Das Ehrenamt – Aktiv im DGB dabei

Ehrenamtliches Engagement ist die Basis von Gewerkschaftsarbeit. Hier erfährst du, wie und wo du gewerkschaftlich aktiv sein kannst – in deiner Gewerkschaft und im DGB.

Wie kann ich ehrenamtlich aktiv werden?

  • Du bist politisch interessiert?
  • Du willst Dich vor Ort engagieren?
  • Themen wie Arbeitnehmer*innen-Rechte, Rente, Wohnen, Investitionen sind dir wichtig?
  • Du möchtest mit deinem Knowhow etwas bewegen?

Dann sprich mit deiner Gewerkschaft oder melde dich beim DGB in deiner Region. Denn der Weg in die gewerkschaftlichen Ehrenämter führt über die 8 Mitgliedsgewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbund: Die Kolleg*innen, die sich im DGB ehrenamtlich engagieren, handeln im Auftrag ihrer Gewerkschaft. 

Der erste Schritt ist also: Werde Mitglied in der Gewerkschaft für deinen Beruf und deine Branche und engagiere dich dort. 

Vor Ort aktiv: Die Kreis- und Stadtverbände des DGB

Die Vorstände der Kreis- und Stadtverbände bestehen jeweils aus bis zu 11 Gewerkschafter*innen aus mindestens 4 Gewerkschaften. Wer ehrenamtlich im Vorstand seines Kreis- oder Stadtverbandes arbeiten möchte, spricht ihre*seine Gewerkschaft an. Diese wählt die Kolleg*innen für das Ehrenamt aus.

Das machen die Kreis- und Stadtverbände des DGB

Die ehrenamtlichen Vorstände sind auf kommunaler Ebene, also in Städten, Gemeinden und Landkreisen aktiv. Dort vertreten sie die Interessen der Beschäftigten und die Ziele des DGB und seiner Mitgliedsgewerkschaften. Ein Kreis- oder Stadtverband entspricht in seiner Ausdehnung meistens den Grenzen der Kommune, also der Stadt oder des Landkreises.

Die Aufgaben

  • Die Vorstände formulieren Vorschläge und Forderungen zu örtlichen und regionalen Fragen der Kommunalpolitik; und sie nehmen offiziell Stellung im Namen des DGB.
  • Die Verstände setzen vor Ort die Beschlüsse der DGB-Bundesebene und des DGB-Bezirks um - selbstständig und in eigener Verantwortung.
  • Die Kreis- und Stadtverbände tragen die Themen und Anliegen des DGB in die Öffentlichkeit vor Ort. Beispielsweise organisieren sie Kundgebungen und Demonstrationen.

Die Regionsgeschäftsstellen des DGB-Bezirks unterstützen die Kreis- und Stadtverbände bei der Arbeit politisch und finanziell.

rund 350
Kreis- und Stadtverbände
> 2100
Ehrenamliche in Kreis- und Stadtverbänden

Ehrenamtliche im Betrieb: Betriebsräte, Personalräte, Aufsichtsräte

Betriebs- und Personalräte

Wenn es keine Betriebs- und Personalräte gäbe, müssten sie erfunden werden!

Statt als Arbeitnehmer*in allein bessere Arbeitsbedingungen oder betrieblichen Gesundheitsschutz einzufordern, verhandeln und beraten die Betriebsräte  und Personalräte solche Themen und Forderungen mit den Arbeitgebern. 

Sie haben das Ohr an der Belegschaft und schützen die einzelnen Beschäftigten. Das ist gelebte Solidarität am Arbeitsplatz. 

Aufsichtsräte: Arbeitnehmer*innen schauen dem Vorstand auf die Finger

Die Unternehmensmitbestimmung, also die Mitbestimmung im Aufsichtsrat größerer Aktiengesellschaften und GmbHs, bildet ein Gegengewicht zu kurzfristigen Investoreninteressen und trägt so zu nachhaltigeren Unternehmensentscheidungen bei.

Mit ihrer starken Gewerkschaft im Rücken haben die Ehrenamtlichen in Betriebsräten, Personalräten und Aufsichtsräten die Hilfe, den Schutz und die Unterstützung, die sie für ihre Arbeit brauchen. 

Ehrenamt in der beruflichen Bildung

Ohne das ehrenamtliche Engagement von Expert*innen aus den Betrieben ist die Modernisierung von Berufen, die Qualitätssicherung in der Aus- und Weiterbildung und das berufliche Prüfungswesen nicht denkbar.

In der beruflichen Bildung bist also auch du als Gewerkschaftsmitglied unverzichtbar mit deinem Wissen und deiner Praxiserfahrung. Über deine Gewerkschaft kannst du dich hier einbringen: dein Expert*innenwissen ist gefragt in folgenden Bereichen:

1. Modernisierung von Berufen

Junge Berufseinsteiger*innen sollen in einem breit angelegten Tätigkeitsbereich handlungsfähig sein, so will es das Berufsbildungsgesetz. Denn nur so können sich junge Menschen an die stetig wandelnde Arbeitswelt und ihre Anforderungen anpassen.

Die Gewerkschaften sind immer mit dabei, wenn es darum geht, neue Berufe zu planen oder sie zu modernisieren. Wir stellen die Sachverständigen der Arbeitnehmer*innen, die gemeinsam mit den Arbeitgebern und Expert*innen aus Bund und Ländern gemeinsam neue oder modernisierte Ausbildungsordnungen erarbeiten.

Du willst dich ehrenamtlicher für deine Gewerkschaft hierzu einbringen?

Weitere Informationen findest du unter: Bundesinstitut für Berufsbildung:  Wie eine Ausbildungsordnung entsteht

2. Qualitätssicherung in der Aus- und Weiterbildung

Unsere ehrenamtlichen Mitglieder sind auch in den Berufsbildungsausschüssen vertreten. Diese Ausschüsse setzen sich aus Arbeitnehmer*innen, Arbeitgebern und Lehrkräften zusammen. Sie erlassen Rechtsvorschriften, beraten und beschließen Maßnahmen zur Sicherung der Ausbildungsqualität. Auf Landesebene berät der Landesausschuss für Berufsbildung die Landesregierung. Auch dieses Gremium ist mit Beauftragten der Arbeitnehmer*innen und Arbeitgebern besetzt.

Du möchtest ehrenamtlich in der Aus- und Weiterbildung aktiv werden?

Hier findest du weitere Informationen: Arbeitsgrundlagen der Berufsbildungsausschüsse

3. Prüfungswesen

Über eine halbe Million Prüfungen werden in den mehr als 320 anerkannten Ausbildungsberufen und in vielen Fortbildungsberufen jedes Jahr in Deutschland abgenommen.

Viele der Prüfer*innen leisten diese wichtige Arbeit im Ehrenamt. Denn die Prüfungsausschüsse sind paritätisch besetzt – mit einer Lehrkraft und zu gleichen Teilen aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter*innen.

Die Prüfer*innen leisten einen entscheidenden Beitrag zur Sicherung des dualen Systems der beruflichen Bildung. Die Arbeitnehmervertreter*innen haben im Prüfungsausschuss eine besonders wichtige Rolle. Sie sorgen dafür, dass Prüfungen unvoreingenommen, fair und betriebsnah ablaufen und wahren so die Interessen der Auszubildenden.

Die Gewerkschaften bieten regelmäßig Fortbildungen für Interessierte am Prüferehrenamt und Prüfer*innen an. 

Die Arbeitnehmervertreter*innen im Prüfungsausschuss werden auf Vorschlag der zuständigen Gewerkschaft berufen. 

Du willst Prüfer*in werden? Weitere Informationen findest du unter:

pruef-mit.org: Die gewerkschaftlichen Webportale für Prüfer*innen  

Leando.de: Portal für Ausbildungs- und Prüfungspersonal.
 

Ehrenamtliche Richter*innen

“Im Namen des Volkes”: Als ehrenamtliche*r Richter*in bist du den Berufsrichter*innen gleichgestellt. Du stimmst z. B. im Verfahren mit dem gleichen Stimmrecht ab. 

Für das Amt am Arbeits- oder Sozialgericht schlägt dich deine Gewerkschaft vor. Deine Sachkenntnis und Erfahrung aus der Arbeits- und Lebenswelt sind hier gefragt - dadurch sollen die Entscheidungen praxisnah und transparent sein. Es ist ein wichtiges und verantwortungsvolles Ehrenamt in unserem demokratisch verfassten Rechtsstaat.

Wer kann ehrenamtliche*r Richter*in werden?

Ab deinem 25. Geburtstag kann dich deine Gewerkschaft als Richter*in am Arbeitsgericht vorschlagen. Für ein Landesarbeitsgericht musst du mindestens 30 Jahre alt sein, 35 Jahre fürs Bundesarbeitsgericht. Weitere Voraussetzung: Du arbeitets oder wohnst als Arbeitnehmer*in oder Arbeitgeber*in im Bezirk des Arbeits- bzw. Landesarbeitsgerichts besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit.

Wie kann ich ehrenamtlich*e Richter*in am Arbeits- oder Sozialgericht werden? 

Wende dich an deine Gewerkschaft. Diese schlägt dich der Justizbehörde innerhalb eines regelmäßigen Berufungsverfahrens vor. Nach Überprüfung der Voraussetzungen erfolgt die Berufung zur ehrenamtliche*n Richter*in.

Welche Unterstützung erhalte ich im Ehrenamt?

Der DGB bietet zur Vertiefung in seinen Bezirken dazu Fortbildungen an. Die Referent*innen sind z. B Kolleg*innen der DGB Rechtsschutz GmbH, der Gewerkschaften und Richter*innen aus dem beiden Gerichtszweigen Arbeitsrecht und Sozialrecht.

Unsere Broschüren zu den beiden Rechtsgebieten ehrenamtlichen Richter*innen eine in die rechtlichen Grundlagen ein. Sie sind kosten kostenlos und stehen als Download bereit.

DGB-Broschüre “Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der Arbeitsgerichtsbarkeit” 

DGB-Broschüre  "Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der Sozialgerichtsbarkeit" 

Nur mit Ehrenamt: Die Selbstverwaltung im Handwerk

Du willst die Rahmenbedingungen im Handwerk, über deine Arbeit hinaus, mitgestalten? Egal ob in der Prüfung, der Berufsbildung oder in der Vollversammlung einer der 53 Handwerkskammern, überall sind ehrenamtliche Vertreter*innen der Arbeitnehmer*innen aktiv, die genau das tun. 

Politikberater*innen, Prüfer*innen oder Bauplaner*in – Ehrenamtliche im Handwerk sind all das und noch viel mehr. Egal ob bei der Ausstattung der Ausbildungszentren der Handwerkskammer oder bei Themen rund um die Veränderung der Arbeitswelt: überall kannst du Einfluss nehmen. Wer die Zukunft des Handwerks aktiv mitgestalten will, ist hier richtig.

Wie werde ich Ehrenamtliche*r im Handwerk?

In der Selbstverwaltung des Handwerks gibt es verschiedene Möglichkeiten mitzuwirken. Du kannst Mitglied in der Vollversammlung der Handwerkskammer werden. Hier vertrittst du die Interessen des Handwerks. Als Arbeitnehmervertreter*in bringst du die Perspektive der Beschäftigten mit. 

  • Du entscheidest mit, wie Aus- und Weiterbildung in deinem Beruf aussieht. In deiner Handwerkskammer wird über Prüfungen, Ausbildungszentren und Weiterbildungen bestimmt – auch in deinem Bereich. Wer mitmacht, kann mitentscheiden, was dort passiert.
  • Du entscheidest mit, wofür die Handwerkskammer Geld ausgibt. Jeder Handwerksbetrieb im Bezirk bezahlt Geld an die Handwerkskammer. In der Kammer kannst du mitentscheiden, wofür das Geld ausgegeben wird.
  • Du entscheidest mit, wie die Kammer dir und deinen Kollegen helfen kann. In deiner Gegend werden öffentliche Aufträge ausgeschrieben? Die sollen doch Unternehmen aus der Gegend bekommen, die einen guten Lohn, an ihre Arbeitnehmer, bezahlen. Dafür kannst du, gemeinsam mit deiner Handwerkskammer, kämpfen.

Darüber hinaus kann man sich im Vorstand und den Ausschüssen der Handwerkskammern engagieren.

Der DGB und die Gewerkschaften unterstützen dich bei der Arbeit in der Vollversammlung, hier bekommst du Informationen und auch Schulungen. 

Für das Ehrenamt in der Vollversammlung hast du einen Anspruch auf Freistellung und Lohnersatz.

Die Mitglieder der Vollversammlung werden alle 5 Jahre in einer geheimen Listenwahl gewählt. Der DGB ist für die Arbeitnehmer*innenseite in den meisten Kammern Listenführer. Du bist volljährig, hast eine abgeschlossene Berufsausbildung, arbeitest in einem Handwerksbetrieb und möchtest mitmachen? Dann sprich uns an.

Prüfer*in werden

Ohne Prüfung keine Fachkräfte. Die Prüfungen im dualen System der beruflichen Bildung werden von ehrenamtlichen Prüfer*innen abgenommen, von der Gesellenprüfung bis zur Meisterprüfung. Ein Prüfungsausschuss besteht aus Prüfenden der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer*innen, bei der Gesellenprüfung prüfen auch Berufsschullehrer*innen mit. 

Du interessierst dich dafür Prüfer*in im Handwerk zu werden? Deine Ansprechpartern*innen für Handwerksthemen findest du beim DGB in deiner DGB-Region oder melde dich beim Handwerkssekretariat im DGB-Bundesvorstand. 

Die Selbstverwaltung in den Sozialversicherungen

Bei den Sozialwahlen entscheiden wir als Versicherte alle sechs Jahre darüber, wer uns in den Selbstverwaltungsorganen der Sozialversicherungen vertritt. Dabei stehen auch Gewerkschaftslisten zur Wahl.

Die gewählten ehrenamtlichen Selbstverwalter*innen engagieren sich für die soziale Absicherung durch die Sozialversicherungen und vertreten dort die Interessen der Versicherten. Dabei ist es nicht nur ihre Aufgabe, die Versicherteninteressen zu kennen und gegenüber den Versicherungsträgern zu kommunizieren, sondern auch aktiv dafür einzutreten. Ihr Ziel ist es, dass sich das Handeln der Versicherungsträger an den Interessen und Bedürfnissen der Versicherten orientiert.

Als Mitglieder der Verwaltungsräte oder Versichertenversammlungen kontrollieren Selbstverwalter*innen die Verwaltung und wirken bei Entscheidungen mit, die sich unmittelbar auf die Leistungen und Finanzierung der Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung auswirken.

Sie sorgen so dafür, die Sozialversicherungen möglichst solidarisch, lebensnah und bedarfsgerecht zu gestalten. Dies macht sie zu einem wichtigen Bestandteil unseres Sozialstaats.

Aufgaben der Selbstverwaltung

Die Mitglieder der Selbstverwaltung nehmen eine ganze Reihe unterschiedlicher Aufgaben wahr und tragen so entscheidend zu den Leistungen und der Finanzierung der Sozialversicherungen bei. Grundsatz ist dabei stets, die Interessen der Versicherten zu vertreten. Konkret beinhaltet dies unter anderem:

  • den Haushalt zu beschließen,
  • den Vorstand zu wählen,
  • den Vorstand und die Geschäftsführung zu kontrollieren,
  • steuernd einzugreifen, z.B. im Fall von Eigenmächtigkeiten, Fehlurteilen oder Rechtsbeugungen,
  • in den Widerspruchsausschüssen darüber zu entscheiden, ob Widerspruchsanträgen von Versicherten stattgegeben werden,
  • zu entscheiden, welche Präventions- sowie Reha-Maßnahmen die Krankenkassen und die Rentenversicherung fördern und übernehmen.

     

Die nächste Sozialwahl findet 2029 statt. Wer sich für die gewerkschaftlichen Wahllisten bewerben möchte, findet vorab die Informationen auf unsere Seite. 

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