Zu guter Letzt ist eine langfristige berufliche Planungssicherheit von entscheidender Bedeutung für die zuverlässige Gestaltung der eigenen Lebensplanung. Regelungen zu Befristung und Kündigung bilden hierbei einen wesentlichen Baustein. Wir setzen uns dafür ein, dass Befristungen auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt werden und der Kündigungsschutz von Arbeitnehmer*innen gestärkt wird. 

Unsere Forderungen

  1. Hände weg vom Arbeitszeitgesetz! 
    Das geltende Arbeitszeitgesetz ist ein Schutzgesetz, das hinreichend Arbeitszeitflexibilität für beide Seiten des Arbeitsverhältnisses bietet. Für Experimente mit der Gesundheit der Beschäftigten, die auf längere Arbeitszeiten und Verstöße gegen die geltenden Grenzen der Arbeitszeit zielen – etwa im Rahmen sogenannter Experimentierräume – gibt es von uns keine Zustimmung! 
  2. Bessere Absicherung von Arbeitnehmer*innen bei Entgeltausfall und Insolvenz
    Das Arbeitsverhältnis ist ein Austauschverhältnis und beruht auf Leistung und Gegenleistung. Die Arbeitnehmer*innen sind hierbei durch die Ausübung ihrer Tätigkeit zur Vorleistung verpflichtet, was sie abhängig macht von der Zahlungsmoral ihres Vertragspartners, dem Arbeitgeber, der ihnen das Entgelt erst im Nachhinein auszahlt. Obwohl Arbeitnehmer*innen ihren Lebensunterhalt mit der erarbeiteten Vergütung bestreiten, sind die Durchsetzungsinstrumente im Wesentlichen auf Zahlungsklagen begrenzt. Das reicht aber nicht, um der Machtasymmetrie im Arbeitsverhältnis zu begegnen. Ein Zahlungsausfall bedeutet für Arbeitnehmer*innen unter Umständen kein Geld für Nahrungsmittel und die Miete zu haben, Arbeitgeber hingegen haben die Geldmittel länger zur Verfügung und sie treffen nur sehr geringe Zinsforderungen bei Zahlungsverzug.
  3. Umfassende Reform des Befristungsrechtes
    Es bedarf einer umfassenden Reform des Befristungsrechtes.  Fest steht für uns: Sachgrundlose Befristungen sind ersatzlos und insgesamt abzuschaffen. Zu streichen sind zudem überflüssige Sachgründe, wie die “Befristung zur Erprobung”, da in jedem unbefristeten Arbeitsverhältnis eine Probezeit vereinbart werden kann, sowie die “Befristung im Anschluss an eine Ausbildung oder ein Studium”, da Betriebe während der Ausbildung und des (dualen) Studiums ein umfassendes Bild erhalten, welches eine Befristung erübrigt. Die von der Koalition beschlossene Abschaffung der sog. Haushaltsmittelbefristung ist überfällig und muss zügig umgesetzt werden, da sie ein Schlupfloch für Arbeitgeber*innen im öffentlichen Dienst darstellt, die mit einem pauschalen Verweis auf die Haushaltsentscheidungen Befristungsketten schließen können. Der Missbrauch von Ketten aus mehreren Befristungen ohne und mit Sachgrund, auch im Rahmen von Konzernstrukturen, ist über die im Koalitionsvertrag vorgesehene sechsjährige Höchstbefristungsdauer hinaus einzudämmen. Zu diskutieren ist unter anderem der Arbeitsplatzbezug bei der Regelung der zulässigen Dauer der Befristungen, die Einführung der konstitutiven Schriftform für die Angabe des Befristungssachgrundes sowie die gesetzliche Ausweitung der Mitbestimmungsrechte der Betriebs- und Personalräte bei Befristungen.
  4. Verbesserung des Kündigungsschutzes 
    Wer mit dem Verlust seines Arbeitsplatzes rechnen muss, nimmt weder seine Rechte selbstbewusst wahr, noch engagiert sie/er sich aktiv bei der Gestaltung des technologischen, sozialen und ökologischen Wandels. Ein sicherer und unbefristeter Arbeitsplatz ist für eine gleichberechtigte Teilhabe an den Transformationsprozessen unverzichtbar. Deshalb muss die Bekämpfung von prekären Arbeitsbedingungen auch mit einer Stärkung des Kündigungsschutzrechts einhergehen. Ein zeitgemäßer Kündigungsschutz muss mit den neuen Entwicklungen in der Arbeitswelt Schritt halten. Zu diesen gehören die zunehmende Zergliederung vieler Wirtschaftsbereiche, das zunehmende Informationsgefälle bezogen auf unternehmensinterne Vorgänge zwischen Unternehmen und deren Beschäftigten und die durch die Internationalisierung der Wirtschaft erweiterte Grundlage für die unternehmerischen Entscheidungen. Vor diesem Hintergrund ist der gesetzliche Kündigungsschutz zu stärken. So sind unter anderem der Schutz von Beschäftigten in kleinen Betrieben und die Beweisverteilung bei Kündigungsschutzverfahren nachzujustieren und die Möglichkeiten rechtlicher Kontrolle von Unternehmensentscheidungen auszubauen.

Papiere und Downloads

DGB Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden

Stellungnahme

Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften fordern, die Umsetzung der WBRL dafür zu nutzen, einen umfassenden, effektiven und kohärenten Schutz von Personen, die im beruflichen Kontext Rechtsverstöße aufdecken, zu schaffen. Dabei müssen systematische Brüche und Differenzierungen im Schutzniveau zwischen von der Richtlinie erfassten,zwingend umzusetzenden und vergleichbar schutzwürdigen Tatbeständen vermieden werden.

17. April 2023

Betriebsrätemodernisierungsgesetz

Broschüre

Seit dem 18.06.2021 gilt das Betriebsrätemodernisierungsgesetz, zum 15.10.2021 sind die Änderungen der Wahlordnung in Kraft getreten. Der DGB gibt in seiner Broschüre einen Überblick über die Änderungen im Betriebsverfassungsgesetz und in der Wahlordnung und ihre Bedeutung für die tägliche Betriebsratsarbeit.  

22. Februar 2022

Termine

Demokratie feiern. Das Demokratiefest in Berlin.

24.05. - 26.05.2024 Freitag - Sonntag

Der DGB ist mit einem Info-Stand beim Demokratiefest dabei: Wir stellen uns vor und informieren über die zentrale Rolle der Gewerkschaften für die Gestaltung einer gerechten und demokratischen Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung in Deutschland und Europa.

14:30 - 19:30 Uhr

Spreebogenpark

Zum Wert der Arbeit in der digitalen Welt

Diskussion

29.05.2024 Mittwoch

Die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi spricht auf der diesjährigen re:publica darüber, wie wir den Wert menschlicher Arbeit in den Mittelpunkt der digitalen Welt stellen können.

10:30 - 11:00 Uhr

STATION, Berlin Luckenwalder Str. 4-6, 10963 Berlin

Das Bundesprogramm "Aufbau von Weiterbildungsverbünden"

Tagung

05.06.2024 Mittwoch

Auf dieser Fachtagung stellen wir die Ergebnisse der Arbeit der Weiterbildungsverbünde sowie das Forum wbv vor. Seid dabei und tauscht euch mit anderen Fachkolleg*innen aus und vernetzt euch. Mit dabei: unsere DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi und ihre Stellvertreterin Elke Hannack.

09:30 - 16:30 Uhr

Pufendorfstraße 11, 10249 Berlin

DGB/BDA-Bildungskonferenz "Gemeinsam Zukunft sichern"

11.06.2024 Dienstag

DGB und BDA werben gemeinsam für eine Bildungsoffensive in Deutschland, denn die Situation im Bildungssystem braucht entschlossene Schritte. Bildungsqualität und Chancengleichheit müssen oberste Ziele sein. Sie laden Bildungskonferenz der Sozialpartner 2024 ein.

11:00 - 15:30 Uhr

Tagungszentrum Aquino, Hannoversche Straße 5, 10115 Berlin

DGB-Fachtagung "Klimawandel und Arbeitsschutz"

Tagung

16.07.2024 Dienstag

Welche Gefährdungen bringt der Klimawandel für die Beschäftigten? Welche betrieblichen Lösungen gibt es bereits und inwiefern sind diese auf andere Bereiche übertragbar? Über diese und andere Fragen diskutieren wir mit Vertreter*innen aus Gewerkschaften, Wissenschaft und Politik auf unserer Fachtagung.

11:12 - 17:12 Uhr

Ingeborg-Tönnesen-Saal, Hans-Böckler-Haus, Keithstraße 1, 10787 Berlin

Welttag für menschenwürdige Arbeit

07.10.2024 Montag

An diesem Tag, der erstmals am 7. Oktober 2008 begangen wurde, treten Gewerkschaften weltweit für menschenwürdige Arbeitsbedingungen ein. Die Preise explodieren und Arbeitnehmer*innen geraten in Armut, während wenige immer reicher werden. Wir fordern gerechte Löhne überall.

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