Schuldenbremse ist Zukunftsbremse

Die Schuldenbremse verhindert Investitionen in die öffentliche Infrastruktur und den Klimaschutz. Sie ist eine Zukunftsbremse für Deutschland.

Deutschland braucht eine Investitionsoffensive

Bei Schienen, Wohnungsbau oder Schulen – Deutschland spart sich kaputt. Ein wesentlicher Grund dafür ist die Schuldenbremse. Sie verhindert Investitionen in die öffentliche Infrastruktur und den Klimaschutz, die für unsere Zukunft wichtig sind.

Kurz erklärt: Das Thema Investitionen und Schuldenbremse

  • Mit Vollgas investieren, statt an der Schuldenbremse zu klammern – nur so wird unser Land gerechter und zukunftsfest. Wir fordern eine öffentliche Investitionsoffensive in die Infrastruktur und Daseinsvorsorge wie bezahlbares Wohnen, Bildung, Gesundheit, Mobilität, Digitalisierung und Klimaschutz. 
  • Schulden machen, um investieren zu können, ist im Sinne der Generationengerechtigkeit. Denn ein strenger Sparkurs schiebt Deutschland aufs Abstellgleis. Zukunftsinvestitionen, die heute etwa in Schienen, Datennetze und Schulen getätigt werden, sichern den Wohlstand von morgen. 
  • Bund, Länder, Städte und Gemeinden brauchen eine moderne Ausstattung sowie mehr und besser bezahltes Personal z. B. Erzieher*innen, Lehrkräfte, Klimaschutzmanager*innen, Polizist*innen und Verwaltungsangestellte. Nur so können die stetig steigenden Anforderungen gemeistert werden.
  • Wir fordern daher die Abschaffung der Schuldenbremse, mindestens aber ihre Reform, damit Deutschland die wichtigen Zukunftsaufgaben meistern und gleichwertige Lebensverhältnisse für alle schaffen kann. 

Unsere Strategie: Starke Wirtschaft, starker Sozialstaat

Industriestandort unter Druck – jetzt in die Zukunft investieren

Verschiedene große Industriekonzerne stehen in den Schlagzeilen, weil sie Stellen abbauen oder Standorte verlagern wollen. Die Probleme in diesen Konzernen sind vielschichtig. Häufig überlagern sich branchenspezifische Herausforderungen, Fehleinschätzungen des Managements und mangelnder Mut, in die Zukunft zu investieren. Für uns steht fest: Standortschließungen und Stellenabbau sind nicht die Lösung, um auf diese Krisen zu reagieren. Von einer flächendeckenden Krise ganzer Branchen kann bisher keine Rede sein. 

Allerdings stehen Politik und Konzerne mehr denn je in der Pflicht, endlich in zukunftsfähige Geschäftsmodelle zu investieren. Die sozial-ökologische und die digitale Transformation müssen konsequent angegangenen werden. Dazu gehört, dass der Staat energieintensive Unternehmen unterstützt. Auch wenn die Energiepreise deutlich gefallen sind, liegen sie immer noch über dem Niveau vor dem russischen Überfall auf die Ukraine. Die Bundesregierung muss schnell für bezahlbare Energiepreise sorgen. 

Industriestandort sichern, erneuerbare Energien ausbauen

Im Strategiepapier „Starke Wirtschaft, starker Sozialstaat“ legen wir Gewerkschaften dar, wie eine bezahlbare Energieversorgung aussehen muss. „Langfristig wird es kostengünstige Energiepreise und eine zuverlässige Energieversorgung nur durch einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und der Stromnetze, die Schaffung einer Wasserstoffinfrastruktur und Wasserstoffproduktion sowie den Zubau von H2-Ready-Kraftwerken geben“. Darum müssen Ausbau und Genehmigung priorisiert erfolgen. Diese Maßnahmen sichern zudem die industrielle Produktion am Standort Deutschland und viele hunderttausende tariflich und mitbestimmte Arbeitsplätze.

Starke Wirtschaft, starker Sozialstaat

Deutschland steht vor einer Richtungsentscheidung. Unser Strategiepapier zeigt, wie die Weichen für eine gute Zukunft für alle gestellt werden können - und wie das finanziert werden kann: mit einem gerechten Steuersystem, durch öffentliche Kredite und einer Reform der Schuldenbremse. Für mehr Investitionen, Wohlstand und soziale Gerechtigkeit.

Der Staat ist keine "schwäbische Hausfrau"

Straßen, Schienen, Brücken, Wohnungen, Schulen, Ämter, die gesamte öffentliche Infrastruktur – wohin man blickt, wird abgebaut statt ausgebaut. Es werden Warnschilder aufgestellt, statt zu sanieren und öffentliche Angebote schrumpfen, statt zu wachsen. Damit sinkt nicht nur die Attraktivität vieler Orte für die Bürger*innen und Unternehmen, auch Deutschlands Status als Wirtschaftskraft verschlechtert sich zunehmend. Grund dafür ist auch die Schuldenbremse. Sie basiert auf der Grundhaltung, dass Sparen grundsätzlich gut ist und Schulden machen grundsätzlich schlecht. Mit dieser Einstellung hat sich der Staat selbst eines wichtigen Instrumentes beraubt: nämlich der Möglichkeit, große Anschaffungen und Investitionen auch mit Hilfe von Krediten zu finanzieren. Wer jedoch nicht in die Zukunft, in Wohlstand und die Arbeitsplätze von morgen investiert, macht einen viel größeren Fehler als Schulden: Er bremst unser Land aus – mit teuren Folgen für die kommenden Generationen. 

Gerade bei einer schwächelnden Wirtschaftslage braucht es Investitionsprogramme, die unsere Gesellschaft stärken und der Wirtschaft neuen Schwung verleihen. Wir finden: Deutschland braucht eine Investitionsoffensive. Der Klimawandel, die Energiewende, die Digitalisierung, die Verkehrswende und die Demografie sind gigantische Herausforderungen, die keinen weiteren Aufschub dulden.

 

Der Investitionsstau der vergangenen Jahrzehnte muss abgebaut werden.
Ich halte deshalb einen neuen, parteiübergreifenden Konsens in Sachen Schuldenregelung und Sondervermögen für dringend notwendig.
Yasmin Fahimi, DGB-Vorsitzende

Schuldenbremse, Schwarze Null und Sondervermögen – kurz erklärt

Was ist die Schuldenbremse?

Die Schuldenbremse ist ein finanzpolitisches Instrument. Sie begrenzt die Höhe der Neuverschuldung und soll dafür sorgen, dass Bund und Länder nicht wesentlich mehr Geld ausgeben, als sie einnehmen. Ihr zugrunde liegt ein eher undemokratisches Gesamtverständnis: nämlich die Annahme, dass politische Entscheidungsträger*innen gerne willkürlich “Geschenke verteilen” oder auch populistische Maßnahmen ergreifen, um Wählerstimmen zu gewinnen – ohne dabei die langfristigen finanziellen Auswirkungen zu berücksichtigen. 

Die Schuldenbremse wurde 2009 mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit im Grundgesetz verankert. Seit 2016 gilt sie für den Bund. In den Artikeln 109 und 115 des Grundgesetzes wurden detaillierte, strenge Vorgaben formuliert. Diese Regeln bestehen aus:

  • einer Strukturkomponente, 
  • einer Konjunkturkomponente und 
  • einer Ausnahmeklausel

Die Strukturkomponente regelt den Grundsatz. Danach darf der Bund nur noch Kredite in Höhe von maximal 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts aufnehmen – die Länder hingegen gar keine. Finanzielle Spielräume ergeben sich nur noch über Umwege, z. B. in Form sogenannter Sondervermögen oder durch die Konjunkturkomponente. Sie erhöht die Möglichkeit der Kreditaufnahme in konjunkturell schlechten Zeiten und reduziert sie in konjunkturell guten Zeiten. Allerdings funktioniert aufgrund fehlerhafter Berechnungsmethoden nicht einmal dieser Mechanismus so wie er soll.

Durch die Ausstattung öffentlicher Unternehmen mit mehr Eigenkapital können ebenfalls Investitionen umgesetzt werden. Diese Spielräume wurden jedoch über Jahre nicht genutzt. In vielen wichtigen Bereichen fehlen dadurch dringend notwendige Investitionen. 

Von 2020 bis einschließlich 2023 wurde die Schuldenbremse ausgesetzt, um die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie und der Energiepreiskrise abzufedern. Denn laut Verfassung darf die Schuldenbremse nur in Notlagen wie Wirtschaftskrisen oder Naturkatastrophen gelockert werden. 

Was ist die Schwarze Null?

Anders als die Schuldenbremse ist die Schwarze Null keine gesetzliche Verpflichtung, sondern ein politisches Bekenntnis. Als Schwarze Null wird ein ausgeglichener öffentlicher Haushalt bezeichnet, bei dem die Ausgaben die Einnahmen nicht übersteigen. Deutschland hatte 2014 zum ersten Mal einen ausgeglichenen Haushalt. Mit dem Ausbruch der Corona-Pandemie endete dieses Kapitel. 

Was sind Sondervermögen?
  • Nicht alle staatlichen Aktivitäten fallen unter die Schuldenbremse, sondern nur die öffentlichen Haushalte von Bund und Ländern im engeren Sinne (Kernhaushalte) sowie unselbstständige Sondervermögen – Extrahaushalte, deren Vermögen gesondert verwaltet wird. 
  • Im November 2023 fällte das Bundesverfassungsgericht ein Urteil mit weitreichenden Folgen für die Nutzung von unselbstständigen Sondervermögen. Wurden sie bisher eingesetzt, um Ausgaben über mehrere (Haushalts-)Jahre zu finanzieren, ist dies künftig nicht mehr möglich. Ausgaben müssen nun im selben Jahr kassenwirksam werden. Im Grundgesetz verankerte Sondervermögen wie das der Bundeswehr sind von dieser Rechtsprechung nicht betroffen.
  • Als rechtlich selbstständige Sondervermögen werden Sondervermögen des Bundes bezeichnet, die mit eigener Rechtsfähigkeit ausgestattet sind. Sie entstehen durch die Errichtung privatrechtlicher oder öffentlich-rechtlicher juristischer Personen durch den Bund. Sie können aber auch durch dessen Beteiligung an bestehenden Rechtsträgern oder durch die Einbeziehung solcher Rechtsträger in die staatliche Aufgabenerfüllung geschaffen werden. Selbstständige Sondervermögen sind zum Beispiel öffentliche Unternehmen, die sich zu mehr als 50 Prozent durch Einnahmen am Markt finanzieren wie Wohnungsbaugesellschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts. Sie sind von der Schuldenbremse ausgenommen. 
  • Sondervermögen gibt es bereits seit den 1950er-Jahren. Zum Jahresende 2023 existierten 29 Sondervermögen, davon 5 mit eigener Kreditermächtigung:
    • der Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS) von 2008
    • der Investitions- und Tilgungsfonds (ITF) von 2009
    • der Restrukturierungsfonds (RSF) von 2010
    • der Wirtschaftsstabilisierungsfonds, bestehend aus dem „WSF-Corona“ von 2020 und dem „WSF-Energiekrise“ von 2022
    • das Sondervermögen Bundeswehr (SV BW) von 2022 (eingerichtet gemäß Artikel 87a Absatz 1a Grundgesetz (GG) vom Bund zur Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit)
DGB - Stefan Koerzell
Wettbewerbsfähig nur ohne Schuldenbremse
Marode Straßen und Züge, ein löchriges Handynetz und eine Wirtschaft, die inmitten der Klima-Transformation orientierungslos gelassen wird: Deutschland macht sich weltweit zunehmend lächerlich. Ein Ende der Schuldenbremse und mehr Investitionen sind dringend erforderlich, um wettbewerbsfähig zu bleiben.
Stefan Körzell, DGB-Bundesvorstand

Wie funktioniert das mit der Finanzplanung und dem Bundeshaushalt?

Der Bundeshaushalt ist das „Regierungsprogramm in Zahlen“. Es umfasst alle Einnahmen und Ausgaben unseres Staates. Diese werden alljährlich von den Bundesministerien mit Hilfe eines Haushaltsplans einander gegenübergestellt: 

  • Federführend ist das Bundesministerium der Finanzen. 
  • Der Haushaltsentwurf wird zunächst vom Bundeskabinett beschlossen.
  • Dann geht der Entwurf in das parlamentarische Verfahren: Hier berät und beschließt der Bundestag unter Beteiligung des Bundesrats die geplanten Einnahmen und Ausgaben. 

Darüber hinaus wird auch ein Finanzplan des Bundes für die jeweils nächsten 5 Jahre erstellt. 

Die Einnahmen des Bundeshaushaltes bestehen vor allem aus Steuern und anderen Abgaben. Aber auch die Aufnahme von Krediten kann eine wichtige Rolle spielen. Mit diesem Geld finanziert der Bund öffentliche Aufgaben für die Gemeinschaft. 

Über das Jahr hinweg, beobachtet das Bundesfinanzministerium die Ausgaben und die Einnahmen. So kann es bei Bedarf steuernd eingreifen. Wenn sich zusätzliche Ausgaben nicht vermeiden lassen oder die Einnahmen geringer als erwartet sind, kann das Ministerium eine Haushaltssperre erlassen oder einen Nachtragshaushalt auf den Weg bringen.

Kommunen mit Zukunft

10.786 Kommunen – also Kreise, Städte und Gemeinden – zählte das Statistische Bundesamt im Jahr 2022. Das sind 10.786 Orte der Begegnung, des Zusammenlebens, des Alltags. Kommunen spielen eine Schlüsselrolle für unsere Gesellschaft. Ob im Krankenhaus, im Bus oder auf dem Spielplatz: Wir spüren jeden Tag, ob unsere Kommune ihre vielfältigen Aufgaben erfüllt. Die Liste der Aufgaben ist lang. Sie zeigt, dass die Kommunen einen Großteil der öffentlichen Daseinsvorsorge bereitstellen. Das bringt Verantwortung mit sich. Denn diese Angebote sollen bezahlbar, erreichbar und gut sein – und zwar dauerhaft und für alle.

Die Aufgaben der Kommunen

Altschulden belasten die Kommunen

Kommunen sind für rund ein Drittel aller staatlichen Investitionen verantwortlich. Außerdem liegt rund die Hälfte der öffentlichen Bauprojekte in ihrer Hand. Ihre Leistungen und Infrastrukturen sind für die Gesellschaft unverzichtbar. Sie dürfen nicht aufgrund von Sparzwängen dem Rotstift zum Opfer fallen. Dies betrifft insbesondere Investitionen in Gute Arbeit, in den Klimaschutz, in das öffentliche Personal und den sozialen Zusammenhalt. 

Gemeinden altern und schrumpfen – die Ausgaben bleiben

Doch Kommunen stehen vor vielen Herausforderungen: Immer mehr Menschen ziehen in Städte. Immer weniger Kinder werden geboren. Das lässt Gemeinden altern und schrumpfen. Auch für die Umsetzung eines sozial gerechten Klimaschutzes und Maßnahmen zur Klimaanpassung (z. B. Wassermanagement, Forstmanagement, Feuerwehr) sowie die Versorgung geflüchteter Menschen sind Kommunen verantwortlich. 

Jede 5. Kommune ist überschuldet

Viele Kommunen leiden unter der Last der sogenannten Altschulden. Bereits vor den aktuellen Krisenjahren waren rund 2.000 Kommunen überschuldet – also fast jede 5. der knapp 11.000 Kommunen in Deutschland. Dies liegt zum einen am Strukturwandel. Aber auch daran, dass Bund und Länder immer mehr Aufgaben an Kommunen übertragen haben. Und das, ohne für finanziellen Ausgleich zu sorgen. 

Ein Beispiel: marode Schulgebäude in Hessen

Der Investitionsstau im Bildungsbereich ist besonders riesig. An hessischen Schulen z. B. beträgt er rund 5 Milliarden Euro laut einer aktuellen Schätzung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Hessen. Die heutigen Ausgaben für Investitionen und den Unterhalt von Schulen in Hessen sind durchschnittlich 60 Prozent niedriger als 2010 und 2011. In diesen Jahren wurden Konjunkturprogramme genutzt, um mehr Gelder in den Bildungsbereich zu stecken. Doch die Kommunen sollten nicht auf kurzfristige (Konjunktur-)Programme angewiesen sein, damit sie notwendige Renovierungen und den Ausbau der Infrastrukturen vorantreiben können. Vielmehr müssen sie dauerhaft handlungsfähig gemacht und auf ein solides finanzielles Fundament gestellt werden. Bund und Länder sind hier in der Pflicht. Und sie müssen umgehend mehr gegen den Personalmangel im öffentlichen Dienst tun, z. B. in den Schulen sowie im Bereich der sozialen Dienstleistungen und im Gesundheitsbereich. Das meint vor allem die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Bezahlung. 

Denn Sichtbarkeit und Qualität der öffentlichen Daseinsvorsorge beeinflussen das Vertrauen der Menschen in die staatliche Handlungsfähigkeit. Mit gut ausgestatteten Schulen und Kitas, modernen und bezahlbaren Schwimmbädern, Kultureinrichtungen sowie leicht erreichbaren Gesundheits- und Beratungsangeboten fühlen sich Bürger*innen zufriedener und sicherer. Auch sind gute öffentliche Angebote zentral für mehr  Verteilungsgerechtigkeit.

Wenn Regionen für ihre Bewohner*innen und als Wirtschaftsstandort attraktiv bleiben wollen, müssen sie investieren. 

 

Wir fordern eine öffentliche Investitionsoffensive in die Infrastruktur und Daseinsvorsorge.

  1. Schuldenbremse abschaffen oder grundlegend reformieren
    Mit ihrer Blindheit gegenüber Investitionen wird die Schuldenbremse den Anforderungen der Gegenwart und Zukunft nicht gerecht. Ihre Abschaffung oder zumindest eine grundlegende Reform ist, gerade in Krisenzeiten wie diesen, längst überfällig. Ob in lebenswerte Städte und Gemeinden, bezahlbaren Wohnraum, einen gut funktionierenden Nahverkehr, Krankenhäuser, Sport- und Freizeiteinrichtungen und ein hochwertiges Bildungssystem – Investitionen, die den bestehenden Investitionsstau auflösen, müssen von der Schuldenbremse zukünftig ausgenommen werden.
  2. Bestehende Spielräume nutzen
    Solange die Schuldenbremse unverändert in Kraft ist, sind Bund und Länder aufgerufen, alle verbleibenden Möglichkeiten zur Finanzierung von Investitionen zu nutzen. So sollten öffentliche Unternehmen gestärkt werden. Bei der Berechnung des erlaubten Spielraums im Rahmen der Schuldenbremse sollte auch eine realistischere Einschätzung der aktuellen Konjunkturlage die zusätzliche Aufnahme von Krediten ermöglichen.
  3. Sonderfonds für Transformation und Investitionen in die Infrastruktur 
    Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2023 dürfen Sondervermögen nicht mehr überjährig genutzt werden.Deshalb müssen sich die demokratischen Parteien 2024 dringend auf ein Sondervermögen einigen, das durch die Verankerung im Grundgesetz unabhängig von der Schuldenbremse ist. Es soll Investitionen in die Infrastruktur sowie in die Transformation Deutschlands zu einer klimaneutralen Wirtschaft und Gesellschaft ermöglichen.
  4. Entlastung und Stabilisierung der Kommunen 
    Die Städte und Gemeinden müssen sowohl kurzfristig entlastet als auch längerfristig auf ein stabiles finanzielles Fundament gestellt werden. Wir fordern daher:

    Solidarische Entschuldung: eine einmalige Übernahme kommunaler Altschulden durch Bund und Länder sowie längerfristige Maßnahmen, um die kommunale Handlungsfähigkeit dauerhaft sicherzustellen

    Eine Reform der Gewerbesteuer zu einer Gemeindewirtschaftssteuer mit einer breiteren Einnahmebasis

    Ein echtes Konnexitätsprinzip und – wo nötig – Änderungen im Grundgesetz: Wenn Kommunen Aufgaben aus dem Bereich von Bund und Ländern übernehmen sollen, müssen sie dafür von der jeweiligen Ebene auch entschädigt werden

    Investitionen in Fachkräfte im gesamten öffentlichen Dienst

  5. Kommunen erhalten Zugriff auf bebaubare Flächen
    Damit stärker dringend notwendige Investitionsprojekte realisiert werden können, sprechen wir uns dafür aus,  das kommunale Vorkaufsrecht der Kommunen zu stärken und ihnen schärfere planungsrechtliche Instrumente zu geben.
  6. Eine neue, strategische Rolle für unseren Staat 
    Deutschland muss Zukunftstechnologien  aktiver fördern, die grundlegend für Klimaneutralität und industrielle Wertschöpfung sind. Wir brauchen diversifizierte Lieferbeziehungen und mehr Anreize für digitale und innovative Produktionsweisen. Das sichert Beschäftigung und macht Europa krisenfest.
  7. Planungssicherheit schaffen
    Öffentliche Gelder müssen verlässlich zur Verfügung stehen. Nur so können z. B. die Baubranche oder Handwerksbetriebe sicher planen und wirtschaften.
  8. Gleiche Rechte und Pflichten für alle – EU-weit 
    Wenn private Investitionen gefördert werden, müssen dafür einheitliche Konditionen (Standards Guter Arbeit) gelten – in unseren Bundesländern, im Bund, aber auch innerhalb der EU. Dies betrifft insbesondere die Beschäftigungssicherung, die Standortentwicklung und die Einhaltung von Tarifverträgen.

Massive Investitionen jetzt – die Uhr tickt

Für uns steht außer Frage: Die öffentliche Hand muss beim Abbau des enormen Investitionsstaus einen Zahn zulegen. Statt sich selbst zu blockieren, sollte sie in den kommenden Jahren massiv investieren, um die Zukunfts- und Handlungsfähigkeit unseres Landes zu gewährleisten. Dazu zählen u. a. Investitionen in den klimaneutralen Umbau, nachhaltige Mobilität, Infrastruktur und Digitalisierung – aber auch in die Daseinsvorsorge wie bezahlbaren Wohnraum, Bildung und Gesundheit sowie in das Personal im öffentlichen Dienst. 

Was wir ebenfalls dringend brauchen: eine Reform unseres Steuersystems für mehr Gerechtigkeit. Denn wer mehr erwirtschaftet und besitzt, sollte auch mehr zum Gemeinwohl beitragen. Und der Staat, der Steuern einfordert, muss diese Einnahmen umgehend für seine Bürger*innen einsetzen. 

Unser Aufruf geht daher an alle Entscheidungsträger*innen in den Kommunen, Ländern und dem Bund: Traut euch, mit einer Reform der Schuldenbremse und einem gerechteren Steuersystem zukunftsweisende Entscheidungen zu treffen. Investiert in die Zukunft unseres Landes durch eine gute Daseinsvorsorge, statt auf der Stelle zu treten und Deutschland ins Abseits zu schieben.

Download DGB-Broschüre

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