Arbeitsmarktpolitik

Wir wollen eine stabile Beschäftigung und Zugang zu guten Ausbildungs- und Arbeitsplätzen. Deshalb ist es unsere Aufgabe, Arbeitsmarktpolitik mitzugestalten.

Worum geht es?

Gute Arbeit und Schutz vor Arbeitslosigkeit sind zentral für unser Leben. Arbeitsmarktpolitik setzt dafür den Rahmen. Deshalb ist es Kernaufgabe der Gewerkschaften, Arbeitsmarktpolitik zum Vorteil der Beschäftigten mitzugestalten. Wir setzen uns ein für finanzielle Sicherheit bei Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit. Wir wollen eine Arbeitsförderung, die Perspektiven schafft – für Menschen ohne Arbeit oder Ausbildung, bei beruflicher Umorientierung und in der Transformation.

Viel zu viele Menschen sind trotz Arbeit arm. Auch hier spielt Arbeitsmarktpolitik eine wichtige Rolle: Wir wollen Arbeit, mit der Menschen ihre Existenz selbst sichern können. Dafür brauchen sie mehr und bessere Förderung für Ausbildung und Qualifizierung, bessere Beratung und Begleitung vor Ort sowie verlässliche Leistungen bei Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit. Das gilt besonders in Krisenzeiten.

Prekäre, schlecht bezahlte und ausbeuterische Arbeit lehnen wir Gewerkschaften ab. Deshalb nehmen wir Einfluss auf arbeitsmarktpolitische Gesetze für gute, sichere Arbeit.

Auch in der Bundesagentur für Arbeit, ihren Regionaldirektionen und Agenturen für Arbeit sowie in den Jobcentern vertreten Gewerkschafter*innen über die Selbstverwaltung der Arbeitslosenversicherung die Interessen der Beschäftigten. Zusammen mit seinen Mitgliedsgewerkschaften unterstützt der DGB außerdem eine betriebsnahe Arbeitsmarktpolitik. Neben der Sicherung von Beschäftigung geht es hierbei um geförderte Qualifizierung, für deren Ausbau sich der DGB in den vergangenen Jahren mit Erfolg stark gemacht hat.

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Arbeitsmarktpolitik

Fachkräftesicherung in der Transformation

Der Arbeitsmarkt ist geteilt: Auf der einen Seite stehen Berufe und Branchen, in denen Fachkräfte knapp sind, auf der anderen verlieren Menschen durch die ökologische oder digitale Transformation ihren Arbeitsplatz. In einigen Bereichen klaffen die vorhandenen Qualifikationen der Arbeitssuchenden und die Bedarfe der Unternehmen zunehmend auseinander. Außerdem bleiben für viele Beschäftigte die Arbeitsbedingungen prekär und die Zukunftsperspektiven schlecht. 

Fachkräftemangel ist hausgemacht

Doch die Fachkräfteengpässe sind oft hausgemacht: Ausgerechnet dort, wo Unternehmen Fachkräfte suchen, gibt es nur noch wenige Tarifverträge. Auch das führt dazu, dass Fachkräfte aus solchen "Engpassberufen" aussteigen. 

Die Lösung: Unternehmen müssen mit Tarifverträgen für bessere Arbeitsentgelte sorgen und die Arbeitsbelastung begrenzen; und die Arbeitgeber müssen für mehr Vereinbarkeit von Arbeit, Familie und Freizeit sorgen, damit sie für Beschäftigte attraktiver werden.

Unsere Vision: Gute Arbeit für alle

Wir wollen Gute Arbeit sichern und Lücken bei den Fachkräften schließen. Nur so gelingt die sozial-ökologische Wende. 

Die Werkzeuge dafür haben Arbeitgeber und Politik selbst in der Hand: 

  • Wenn sie die Tarifbindung stärken, machen sie "Engpassberufe" attraktiver.
  • Die Fachkräfte von morgen brauchen eine gute Ausbildung und mehr Unterstützung auf dem Weg ins Berufsleben. 
  • Benachteiligte Gruppen am Arbeitsmarkt müssen gleichgestellt werden. 
  • Beschäftigte brauchen Arbeitszeiten, die es ihnen möglich macht, Erwerbs- und Sorgearbeit in Familie oder Partnerschaft gleichberechtigt zu verteilen.

Weiterbildung als Brücke der Transformation

Weiterbildung ist die Brücke zwischen den Anforderungen von morgen und den Qualifikationen der Beschäftigten von heute. 

Weiterbildung sichert Arbeitsplätze und unterstützt die Beschäftigten aktiv im Wandel, damit trägt sie maßgeblich zu einer sozial gerechten Transformation der Arbeitswelt bei. 

Das Qualifizierungsgeld als neues Fördermittel spielt dabei eine besondere Rolle: Betriebe und Tarifpartner sind damit gemeinsam dafür verantwortlich, im Strukturwandel die Beschäftigung durch Weiterbildung sichern. 

Unser Ziel ist es, diese neuen Fördermöglichkeiten bekannt zu machen. Damit die Gewerkschaften und Betriebsräten die Möglichkeiten zu Mitgestaltung nutzen und so die Weiterbildung aller Beschäftigten – auch die der Teilzeitbeschäftigten – weiter voranzubringen. 

Chancen eröffnen: Fachkräfte im In- und Ausland aktivieren

Frauen, ältere Beschäftigte, Erwerbslose, Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Migrationserfahrung haben noch immer schlechte Chancen auf dem Arbeitsmarkt. 

Ihre Beteiligung am Arbeitsmarkt muss gestärkt werden:

  • mit besseren betrieblichen Bedingungen; 
  • mit mehr Möglichkeiten zur Weiterbildung; 
  • mit dem Ausbau von Unterstützungsangeboten und Betreuungsinfrastruktur; 
  • durch den Abbau von Diskriminierung. 

Fachkräfteeinwanderung kann ebenfalls Engpässe auf dem Arbeitsmarkt lindern. Nachhaltig ist sie aber nur, wenn einwandernde Menschen im Einwanderungsprozess fair behandelt werden und in Deutschland gute Arbeitsbedingungen vorfinden. Nach Deutschland eingewanderte Menschen brauchen Perspektiven, um die Arbeit zu machen, die zu ihren Qualifikationen passt. Zu viele haben stattdessen bis heute einen unsicheren Aufenthaltsstatus.

Unsere Forderungen

Wir wollen passgenaue Lösungen für die konkrete Probleme vor Ort, um unseren Arbeitsmarkt fit für die Zukunft zu machen.

  1. Weiterbildung: Weiterbildung sorgt dafür, dass Anforderungen der Unternehmen und Qualifikationen auch künftig zusammenpassen. Wir wollen selbstbestimmte Weiterbildung besser fördern; gute Weiterbildungsangebote, die überall verfügbar sind; Arbeitslose dauerhaft in Gute Arbeit integrieren.

  2. Arbeitsbedingungen verbessern: Wo Fachkräfte gesucht werden, müssen die Arbeitsbedingungen attraktiver werden – insbesondere durch Tarifverträge. Das können wir erreichen durch die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen und Tariftreuegesetze. Der Gesetzgeber muss Mitgliedschaften ohne Tarifbindung in Arbeitgeberverbänden einschränken.

  3. Inländische Fachkräftepotenziale aktivieren: Wir brauchen die nötigen Rahmenbedingungen, damit Frauen gleichberechtigt am Erwerbsleben teilnehmen können. Dazu gehören: Abbau von Hürden und finanziellen Fehlanreizen wie Minijobs und Ehegattensplitting; mehr Angebote für Kinderbetreuung und die Förderung professioneller pflegehaushaltsnaher Dienstleistungen; altersgerechte Arbeitsbedingungen für ältere Beschäftigte, damit ein Erwerbsleben bis zum Renteneintrittsalter möglich wird.

  4. Faire Chancen für eingewanderte und einwandernde Menschen: Auch Menschen mit Migrationserfahrung gehören zum inländischen Fachkräftepotenzial. Ihre Qualifikationen müssen schneller und unkomplizierter anerkannt werden und sie brauchen langfristige Bleibeperspektiven. Wer dauerhaft den Lebensmittelpunkt in Deutschland hat, braucht eine Beschäftigung, die zur Qualifikation passt und das zu guten Bedingungen. Auch die gezielte Erwerbsmigration von Fachkräften aus dem Ausland nach Deutschland wird zunehmen. Deshalb muss die Bundesregierung dringend für faire, verbindliche Standards in der privaten Anwerbung und Vermittlung von diesen Fachkräften sorgen.

Ausbildungs- und Arbeitsförderung

Ausbildung- und Arbeit müssen gefördert werden, weil Ausbildungs- und Arbeitsmarkt nicht ohne Reibungsverluste funktionieren. Der aktuelle Handlungsbedarf ist groß – obwohl die Zahl der Erwerbstätigen hoch ist und die Arbeitslosigkeit vergleichsweise niedrig. Die weitreichende Transformation der Arbeitswelt eröffnet den Arbeitnehmer*innen neue Beschäftigungschancen, aber einige laufen auch in Gefahr, den Anschluss zu verlieren. Menschen mit Migrationshintergrund, insbesondere mit Fluchtgeschichte, finden viel zu häufig nur niedrig bezahlte, prekäre Beschäftigung. Ganz vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen sind in großer Zahl Langzeitarbeitslose und Menschen mit Behinderung.

"Mismatch" in der Ausbildung: Angebot und Wünsche passen nicht zusammen

Was der Ausbildungsstellenmarkt bietet, ist oft nicht deckungsgleich mit den Wünschen und Voraussetzungen der Jugendlichen, die eine Ausbildung suchen. Im Ergebnis bleiben jährlich Tausende Ausbildungsstelle unbesetzt, während zuletzt rund 2,6 Millionen jungen Menschen zwischen 20 und 34 Jahren keinen Berufsabschluss haben - ein neuer Negativrekord.

Wenn Jugendliche mit Ausbildungswunsch auf dem Weg zum Berufsabschluss Unterstützung brauchen, ist es Aufgabe der Ausbildungsförderung, sie dabei individuell zu unterstützen. Ausbildungsbetriebe und Schulen sind dennoch in der Pflicht. Kein junger Mensch darf zurückgelassen werden.

Präventive Weiterbildung sichert Beschäftigung

In der Arbeitsförderung macht sich der DGB für einen präventiven Ansatz stark. Das bedeutet: Weiterbildung muss frühzeitig einsetzen! So kann sie dabei helfen, Beschäftigung im Wandel der Arbeitswelt  zu sichern und dadurch Arbeitslosigkeit zu vermeiden. Arbeitnehmer*innen sollen ihre Kompetenzen an veränderte Anforderungen im Strukturwandel rechtzeitig anpassen können und dabei die Gelegenheit zur Aufwärtsmobilität erhalten.

Aus diesem Grund ist jene Weiterbildungsförderung zu stärken, die Beschäftigten erlaubt, bei fehlenden oder unbrauchbar gewordenen Berufsabschlüssen die nötige Qualifikation nachzuholen – bzw. ihnen den Weg zur Berufsspezialist*in ebnet.

Mit Arbeitsförderung gegen Arbeitslosigkeit

Arbeitsförderung nimmt – gemeinsam mit Betreuung und Vermittlung – dabei eine Schlüsselrolle ein, um Arbeitslosigkeit möglichst zügig zu überwinden. Das muss nach Überzeugung des DGB geschehen, ohne dass Arbeitslose in prekäre und nicht-existenzsichernde Beschäftigung gedrängt werden. Vor allem Arbeitslose, die Bürgergeld beziehen, müssen viel häufiger als bisher die Chance auf eine berufsabschlussbezogene Weiterbildung erhalten - und damit eine Perspektive auf eine nachhaltige Beschäftigung. 

Öffentlich geförderte Beschäftigung, wie sie die Bundesagentur mit der Förderung zur "Teilhabe am Arbeitsmarkt" bereitstellt, hat eine wichtige Funktion für vom Arbeitsmarkt ausgegrenzte Langzeitarbeitslose. Sie verbessert durch die Erwerbsarbeit die gesellschaftliche Teilhabe.

Unsere Forderungen

  1. Mehr Ressourcen für den nötigen Ausbau der Ausbildungs- und Weiterbildungsförderung
    Die Herausforderungen sind groß: zuletzt ist die Langzeitarbeitslosigkeit gestiegen, eine enorme Zahl junger Menschen ist ohne Berufsabschluss, die Transformation am Arbeitsmarkt muss mithilfe von Weiterbildung bewältigt werden. Die Förderung von Ausbildung- und Arbeit muss mit diesen Herausforderungen Schritt halten und weiter ausgebaut werden. Wesentliche Voraussetzungen dafür: 
    1) mehr Mittel im Bundeshaushalt für die Jobcenter. 
    2) Verzicht auf Sparmaßnahmen des Bundes zulasten des Beitragshaushaltes der Bundesagentur für Arbeit.
  2. Wir brauchen eine Weiterbildungsoffensive
    Die Weiterbildung von Arbeitslosen und Beschäftigten muss auch mithilfe der Arbeitsförderung ausgebaut werden. Besonders Weiterbildungen zum Berufsabschluss und Berufsspezialisten sind zu stärken. Ebenso dringend ist muss verhindert werden, dass Arbeitslose und Beschäftigte ohne Berufsabschluss am Arbeitsmarkt weiter ins Hintertreffen geraten. Vor allem Menschen, die Bürgergeldes beziehen, sind auf Weiterbildungschancen bis hin zum Berufsabschluss angewiesen. Damit sie Langzeitleistungsbezug und prekäre Beschäftigung überwinden können. 
  3. Präventive Arbeitsmarktförderung
    Die Transformation der Arbeitswelt kann nur gut gelingen, wenn die Beschäftigten in diesem Prozess mitgenommen werden – und wenn sie sich durch Weiterbildung an veränderte Anforderungen anpassen können. Jetzt gibt es die Chance, Weiterbildung mithilfe der deutlich verbesserten Weiterbildungsförderung der Agenturen für Arbeit zu stärken. Die Betriebs- und Tarifparteien sind in der Transformation der Arbeitswelt aufgerufen, durch Weiterbildung Arbeitsplätze zu sichern. 
  4. Ein Zukunftsfonds für die duale Ausbildung
    Mit dem Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung wird die "Ausbildungsgarantie" eingeführt. Der damit verbundene Rechtsanspruch auf eine außerbetriebliche Ausbildung hat jedoch sehr hohe Voraussetzungen. Der DGB fordert eine Ausbildungsgarantie mit Umlagefinanzierung. Ein bundesweiter Zukunftsfonds, in den alle Betriebe einzahlen, könnte zweierlei finanzieren: erstens Maßnahmen zur Verbesserung des Übergangs von der Schule in die Berufsausbildung, zweitens auch Investitionen in die fachliche Qualität der Ausbildung. Beides käme der Attraktivität der Beruflichen Bildung zugute; und beides würde dazu beitragen, die Lasten zwischen ausbildenden und nichtausbildenden Unternehmen fairer zu verteilen.
  5. Wirksame Ausbildungsförderung
    Ziel muss sein, junge Menschen individuell, verlässlich und kontinuierlich zu begleiten, damit kein junger Mensch an der Schwelle zwischen Schule und Beruf verloren geht. Das heißt: die Instrumente der Ausbildungsförderung müssen bedarfsgerecht, gut zugänglich und bürokratiearm ausgestaltet sein und einen höheren Bekanntheitsgrad erreichen

 

 

Arbeitsmigration

Kolleg*innen mit Migrationserfahrung sind vom deutschen Arbeitsmarkt nicht wegzudenken. Viele von ihnen sind in den DGB-Gewerkschaften aktiv. Doch nicht immer erhalten sie von ihren Arbeitgebern die Wertschätzung, die sie verdienen. Sie sind häufiger prekär beschäftigt und werden im Mittel schlechter bezahlt. Viele, auch Hochqualifizierte mit guten Arbeitsbedingungen, erfahren Diskriminierung. Viele eingewanderte Menschen bleiben beruflich unter ihren Möglichkeiten, weil ihrer ausländischen Qualifikationen selten anerkannt werden oder sie kaum Chancen zur beruflichen Weiterbildung erhalten.

Widersprüchliche Einwanderungspolitik

Auch in der Einwanderungspolitik sendet Deutschland widersprüchliche Signale, die der Willkommenskultur schaden: Einerseits wird um ausländische Fachkräfte geworben, andererseits häufen sich Forderungen, die Einwanderung flüchtender Menschen zu begrenzen. Dabei benötigen auch geflüchtete Menschen Lebensperspektiven in Deutschland. Auch viele von ihnen möchten und sollten die Chance erhalten, als Fachkräfte anerkannt oder weiterqualifiziert zu werden. Schließlich werden in vielen Berufen Fachkräfte gesucht.

Einerseits wird Deutschland als Einwanderungsziel angepriesen, andererseits werden manche Menschen auf dem Weg nach Deutschland durch Vermittlungsagenturen um ihr Erspartes gebracht. Andere werden an ihrem Arbeitsplatz in Deutschland ausgebeutet und um ihre Rechte gebracht.

Migration in Gute Arbeit

Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften setzen sich für gute Arbeitsbedingungen aller Beschäftigten in Deutschland ein. Diskriminierung am Arbeitsmarkt und im sonstigen Leben darf es nicht geben.

Regelungen, die Einwanderung und Integration ausbremsen oder Arbeitschancen versperren, nützen niemandem. Gleichzeitig muss die Bundesregierung bei Einwanderungsgesetzen auf Gute Arbeit achten. Hausgemachte Probleme des deutschen Arbeitsmarktes dürfen nicht auf dem Rücken eingewanderter Menschen gelöst werden.

Eingewanderte Menschen brauchen Schutz und Unterstützung

Gewerkschaften wehren sich gegen Niedriglohn und unsichere Beschäftigung, ganz gleich, wen es betrifft. Eingewanderte Menschen brauchen besonders viel Schutz und Unterstützung. Oft beherrschen sie die Sprache noch nicht und sind mit den rechtlichen Spielregeln und dem Alltag in Deutschland noch nicht vertraut. Gewerkschaftsnahe Beratungsstellen für Beschäftigte mit Migrationserfahrung unterstützen sie wirksam. Europäisches Geld für ein gewerkschaftsnahes Beratungsnetz in ganz Europa könnte diese Unterstützung weiter stärken. Auch bei der Durchsetzung von Arbeitnehmer*innenrechten ließe sich viel verbessern.

Genauso wichtig sind unkomplizierte, zügige Verfahren bei der Einwanderung und der Anerkennung von Berufen. Gesetzliche Vorgaben für die private Vermittlung müssen für Fairness bei der Einwanderung sorgen.

Unterstützung von Anfang an

Unterstützung umfasst alle Bereiche, die für ein Leben in Deutschland wichtig sind. Menschen kommen nicht nur als Arbeitskräfte, sondern brauchen Unterstützung und Infos zu Schule, Gesundheit und Alltag, um in Deutschland Fuß zu fassen.

Prekäre Beschäftigung

Auch prekäre Beschäftigte haben Rechte

Prekär, das heißt im Wortsinn so viel wie: durch Bitten erlangt. Arbeitnehmer*innen als Bittsteller*innen, die selbst für den schlechtesten Arbeitsplatz dankbar sind – das könnte manch schwarzem Schaf unter den Arbeitgebern so passen. Doch natürlich haben Arbeitnehmer*innen Rechte. Nur sind in einigen Beschäftigungsformen diese Rechte deutlich nachteiliger ausgestaltet als in üblichen Arbeitsverhältnissen. Und wer ohnehin schon weniger Rechte hat, dem werden nicht selten auch diese wenigen Rechte noch verweigert. Das gilt selbst dort, wo prekär Beschäftigte mit anderen Arbeitnehmer*innen gleichbehandelt werden müssten. Minijobbende zum Beispiel haben wie alle anderen ein Recht auf Urlaub und müssen nicht von einer Sekunde zur anderen am Arbeitsplatz einspringen. Die Realität sieht aber oft ganz anders aus.

Arbeitnehmer*innenrechte stärken, Prekäre Beschäftigung regulieren

Der DGB hat konkrete Vorschläge, wie sich das ändern lässt: Prekäre Beschäftigung muss wieder vernünftig reguliert werden. Hier ist die Politik gefragt: Leiharbeit, missbräuchliche Werkverträge, Saisonarbeit und Plattformarbeit brauchen klare Spielregeln, sonst bleibt es beim Missbrauchspotential bei Löhnen und Arbeitsbedingungen. Minijobs sollten vom ersten Euro an sozialversicherungspflichtig werden. Befristung von Arbeitsverträgen ohne Sachgrund gehört abgeschafft; die Sachgründe müssen auf das Nötigste reduziert werden. Gegen Niedriglöhne helfen ein ambitionierter gesetzlicher Mindestlohn und starke Tarifverträge. Doch da die Tarifbindung schwindet, muss der Gesetzgeber nachsteuern: Tarifverträge müssen leichter für allgemeinverbindlich erklärt werden können und die Tarifbindung muss auch sonst gestärkt werden.

Rechte der Beschäftigten durchsetzen. Kontrollen verstärken

Gute Gesetze sind das eine, ihre Durchsetzung das andere. Deshalb müssen die Behörden Arbeitgeber verstärkt kontrollieren. Diese Kontrollen müssen auch besser koordiniert werden, am besten unter einheitlichem Dach. 

Die Behörde, die Rechtsverstöße von Arbeitgebern überprüft, sollte nicht zugleich zu Rechtsverstößen der Beschäftigten ermitteln. Sonst bleibt es dabei, dass Beschäftigte Verstöße nicht melden, weil sie beispielsweise Sorge wegen eines unsicheren Aufenthaltsstatus haben müssen.

Tarif- und Arbeitsrecht: Gewerkschaften brauchen ein Verbandsklagerecht

Arbeitnehmer*innen sollten sich auch nicht allein darauf verlassen müssen, dass Unrecht bei behördlichen Kontrollen auffällt. Gewerkschaften und gewerkschaftsnahe Beratungsstellen für Beschäftigte mit Migrationserfahrung leisten schon jetzt wirksame Unterstützung. Auch darüber hinaus stehen Gewerkschaften bereit, ihren Beitrag zu leisten. Sie benötigen ein Verbandsklagerecht, um gegen systematische Verstöße von Arbeitgebern gegen Tarifrecht und Gesetze klagen zu können. 

Europäische Arbeitsmarktpolitik

In der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik teilen sich Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten grundsätzlich die Zuständigkeiten. Der Kern der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik bleibt weiterhin im Kompetenzbereich der Mitgliedstaaten. Das ist aufgrund der unterschiedlichen und historisch gewachsenen Sozialsysteme auch wichtig; eine vollständige Harmonisierung ist aus Sicht des DGB nicht zielführend. 

Binnenmarkt: Arbeitsmarktpolitik und Sozialpolitik eng abstimmen

Gleichzeitig müssen in einem europäischen Binnenmarkt, in dem sich Unternehmen und Beschäftigte frei bewegen, die verschiedenen nationalen Arbeitsmarkt- und Sozialpolitiken eng koordiniert werden. Außerdem muss auf europäischer Ebene sichergestellt werden, dass es im Binnenmarkt keinen Wettbewerb um die niedrigsten Standards gibt.

Lebens- und Arbeitsbedingungen in der EU angleichen

Deshalb setzt sich der DGB für eine wirksame „soziale Aufwärtskonvergenz“ ein, das heißt: für eine Angleichung der Lebens- und Arbeitsbedingungen der Menschen in Europa auf dem Weg des sozialen Fortschritts. Damit wir das erreichen können, brauchen wir statt „Soft Law“ starke und verbindliche soziale Mindeststandards auf europäischer Ebene. Wichtige Standards wurden in der Vergangenheit z. B. im Arbeitsrecht, Arbeitsschutz, Vereinbarkeit von Familie und Beruf und zuletzt mit der Mindestlohnrichtlinie gesetzt. 

Aus Sicht des DGB muss die soziale Dimension der Europäischen Union weiter gestärkt werden z. B. durch verbindliche Mindeststandards für die nationalen Grundsicherungssysteme und Arbeitslosenversicherungen. 

Regulierungen müssen über Grenzen wirken

Gerade wenn Menschen grenzüberschreitend arbeiten, ist zudem zwingend eine europäische Regulierung notwendig, um Arbeitnehmer*innen ausreichend zu schützen und fairen Wettbewerb sicherzustellen. Wichtige gesetzliche Grundlagen auf europäischer Ebene sind dafür die Entsenderichtlinie und die Verordnung zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (VO 883/2004).

Rechte der mobilen Beschäftigten stärken!

Mit der Einrichtung der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) wurde eine europäische Institution geschaffen, die faire grenzüberschreitende Arbeit fördern soll. Leider betreffen missbräuchlichen Praktiken und Arbeitsausbeutung besonders häufig gerade die Menschen, die für kurzfristige Arbeitseinsätze in anderen Mitgliedstaaten der EU beschäftigt sind.

Der DGB setzt sich dafür ein, die Rechte von grenzüberschreitend mobilen Beschäftigten zu stärken und Rechtsverstöße und Ausbeutung zu bekämpfen. Dazu brauchen wir eine starke und handlungsfähige Europäische Arbeitsbehörde. Damit die Kontrollen und die grenzüberschreitende Verwaltungszusammenarbeit besser werden, müssen zudem Initiativen im Kontext der Digitalisierung, wie ein Europäischer Sozialversicherungspass (ESSPASS), dringend umgesetzt werden.

Grenzüberschreitend mobile Beschäftigte und Arbeitsmigrant*innen aus Drittstaaten, die häufig ihre Rechte nicht kennen und über geringe Sprachkenntnisse verfügen, benötigen arbeits- und sozialrechtliche Informationen und Beratung. Dafür ist ein europaweites Netz an gewerkschaftsnahen Beratungsstellen wie "Faire Mobilität" notwendig, das durch eine eigene Haushaltslinie von der EU dauerhaft finanziert werden sollte. In den Grenzregionen muss es weiterhin eine auf Grenzgänger*innen zugeschnittene arbeits- und sozialrechtliche Beratung geben. Dafür müssen die EURES-Grenzpartnerschaften gestärkt und ausgebaut werden.

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Papiere und Downloads

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Arbeitsmarkt Aktuell Nr. 04/24: Ausbildung junger Menschen mit Behinderungen: Alles inklusiv?

Studie / Analyse

„Im Jahr 2009 hat Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) unterzeichnet und sich verpflichtet, die Gesellschafft zunehmend inklusiv zu gestalten. Das bedeutet, Menschen mit Behinderungen sollen die gleichen Möglichkeiten zur Teilhabe in der Gesellschaft haben - dies gilt insbesondere für die Bereiche Schule, Ausbildung und Arbeit. Anlässlich des Welttages der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember untersucht die DGB-Studie, wie inklusiv die berufliche Ausbildung von jungen Menschen mit Behinderungen 15 Jahre nach Unterzeichnung der UN-BRK ist.“

26. November 2024

Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung (SGB III-Modernisierungsgesetz)

hier: Gesetzentwurf der Bundesregierung (Bundestags-Drucksache 20/12779 und Formulierungshilfen für Änderungsanträge der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

Stellungnahme

Anlässlich der öffentlichen Anhörung am 4. November 2024 im Ausschuss für Arbeit
und Soziales legt der DGB hiermit eine erweiterte und aktualisierte Stellungnahme
vor. Es werden nun auch weitere Tatbestände aus der Formulierungshilfe
vom 27. September 2024 sowie die Formulierungshilfe zur neuen
Meldepflicht vom 7. Oktober bewertet.

31. Oktober 2024

einblick November 2024

Einblick

Die November-Ausgabe des einblick zeigt unter anderem, wie Beschäftigte vom Rentenpaket II profitieren und warum die Unternehmensmitbestimmung durch einen aktuellen Fall vor dem Bundesarbeitsgericht in Gefahr ist. Zudem haben wir unseren Kollegen Ralf Hron vom DGB-Sachsen über seine Erfahrungen als aktiver ostdeutscher Gewerkschafter in den vergangenen 35 Jahren befragt. Ein Beitrag zeigt, welche Impulse in der aktuellen angespannten wirtschaftlichen Situation aus gewerkschaftliche Sicht nötig sind. Dazu Urteile, Termine und Tipps für die Arbeitswelt.

30. Oktober 2024

Stellungnahme zum Referentenentwurf des BMAS und des BMWK eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes und weitere Maßnahmen

Stellungnahme

Mit dem hier vorliegenden Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes und weitere Maßnahmen – (Tariftreuegesetz)“ greift das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP festgelegten Maßnahmen zur „Stärkung der Tarifautonomie, der Sozialpartner und der Tarifbindung“ auf.
 

Ein Bundestariftreuegesetz ist ein Baustein für die Umsetzung der EU-Mindestlohnrichtlinie und langjährige Forderung des DGB und seiner Mitgliedsgewerkschaften. Gerade bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen hat der Staat es in der Hand, für faire Löhne und gute Arbeitsbedingungen zu sorgen. Wir haben wiederholt deutlich gemacht, dass es wichtig ist, dass die öffentliche Hand hier mit gutem Beispiel vorangeht. Diese Maßgabe wird mit diesem Referentenentwurf
jedoch nicht erreichbar. Der nun vorliegende Referentenentwurf setzt die Verabredungen aus dem Koalitionsvertrag allerdings nur noch in Ansätzen um.

29. Oktober 2024

Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Modernisierung und Schwarzarbeitsbekämpfung

Modernisierung und Stellungnahme zur Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung

Stellungnahme

Der Deutsche Gewerkschaftsbund und seine Mitgliedsgewerkschaften begrüßen die mit dem Entwurf vorgelegten Vorschläge zur Weiterentwicklung der Aufdeckung und Verfolgung von Schwarzarbeit. Eine Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung ist begrüßenswert. Schwarzarbeit verursacht erhebliche wirtschaftliche Schäden. Im Jahr 2023 wurden allein bei Kontrollen Schäden in Höhe von 615 Mio. Euro aufgedeckt. Zudem entstehen Unternehmen, die ihre Mitarbeiter*innen legal beschäftigen und nach Tarif bezahlen, im Wettbewerb Nachteile. Auch vor dem Hintergrund hier entstandener Strukturen organisierter Kriminalität ist eine Erweiterung der Kontrollbefugnisse zu begrüßen.

 

07. Oktober 2024

Arbeitsmarkt Aktuell Nr. 03/24: Arbeitsmarkt-Drehscheiben

Unter welchen Bedingungen die Gestaltung der Transformation am Arbeitsmarkt gelingen kann Informationen zum Sachstand und zur möglichen Weiterentwicklung

Studie / Analyse

In der Transformation muss es das vorrangige Ziel sein, Arbeitnehmer*innen mittels Weiterbildung im bestehenden Beschäftigungsverhältnis zu halten. Soweit dies nicht gelingt, können Arbeitsmarkt-Drehscheiben dazu beitragen, dass vom Arbeitsplatzabbau betroffene Beschäftigte einen neuen Arbeitsplatz finden und das Entstehen von Arbeitslosigkeit verhindert wird.

In dieser ampaktuell haben wir Wissenswertes und für die Praxis Relevantes zu sog. Arbeitsmarkt-Drehscheiben zusammengetragen, bereits bestehende Job-to-Job-Prozesse beschrieben sowie gewerkschaftliche Anforderungen an deren Ausgestaltung formuliert.

07. Oktober 2024

Stellungnahme zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines EU-Talentpools

Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines EU-Talentpools (COM(2023) 716 final)

Stellungnahme

Stellungnahme zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines EU-Talentpools (COM(2023) 716 final)

01. Oktober 2024

Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung - SGB III-Modernisierungsgesetz

Stellungnahme

Neureglungen sind u.a. zu den folgenden Sachverhalten vorgesehen:

 

  • Digitalisierung von Dienstleistungen der Bundesagentur für Arbeit
  • Übergang der Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung für Personen mit ausländischen Berufsqualifikationen auf die Bundesagentur für Arbeit
  • Rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit bei der Wahrnehmung der Aufgaben der Förderung junger Menschen
  • Ausweitung der zu unterbreitenden Informationen an junge Menschen ohne berufliche Anschlussperspektive sowie Förderung schwer zu erreichender junger Menschen
  • Vereinfachungen im Leistungsrecht und Änderungen bei den Regelungen zum Kurzarbeitergeld
  • Ausweitung der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

04. September 2024

Traineeship Directive: Stellungnahme zum EU-Entwurf einer Praktikumsrichtlinie

Stellungnahme

Angesichts prekärer Arbeitsbedingungen vieler Personen in Praktikumsverhältnissen ist es wichtig, die Arbeitsbedingungen von Praktikant*innen durch effektive Maßnahmen auf EU-Ebene zu verbessern. Der DGB begrüßt grundsätzlich die Initiative der EU-Kommission. Das Ziel der Richtlinie, die Arbeitsbedingungen von Praktikant*innen zu verbessern und Scheinpraktika einzudämmen, kann aber nur teilweise erreicht werden. Die vorgesehenen Durchsetzungs- und Unterstützungsmaßnahmen sind dagegen wegweisend und besonders hervorzuheben. (EU-Richtlinienentwurf  Nr. 2024/0068 (COD)).

26. August 2024

Ausbildungsreport 2024

DGB-Jugend

Studie / Analyse

Schwerpunkt: Ausbilder*innen & Ausbildungsmethoden. Der neue Ausbildungsreports 2024 der DGB-Jugend spiegelt die unterschiedlichen Lebensrealitäten wieder, die junge Menschen in ihrer Ausbildung erleben.

22. August 2024

Ausbildungsreport 2024: Überblick

DGB-Jugend

Studie / Analyse

Schwerpunkt: Ausbilder*innen & Ausbildungsmethoden. Der neue Ausbildungsreports 2024 der DGB-Jugend spiegelt die unterschiedlichen Lebensrealitäten wider, die junge Menschen in ihrer Ausbildung erleben. Eine Kurzfassung der Studie.

22. August 2024

Wohnen für Mitarbeitende

Gewerkschaftliche Forderungen an ein neues Mitarbeitendenwohnen

Positionspapier

Beschäftigte haben es immer schwerer, eine Wohnung in Arbeitsplatznähe zu finden. Gründe sind ständig steigende Mieten und die Verknappung bezahlbaren Wohnraums. Deshalb setzen sich der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften dafür ein, dass Unternehmen in den Bau von Mitarbeitendenwohnungen investieren und zusätzlichen bezahlbaren Wohnraum schaffen.

01. August 2024

Kompakt 02/2024: "Verbreitete Unsicherheit"

Sonderauswertung DGB-Index Gute Arbeit

Studie / Analyse

Menschen mit Migrationshintergrund sind in Deutschland besonders häufig von atypischen und prekären Beschäftigungsmerkmalen betroffen. Vor allem Arbeitnehmer*innen mit eigener Zuwanderungserfahren arbeiten häufig mit befristeten Verträgen, geringen Einkommen und in sogenannter "Einfacharbeit". Das zeigt eine Sonderauswertung des DGB-Index Gute Arbeit.

26. Juli 2024

Aufgaben und Arbeitsweise des Jobcenter-Beirats

Kurzinfo

Übersicht für Neueinsteiger*innen über die Rechte und Aufgaben als Mitglied im Jobcenter-Beirat.

20. Juni 2024

Sitzungskalender Jobcenter-Beirat

Kurzinfo

Bestimmte Themen und Entscheidungen stehen turnusmäßig jedes Jahr an. Darüber gibt unser “Sitzungskalender” eine Orientierung. Die zeitliche Planung des örtlichen Jobcenters kann davon abweichen.

19. Juni 2024

Musterfragen zum "Job-Turbo" zur Integration von Geflüchteten

Musterfragenkatalog 1

Kurzinfo

Im Rahmen des sogenannten Job-Turbos sollen die Jobcenter ihre Bemühungen verstärken und beschleunigen, um die Geflüchteten, für die sie zuständig
sind – insbesondere aus der Ukraine –, nach absolviertem Integrationskurs schneller in Arbeit zu vermitteln, auch unterhalb der angestrebten Qualifikation und ohne gute Deutschkenntnisse. Weitere Sprachförderung und berufliche Weiterbildungsmaßnahmen soll beschäftigungsbegleitend erfolgen. Mögliche Fragen an die Jobcenter-Geschäftsführung.

11. Juni 2024

Musterfragen zu den verbesserten Förderinstrumenten des Bürgergeldes

Musterfragenkatalog 2

Kurzinfo

Mit dem Bürgergeldgesetz wurde die Arbeitsförderung neu ausgerichtet und die Förderinstrumente verbessert, insbesondere im Bereich der beruflichen Weiterbildung. Mögliche Fragen an die Jobcenter-Geschäftsführung.

08. April 2024

Musterfragen zum Kooperationsplan und Schlichtungsverfahren

Musterfragenkatalog 3

Kurzinfo

Mögliche Fragen an die Jobcenter-Geschäftsführung zum Kooperationsplan (§ 15 SGB II) und Schlichtungsverfahren (§ 15a SGB II).

08. April 2024

Musterfragen zum Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm des Jobcenters

Musterfragenkatalog 4

Kurzinfo

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm (AMIP) ist das zentrale Planungsdokument für die Arbeit im Jobcenter. Darin werden die strategischen Ziele und Ausrichtung des Jobcenters, die Ziele und Handlungsfelder (operative Schwerpunkte) des Jobcenters festgelegt.

08. April 2024

Situation Älterer am Arbeitsmarkt

Arbeitsmarkt Aktuell Nr. 02/2024

Studie / Analyse

04. März 2024

Aktuelle DGB Anforderungen in der Fachkräftedebatte

Positionspapier

Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften bekräftigen und erweitern nach ihren bereits im September 2022 im Rahmen der Fachkräftedebatte formulierten Anforderungen in dieser aktualisierten Fassung ihre Position als Grundlage für den Dialogprozess "Mission Fachkraft" des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).

13. Dezember 2023

DGB Position: Die Lebenssituation älterer Menschen verbessern

Positionspapier

Die Senior*innenpolitik des DGB fußt auf einem modernen Altersbild, dass sich an den Bedürfnissen und gesellschaftspolitischen Interessen der älteren Menschen orientiert. Im DGB arbeiten Alt und Jung zusammen, denn es geht im aktiven Erwerbsleben, wie auch im Ruhestand im Wesentlichen um Verteilungsgerechtigkeit.

02. Mai 2022

Eine Arbeitswelt für alle: Vorschläge des DGB zur Umsetzung eines inklusiven Arbeitsmarktes entsprechend der UN-Behindertenrechtskonvention

Position des Deutschen Gewerkschaftsbundes

Positionspapier

Im März 2009 ist in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Kraft getreten. Die UN-BRK fordert auch Inklusion in der Arbeitswelt. Menschen mit Behinderungen sollen das gleiche Recht auf Teilhabe am Arbeitsmarkt haben, wie Menschen ohne Behinderungen. Nach Ansicht des DGB darf es in einer inklusiven Arbeitswelt keine Barrieren bei der Ausbildung und der Einstellung von Menschen mit Behinderungen geben.

22. September 2021

DGB-Stellungnahme zum Vorschlag der EU-Kommission für ein Digitale-Märkte-Gesetz

Stellungnahme

Mit ihrem Vorschlag für ein Digitale-Märkte-Gesetz möchte die EU-Kommission sehr große digitale Plattformen einer besonderen Regulierung unterstellen mit dem Ziel, faire und wettbewerbliche Märkte herzustellen.
Der grundsätzliche Ansatz und das Ziel, Marktmacht durch Regeln und Ausweichoptionen zu begrenzen, sind zu begrüßen. Der DGB schlägt vor, auch kleinere Plattformen einzubeziehen, wenn diese auf relevanten Märkten marktbeherrschend sind und Marktmacht missbrauchen könnten.
Der Digital Markets Act beinhaltet Instrumente, die es ermöglichen sollen, den Wettbewerb zwischen Plattformen anzuregen. Gelingt dies nicht, sollte auch diskutiert werden, inwiefern die marktregulierende Funktion von Plattformen staatlich organisiert werden kann. Staatliches Engagement könnte Plattformen schaffen, die den Werten des europäischen Sozialmodells von vornherein verpflichtet sind. Darin bestünde die Chance, große Plattformen zu etablieren, die fairen Handelspraktiken, guten Löhnen und guten Arbeitsbedingungen, der Sozialpartnerschaft, dem Datenschutz und dem Verbraucherschutz verpflichtet sind.
 

15. März 2021

Termine

Welttag für menschenwürdige Arbeit

Aktionstag

07.10.2025 Dienstag

An diesem Tag, der erstmals am 7. Oktober 2008 begangen wurde, treten Gewerkschaften weltweit für menschenwürdige Arbeitsbedingungen ein. Wir fordern gerechte Löhne überall.

Weltweit

Aktuelles

Wichtige Neuerungen und Entwicklungen aus der Arbeitswelt.

Verlängerung Kurzarbeit: Fachkräfte sichern, Unternehmen stärken

Yasmin Fahimi, DGB-Vorsitzende

Warum Teilzeit?

DGB-Personalreport 2024

Arbeitsmarktzahlen: Arbeitsförderung nicht vernachlässigen

Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied

Fachkräftemangel: Potenziale heben – Wirtschaft stärken

DGB-Index Gute Arbeit 2024

Arbeit der Jobcenter absichern

Arbeitsmarktzahlen