Polizei, Polizisten

Beamtenpolitik

Als beamtenpolitische Spitzenorganisation stehen wir für eine gemeinsame gewerkschaftliche Beamtenpolitik unserer Mitgliedsgewerkschaften des öffentlichen Dienstes.

Worum geht es?

5,21 Millionen Beschäftigte tragen in Schulen, Ämtern, bei der Polizei, in der Justiz, im Forst oder in Kindertagesstätten täglich dazu bei, dass unser Alltag funktioniert. Doch massive Stellen- und Kosteneinsparungen der letzten Jahrzehnte haben sich auf die Funktionsfähigkeit und Attraktivität des öffentlichen Dienstes ausgewirkt. So kann es nicht weitergehen. Daher setzen wir uns für einen modernen, verlässlichen und leistungsfähigen öffentlichen Dienst ein. 

Als beamtenpolitische Spitzenorganisation vertreten wir zudem die Interessen der rund 1,7 Millionen Beamt*innen gegenüber dem Gesetzgeber. Denn das Beamtenverhältnis unterscheidet sich in wesentlichen Punkten von einem herkömmlichen Arbeitsverhältnis. Während das herkömliche Arbeitsverhältnis auf einem privatrechtlichen Arbeitsvertrag beruht, ist das Beamtenverhältnis als Dienst- und Treueverhältnis öffentlich-rechtlicher Natur und gesetzlich geregelt. Seit der Föderalismusreform I 2006 steht die Gesetz­gebungs­kompetenz auf dem Gebiet des Beamtenrechts dem Bund für die Bundesbeamt*innen und den Ländern für die Landes- und Kommunalbeamt*innen zu. Bei deren Ausübung haben die Gesetzgeber jedoch stets die in Art. 33 GG verankerten hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu beachten. Tun sie das nicht, verstoßen sie gegen das Grundgesetz. Dies zu verhindern, ist unsere Aufgabe. Statt obrigkeitsstaatlicher Verordnungspraxis braucht es demokratische Teilhabe auch für diejenigen, denen der Staat das größte Maß an Loyalität abverlangt. Ganz nach dem Motto "Verhandeln statt verordnen". Dafür stehen wir als DGB.

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Öffentlicher Dienst und Beamtenpolitik

Besoldung und Versorgung

Beamt*innen stellen sich mit ihrer gesamten Persönlichkeit dem Staat zur Verfügung und sind verpflichtet, ihren Dienst mit voller Kraft zu erfüllen. Dies zeichnet das Dienst- und Treueverhältnis aus und begründet, warum Beamt*innen alimentiert werden. Denn Besoldung und Versorgung sind nicht als vertraglich geschuldete Gegenleistung des Dienstherrn, sondern als Unterhaltsgewährung zu verstehen. Das Alimentationsprinzip besagt, dass der Dienstherr seinen Beamt*innen und deren Familien einen angemessenen Unterhalt zu leisten hat. Die Bezüge sind demzufolge so zu bemessen, dass sie je nach Dienstrang, Bedeutung sowie Verantwortung des Amtes und entsprechend der Entwicklung der allgemeinen Verhältnisse einen angemessenen Lebensunterhalt ermöglichen.

Besoldung

Kernbestandteil der Besoldung ist das Grundgehalt, welches der jeweils gültigen Besoldungstabelle (A, B, C bzw. W sowie R) entnommen werden kann. In welcher Besoldungsgruppe ein*e Beamtete*r eingruppiert ist, richtet sich nach dem statusrechtlichen Amt, welches die Beamtin bzw. der Beamte bekleidet. Hinzu können weitere Bezüge wie Zulagen, der Familienzuschlag oder jährliche Sonderzahlungen kommen. Beamt*innen auf Widerruf, die sich in der Ausbildung für eine Laufbahn – im sogenannten Vorbereitungsdienst – befinden, erhalten Anwärterbezüge.

Hinsichtlich der Höhe der Besoldung hat das Bundesverfassungsgericht 2015 und 2020 konkrete Parameter aufgestellt, die die Besoldungsgesetzgeber zu beachten haben. Werden diese nicht erfüllt, ist die Besoldung verfassungswidrig. Dies festzustellen ist alleinige Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts. 

Mit dem jährlich erscheinenden DGB Besoldungsreport veranschaulichen wir, welche verschiedenen Wege die 17 Besoldungsgesetzgeber seit der Föderalismusreform I beschritten haben und welchen Folgen dies auf die Besoldungslandschaft hat.

Mit dem DGB Besoldungsrechner können Sie die Jahresbruttobesoldung der A-Besoldung in Bund, den 16 Ländern und den Kommunen ermitteln.

Versorgung

Die Beamtenversorgung ist Ausdruck des verfassungsrechtlich verankerten Alimentations- und Lebenszeitprinzips. Denn der verfassungsrechtlich gesicherte Anspruch der Beamt*innen und ihrer Familien auf eine amtsangemessene Alimentation endet nicht mit der Pensionierung. Die Versorgung umfasst Leistungen wie das Ruhegehalt, die Hinterbliebenenversorgung, die Unfallfürsorge, den Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen oder auch den Kindererziehungszuschlag. Anders als sozialversicherungspflichtige Beschäftigte, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind, gibt es mit der Beamtenversorgung für Beamt*innen ein eigenständiges Alterssicherungssystem. Die Versorgung bemisst sich aus den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen, die die Beamt*innen 2 Jahre vor der Versetzung in den Ruhestand erhalten haben. Der Versorgungssatz wird aus den ruhegehaltfähigen Zeiten berechnet. Pro ruhegehaltfähigem Jahr sind es 1,79375 Prozent, höchstens jedoch 71,75 Prozent. Die untere Grenze bildet die Mindestversorgung, die insbesondere in Fällen der Dienstunfähigkeit greift. 

DGB-Position: Beamt*innen nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen

Der 22. OBK des DGB hat im Mai 2022 in seinem Antrag B001: "Arbeit der Zukunft gestalten – Sozialstaat stärken" beschlossen, Selbständige inkl. verkammerte Berufe und Abgeordnete in die GRV einzubeziehen. Beamt*innen wurden explizit ausgenommen:

 

"Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften haben in der Vergangenheit beschlossen, dass die GRV langfristig zur Erwerbstätigenversicherung weiterentwickelt werden soll. Daher wird der DGB Vorschläge für Möglichkeiten zur Einbeziehung aller Erwerbstätigen erarbeiten, sofern sie nicht unter den Art. 33 Abs. 5 GG fallen."

 

Fakt ist, dass es an diesem Beschluss keinen Zweifel gibt. Fakt ist auch, dass die Vorsitzende des DGB, Yasmin Fahimi, zu diesem Beschluss steht.

 

Yasmin Fahimi hat mehrfach betont, dass eine Einbeziehung von Beamt*innen in die GRV schon allein aus technischen Gründen kaum umsetzbar und v.a. finanziell ein Verlustgeschäft wäre. Ein solcher Schritt würde auf Dauer zu keiner Stabilisierung der GRV beitragen. Dazu muss die Politik andere Entscheidungen treffen. Und dafür setzen sich der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften vehement ein.

 

Yasmin Fahimi bedauert, wenn es aufgrund eines Interviews Missverständnisse bezüglich dieser Positionen des DGB gegeben hat. Das ist allerdings kein Grund dafür, eine Schmutzkampagne über eine der Beamtengewerkschaften des DGB zu ziehen. Das verbietet schon allein das gewerkschaftliche Grundprinzip der Solidarität. Wenn insbesondere die DPolG keine eigenen Argumente für ihre Politik findet, ist das nur ein Grund mehr, sich für eine andere starke Interessenvertretung einzusetzen.

Unsere Forderungen für Besoldung und Versorgung

  1. Verfassungskonforme Alimentation sicherstellen
    Die Besoldungsgesetzgeber müssen ihre Beamtenschaft angemessen alimentieren. Das bedeutet auch, die Tarifabschlüsse zu den jeweiligen Tarifverträgen für die Beschäftigten des Bundes, der Länder und der Kommunen zeit- und wirkungsgleich auf die Besoldung und Versorgung zu übertragen.
  2. Gleiche Besoldung für gleichen Dienst
    Es muss der Grundsatz »Gleiche Besoldung für gleichen Dienst« gelten. Die enormen Unterschiede beim Besoldungsniveau sind nicht mehr hinnehmbar. 
  3. Eingangsämter anpassen
    Die mit den Funktionen der Beamt*innen verbundenen Anforderungen steigen seit Jahren. Dies muss sich auch bei der Zuordnung der Eingangsämter zu den Besoldungsgruppen widerspiegeln. 
  4. Erschwerniszulagen dynamisieren
    Erschwerniszulagen müssen spürbar erhöht und dynamisiert werden. Denn dort, wo Dienst unter erschwerten Bedingungen geleistet wird, müssen diese enormen Belastungen ohne ständigen Wertverlust finanziell ausgeglichen werden. 
  5. Nachhaltig vorsorgen
    Im Bund und in vielen Ländern wurden Sondervermögen zur teilweisen Finanzierung der Versorgungsansprüche gebildet. Wir erwarten, dass mit diesen Mitteln sorgsam und verantwortungsvoll umgegangen wird. Soweit sich die Dienstherren kapitalgedeckter Rücklagen zur haushaltsmäßigen Absicherung der Versorgungsausgaben bedienen, fordern wir eine nachhaltige und an sozialen Kriterien orientierte Anlage der Mittel in öffentlicher Verantwortung
  6. Stellenzulagen bei der Versorgung berücksichtigen
    Wir fordern die Ruhegehaltfähigkeit aller Stellenzulagen. Dies gilt vor allem für die Stellenzulagen, die Beamt*innen auf Grund ihrer Funktionen über lange Zeiträume erhalten.
  7. Versorgungsanwartschaften erhalten
    Bei einem freiwilligen Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis müssen die bis zu diesem Zeitpunkt erworbenen Versorgungsanwartschaften erhalten bleiben. 
Portrait von der stellvertretenden DGB-Vorsitzenden Elke Hannack
Schluss mit der Hängepartie
Die Gesetzgeber müssen das Alimentationsprinzip endlich ernst nehmen. Lange Hängepartien zur Behebung offensichtlicher Missstände entwerten diesen hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums und drücken letztlich auch eine fehlende Wertschätzung gegenüber den Beamt*innen aus.
Elke Hannack, stellvertretende DGB-Vorsitzende

Beihilfe

Im Krankheitsfall sind Beamt*innen durch die individuelle Beihilfe anteilig abgesichert. Während Arbeitgeber den hälftigen Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung der Arbeitnehmer*innen tragen, beteiligt sich der Dienstherr direkt an den Kosten, die Beamt*innen im Fall von Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder der Geburt eines Kindes entstehen. Die Beihilfe wird auf Grundlage der Fürsorgepflicht des Dienstherrn gewährt, sie zählt aber nicht zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums.

Pflicht zur Eigenvorsorge

Die meisten Beamt*innen sorgen mit einer privaten Krankenversicherung für sich und ihre Angehörigen vor und kommen damit ihrer Pflicht zur Eigenvorsorge nach. Dabei wird in der Regel der Anteil an den Kosten versichert, der nicht durch den Beihilfebemessungssatz abgedeckt ist

Pauschale Beihilfe 

Beamt*innen, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, müssen den gesamten Krankenversicherungsbeitrag, also auch den Arbeitgeberanteil selbst zahlen. Denn sie erhalten vom Dienstherrn keinen hälftigen Beitragszuschuss. Einige Bundesländer (Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen) haben diese Fürsorgelücke bereits geschlossen und bieten ihren Beamt*innen die pauschale Beihilfe in Form eines hälftigen Zuschusses zu den Kosten einer Krankenvollversicherung als Alternative zur individuellen Beihilfe an. Die Landesregierungen von Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen haben das Vorhaben in den jeweiligen Koalitionsverträgen verankert.

Unsere Forderungen zur Beihilfe

  1. Pauschale Beihilfe einführen
    Wir fordern im Bund und den Ländern die Einführung der pauschalen Beihilfe als Alternative zur individuellen Beihilfe. Dann wäre das Beihilferecht tatsächlich versicherungsneutral.
  2. SGB V anpassen
    Wir setzen uns für einen erleichterten Zugang von Personen zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung ein, die Anspruch auf eine pauschale Beihilfe haben.
  3. Schnellere Erstattungen 
    Die Beihilfestellen müssen mit ausreichend Personal für die Bearbeitung der Beihilfeanträge ausgestattet werden, damit beihilfeberechtigte Personen, die finanziell in Vorleistung gehen, ihre Aufwendungen schneller erstattet bekommen.

Personal

Wird über den öffentlichen Dienst diskutiert, dann geht es oft um Kosteneinsparungen. Und in der Tat: Zwischen 1991 und 2022 ist das Personal um knapp 25 Prozent von 6,74 auf 5,21 Millionen Beschäftigte gesunken. Neueinstellungen fanden kaum noch statt, zudem wurde wenig ausgebildet. Der Altersdurchschnitt ist dadurch im öffentlichen Dienst überdurchschnittlich hoch. Zwar gibt es seit 2008 wieder einen leichten Personalaufwuchs, der führte jedoch angesichts der seit 2020 rollenden Pensionierungswelle kaum zu einer Erleichterung. So ist in Bürgerämtern und in der staatlichen Arbeitsschutzaufsicht, in Schulen und Kitas, bei Polizei und Feuerwehr und in vielen anderen Arbeitsbereichen Personalmangel mittlerweile Normalzustand. Die Situation verschärft sich zudem durch den immer härter geführten Wettbewerb um Fachkräfte. 

Der öffentliche Dienst muss deshalb nicht nur attraktiver, vielfältiger und jünger werden, sondern auch bessere Arbeitsbedingungen und Perspektiven für seine Beschäftigten bieten. Wir bewerten die zur Verfügung stehenden Ressourcen regelmäßig im DGB Personalreport öffentlicher Dienst.

Im Fokus: Mehr Personal für öffentliche Schwimmbäder

Warum es mehr Investitionen und Personal in öffentliche Schwimmbädern braucht, erklären Olympiasiegerin Britta Steffen und Jens Popke vom ver.di Bundesfacharbeitskreis Bäder.

Im Fokus: Mehr Personal zum Schutz des Waldes

Warum es mehr Forstpersonal braucht, um den Wald zu schützen, erklären die Schülerin Fabia Klein (Fridays for Future) und Jörg Müller von der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt.

Wie steht es um die Vielfalt im öffentlichen Dienst?

Antworten auf diese Frage liefern die Ergebnisse einer Umfrage zum Thema Vielfalt im öffentlichen Dienst, welche das Meinungsforschungsinstitut YouGov Ende August 2022 im Auftrag des DGB durchgeführt hat. Fazit: Die Beschäftigten wollen, doch die öffentlichen Arbeitgeber ziehen (noch) nicht mit. Bereits 2018 hat der DGB Beamt*innen und Tarifbeschäftigte dazu befragt. Passiert ist seitdem offensichtlich nicht viel.

 

Unsere Forderungen zur Personalpolitik

  1. Personalbedarfsanalysen durchführen
    Wir fordern regelmäßig durchgeführte, bindende Personalbedarfsanalysen. Basierend auf diesen können gezielte Strategien zur Personalgewinnung und -entwicklung realisiert und Vertretungsreserven gebildet werden.
  2. Karrieren ermöglichen
    Es braucht passgenau ausgestaltete berufsbegleitende Qualifizierungsmodule, einen verbindlichen Weiterbildungsanspruch sowie anschlussfähige Ausbildungsgänge.
  3. Wissenstransfer sichern 
    Mit dem Ausscheiden vieler erfahrener Beschäftigter aus Altersgründen in den nächsten Jahren droht wichtiges Erfahrungswissen unwiederbringlich verlorenzugehen. Überlappende Stellenbesetzungen und gut geplante Übergabephasen können dies verhindern.
  4.  Befristungspraxis ändern.
    Im öffentlichen Dienst werden momentan über 500.000 Menschen mit befristeten Arbeitsverträgen ausgebremst – beruflich wie privat. Im Teilzeit- und Befristungsgesetz müssen sachgrundlose Befristungen und die sogenannte Haushaltsmittelbefristung gestrichen werden. 
  5. Vielfalt leben
    Wir fordern ein strukturell verankertes Vielfaltsmanagement in den Dienststellen und damit verbunden eine Selbstverpflichtung, Vielfalt zu fördern. Im Sinne der Chancengleichheit ist darauf zu achten, dass alle Personengruppen Zugang zu Stellen im öffentlichen Dienst erhalten und dass es allen Beschäftigten gleichermaßen möglich ist, sich fortzubilden und aufzusteigen.

Mitbestimmung und Digitalisierung

Demokratie darf nicht an Werkstoren oder Behördentüren aufhören – sie muss auch für Beschäftigte im Arbeitsleben gelten. Das ist der zentrale Zweck der Mitbestimmungsgesetze. Dabei ist das Recht der betrieblichen Interessenvertretung der Beschäftigten in Deutschland uneinheitlich geregelt. Was für die Privatwirtschaft das Betriebsverfassungsgesetz, das ist im öffentlichen Dienst eines der insgesamt 17 Personalvertretungsgesetze.

Personalvertretungen sind im öffentlichen Dienst zwingend. Sie werden in der Regel alle 4 Jahre von den Beschäftigten gewählt. Im Mittelpunkt des Personalvertretungsrechts steht die Interessenvertretung des*der Beschäftigten in den Dienststellen. Dabei ist der Status des Beschäftigten – Angestellten- oder Beamtenverhältnis – unerheblich.

Digitalisierung ja, aber mitbestimmt

Die Digitalisierung  ist ein zentraler Bereich, in dem eine wirksame Mitbestimmung  elementar ist. Dabei geht es nicht nur um den Schutz von Beschäftigteninteressen, sondern die Chancen und Möglichkeiten durch die Digitalisierung im Interesse der Beschäftigten zu gestalten. Gleichzeitig sind die Sorgen der Beschäftigten berechtigt: Arbeitsplatzsicherheit, Qualifikationen, Datenschutz, bereits absehbare Fehlentwicklungen wie Entgrenzung und psychischer Stress. Beschäftigte, deren Interessenvertretungen und die Dienststellen müssen gemeinsam Strategien für diesen Transformationsprozess entwickeln und Gestaltungsmöglichkeiten für Gute digitale Arbeit entwickeln.

Personalrat: Wie funktioniert die Freistellung?

Unsere Forderungen zur Mitbestimmung

  1. Allzuständigkeit
    Die Zuständigkeit des Personalrates muss in allen sozialen, personellen und organisatorischen Angelegenheiten gewährleistet sein. Die Allzuständigkeit des Personalrats ist insofern ein wirksames Mittel, um auf neue Gefährdungen für die Beschäftigten zu reagieren, die in der digitalen Arbeitswelt entstehen. 
  2. Ressortübergreifende Mitbestimmung
    Wir fordern die ressortübergreifende Mitbestimmung unter Einbeziehung der Spitzenorganisationen der Gewerkschaften für alle Angelegenheiten, die über den Geschäftsbereich einer obersten Behörde hinausgehen und nicht über andere Instrumente zu regeln sind.
  3. Augenhöhe schaffen
    Personalrat und Dienststelle sollen gleichberechtigt zusammenarbeiten. Erforderlich ist deshalb ein Initiativrecht des Personalrats, welches dem der Dienststelle entspricht. Dem Personalrat muss bei Verstößen der Dienststellenleitung gegen Verpflichtungen aus dem Personalvertretungsgesetz die Möglichkeit offenstehen, diese Verstöße zu ahnden oder untersagen zu lassen. 
  4. Beschäftigtenbegriff anpassen
    Um eine neue Ordnung der Arbeit im öffentlichen Dienst zu erreichen, muss das Personalvertretungsrecht ohne Einschränkungen auch für jene gelten, die für die Dienststelle oder für Angehörige der Dienststelle tätig sind, ohne beamten- oder arbeitsrechtlich an sie gebunden zu sein.
  5. Tarifvertragliche Spielräume schaffen 
    Um dem Wandel gerecht zu werden, braucht es flexible Lösungen zur Regelung von Beteiligungsrechten. Aus diesem Grund ist – wie im Betriebsverfassungsrecht – die Möglichkeit der tarifvertraglichen Vereinbarung von Zuständigkeiten der Personalvertretungen vorzusehen.

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Der DGB Personalreport informiert regelmäßig über die Beschäftigtenzahlen, die Altersstruktur, die Geschlechterverteilung und viele weitere Details im öffentlichen Dienst.

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Schöneberger Forum 2024 in Berlin. Megatrends: Wie Herausforderungen zu Chancen werden. Die Arbeitswelt gestalten wir.

Eine der wichtigsten Fachtagungen für Personalräte findet am 6. und 7. November in Berlin statt. Im Rahmen der zweitägigen Fachtagung wird u. a. der Frage nachgegangen, welche Folgewirkungen Megatrends auf den öffentlichen Sektor haben und wie es gelingt, die Arbeitswelt dennoch im Sinne der Beschäftigten zu gestalten.

Papiere und Downloads

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DGB-Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und -versorgung

Stellungnahme

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat in Reaktion auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020 zur amtsangemessenen Alimentation Regelungsvorschläge für die Bundesbesoldung und -versorgung erarbeitet. Ein sogenannter alimentativer Ergänzungszuschlag (AEZ) soll eingeführt werden. Die Einstiegsämter des einfachen und mittleren Dienstes sollen angehoben werden. Der DGB bezweifelt, ob die Pläne dazu geeignet sind, die Kriterien für eine verfassungskonforme Besoldung zu erfüllen. Zudem kritisiert der DGB ausdrücklich, dass eventuell bestehende Ansprüche von Betroffenen seit mittlerweile drei Jahren nicht ausgezahlt wurden. Der damit einhergehende Vertrauensverlust bei den eigenen beamteten Beschäftigten sollte nicht unterschätzt werden. 

25. September 2024

Besoldungstabellen Bund und Länder

Kurzinfo

Besoldungstabellen 2023/2024 für Bund und Länder.

22. Juli 2024

DGB Personalreport 2023: Kann der öffentliche Dienst Klimakrise? Teil 2

Studie / Analyse

Schwerpunkte sind die Klimaanpassung in der Stadt sowie der kommunaler Klimaschutz und die Arbeit von Klimaschutzmanager*innen. Der Report zeigt außerdem die Beschäftigungsentwicklung im öffentlichen Dienst, etwa die langfristige Veränderung im Personalstand oder die Alters-struktur der Beschäftigten. 

01. November 2023

DGB Personalreport 2022: Kann der öffentliche Dienst Klimakrise?

Studie / Analyse

Wie verändert die Klimakrise die Arbeit im öffentlichen Dienst? Der Report wirft einen Blick auf den naturnahen Waldumbau, die Regulierung von Talsperren und den Küstenschutz an der Nordsee. Daneben wird in Diagrammen die Beschäftigungsentwicklung im öffentlichen Dienst aufgezeigt.
 

17. November 2022

DGB Personalreport 2021: Wenn Personalmangel, dann Stress

Studie / Analyse

Im Zentrum steht die Frage, wie der Personalmangel sich auf die Arbeitsintensität auswirkt. In zwei Schwerpunkten werden der Lehrkräftemangel sowie die Personalausstattung der Justiz beschrieben. Der Report zeigt außerdem die Beschäftigungsentwicklung im öffentlichen Dienst, also die langfristige Veränderung im Personalstand oder die Zahl der Befristungen. 

12. Oktober 2021

Politik im Reparaturmodus

DGB-Besoldungsreport 2021

Studie / Analyse

Das Saarland verfestigt seine Schlusslichtposition, Berlin holt weiter auf und Bayern führt wie gehabt mit großem Abstand – so kann der DGB Besoldungsreport 2021 knapp zusammengefasst werden. Während die Besoldungslücke in kleinen Schritten schrumpft, bringt die jüngere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation zweifellos erhebliche Bewegung in die Besoldungspolitik von Bund und Ländern.

01. Juni 2021

Dynamik in der Einkommensentwicklung der Beamt*innen

DGB-Besoldungsreport 2020

Studie / Analyse

Besoldungsunterschiede von mehreren tausend Euro jährlich, keine einheitliche Wochenarbeitszeit und ein steigender Bedarf an qualifiziertem Nachwuchs: Das ist die aktuelle Lage im Beamtenbereich in Deutschland. Der aktuelle Besoldungsreport stellt die Einkommenssituation der BeamtInnen 2020 dar und nimmt dabei auch die erhöhte Wochenarbeitszeit in vier Ländern und im Bund in den Blick. 

01. Oktober 2020

Besoldung auf dem Prüfstand: Einige Länder müssen nachsteuern

DGB-Besoldungsreport 2019

Studie / Analyse

Immer häufiger müssen Beamtinnen und Beamte die Frage, ob ihre Besoldung verfassungskonform ist, vor Gericht klären lassen. So prüft das Bundesverfassungsgericht aktuell die Besoldung der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Niedersachsen, Saarland sowie Sachsen-Anhalt. Auslöser dieser Flut an Verfahren war die über Jahre andauernde Sparpolitik der Gesetzgeber auf Kosten ihrer Beamten.

04. März 2019

Öffentlicher Dienst: Besoldungspolitik nach Kassenlage

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Gleiche Tätigkeit, anderes Bundesland: Das kann bei Beamtinnen und Beamten einen Unterschied von mehreren Tausend Euro im Jahr ausmachen. "Mit ihrer Besoldungspolitik nach Kassenlage nehmen Bund und Länder in Kauf, dass der öffentliche Dienst im Wettbewerb um Fachkräfte oft nicht mehr konkurrenzfähig ist", kritisiert DGB-Vize Elke Hannack.

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