Arbeitsmarkt Aktuell Nr. 04/24: Ausbildung junger Menschen mit Behinderungen: Alles inklusiv?
Studie / Analyse26. November 2024
Datei herunterladenWir wollen eine stabile Beschäftigung und Zugang zu guten Ausbildungs- und Arbeitsplätzen. Deshalb ist es unsere Aufgabe, Arbeitsmarktpolitik mitzugestalten.
Gute Arbeit und Schutz vor Arbeitslosigkeit sind zentral für unser Leben. Arbeitsmarktpolitik setzt dafür den Rahmen. Deshalb ist es Kernaufgabe der Gewerkschaften, Arbeitsmarktpolitik zum Vorteil der Beschäftigten mitzugestalten. Wir setzen uns ein für finanzielle Sicherheit bei Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit. Wir wollen eine Arbeitsförderung, die Perspektiven schafft – für Menschen ohne Arbeit oder Ausbildung, bei beruflicher Umorientierung und in der Transformation.
Viel zu viele Menschen sind trotz Arbeit arm. Auch hier spielt Arbeitsmarktpolitik eine wichtige Rolle: Wir wollen Arbeit, mit der Menschen ihre Existenz selbst sichern können. Dafür brauchen sie mehr und bessere Förderung für Ausbildung und Qualifizierung, bessere Beratung und Begleitung vor Ort sowie verlässliche Leistungen bei Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit. Das gilt besonders in Krisenzeiten.
Prekäre, schlecht bezahlte und ausbeuterische Arbeit lehnen wir Gewerkschaften ab. Deshalb nehmen wir Einfluss auf arbeitsmarktpolitische Gesetze für gute, sichere Arbeit.
Auch in der Bundesagentur für Arbeit, ihren Regionaldirektionen und Agenturen für Arbeit sowie in den Jobcentern vertreten Gewerkschafter*innen über die Selbstverwaltung der Arbeitslosenversicherung die Interessen der Beschäftigten. Zusammen mit seinen Mitgliedsgewerkschaften unterstützt der DGB außerdem eine betriebsnahe Arbeitsmarktpolitik. Neben der Sicherung von Beschäftigung geht es hierbei um geförderte Qualifizierung, für deren Ausbau sich der DGB in den vergangenen Jahren mit Erfolg stark gemacht hat.
Der Arbeitsmarkt ist geteilt: Auf der einen Seite stehen Berufe und Branchen, in denen Fachkräfte knapp sind, auf der anderen verlieren Menschen durch die ökologische oder digitale Transformation ihren Arbeitsplatz. In einigen Bereichen klaffen die vorhandenen Qualifikationen der Arbeitssuchenden und die Bedarfe der Unternehmen zunehmend auseinander. Außerdem bleiben für viele Beschäftigte die Arbeitsbedingungen prekär und die Zukunftsperspektiven schlecht.
Doch die Fachkräfteengpässe sind oft hausgemacht: Ausgerechnet dort, wo Unternehmen Fachkräfte suchen, gibt es nur noch wenige Tarifverträge. Auch das führt dazu, dass Fachkräfte aus solchen "Engpassberufen" aussteigen.
Die Lösung: Unternehmen müssen mit Tarifverträgen für bessere Arbeitsentgelte sorgen und die Arbeitsbelastung begrenzen; und die Arbeitgeber müssen für mehr Vereinbarkeit von Arbeit, Familie und Freizeit sorgen, damit sie für Beschäftigte attraktiver werden.
Wir wollen Gute Arbeit sichern und Lücken bei den Fachkräften schließen. Nur so gelingt die sozial-ökologische Wende.
Die Werkzeuge dafür haben Arbeitgeber und Politik selbst in der Hand:
Weiterbildung ist die Brücke zwischen den Anforderungen von morgen und den Qualifikationen der Beschäftigten von heute.
Weiterbildung sichert Arbeitsplätze und unterstützt die Beschäftigten aktiv im Wandel, damit trägt sie maßgeblich zu einer sozial gerechten Transformation der Arbeitswelt bei.
Das Qualifizierungsgeld als neues Fördermittel spielt dabei eine besondere Rolle: Betriebe und Tarifpartner sind damit gemeinsam dafür verantwortlich, im Strukturwandel die Beschäftigung durch Weiterbildung sichern.
Unser Ziel ist es, diese neuen Fördermöglichkeiten bekannt zu machen. Damit die Gewerkschaften und Betriebsräten die Möglichkeiten zu Mitgestaltung nutzen und so die Weiterbildung aller Beschäftigten – auch die der Teilzeitbeschäftigten – weiter voranzubringen.
Frauen, ältere Beschäftigte, Erwerbslose, Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Migrationserfahrung haben noch immer schlechte Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
Ihre Beteiligung am Arbeitsmarkt muss gestärkt werden:
Fachkräfteeinwanderung kann ebenfalls Engpässe auf dem Arbeitsmarkt lindern. Nachhaltig ist sie aber nur, wenn einwandernde Menschen im Einwanderungsprozess fair behandelt werden und in Deutschland gute Arbeitsbedingungen vorfinden. Nach Deutschland eingewanderte Menschen brauchen Perspektiven, um die Arbeit zu machen, die zu ihren Qualifikationen passt. Zu viele haben stattdessen bis heute einen unsicheren Aufenthaltsstatus.
Wir wollen passgenaue Lösungen für die konkrete Probleme vor Ort, um unseren Arbeitsmarkt fit für die Zukunft zu machen.
Weiterbildung: Weiterbildung sorgt dafür, dass Anforderungen der Unternehmen und Qualifikationen auch künftig zusammenpassen. Wir wollen selbstbestimmte Weiterbildung besser fördern; gute Weiterbildungsangebote, die überall verfügbar sind; Arbeitslose dauerhaft in Gute Arbeit integrieren.
Arbeitsbedingungen verbessern: Wo Fachkräfte gesucht werden, müssen die Arbeitsbedingungen attraktiver werden – insbesondere durch Tarifverträge. Das können wir erreichen durch die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen und Tariftreuegesetze. Der Gesetzgeber muss Mitgliedschaften ohne Tarifbindung in Arbeitgeberverbänden einschränken.
Inländische Fachkräftepotenziale aktivieren: Wir brauchen die nötigen Rahmenbedingungen, damit Frauen gleichberechtigt am Erwerbsleben teilnehmen können. Dazu gehören: Abbau von Hürden und finanziellen Fehlanreizen wie Minijobs und Ehegattensplitting; mehr Angebote für Kinderbetreuung und die Förderung professioneller pflegehaushaltsnaher Dienstleistungen; altersgerechte Arbeitsbedingungen für ältere Beschäftigte, damit ein Erwerbsleben bis zum Renteneintrittsalter möglich wird.
Faire Chancen für eingewanderte und einwandernde Menschen: Auch Menschen mit Migrationserfahrung gehören zum inländischen Fachkräftepotenzial. Ihre Qualifikationen müssen schneller und unkomplizierter anerkannt werden und sie brauchen langfristige Bleibeperspektiven. Wer dauerhaft den Lebensmittelpunkt in Deutschland hat, braucht eine Beschäftigung, die zur Qualifikation passt und das zu guten Bedingungen. Auch die gezielte Erwerbsmigration von Fachkräften aus dem Ausland nach Deutschland wird zunehmen. Deshalb muss die Bundesregierung dringend für faire, verbindliche Standards in der privaten Anwerbung und Vermittlung von diesen Fachkräften sorgen.
Ausbildung- und Arbeit müssen gefördert werden, weil Ausbildungs- und Arbeitsmarkt nicht ohne Reibungsverluste funktionieren. Der aktuelle Handlungsbedarf ist groß – obwohl die Zahl der Erwerbstätigen hoch ist und die Arbeitslosigkeit vergleichsweise niedrig. Die weitreichende Transformation der Arbeitswelt eröffnet den Arbeitnehmer*innen neue Beschäftigungschancen, aber einige laufen auch in Gefahr, den Anschluss zu verlieren. Menschen mit Migrationshintergrund, insbesondere mit Fluchtgeschichte, finden viel zu häufig nur niedrig bezahlte, prekäre Beschäftigung. Ganz vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen sind in großer Zahl Langzeitarbeitslose und Menschen mit Behinderung.
"Mismatch" in der Ausbildung: Angebot und Wünsche passen nicht zusammen
Was der Ausbildungsstellenmarkt bietet, ist oft nicht deckungsgleich mit den Wünschen und Voraussetzungen der Jugendlichen, die eine Ausbildung suchen. Im Ergebnis bleiben jährlich Tausende Ausbildungsstelle unbesetzt, während zuletzt rund 2,6 Millionen jungen Menschen zwischen 20 und 34 Jahren keinen Berufsabschluss haben - ein neuer Negativrekord.
Wenn Jugendliche mit Ausbildungswunsch auf dem Weg zum Berufsabschluss Unterstützung brauchen, ist es Aufgabe der Ausbildungsförderung, sie dabei individuell zu unterstützen. Ausbildungsbetriebe und Schulen sind dennoch in der Pflicht. Kein junger Mensch darf zurückgelassen werden.
Präventive Weiterbildung sichert Beschäftigung
In der Arbeitsförderung macht sich der DGB für einen präventiven Ansatz stark. Das bedeutet: Weiterbildung muss frühzeitig einsetzen! So kann sie dabei helfen, Beschäftigung im Wandel der Arbeitswelt zu sichern und dadurch Arbeitslosigkeit zu vermeiden. Arbeitnehmer*innen sollen ihre Kompetenzen an veränderte Anforderungen im Strukturwandel rechtzeitig anpassen können und dabei die Gelegenheit zur Aufwärtsmobilität erhalten.
Aus diesem Grund ist jene Weiterbildungsförderung zu stärken, die Beschäftigten erlaubt, bei fehlenden oder unbrauchbar gewordenen Berufsabschlüssen die nötige Qualifikation nachzuholen – bzw. ihnen den Weg zur Berufsspezialist*in ebnet.
Mit Arbeitsförderung gegen Arbeitslosigkeit
Arbeitsförderung nimmt – gemeinsam mit Betreuung und Vermittlung – dabei eine Schlüsselrolle ein, um Arbeitslosigkeit möglichst zügig zu überwinden. Das muss nach Überzeugung des DGB geschehen, ohne dass Arbeitslose in prekäre und nicht-existenzsichernde Beschäftigung gedrängt werden. Vor allem Arbeitslose, die Bürgergeld beziehen, müssen viel häufiger als bisher die Chance auf eine berufsabschlussbezogene Weiterbildung erhalten - und damit eine Perspektive auf eine nachhaltige Beschäftigung.
Öffentlich geförderte Beschäftigung, wie sie die Bundesagentur mit der Förderung zur "Teilhabe am Arbeitsmarkt" bereitstellt, hat eine wichtige Funktion für vom Arbeitsmarkt ausgegrenzte Langzeitarbeitslose. Sie verbessert durch die Erwerbsarbeit die gesellschaftliche Teilhabe.
Kolleg*innen mit Migrationserfahrung sind vom deutschen Arbeitsmarkt nicht wegzudenken. Viele von ihnen sind in den DGB-Gewerkschaften aktiv. Doch nicht immer erhalten sie von ihren Arbeitgebern die Wertschätzung, die sie verdienen. Sie sind häufiger prekär beschäftigt und werden im Mittel schlechter bezahlt. Viele, auch Hochqualifizierte mit guten Arbeitsbedingungen, erfahren Diskriminierung. Viele eingewanderte Menschen bleiben beruflich unter ihren Möglichkeiten, weil ihrer ausländischen Qualifikationen selten anerkannt werden oder sie kaum Chancen zur beruflichen Weiterbildung erhalten.
Auch in der Einwanderungspolitik sendet Deutschland widersprüchliche Signale, die der Willkommenskultur schaden: Einerseits wird um ausländische Fachkräfte geworben, andererseits häufen sich Forderungen, die Einwanderung flüchtender Menschen zu begrenzen. Dabei benötigen auch geflüchtete Menschen Lebensperspektiven in Deutschland. Auch viele von ihnen möchten und sollten die Chance erhalten, als Fachkräfte anerkannt oder weiterqualifiziert zu werden. Schließlich werden in vielen Berufen Fachkräfte gesucht.
Einerseits wird Deutschland als Einwanderungsziel angepriesen, andererseits werden manche Menschen auf dem Weg nach Deutschland durch Vermittlungsagenturen um ihr Erspartes gebracht. Andere werden an ihrem Arbeitsplatz in Deutschland ausgebeutet und um ihre Rechte gebracht.
Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften setzen sich für gute Arbeitsbedingungen aller Beschäftigten in Deutschland ein. Diskriminierung am Arbeitsmarkt und im sonstigen Leben darf es nicht geben.
Regelungen, die Einwanderung und Integration ausbremsen oder Arbeitschancen versperren, nützen niemandem. Gleichzeitig muss die Bundesregierung bei Einwanderungsgesetzen auf Gute Arbeit achten. Hausgemachte Probleme des deutschen Arbeitsmarktes dürfen nicht auf dem Rücken eingewanderter Menschen gelöst werden.
Gewerkschaften wehren sich gegen Niedriglohn und unsichere Beschäftigung, ganz gleich, wen es betrifft. Eingewanderte Menschen brauchen besonders viel Schutz und Unterstützung. Oft beherrschen sie die Sprache noch nicht und sind mit den rechtlichen Spielregeln und dem Alltag in Deutschland noch nicht vertraut. Gewerkschaftsnahe Beratungsstellen für Beschäftigte mit Migrationserfahrung unterstützen sie wirksam. Europäisches Geld für ein gewerkschaftsnahes Beratungsnetz in ganz Europa könnte diese Unterstützung weiter stärken. Auch bei der Durchsetzung von Arbeitnehmer*innenrechten ließe sich viel verbessern.
Genauso wichtig sind unkomplizierte, zügige Verfahren bei der Einwanderung und der Anerkennung von Berufen. Gesetzliche Vorgaben für die private Vermittlung müssen für Fairness bei der Einwanderung sorgen.
Unterstützung umfasst alle Bereiche, die für ein Leben in Deutschland wichtig sind. Menschen kommen nicht nur als Arbeitskräfte, sondern brauchen Unterstützung und Infos zu Schule, Gesundheit und Alltag, um in Deutschland Fuß zu fassen.
Prekär, das heißt im Wortsinn so viel wie: durch Bitten erlangt. Arbeitnehmer*innen als Bittsteller*innen, die selbst für den schlechtesten Arbeitsplatz dankbar sind – das könnte manch schwarzem Schaf unter den Arbeitgebern so passen. Doch natürlich haben Arbeitnehmer*innen Rechte. Nur sind in einigen Beschäftigungsformen diese Rechte deutlich nachteiliger ausgestaltet als in üblichen Arbeitsverhältnissen. Und wer ohnehin schon weniger Rechte hat, dem werden nicht selten auch diese wenigen Rechte noch verweigert. Das gilt selbst dort, wo prekär Beschäftigte mit anderen Arbeitnehmer*innen gleichbehandelt werden müssten. Minijobbende zum Beispiel haben wie alle anderen ein Recht auf Urlaub und müssen nicht von einer Sekunde zur anderen am Arbeitsplatz einspringen. Die Realität sieht aber oft ganz anders aus.
Der DGB hat konkrete Vorschläge, wie sich das ändern lässt: Prekäre Beschäftigung muss wieder vernünftig reguliert werden. Hier ist die Politik gefragt: Leiharbeit, missbräuchliche Werkverträge, Saisonarbeit und Plattformarbeit brauchen klare Spielregeln, sonst bleibt es beim Missbrauchspotential bei Löhnen und Arbeitsbedingungen. Minijobs sollten vom ersten Euro an sozialversicherungspflichtig werden. Befristung von Arbeitsverträgen ohne Sachgrund gehört abgeschafft; die Sachgründe müssen auf das Nötigste reduziert werden. Gegen Niedriglöhne helfen ein ambitionierter gesetzlicher Mindestlohn und starke Tarifverträge. Doch da die Tarifbindung schwindet, muss der Gesetzgeber nachsteuern: Tarifverträge müssen leichter für allgemeinverbindlich erklärt werden können und die Tarifbindung muss auch sonst gestärkt werden.
Gute Gesetze sind das eine, ihre Durchsetzung das andere. Deshalb müssen die Behörden Arbeitgeber verstärkt kontrollieren. Diese Kontrollen müssen auch besser koordiniert werden, am besten unter einheitlichem Dach.
Die Behörde, die Rechtsverstöße von Arbeitgebern überprüft, sollte nicht zugleich zu Rechtsverstößen der Beschäftigten ermitteln. Sonst bleibt es dabei, dass Beschäftigte Verstöße nicht melden, weil sie beispielsweise Sorge wegen eines unsicheren Aufenthaltsstatus haben müssen.
Arbeitnehmer*innen sollten sich auch nicht allein darauf verlassen müssen, dass Unrecht bei behördlichen Kontrollen auffällt. Gewerkschaften und gewerkschaftsnahe Beratungsstellen für Beschäftigte mit Migrationserfahrung leisten schon jetzt wirksame Unterstützung. Auch darüber hinaus stehen Gewerkschaften bereit, ihren Beitrag zu leisten. Sie benötigen ein Verbandsklagerecht, um gegen systematische Verstöße von Arbeitgebern gegen Tarifrecht und Gesetze klagen zu können.
In der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik teilen sich Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten grundsätzlich die Zuständigkeiten. Der Kern der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik bleibt weiterhin im Kompetenzbereich der Mitgliedstaaten. Das ist aufgrund der unterschiedlichen und historisch gewachsenen Sozialsysteme auch wichtig; eine vollständige Harmonisierung ist aus Sicht des DGB nicht zielführend.
Gleichzeitig müssen in einem europäischen Binnenmarkt, in dem sich Unternehmen und Beschäftigte frei bewegen, die verschiedenen nationalen Arbeitsmarkt- und Sozialpolitiken eng koordiniert werden. Außerdem muss auf europäischer Ebene sichergestellt werden, dass es im Binnenmarkt keinen Wettbewerb um die niedrigsten Standards gibt.
Deshalb setzt sich der DGB für eine wirksame „soziale Aufwärtskonvergenz“ ein, das heißt: für eine Angleichung der Lebens- und Arbeitsbedingungen der Menschen in Europa auf dem Weg des sozialen Fortschritts. Damit wir das erreichen können, brauchen wir statt „Soft Law“ starke und verbindliche soziale Mindeststandards auf europäischer Ebene. Wichtige Standards wurden in der Vergangenheit z. B. im Arbeitsrecht, Arbeitsschutz, Vereinbarkeit von Familie und Beruf und zuletzt mit der Mindestlohnrichtlinie gesetzt.
Aus Sicht des DGB muss die soziale Dimension der Europäischen Union weiter gestärkt werden z. B. durch verbindliche Mindeststandards für die nationalen Grundsicherungssysteme und Arbeitslosenversicherungen.
Gerade wenn Menschen grenzüberschreitend arbeiten, ist zudem zwingend eine europäische Regulierung notwendig, um Arbeitnehmer*innen ausreichend zu schützen und fairen Wettbewerb sicherzustellen. Wichtige gesetzliche Grundlagen auf europäischer Ebene sind dafür die Entsenderichtlinie und die Verordnung zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (VO 883/2004).
Mit der Einrichtung der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) wurde eine europäische Institution geschaffen, die faire grenzüberschreitende Arbeit fördern soll. Leider betreffen missbräuchlichen Praktiken und Arbeitsausbeutung besonders häufig gerade die Menschen, die für kurzfristige Arbeitseinsätze in anderen Mitgliedstaaten der EU beschäftigt sind.
Der DGB setzt sich dafür ein, die Rechte von grenzüberschreitend mobilen Beschäftigten zu stärken und Rechtsverstöße und Ausbeutung zu bekämpfen. Dazu brauchen wir eine starke und handlungsfähige Europäische Arbeitsbehörde. Damit die Kontrollen und die grenzüberschreitende Verwaltungszusammenarbeit besser werden, müssen zudem Initiativen im Kontext der Digitalisierung, wie ein Europäischer Sozialversicherungspass (ESSPASS), dringend umgesetzt werden.
Grenzüberschreitend mobile Beschäftigte und Arbeitsmigrant*innen aus Drittstaaten, die häufig ihre Rechte nicht kennen und über geringe Sprachkenntnisse verfügen, benötigen arbeits- und sozialrechtliche Informationen und Beratung. Dafür ist ein europaweites Netz an gewerkschaftsnahen Beratungsstellen wie "Faire Mobilität" notwendig, das durch eine eigene Haushaltslinie von der EU dauerhaft finanziert werden sollte. In den Grenzregionen muss es weiterhin eine auf Grenzgänger*innen zugeschnittene arbeits- und sozialrechtliche Beratung geben. Dafür müssen die EURES-Grenzpartnerschaften gestärkt und ausgebaut werden.
Ergebnisse:
26. November 2024
Datei herunterladenhier: Gesetzentwurf der Bundesregierung (Bundestags-Drucksache 20/12779 und Formulierungshilfen für Änderungsanträge der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)
Stellungnahme31. Oktober 2024
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Datei herunterladen29. Oktober 2024
Datei herunterladenModernisierung und Stellungnahme zur Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung
Stellungnahme07. Oktober 2024
Datei herunterladenUnter welchen Bedingungen die Gestaltung der Transformation am Arbeitsmarkt gelingen kann Informationen zum Sachstand und zur möglichen Weiterentwicklung
Studie / Analyse07. Oktober 2024
Datei herunterladenVerordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines EU-Talentpools (COM(2023) 716 final)
Stellungnahme01. Oktober 2024
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Positionspapier01. August 2024
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Datei herunterladenMusterfragenkatalog 1
Kurzinfo11. Juni 2024
Datei herunterladenMusterfragenkatalog 2
Kurzinfo08. April 2024
Datei herunterladenMusterfragenkatalog 3
Kurzinfo08. April 2024
Datei herunterladenMusterfragenkatalog 4
Kurzinfo08. April 2024
Datei herunterladenArbeitsmarkt Aktuell Nr. 02/2024
Studie / Analyse04. März 2024
Datei herunterladen13. Dezember 2023
Datei herunterladen02. Mai 2022
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Datei herunterladen15. März 2021
Datei herunterladenAktionstag
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