Stellungnahme des DGB zum Gesetzentwurf zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (PUEG) der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP
Stellungnahme10. Mai 2024
Datei herunterladenIn der Gesundheits- und Pflegepolitik steht für uns das Wohl aller Menschen im Mittelpunkt.
Die Gesundheits- und Pflegepolitik ist ein zentrales Politikfeld in unserer Gesellschaft, das darauf abzielt, eine angemessene und qualitativ hochwertige medizinische Versorgung und Pflegeleistungen für alle Bürger*innen sicherzustellen. Dabei ist die Zusammenarbeit verschiedener Akteure unumgänglich, um tragfähige Lösungen zu entwickeln, damit Gesundheit und Pflege für alle Menschen zugänglich und bezahlbar bleiben. Das ist ein wichtiges Leistungsversprechen und Merkmal für einen funktionierenden Sozialstaat und zugleich eine wichtige Grundlage für das Zusammenleben in unserer Demokratie.
Im Zentrum der Gesundheitspolitik steht die Gestaltung des Gesundheitssystems und der Gesundheitsversorgung. In Deutschland spielt dabei die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) seit ihrer Einführung im Jahr 1883 eine zentrale Rolle. Das Ziel der GKV ist es, allen Versicherten einen bezahlbaren und gleichberechtigten Zugang zu notwendigen Gesundheitsleistungen zu gewährleisten.
Die Gesundheitspolitik steht heute vor vielfältigen Herausforderungen, von denen einige durch gesellschaftliche Veränderungen und demografische Entwicklungen beeinflusst werden. Eine alternde Bevölkerung führt zu einem höheren Bedarf an medizinischer Versorgung und Pflege. Die zunehmende Profitorientierung im Gesundheitswesen hat nicht zu einer Steigerung der Qualität und Senkung der Kosten beigetragen – an vielen Stellen ist sie ein Irrweg. Gleichzeitig stellt die Finanzierbarkeit von Versorgungsleistungen angesichts steigender Kosten und begrenzter Ressourcen eine zentrale Herausforderung dar. Die Pflegepolitik rückt dabei besonders in den Fokus, da der Bedarf an Pflegeleistungen mit der zunehmenden Alterung der Bevölkerung zunimmt und ein großer Fachkräftemangel vorherrscht.
Für uns als DGB ist es in der gesamten Gesundheits- und Pflegepolitik wichtig, einen ausgewogenen Ansatz zu finden, der sowohl die Bedürfnisse der Patient*innen und Pflegebedürftigen als auch die finanzielle Stabilität des Gesundheitssystems berücksichtigt. Daher stehen für uns neben den Versicherten auch die Beschäftigten in den Gesundheits- und Pflegeberufen im Fokus. Obwohl sie es sind, die das System tragen, leiden viele unter hohen physischen und psychischen Belastungen und schlechten Arbeitsbedingungen.
Gesundheit ist mehr als die Abwesenheit von Krankheit. Sie ist die Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe, zur Selbstverwirklichung und um seinen Lebensunterhalt bestreiten zu können. Daher ist es nicht überraschend, dass diese Themen Dauerbrenner in der politischen und öffentlichen Debatte sind und eine Vielzahl an Akteuren kontrovers über die Ausgestaltung der Versorgung streitet. Zentraler Akteur zur Sicherstellung der Gesundheitsversorgung ist die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV), die sich hälftig aus den Beiträgen ihrer Mitglieder sowie der Arbeitgeber finanziert und damit die Kosten für die gesetzlich Versicherten übernimmt. Wichtig sind ebenso die Leistungserbringer, also bspw. Ärzt*innen und Apotheker*innen, die für ihre erbrachten Leistungen von den Kassen bezahlt werden. Wie das System der Krankenkassen genau funktioniert, kannst du hier nachlesen.
Auch ökonomisch spielt der Gesundheitsbereich eine immer stärkere Rolle. Bereits jetzt machen die Ausgaben für die Gesundheitsversorgung über 12 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) aus – Tendenz steigend. Da viel Geld im System ist, gibt es eine Vielzahl an einflussreichen Lobbygruppen, die versuchen, die Gesundheitspolitik zu ihren Gunsten zu beeinflussen. Wir als DGB haben uns das Ziel gesetzt, durch unsere politische Arbeit, auch unter Mitwirkung in der Sozialen Selbstverwaltung, die Gesundheitspolitik im Sinne der Gewerkschaftsmitglieder, Arbeitnehmer*innen und aller gesetzlich Versicherten zu gestalten.
Deutschland verfügt grundsätzlich über eine hochwertige Gesundheitsversorgung – das hat sich auch in der Corona Pandemie gezeigt. Die Qualität und der Zugang variieren jedoch beträchtlich: Während in wohlhabenden Gebieten oftmals eine Überversorgung herrscht, muss in strukturschwachen Regionen oft ein erheblicher Versorgungsmangel beklagt werden. Dies betrifft sowohl die stationäre wie auch die ambulante Versorgung. Wir fordern daher, dass Krankenhaus- und Versorgungsreformen die Ökonomisierung im Gesundheitswesen zurückdrängen. Um die Versorgungsqualität zu erhöhen, sollen Behandlungen in Zukunft nur dort durchgeführt werden, wo auch die nötigen Strukturen und Expert*innen zur Verfügung stehen. Gleichzeitig müssen die Grenzen zwischen stationärer und ambulanter Versorgung abgebaut werden. Sie sind ineffizient und stehen einer bedarfsgerechten Versorgung oft im Weg. Nur mit einer bedarfsgerechten Versorgung für alle – unabhängig von ihrem sozioökonomischen Status – kann aus unserer Sicht die Gesundheit der Menschen sichergestellt werden. Besonders wichtig ist es dabei, Gesundheit ganzheitlich zu betrachten und soziale Einflussfaktoren bei der Gesundheitsversorgung zu berücksichtigen. Denn Armut und Krankheit stehen noch immer in einem engen Zusammenhang.
Pflegepolitik bezeichnet die politischen Maßnahmen, die darauf abzielen, eine angemessene und qualitativ hochwertige Pflege für alle Bürger*innen sicherzustellen. Angesichts der demografischen Entwicklung und der zunehmenden Zahl pflegebedürftiger Menschen ist dies eine der zentralen Herausforderungen in unserer Gesellschaft. Die steigende Zahl pflegebedürftiger Menschen macht nicht nur eine bessere finanzielle Ausstattung erforderlich, sondern vor allem neue Ideen und Konzepte.
Selbstbestimmung, Selbstständigkeit und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in einer selbst gewählten Umgebung sind das Ziel gewerkschaftlicher Pflegepolitik. Dazu bedarf es einer breiten gesellschaftlichen Solidarität. Denn Pflege betrifft alle – sei es als pflegebedürftige Menschen, als Angehörige*r oder als Beschäftigte*r in der Pflege.
Wir setzen uns für eine bessere sozialräumliche Vernetzung zwischen den Kommunen und den Strukturen der sozialen Pflegeversicherung ein. Beratung, niedrigschwellige und ambulante Angebote sowie haushaltsnahe Dienstleistungen sind wichtige Bausteine einer koordinierten Strategie.
Bürgerschaftliches Engagement kann zwar die Lebensbedingungen von pflegebedürftigen Menschen verbessern, kann und darf aber erforderliche professionelle Pflege nicht ersetzen. In den Kommunen muss eine altersgerechte Ausrichtung des Wohnungsbaus und der Sanierungsförderung erfolgen, um ausreichend barrierefreie Wohnungen zu schaffen und neue Wohnformen zu ermöglichen. Pflegepolitik ist dabei mehr als Pflegeversicherungspolitik; sie umfasst eine Vielzahl an Angeboten zur Daseinsvorsorge wie bspw. Wohnungs-, Verkehrs- und Sozialpolitik.
Zurzeit wird größtenteils im familiären Umfeld gepflegt, der Anteil der Arbeitnehmer*innen mit Pflegeverantwortung nimmt beständig zu. Wir setzen uns dafür ein, dass bei einer pflegebedingten Freistellung von bis zu 6 Monaten, die heute schon möglich ist, pflegende Angehörige einkommensersetzende Leistungen wie beim Elterngeld erhalten. Wichtig ist, die Möglichkeiten zur Freistellung für und zur Anerkennung von Pflege so auszugestalten, dass sie eine gerechte Verteilung privater Pflegeaufgaben zwischen den Geschlechtern fördert und sich möglichst alle Angehörigen an der Pflege beteiligen können.
Zukünftig wird das familiäre Pflegepotenzial abnehmen, weil die nachfolgenden Generationen zahlenmäßig schwächer sind und weil vor allem durch eine größere gesellschaftliche Mobilität und unterschiedliche Lebensmittelpunkte der Familienangehörigen die Möglichkeiten abnehmen, familiäre Pflegeaufgaben zu übernehmen. Somit ist absehbar, dass zukünftig professionelle Hilfen häufiger in Anspruch genommen werden. Notwendig wird dabei sein, den Anteil an Fachkräften in der Altenpflege zu erhöhen und sich nicht nur auf eine Steigerung der Betreuungskräfte zu konzentrieren.
In der stationären Pflege fehlen bereits jetzt vielerorts Fachkräfte. Dies führt nicht selten zu einer Unterversorgung, die sich direkt auf die zu pflegenden Menschen auswirkt. Die Attraktivität und die gesellschaftliche Wertschätzung der Pflegeberufe müssen daher durch bessere Rahmenbedingungen erhöht werden, um mehr Personal für die Pflege zu gewinnen – nicht zuletzt auch Männer.
Die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen haben in Deutschland etwa 73 Millionen Mitglieder und Familienversicherte. Sie sind nicht nur Körperschaften des öffentlichen Rechts sondern auch Solidar- und Interessengemeinschaften ihrer Mitglieder. Diese können frei zwischen den einzelnen Krankenkassen wählen.
Als selbstverwaltete Mitgliederorganisationen nehmen die Krankenkassen die Interessen der Versicherten wahr – sowohl in ihrer Eigenschaft als Beitragszahler*innen wie auch als Patient*innen.
Aufgabe der Kranken- und Pflegekassen ist es vor allem, für den Erhalt und die Wiederherstellung der Gesundheit ihrer Mitglieder und deren Angehöriger Sorge zu tragen.
Alle gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen haben einen sozial und wirtschaftlich diskriminierungsfreien Zugang zu einer vollständigen und qualitativ hochwertigen Kranken- und Pflegeversorgung sicherzustellen.
Die gesetzlichen Krankenkassen finanzieren dabei alle medizinisch notwendigen Leistungen, deren Nutzen wissenschaftlich festgestellt worden ist: Behandlungen, Arzneimittel sowie Heil- und Hilfsmittel. Für diese Leistungen müssen die Versicherten weder in Vorleistung gehen noch eine Rechnung bezahlen. Das nennt man das Sachleistungsprinzip. Gesetzlich Versicherte bekommen darüber hinaus oftmals Leistungen außerhalb des gesetzlichen Leistungskatalogs angeboten, sogenannte Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL). Ob diese nutzen, schaden oder einfach nur Geld kosten, können alle im IGeL-Monitor der Medizinischen Dienste nachschlagen.
Unabhängig vom erwiesenen Nutzen haben viele Bundesregierungen in der Vergangenheit bei wirtschaftlich ungünstiger Entwicklung einige Medikamente sowie Heil- und Hilfsmittel aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen ausgegliedert oder mit Zuzahlungen belegt.
Gesetzliche Kranken- und Pflegekassenkassen sind Sozialversicherungsträger und keine profitorientierten Unternehmen. Sie werden von den Beitragszahler*innen, Versicherten und deren Arbeitgeber*innen, meist paritätisch selbstverwaltet. Das bedeutet, dass der Verwaltungsrat einer gesetzlichen Kranken- und Pflegekasse mit gleicher Anzahl von Vertreter*innen der Versicherten und Vertreter*innen der Arbeitgeber zusammengesetzt ist und entscheidet. Das ist vor allem bei AOKen (Allgemeine Ortskrankenkassen), BKKen (Betriebskrankenkassen), IKKen (Innungskrankenkassen) und der KBS (Knappschaft-Bahn-See) der Fall. Bei den Ersatzkassen ist der Anteil der Vertreter*innen der Arbeitgeber unterschiedlich. Die Verwaltungsräte entscheiden im Wesentlichen über Grundsatzfragen, den Haushalt der Kasse, die Bestellung der Vorstände und die Satzung der Kasse.
Solidarität bedeutet hier, dass jede*r die Versorgung erhält, die gerade benötigt wird – unabhängig vom eigenen Einkommen. Bei den gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen finanzieren die Jungen die Alten, die Gesunden die Kranken und die Gutverdienenden die Geringverdienenden mit. Jede*r zahlt je nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit. Familienangehörige ohne eigenes Einkommen sind kostenfrei familienmitversichert.
Mitglieder einer gesetzlichen Kranken- und Pflegekasse können pflichtversichert oder freiwillig versichert sein.
Das hängt vom Einkommen ab: Im Jahr 2024 liegt die Grenze bei 69.300 Euro (brutto) pro Jahr. Wer ein Jahreseinkommen bis zu diesem Betrag hat, ist versicherungspflichtig. Wer darüber liegt, kann freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse Mitglied werden.
Beschäftigte oberhalb der Versicherungspflichtgrenze oder Selbstständige können einen privaten Vollversicherungsvertrag bei einem Versicherungsunternehmen abschließen. Der Leistungsumfang und die Prämienkosten sind abhängig von dem jeweilig abgeschlossenen Vertrag. Etwa 10 Prozent der Bevölkerung gehören – freiwillig oder gesetzlich gezwungen – zur Kundschaft der privaten Krankenversicherungsunternehmen mit dem Geschäftsmodell Privater Krankenvollversicherungsvertrag.
Gemeinsam ist allen privaten Vollversicherungsverträgen, dass es kein Sachleistungsprinzip, keine Prämien nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit, keine kostenlose Familienmitversicherung und keine soziale Selbstverwaltung gibt. Hier gilt das Kostenerstattungsprinzip: Für Behandlungen, Arznei-, Heil- und Hilfsmittel muss der*die Kund*in in Vorleistung gehen. Anschließend kann er*sie sich den Anteil der Kosten durch das privaten Krankenversicherungsunternehmen erstatten lassen. Die Höhe der Erstattung ist vom Vertragsinhalt abhängig.
Beamt*innen schließen größtenteils einen privaten Krankenversicherungsvertrag ab, der die Lücke zwischen Beihilfe und Vollkosten abdeckt oder sie können in einigen Bundesländern eine pauschale Beihilfe beantragen, wozu sie sich freiwillig in der GKV versichern können.
Ergänzend können sich alle Krankenversicherten für spezielle Leistungen, wie Brillen und Zahnersatz, noch privat zusätzlich versichern. Wer sich überlegt, eine solche private Zusatzversicherung abzuschließen, sollte sich zunächst beim Konsument*innen- oder Verbraucher*innenschutz informieren.
Die Pflegekassen sind die Träger der gesetzlichen sozialen Pflegeversicherung. Mit den Beiträgen der Versicherten erfüllen sie die gesetzlichen Ansprüche auf Pflegeleistungen. Sie sind organisatorisch den Krankenkassen angeschlossen, gelten jedoch als eigenständige Institutionen unter staatlicher Aufsicht.
Ihre Hauptaufgabe besteht darin eine angemessene Versorgung ihrer pflegebedürftigen Versicherten sicherzustellen. Dies geschieht durch die Bereitstellung finanzieller und materieller Leistungen sowie durch die Vernetzung verschiedener Angebote und durch individuelle Beratung.
Pflege wird oft zu einem Armutsrisiko, weil die Pflegekassen nur einen Teil der Leistungen finanzieren und ein erheblicher Selbstbehalt der Versicherten bleibt. Viele Menschen können beispielsweise die steigenden Eigenanteile für die Heimkosten nicht tragen und sind gezwungen, Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege) zu beantragen. Auch ambulante Pflegeleistungen sind für viele nicht mehr bezahlbar.
Wir setzen uns daher dafür ein, dass perspektivisch alle Bürger*innen in die soziale Pflegeversicherung einzahlen, damit künftig alle pflegerischen Kosten abgedeckt werden können. Eine solche Pflegebürgervollversicherung – also eine Pflegekasse für alle – würde sicherstellen, dass alle pflegebedürftigen Menschen gute Pflegeleistungen erhalten und gute Pflege für alle erschwinglich ist und bleibt.
Mitglieder und Familienversicherte haben Rechte. Grundlegende Rechte und Beratungsangebote sind:
Kranken- und Pflegekassen sind als Träger von Sozialleistungen zur Aufklärung, Auskunft und Beratung gesetzlich verpflichtet. Es geht darum, der Bevölkerung und den Versicherten die Erlangung und Wahrung ihrer Rechte zu ermöglichen. Hierbei müssen wir unterscheiden zwischen der
Anträge auf Leistungen der Kranken- und Pflegekasse müssen bei diesen gestellt werden. Aber auch alle anderen Leistungsträgern und Gemeinden nehmen sie entgegen. Menschen, die sich im Ausland aufhalten, können die Anträge auch in den amtlichen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland abgegeben. Werden Anträge bei einer Stelle abgegeben, die nicht zuständig ist, muss diese sie unverzüglich an die zuständige Kranken- und Pflegekassen weiterleiten.
Die Kranken- und Pflegekassen müssen darauf hinwirken und helfen, dass unverzüglich klare und sachdienliche Anträge gestellt und unvollständige Angaben ergänzt werden.
Die Kassen müssen dazu beitragen, dass
Versicherte und Patienten, die nach einer ärztlichen Behandlung Zweifel haben, ob der Eingriff nach den Regeln der ärztlichen Kunst wirklich einwandfrei war, können sich bei ihrer Krankenkasse Unterstützung holen.
Bei allen Fragen zu den Rechten der Mitglieder und Familienversicherten der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen sind diese zu Beratung, Auskünften und Hilfestellung verpflichtet. Bei Beschwerden dazu können sich die Versicherten an ihre Vertreter*innen in den Verwaltungsräten der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen wenden.
Falls eine Leistung abgelehnt wird, kann kostenlos Widerspruch eingelegt werden. Dann wird über den Widerspruch in einem sogenannten Widerspruchsausschuss entschieden. Dieser wird in den meisten Fällen von Vertreter*innen der Versicherten und Vertreter*innen der Arbeitgeber*innen besetzt.
Mitglieder einer unserer Mitgliedsgewerkschaften können sich sozialrechtlich vom DGB-Rechtsschutz vertreten lassen. Dabei entstehen keine weiteren Kosten, da sie als Gewerkschaftsmitglieder mit ihrem Mitgliedsbeitrag das Recht auf kostenlosen Sozialrechtsschutz haben.
Bessere Unterstützung: Die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen müssen künftig noch stärker ihre Mitglieder und Familienversicherten bei Verdacht auf Behandlungs- und Pflegefehler unterstützen.
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