Medien- und Kulturpolitik

Medien sind Wirtschaftsgüter und Grundlage unserer Meinungsbildung. Unsere Medienpolitik setzt auf Mitsprache, Transparenz und Vielfalt. Den Zugang zu Bildung und Kultur hat die Arbeiterbewegung erkämpft. Bis heute ist uns eine emanzipatorische Kulturpolitik wichtig.

Worum geht es?

Medienpolitik setzt den rechtlichen Rahmen für unsere öffentliche Kommunikation in den Medien. Deshalb geht sie uns alle an und darf nicht politischen Parteien und Wirtschaft überlassen werden. Die DGB-Gewerkschaften sind medienpolitisch aktiv. Sie entsenden beispielsweise Vertreter*innen in die Gremien öffentlich-rechtlicher und einiger kommerzieller Medien sowie in die Gremien der Landesmedienanstalten.

Kulturpolitik gehört zu den satzungsgemäßen Aufgaben des DGB, nämlich “die Vertretung der Interessen der Arbeitnehmerinnen und der Arbeitnehmer durch Förderung einer fortschrittlichen nationalen, europäischen und internationalen Bildungs- und Kulturpolitik, mit dem Ziel der Verwirklichung von Chancengleichheit, sozialer Gerechtigkeit und Demokratisierung.”

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Grundsatz und Gute Arbeit

Medienpolitik

Die Freiheit der Medien und ihre Verpflichtung auf das Gemeinwohl – das sind historische Lehren aus der “Gleichschaltung” der Medien im nationalsozialistischen Deutschland. Heute ist die Medienfreiheit grundgesetzlich geschützt, die Bundesländer sind zuständig für Medienpolitik.

Presse, Radio und Fernsehen waren lange Zeit “Torwächter” für Informationen und Meinung. Heute ist beides immer und überall verfügbar. Leser*innen, Hörer*innen und Nutzer*innen wollen reagieren, kommentieren und diskutieren. Die Arbeit professioneller Journalist*innen wird häufiger in Frage gestellt, samt der Notwendigkeit dafür zahlen zu müssen. Gewerkschaftliche Medienpolitik hält journalistische Qualitätskriterien hoch, stärkt die Mitwirkung von Arbeitnehmer*innen und Nutzer*innen und sucht nach fairen Finanzierungs- und Organisationsmodellen.

Regeln für digitale Plattformen

Die maßgebenden digitalen Plattformen sind ökonomisch, politisch und gesellschaftlich so mächtig geworden, dass ein globaler Ordnungsrahmen geschaffen werden muss. Gemeinsam mit anderen gesellschaftlichen Kräften arbeiten die DGB-Gewerkschaften an Regeln, die verlässliche Informationen, Mitsprache, Vielfalt und Transparenz in allen Bereichen öffentlicher Kommunikation gewährleisten. Medienpolitisch relevante Entwicklungen müssen von Politik und Medienunternehmen transparent gemacht und öffentlich diskutiert werden.

Öffentlich-rechtliche Medien 

Zukunftsrat hat Empfehlungen für die Öffentlich-rechtlichen Medien vorgelegt

Der "Rat für die zukünftige Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks" (Zukunftsrat) wurde im März 2023 von der Rundfunkkommission der Länder eingesetzt und hat am 18. Januar 2024 10 Empfehlungen vorgelegt. Der Zukunftsrat bestand aus 8 wissenschaftlichen Expert*innen und ehemaligen Praktiker*innen, den Vorsitz hatte die ehemalige Gruner & Jahr Vorstandsvorsitzende Julia Jäkel.

Vertreter*innen von Kulturverbänden, Beschäftigten, Gewerkschaften und aus dem Publikum wurden nicht berufen. Das Gremium arbeitete nicht beteiligungsorientiert unter Ausschluss der Öffentlichkeit: 
Zukunftsrat Rundfunkkommission

ver.di hat mit einer Pressemitteilung auf die Empfehlungen des Zukunftrates reagiert:
Bericht des Zukunftsrats Rundfunk: ver.di sieht Schaffung zusätzlicher Senderebenen kritisch

Wenige Tage nach Veröffentlichung der Empfehlungen traf sich die Rundfunkkommission der Länder zur Klausurtagung und legte danach "Eckpunkte zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks" vor.  Bayern gab eine Protokollerklärung mit deutlich schärferen Forderungen ab, u. a. nach weniger Sendern, weniger Klangkörpern und Anschluss kleinerer Anstalten an Mehrländeranstalten.  Im Herbst 2024 will die Rundfunkkommission einen "Reformstaatsvertrag" vorlegen:
Beschlüsse der Rundfunkkommission: Eckpunkte zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunk (PDF)

Medienpolitische Tagungen von ver.di und DGB 

Gemeinsam veranstalten ver.di und DGB jedes Jahr eine medienpolitische Tagung in Berlin, auf der Fragen rund um die öffentlich-rechtlichen Medien diskutiert werden. 2023 ging es um die Verbesserung des Dialogprozesses zwischen den Bürger*innen und der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten. Die ordentliche Ausführung des Programmauftrag gelingt nur, wenn die Bürgerinnen und Bürger die öffentlich-rechtlichen Medien akzeptieren und vertrauen.

Kulturpolitik

“Das Volk darf nicht weiter unterrichtet werden, als es zu seiner Arbeit passt” , das war die Maxime des preußischen Kultusministers Karl Otto von Raumer Mitte des 19. Jahrhunderts. Dementsprechend gehörten Bildung und Kultur für die entstehende Arbeiterbewegung immer zusammen und prägten sie stark. Aber zunächst mussten die praktischen Voraussetzungen für einen Zugang zu Bildung und Kultur erkämpft werden: bessere Arbeits- und Einkommensbedingungen.

Emanzipatorisch und solidarisch

Gewerkschaftliche Kulturarbeit war also von Anfang an emanzipatorisch und solidarisch. Das ist sie bis heute und es bleibt noch viel zu tun, auch wenn sich die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen verändert haben. Auch heute nutzt die Hälfte der in Deutschland lebenden Menschen keines der öffentlich geförderten Kulturangebote. Kulturwissenschaftler*innen gehen davon aus, dass sich geringere Teilhabechancen, wie Bildung, Einkommen und sozialer Status, grundsätzlich als Barriere erweisen.

Fortschritt mit Tradition

Insofern sind auch die bildungs- und kulturpolitischen Ziele von Heinrich Rodenstein noch aktuell. Schon 1959 forderte der Gründer und erste Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) mit Blick auf das 21. Jahrhundert, dass “jede Begabung an jedem Ort, zu jeder Zeit und unter allen sozialen Bedingungen zur vollen Entfaltung gelangen kann”. Fast visionär wirkt seine Forderung, “daß die, in der modernen Gesellschaft wirksam werdenden Tendenzen (Reklame- und Propagandaterror, Massenmedien) so in den kritischen Griff des Individuums gebracht werden, daß sie für die Menschheit nur große Chance, nicht aber auch gleichzeitig tödliche Gefahr bedeuten.”

Kurz erklärt

Was ist Arbeiterkultur?

Eine einheitliche Arbeiterkultur hat es nie gegeben. Es waren die politischen und gesellschaftlichen Bedingungen Mitte des 19. Jahrhunderts, die eine emanzipatorische Antwort herausforderten. Walter Köpping beschreibt sie in „Thesen zur Arbeiterkultur“ so: „Der Arbeiter hatte zu arbeiten – ansonsten sollte er still sein und keine Ansprüche stellen. Bildung war den Mittel- und Oberschichten vorbehalten. Die Schulen disziplinierten, statt die geistigen Anlagen zu entwickeln. 1849 sagte der damalige preußische Kultusminister von Raumer: ‚Das Volk darf nicht weiter unterrichtet werden, als es zu seiner Arbeit passt“.

Entsprechend stark war die entstehende Arbeiterbewegung durch das Streben nach Bildung und Kultur geprägt.  Zunächst mussten die Voraussetzungen für einen „Zugang zu Bildung und Kultur“ erkämpft werden: bessere Arbeits- und Einkommensbedingungen. Köpping: „Das Streben nach dem 8-Stunden-Tag erfüllte die arbeitenden Menschen mit der Hoffnung, dass die Zweiteilung ihres Lebens in Arbeit – Schlaf/Regeneration abgelöst werden wird durch die Dreiteilung Arbeit – Schlaf – freie Zeit.“ Erst mit „freier Zeit“ konnte der Gedanke entstehen, wie man sie verbringen könnte.

Unterschiedliche kulturpolitische Ziele der Arbeiterbewegung

Die kulturpolitischen Ziele der Arbeiterbewegung waren unterschiedlich und manchmal sogar widersprüchlich. Eine Minderheit der Arbeiterschaft wollte eine proletarische, revolutionäre Gegenkultur schaffen, die sich klar von der bürgerlichen Kultur abgrenzt. Einige Arbeiterführer strebten an, dass die Arbeiterschaft mit etwas Nachhilfe „aus kulturarmen Niederungen“ in die europäische „Hochkultur“ aufsteige. Eine andere Gruppe wiederum sah die Arbeit als Quelle der Kultur (1872, Wilhelm Liebknecht „Wissen ist Macht“). Die Arbeiterklasse sei die „Trägerin der modernen Kultur“.

Was in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts öffentlich nicht möglich war, verlagerte sich in Vereine: Bäcker, Kellner, Straßenfeger, Nachtwächter und viele andere berufliche Gruppen meldeten unter unverdächtigen Vorwänden Vereine an. Sie trugen teilweise seltsame Namen wie „Onkel Bräsig“, „Piepenkopp“, „Blaue Zwiebel“ oder „Alte Tante“. „Alte Tante" war beispielsweise ein Berliner Lese- und Diskutierklub, in dem sich bildungs- und kulturinteressierte Arbeiter trafen. Es wurde politisch diskutiert, aber auch Literatur, Kunst und Theater kamen zur Sprache. Die „Alte Tante" stand am Anfang der Volksbühnenbewegung. Die erste Volksbühne entstand 1890 in Berlin.

Nationalsozialistische Ideologie vernichtet Arbeiterkulturen

In der Weimarer Republik kam es zur Spaltung der Arbeiterbewegung. Neben der sozialdemokratischen und der katholischen Arbeiterkulturbewegung entstand auch eine kommunistische. Der Nationalsozialismus zerstörte die Arbeiterbewegung und mit ihr die Arbeiterkulturen. Köpping: „Viele Repräsentanten der Arbeiterkultur der Weimarer Republik gingen ins Ausland oder fanden sich im KZ wieder. Nach 1945 blieb es viele Jahre still. Einer der Gründe dafür war, dass nach dem furchtbaren Krieg die Gewerkschaften zunächst vor anderen und schwereren Problemen standen: Aufbau der Fabriken und Wohnungen, Kampf gegen Demontage, Überwindung des Hungers, Eingliederung der Flüchtlinge, Beseitigung der Arbeitslosigkeit.“

In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts ging es für Arbeiter*innen (und Angestellte) nicht mehr nur um Zugang zu Kultur. Die Gewerkschaften wollten mit ihrer Bildungs- und Kulturarbeit auch eine demokratische Kultur der Partizipation schaffen. Arbeitnehmer*innen sollten selbst kreativ werden und Kunst, Kultur und Literatur schaffen. Neben kulturellen Einrichtungen und Veranstaltungen (Gewerkschaftsschulen, Volksbüchereien, Chöre, Sportvereine, Verlage) bildete sich 1961 die „Dortmunder Gruppe 61“ aus der 1970 die Schriftstellervereinigung Literatur der Arbeitswelt entstand. Bereits 1948 hatte der DGB gemeinsam mit den Volkshochschulen die Bildungsvereinigung „Arbeit und Leben“ gegründet. Ihre Aufgabe war die politische Bildung von Jugendlichen und Erwachsenen.

Kooperation mit den Volkshochschulen: „Arbeit und Leben“

Auch die Idee eines gesetzlich geregelten Bildungsurlaubs stammt von den Gewerkschaften. Die Forderung nach bezahlter Bildungsfreistellung wurde 1963 in das Grundsatzprogramm des DGB aufgenommen. Das erste Bildungsurlaubsgesetz verabschiedete im Mai 1974 die SPD-Mehrheit im Niedersächsischen Landtag mit dem Ziel, Bildungsbenachteiligungen auszugleichen und ein Recht auf bezahlte Bildungsfreistellung zu schaffen. Heute haben Beschäftigte in fast allen Bundesländern Anspruch auf Bildungsurlaub. Zuletzt hat Thüringen 2016 die gesetzlichen Grundlagen geschaffen. Nur in Bayern und Sachsen gibt es bisher keine entsprechende Gesetzgebung.

Arbeit und Kultur im 21. Jahrhundert

Zugang zu Kultur und Selbstverwirklichung in der Kultur sind heute auf den ersten Blick kein Problem mehr. Trotzdem bleibt es – ökonomisch wie kulturell - ein großer Unterschied, ob Kinder unter Akademiker*innen oder Hartz IV-Empfänger*innen aufwachsen.

Es bleibt Aufgabe der Gesellschaft, jungen und älteren Menschen Bildungschancen zu eröffnen, kulturelle Vielfalt nahe zu bringen und damit womöglich Türen zu eigener künstlerischer Tätigkeit zu öffnen.

Auch wenn der Acht-Stunden-Tag die Regel ist, hat sich das Problem körperlicher Erschöpfung keineswegs erledigt. Wer tagsüber ein Dach gedeckt hat, braucht gute Arbeitsbedingungen und endliche Arbeitszeiten, damit abends noch Energie da ist, um Shakespeares Sonette, Lucky Luke oder Obamas Biographie zu lesen.

Kleines Glossar der Arbeiterkultur

Die Arbeiterbildungsvereine

Die ersten Arbeiterbildungsvereine entstanden im Vormärz um 1830 im Exil in Zürich, Brüssel, Paris und London, als so genannte Arbeiterverbrüderungen radikaler Demokraten. Sie wollten Treff- und Diskussionsorte etablieren und übernahmen politisch organisierende Aufgaben. Berühmte Mitglieder waren Moses Hess, Friedrich Engels, Wilhelm Weitling und Stephan Born. In ihrem Gefolge entstanden vor 1848 in Hamburg, Mannheim und Leipzig erste Arbeiterbildungsvereine in Deutschland.

Die Vereine boten ihren Mitgliedern ein breites Bildungsangebot an, das von berufsförderndem Unterricht über Fremdsprachen bis hin zu wissenschaftlichen Vorträgen reichte. Als Folge der staatlichen Repressionen nach 1848, die insbesondere ein politisches Vereinigungsverbot enthielten, wurden diese Vereine aufgelöst, bzw. mussten sich, wie  z.B. in Hamburg,  in die bürgerliche „Patriotische Gesellschaft“ integrieren.

Im 19. Jahrhundert waren die sozialdemokratischen Bildungsvereine staatlichen Repressionen ausgesetzt. Am härtesten traf es sie zwischen 1878 und 1890 durch die sogenannten Sozialistengesetze. Das führte auch zu einer engeren Verbindung der Bildungsanstrengungen und der politisch-emanzipativen Organisationsanstrengungen im Zuge der Parteigründung der Sozialdemokratie. Am deutlichsten ausgesprochen in der programmatischen Rede von Wilhelm Liebknecht „Wissen ist Macht, Macht ist Wissen“ (1872).

Immer wieder gab es Ansätze, einen gesellschaftstheoretischen, im Klassenbegriff begründeten, interessen- bzw. parteigebundenen Bildungsbegriff zu entfalten. Bedeutende Vertreter der Theoriebildung waren, z.B. Friedrich Lassalle, Anton Gramsci, Karl Liebknecht, Oskar Negt, Hildegard Reisig.

Arbeiterwohlfahrt

Am 13. Dezember 1919 gründete Marie Juchacz (1879–1956), die zu den ersten Frauen in der Nationalversammlung gehörte, die AWO als Hauptausschuss für Arbeiterwohlfahrt in der SPD. Zunächst versuchte die AWO vor allem die Not der durch den Ersten Weltkrieg Geschädigten zu lindern, indem sie Nähstuben, Mittagstische, Werkstätten zur Selbsthilfe und Beratungsstellen einrichtete. Später entwickelte sie sich zu einer Hilfsorganisation für alle sozial bedürftigen Menschen.

Nachdem es den Nationalsozialisten nicht gelang, die AWO gleichzuschalten, wurde sie aufgelöst und verboten. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurde die AWO 1946 in Hannover als parteipolitisch und konfessionell unabhängige Hilfsorganisation neu gegründet. In der DDR wurde die AWO nicht zugelassen. Seit der Wiedervereinigung ist die Arbeiterwohlfahrt im gesamten Bundesgebiet tätig.

Arbeit und Leben- der Bildungsurlaub

Im Jahr 1948 gründeten der DGB und die Volkshochschulen die Bildungsvereinigung „Arbeit und Leben“. Ihre Aufgabe war die politische Bildung von Jugendlichen und Erwachsenen.

Die Idee zu einem gesetzlich geregelten Bildungsurlaub stammt ebenfalls von den Gewerkschaften. Schon 1963 wurde die Forderung nach bezahlter Bildungsfreistellung in das Grundsatzprogramm des DGB aufgenommen. Das Konzept Bildungsurlaub wurde bis 1966 weiter ausformuliert. Man bezog sich dabei auch auf internationale Forderungen der UNESCO und der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO).

Das erste Bildungsurlaubsgesetz wurde im Mai 1974 von der SPD-Mehrheit im Niedersächsischen Landtag mit dem Ziel verabschiedet, Bildungsbenachteiligungen auszugleichen und ein Recht auf bezahlte Bildungsfreistellung zu erreichen. Die Grundlage für die weitere gesetzliche Regelung der Bildungsfreistellung bildete dann im Juni 1974 das ILO-Übereinkommen Nr. 140 („Übereinkommen über den bezahlten Bildungsurlaub“).

Die Bundesrepublik Deutschland unterzeichnete das Abkommen noch im selben Jahr und verpflichtete sich damit, „die Gewährung von bezahltem Bildungsurlaub zum Zwecke der Berufsbildung auf allen Stufen der allgemeinen und politischen sowie der gewerkschaftlichen Bildung zu fördern“. Da jedoch anschließend auf Bundesebene nichts geschah, setzten – zeitlich versetzt – die einzelnen Bundesländer das Abkommen mit ihren jeweiligen Gesetzgebungen zum Bildungsurlaub/zur Bildungsfreistellung um.

Heute haben Beschäftigte in fast allen Bundesländern Anspruch auf Bildungsurlaub. Zuletzt hat Thüringen eine gesetzliche Grundlage zum 1.1.2016 geschaffen. Nur in Bayern und Sachsen gibt es bisher keine entsprechende Gesetzgebung.

Der Bitterfelder Weg

Der “Bitterfelder Weg” war eine künstlerische, insbesondere literarische Bewegung in der DDR, die das künstlerische Laienschaffen fördern und thematisch die Probleme der Arbeitswelt aufgreifen sollte. Eingeleitet wurde der Bitterfelder Weg mit den beiden "Bitterfelder Konferenzen“ 1959 und 1964. Dort bezeichnete Walter Ulbricht die Umwälzungen auf dem Gebiet der Kultur als “sozialistische Kulturrevolution”. Aufgabe des Kulturschaffenden sei es, “Mängel und Unzulänglichkeiten” des Sozialismus aus dem Wege zu räumen.

Als die Schriftsteller*innen begannen, genauer auf die Wirklichkeit in der DDR zu schauen, wurden 1965 genau die kritischen Werke und Stimmen verboten, die vorher eingefordert worden waren. Ulbricht wandte sich auch gegen “eine absolut freie Kunst”, in der es “keinen Rahmen für den Sozialismus gibt“. Das bedeutete die Vorherrschaft der Partei in allen Fragen der Kunst und Kultur.

Literatur der Arbeitswelt - Gruppe 61

Die Geschichte der Gruppe 61 begann 1961 mit der Herausgabe der Anthologie “Wir tragen ein Licht durch die Nacht” durch den Dortmunder Bibliothekar Fritz Hüser und den Gewerkschafter Walter Köpping. Die Autoren der Dortmunder Gruppe verstanden sich als Arbeiterschriftsteller. Sie kannten fast alle die “Welt der Arbeit” aus eigener Anschauung und eigenem Erleben. Von 28 Autoren der Gruppe 61 waren 20 Lohnarbeiter.

Am 31. März 1961, anlässlich des Kongresses “Möglichkeiten und Formen moderner Arbeiter- und Industriedichtung”, gründete sich der “Arbeitskreis für künstlerische Auseinandersetzung mit der industriellen Arbeitswelt”. Im Juli desselben Jahres gab der Arbeitskreis sich den Namen “Dortmunder Gruppe 61”.

Im Gegensatz zum einsetzenden Trend der “Neuen Innerlichkeit” sollte die Literatur der Gruppe von sozialkritischer Wirklichkeitsnähe und Allgemeinverständlichkeit geprägt sein. Die meist jungen Autoren wollten jedoch nicht schreibende Arbeiter schulen und fördern, wie es die ostdeutsche Bewegung des “Bitterfelder Weges” tat, sondern selbst Berufsschriftsteller werden. 1968 gab es mit einer Gruppe Hamburger Arbeiterschriftsteller, unter ihnen Günter Wallraff und Erasmus Schöfer, eine Art Gegenbewegung zu diesem Trend. Diese Autoren forderten die Einbeziehung schreibender Arbeiter in die Gruppe 61.

Da sie keine Mehrheit in der Organisation fanden, gingen sie eigene Wege und gründeten 1970 den “Werkkreis Literatur der Arbeitswelt”. Hatte die Gruppe 61 noch zum Ziel gehabt, eine “geistige Auseinandersetzung mit dem technischen Zeitalter” anzuregen, ging es in den Werkstätten des “Werkkreises Literatur der Arbeitswelt” um die “Darstellung der Situation abhängig Arbeitender”. Dazu taten sich schreibende Arbeiter und Schriftsteller zusammen, um gemeinsam Texte zu verfassen. Sie orientierten sich in ihrer Arbeitsweise an den Arbeiterkorrespondenten in der Weimarer Republik. 1979 hatte der “Werkkreis Literatur der Arbeitswelt” rund 200 Mitglieder.

Die Volksbühnen

Die “Alte Tante” war ein Berliner Lese- und Diskutierklub, in dem sich bildungs- und kulturinteressierte Arbeiter trafen. Politische Aussprachen vermengten sich mit Literatur, Kunst und Theater. Ein Arbeiter verdiente 20 bis 25 Mark wöchentlich. Davon konnte er sich nach einer täglich zehnstündigen Arbeitszeit keinen Theaterbesuch leisten. Drei junge Mitglieder des Vereins, ein Steinbildhauer und zwei Buchhändler, inspirierten den Schriftsteller Bruno Wille zum Plan einer “Freien Volksbühne”.

Willes Idee war es, professionell besetzte geschlossene Vorstellungen zu organisieren, den Beitrag aber so niedrig zu halten, dass ein Arbeiter ihn sich leisten konnte: für 50 Pfennig am arbeitsfreien Sonntagnachmittag: “Die Kunst soll dem Volke gehören, nicht aber Privilegium eines Teils der Bevölkerung, einer Gesellschaftsklasse sein.” Am 8.  August 1890 wurde die „Freie Volksbühne Berlin“ gegründet.

Die Versuche, auch außerhalb von Berlin Volksbühnen zu gründen, scheiterten im Kaiserreich meist an der Zensur. Nach den Ersten Weltkrieg kam es dann unter den neuen politischen Verhältnissen in Deutschland zu einer flächendeckenden Volksbühnenbewegung.

1933 zwangen die Nationalsozialisten die Volksbühnen, sich der “Deutschen Bühne” anzuschließen, die „grundsätzlich für die Erneuerung des Theaters im Geiste der nationalen Erhebung tätig sein“ sollte. Viele der ehemaligen ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder waren nach dem Zweiten Weltkrieg wieder dabei, als sich viele Vereine wieder gründeten. Einige Vereine hatten zeitweise eigene Theater, in denen sie aufführten, was auf staatlichen Bühnen nicht zu sehen war, z. B. in den 1950er Jahren Anne Frank in Bielefeld und 1963 Hochhuths “Stellvertreter” in Berlin.

Bis heute ist das “soziale Sitzsystem” ein Kennzeichen der Volksbühnen: Die Karten sind im Schnitt günstiger, weil ein Los- oder Rotationsverfahren über den Sitzplatz entscheidet. 2018 gab es 55 Volksbühnen mit 100.000 Mitgliedern in Deutschland, die eine Million Theaterbesuche ermöglichte. Fast alle Volksbühnen-Vereine liegen in Westdeutschland, nur einer im Osten (Chemnitz).

Der DGB-Filmpreis

Der DGB-Filmpreis wird seit 1998 in Emden für einen gesellschaftlich in besonderer Weise engagierten Spiel- oder Dokumentarfilm vergeben. Hierzu gehören Themen wie Arbeit, Gleichberechtigung, Migration und Integration, Globalisierung, Umweltschutz oder andere gravierende soziale oder gesellschaftliche Problemszenarien. 

Der DGB Filmpreis ist mit 7.000 Euro dotiert und wird ausgestattet vom DGB-Bezirk Niedersachsen - Bremen - Sachsen-Anhalt, von ver.di Niedersachsen - Bremen, IG Metall Küste, GEW Niedersachsen, IG BCE Nord, NGG Nord, EVG Region Nord, Arbeit und Leben Niedersachsen e. V. und von der GdP Niedersachsen.

Mehr zum Filmpreis und den Gewinner-Filmen der letzten Jahre

Erinnerung und Demokratie

Der 2. Mai 1933 markierte das vorläufige Ende freier Gewerkschaften in Deutschland. Die Nationalsozialisten stürmten die Gewerkschaftshäuser und machten eine unabhängige Vertretung der Interessen von Arbeitnehmer*innen unmöglich. Mit Tagen des Mahnens und Gedenkens, wie dem 8. Mai oder 1. September, wollen die Gewerkschaften die Erinnerung wachhalten. Gleichzeitig arbeiten sie im Hier und Jetzt für eine lebendige und vielfältige Demokratie.

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Gewerkschafter*innen in den Rundfunkräten

Die öffentlich-rechtlichen Medien in Deutschland werden überwiegend durch Beiträge der Nutzenden finanziert und sind damit weitgehend frei von kommerziellen Interessen. Sie sollen staatsfern organisiert sein und der Allgemeinheit dienen. In den Landesmedienanstalten (für kommerzielle Medien), Rundfunkräten, dem Hörfunkrat des Deutschlandradio und dem ZDF-Fernsehrat wachen viele gesellschaftliche Gruppen über das Programm und die Einhaltung der Mediengesetze. Auch Gewerkschafter*innen sind dabei. Hier erzählen sie, was ihre ehrenamtliche Arbeit ausmacht und wofür sie eintreten.

Tina Kolbeck-Landau, Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM)

"Seit 2017 bin ich Mitglied in der Versammlung der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM), und zwar im Programmausschuss. Von 2007 bis 2017 war ich bereits Mitglied im NDR-Rundfunkrat und davor einige Jahre in der NLM-Versammlung.

Ich habe fast zwanzig Jahre lang die Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit des DGB-Bezirks Niedersachsen – Bremen – Sachsen-Anhalt geleitet. Als Pressesprecherin hatte ich tagtäglich mit Medien aller Art zu tun. Da war es hilfreich, auch über die Rundfunkgremien einen Einblick in deren Arbeit zu bekommen. So konnte ich mein fachliches Know-How und gewerkschaftliche Argumente einbringen. Mittlerweile leite ich die Abteilung Öffentlicher Dienst/Beamtenpolitik, zurzeit mache ich ein Sabbatjahr. Mein Interesse an Medienpolitik schmälert das aber nicht.

In Niedersachsen spielen die Bürgermedien eine große Rolle. Von Beginn an haben sich die Gewerkschaften für diese bürgernahe, basisdemokratische Medienform eingesetzt. Die Bürgersender sind ein wichtiger Beitrag zur Vielfalt und Medienkompetenz. Beides ist wichtig in unserer modernen Mediengesellschaft. Herausragende Arbeit zur Medienkompetenz macht das Projekt juuuport der NLM. Es bietet vertrauliche Beratung und praktische Online-Tipps von jungen Leuten für junge Leute. Sie werden von Expert*innen aus Recht, Pädagogik und Psychologie ausgebildet und betreut. Ein wirklich tolles und erfolgreiches Projekt!

Entgegen dem Zeitgeist mag ich lineares Fernsehen, vor allem das öffentlich-rechtliche, weil es sowohl bei Nachrichtensendungen als auch in Sachen Kultur unschlagbar ist. Ich liebe Quizsendungen, den Tatort aus Wien und München sowie Konzerte und Spielfilme auf arte und 3sat. Als Exilbayerin schaue ich gerne Sendungen des Bayrischen Rundfunks, damit ich heimatlichen Dialekt hören kann."

Tina Kolbeck-Landau leitet die Abteilung Öffentlicher Dienst/Beamtenbezirk im DGB-Bezirk Niedersachsen – Bremen – Sachsen-Anhalt.

Susanne Wingertszahn, Rundfunkrat des Südwestrundfunks

"Bereits seit 2008 bin ich Mitglied des Rundfunkrats des SWR. 2017 wählte der Landesrundfunkrat Rheinland-Pfalz mich zum ersten Mal zur Vorsitzenden und bestätigte mich 2020. Entsandt worden bin ich von ver.di Rheinland-Pfalz.

Ich vertrete die Gewerkschaften, weshalb klar ist, dass ich auch im Rundfunkrat sehr darauf achte, dass die Interessen der Beschäftigten des SWR gewahrt werden. Viele Entwicklungen in der sich sehr schnell wandelnden Medienwelt gehen leider zu Lasten von Mitarbeiter*innen. Beim öffentlich-rechtlichen SWR ist dies vielleicht weniger besorgniserregend als bei manchem Verlag oder Privatsender – nichtsdestotrotz muss man ein wachsames Auge darauf haben, ob bei allen notwendigen Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen die Mitarbeiter*innen auch mitgenommen werden.

Die öffentlich-rechtlichen Sender haben nicht nur eine Verpflichtung ihren Beschäftigten gegenüber. Sie haben einen gesetzlichen Auftrag. Den zu erfüllen, wird in Zeiten des steigenden Kostendrucks, Debatten um die Fusion von ARD und ZDF, dem Abschied vieler Menschen vom linearen Programm sowie der immensen Bedeutung der Sozialen Medien für die jüngeren Generationen nicht gerade leichter. Aber wir brauchen die Öffentlich-Rechtlichen, wir brauchen sie dringend, davon ich bin überzeugter denn je. Und um die Zukunft des SWR im Rahmen der Möglichkeiten des Gremiums mitzugestalten, bin ich Vorsitzende des Rundfunkrats.

Ich wurde 1975 in St. Wendel im Saarland geboren. Nach dem Abitur studierte ich Erziehungswissenschaften an den Universitäten Koblenz-Landau und Mainz und schloss das Studium mit dem  ‘Gutenberg-Stipendium der Stadt Mainz’ als Auszeichnung ab. Seit 2021 bin ich Vorsitzende des DGB Rheinland-Pfalz/Saarland, war davor ab 2014 Bezirksgeschäftsführerin, ab 2008 Leiterin der Abteilung Jugend- und Bildungspolitik, ab 2002 Jugendbildungsreferentin."

Mehrdad Payandeh, Rundfunkrat Norddeutscher Rundfunk

"Seit Juni 2022 bin ich Vorsitzender des Landesrundfunkrates Niedersachsen beim NDR. Die Bandbreite der Angebote der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist groß: von klassischem Rundfunk über alle Plattformen der sozialen Medien hin zu Podcasts für jede Altersgruppe. Sie versuchen über alle Kanäle ihren demokratischen Auftrag zu erfüllen. Zu diesem Auftrag stehe ich zu 100 Prozent! Pressefreiheit ist ein hohes Gut, das – neben vielen anderen Freiheiten – essentiell für unsere Demokratie ist. Im Gremium beschäftigen wir uns intensiv mit den umfangreichen Vorlagen und Informationen. Wir diskutieren diese, regen Änderungen an und fragen zudem kritisch nach.

Beim NDR-Rundfunkrat bin ich zudem Mitglied im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Informationstechnologien. Als promovierter Ökonom kann ich mit Zahlen, Fakten und Bilanzen gut umgehen. Gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen im Rundfunkrat begleiten und beaufsichtigen wir den NDR kritisch, aber konstruktiv. Ich nehme meinen gesellschaftlichen Auftrag ernst."

Mehrdad Payandeh ist Vorsitzender des DGB Bezirks Niedersachsen – Bremen – Sachsen-Anhalt.

Marianne Kugler-Wendt, Rundfunkrat des Südwestrundfunks

"Seit 2020 vertrete ich den DGB Baden-Württemberg im Rundfunkrat des SWR. Über 40 Jahre war ich hauptamtlich bei der Gewerkschaft tätig, seit ver.di Gründung als Geschäftsführerin von ver.di im Bezirk Heilbronn-Neckar-Franken. Meine Erfahrungen als Gewerkschafterin sind prägend, meine Begegnungen mit gesellschaftlichen Gruppen vielfältig und Medienpolitik begleitet mich seit Jahrzehnten. Im SWR Rundfunkrat und den Landesrundfunkräten Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg sind wir mit Kolleginnen und Kollegen aus ver.di, dju und DGB vertreten. Aus der Mitte des Rundfunkrats wählten wir Gewerkschafter*innen in den Verwaltungsrat.

Ich arbeite im Programmausschuss Information im Rundfunkrat und Landesrundfunkrat Baden-Württemberg mit. Vor kurzem gründete der Rundfunkrat eine AG Compliance, in der ich mitarbeite.

Auch wenn derzeit Gebühren und Kosten in der öffentlichen Diskussion eine große Rolle spielen, möchte ich auf die Rolle und Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zur Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung besonders achten."

Laura Pooth, Rundfunkrat Norddeutscher Rundfunk

"Ich bin 1978 in Göttingen geboren und in Gifhorn aufgewachsen. Als Lehrerin, Supervisorin und Organisationsberaterin war ich von 2011 bis 2017 stellvertretende Vorsitzende des Landesverbands Niedersachsen der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), ab September 2017 übernahm ich dort die Funktion der Vorsitzenden. Im Dezember 2021 wurde ich zur Vorsitzenden des DGB Nord gewählt.

Seit Mitte 2022 bin ich Vorsitzende des NDR Landesrundfunkrats Schleswig-Holstein und es ist meine Aufgabe darauf zu achten, dass die im Medienstaatsvertrag verankerten gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist der Wahrheit und nachprüfbaren Fakten verpflichtet, der Meinungs- und Pressefreiheit. Es ist so wichtig, dass gesellschaftlich relevante Themen angemessenen Raum erhalten. Die Sorgen und Nöte von Arbeitnehmer*innen dürfen nicht unter den Tisch fallen. „Unser“ Rundfunk ist wertvoll in Zeiten postfaktischer Diskurse und selbstreferenzieller Filterblasen. Wir Rundfunkräte sind Garanten dafür, dass eine umfassende, vielfältige und objektive Berichterstattung über politische und gesellschaftliche Themen stattfindet."

Gabriele Brünings, Medienrat der Bremischen Landesmedienanstalt

"Ich bin seit 2016 im Medienrat der Bremischen Landesmedienanstalt. Als Journalistin, die viele Jahre für verschiedene Medien (als freie Mitarbeiterin wie auch als Redakteurin) gearbeitet hat, ist mir die Medien- und Programmvielfalt ein wichtiges Anliegen. Menschen können sich nur dann eine fundierte und differenzierte Meinung bilden, wenn ihnen ein breites, vielfältiges Informationsangebot zur Verfügung steht.

Vor diesem Hintergrund ist die Bedeutung des dualen Mediensystems zu sehen – nach dem Motto: Konkurrenz von Öffentlich-rechtlichen und Privaten „belebt das Geschäft“, will sagen: erweitert das Angebot für und den Horizont der Rezipienten. Dass bei der Zulassung von privaten Medienanbietern u.a. Regeln beim Zugang zu Verbreitungswegen notwendig sind, aber auch journalistische Standards eingehalten und der Jugendschutz gewährleistet wird – dafür braucht es eine breit aufgestellte gesellschaftliche Kontrolle. Dabei bringe ich gern meine Kompetenz ein. Gewerkschaftsmitglied bin ich seit Beginn meiner journalistischen Tätigkeit; damals noch in der IG Medien, heute in der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju)."

Thorsten Schmidt, Rundfunkrat des Saarländischen Rundfunks

"Seit 2009 arbeite ich als Gewerkschaftssekretär beim Deutschen Gewerkschaftsbund. Zuvor hatte ich eine gewerbliche Ausbildung zum Industriemechaniker gemacht. Durch die ehrenamtliche Tätigkeit als Jugend- und Auszubildenden Vertreter, später als Betriebsrat und als Jugendbildungsreferent der IG Metall im Ehrenamt, kam ich zur Gewerkschaftsarbeit. Bis heute ist es mir ein Anliegen die Interessen der Beschäftigten zu vertreten und mich für die „kleinen Leute“ einzusetzen.

Mitglied im Rundfunkrat des Saarländischen Rundfunk bin ich seit 2012, in der ersten Amtsperiode noch für den Landesjugendring Saar, in dessen Vorstand ich für die DGB Jugend saß. In der darauffolgenden Periode ab 2016 wurde ich, in Nachfolge von Eugen Roth, der als Mitglied des Landtages wegen Staatsnähe nicht mehr für den DGB benannt werden konnte, für den DGB benannt.

Mit Eintritt in den Rundfunkrat wurde ich auch in den Programmbeirat und in den Telemedienausschuss gewählt. Im Programmbeirat bin ich seither durchgehend Mitglied bis heute. In der Amtsperiode 01.11.2016 bis 31.12.2019 war ich stellvertretender Vorsitzender des Programmbeirates.

In der aktuellen Legislatur der Rundfunkorgane seit 01.01.2020 wurde ich zum stellvertretenden Vorsitzenden des Rundfunkrates und als Vorsitzender des Programmbeirates gewählt.

Es ist mir ein Anliegen die Fortentwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Sinne der Beitragszahler zu begleiten. Ich bin davon überzeugt, dass die Marktmacht des Geldes, insbesondere im medialen Spektrum, einen unabhängigen und unparteiischen Rundfunk als Gegenpol braucht. Durch die Arbeit des Programmbeirates sorgen wir für die qualitative Erfüllung des im Medienstaatsvertrag formulierten Auftrages.

Darüber hinaus ist es für unser Bundesland Saarland wichtig eine eigene Sendeanstalt zu haben, die für die landespolitische Berichterstattung sorgt. Für die Menschen im Saarland ist der Sender auch ein Teil der regionalen Identifikation. Durch die besondere Lage in der Großregion und die damit verbundene grenzüberschreitende Berichterstattung kommt dem SR auch innerhalb der ARD eine besondere Rolle zu, die es gilt in ihrer Kompetenz weiter zu erhalten."

Ernesto Harder, Rundfunkrat von Radio Bremen

"In Bremen und Bremerhaven erhalten wir die wichtigsten Informationen, gut recherchiert und verständlich über die Radiosender und das Fernseh-Angebot von Radio Bremen. Die lokale Nachrichtensendung „Buten un Binnen“ um 19.30 Uhr ist ein Muss für viele Menschen in unserem kleinen Bundesland.

Radio Bremen bei der Erfüllung seines kulturellen Auftrags zu begleiten, dabei die Position von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu vertreten und mit Themen wie Solidarität, Toleranz und Demokratie zu verknüpfen, ist meine Motivation, mich im Rundfunkrat zu engagieren. Besonders wichtig erscheint mir, den Auftrag der Öffentlich-rechtlichen in die Zukunft zu tragen. Die neuen Medien bieten dabei nicht nur neue Angebote und Möglichkeiten, sondern erweitern auch den Auftrag, öffentlich-rechtlich geförderte Angebote weiterzuentwickeln."

Luise Klemens, Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks

"Ich vertrete mit meinem Mandat grundsätzlich die Interessen der Allgemeinheit, das heißt aller bayerischen Bürgerinnen und Bürger. Meine besondere Expertise liegt dabei aber natürlich bei den bayerischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Es ist für eine paritätische Medienwelt sehr wichtig, dass deren Lebenswelt angemessen dargestellt wird, sowohl was die Perspektive als auch den Umfang der Berichterstattung angeht. Zudem vertreten wir ja als zuständige Gewerkschaft die Belange der Medienschaffenden und bemühen uns dabei um ein gutes und freies Arbeitsumfeld für sie.

Permanentes Ziel muss eine qualitative Weiterentwicklung eines freien und unabhängigen Journalismus sein, auch und vor allem im Hinblick auf die Themensetzung in einer kapitalistisch geprägten Arbeitswelt. Dazu gehört auch eine angemessene Finanzausstattung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Denn es gibt einen linearen Zusammenhang zwischen auskömmlicher Finanzierung, daraus resultierenden guten journalistischen Arbeitsbedingungen und in Folge gutem Programm.

Meine Lieblingssendungen kommen beide aus dem Bayerischen Fernsehen: Die Satire-Sendung ‘quer’ mit anspruchs- und humorvollen Beiträgen und die Sendung ‘Lebenslinien’, die uns außergewöhnliche Menschen mit außergewöhnlichen Schicksalen näherbringt."

Harald Freiling, Vorsitzender des hr-Rundfunkrates


"Ich bin seit 2001 Mitglied des Rundfunkrats des Hessischen Rundfunks (hr) und somit in den Worten des Bundesverfassungsgerichts Ausdruck der ‘Versteinerung der Gremien’. Dass ich trotz der inzwischen auch für den hr geltenden Amtszeitbeschränkungen noch immer Mitglied des Gremiums bin, ist den üblichen Übergangsregelungen geschuldet, aber auch dem Vertrauen, das mir die entsendende Organisation gewährt. Ich bin von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) entsandt, für die ich seit Beginn meines Berufslebens in unterschiedlichen Funktionen ehrenamtlich aktiv bin, seit vielen Jahren als Redakteur unserer Mitgliederzeitschrift HLZ. Die gesetzliche Regelung einer Vertretung der „landesweit organisierenden Lehrerverbände“ aus den frühen Jahren des hr-Gesetzes wurde im Laufe der vielfältigen Änderungen der Zusammensetzung des Rundfunkrats durch eine doppelte Repräsentanz der Lehrerschaft durch die GEW als Einzelgewerkschaft im DGB und durch die Lehrerverbände im Beamtenbund ersetzt.

Dass ich mich nicht als ‘versteinerte Gremie’ sehe, ist meiner engen Anbindung an die gewerkschaftliche Basis, meinem Selbstverständnis als ‘Lobbyist für Bildung und Aufklärung’ und der Zeit zu verdanken, die ich für die Arbeit im Rundfunkrat, in den Programmausschüssen und als stellvertretendes Mitglied im ARD-Programmbeirat aufwenden kann. Anders als viele andere Mitglieder der Gremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bin ich nicht Vorsitzender der entsendenden Organisation und somit zwar ohne ‘Apparat’, aber eben mit mehr Zeit für Programmbeobachtungen und viele Gespräche, die unter anderem auch der Koordination der Arbeit ‘seelenverwandter Rundfunkratsmitglieder’ dienen. Die in anderen Gremien bestehenden parteipolitisch definierten ‘Freundeskreise’ gibt es beim hr nicht.

Dass der DGB gemeinsam mit ver.di die Informationen und den Austausch der gewerkschaftlich organisierten Gremienmitglieder zu allen medienpolitischen Fragen auf der Grundlage unserer gewerkschaftlichen Überzeugungen ermöglicht und fördert, ist mir sehr wichtig. Deshalb bin ich seit Jahren dabei: Gerne mehr! So war es uns im Herbst 2022 möglich, uns auch aus dem Kreis der von den DGB-Gewerkschaften entsandten Gremienmitglieder in die Debatte über den RBB-Skandal einzumischen und notwendige Konsequenzen für die ehrenamtliche Aufsicht einzumischen.

Dass ich ein leidenschaftlicher und überzeugter Verfechter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und der Rundfunkfreiheit bin, versteht sich an dieser Stelle von selbst. Und auch das lineare Programm in Hörfunk und Fernsehen ist für mich, trotz aller Notwendigkeit, die Zeichen des digitalen Zeitalters nicht zu übersehen, noch lange nicht passé.

Im Februar 2023 wurde ich für die Zeit bis Ende 2024 zum Vorsitzenden des hr-Rundfunkrats gewählt. Der notwendige und überfällige Generationswechsel wird in Zeiten wachsender Kritik an den Aufsichtsgremien und eines weiter steigenden Arbeitsaufwands nach innen und nach außen nicht leichter. Für uns im hr wird es deshalb darauf ankommen, die Gremiengeschäftsstelle, die jetzt auch im hr-Gesetz verankert wurde, so zu stärken, dass ehrenamtliche Arbeit besser professionell unterstützt wird."

Reiner Hoffmann, Fernsehrat des ZDF

"Seit 2017 vertrete ich die DGB-Gewerkschaften im ZDF-Fernsehrat. Das Gremium ist in dieser Zeit diverser geworden - nach gesetzlicher Vorgabe. Unsere Diskussionen wurden kontroverser und davon profitiert nicht nur der Fernsehrat, sondern auch der Sender. Aber es bleibt noch Luft nach oben, was Vielfalt, Debatte und Transparenz betrifft.

Als Fernsehratsmitglied meine ich es erstmal grundsätzlich gut mit ‘meinem’ Sender, ohne jedoch die Unabhängigkeit zu verlieren. Nur so ist der kritische Blick auf das Angebot des Senders möglich, den wir allen Beitragszahlerinnen und -zahlern schulden.

Als Gewerkschafter liegen mir natürlich die Arbeitsbedingungen der ZDF-Beschäftigten und freien Mitarbeitenden am Herzen. Inhaltlich beobachte ich vor allem den wirtschaftspolitischen Journalismus. Ökonomische Prozesse sind komplex und interessengeleitet. Sie müssen journalistisch professionell recherchiert, erläutert und nicht zuletzt kommentiert werden – gerade für Nutzerinnen und Nutzer, die sich beruflich oder privat mit völlig anderen Dingen beschäftigen. Mit dieser Dienstleistung erfüllen die öffentlich-rechtlichen Medien eine wichtige Aufgabe, sie ermöglichen die Teilhabe an einer demokratischen Gesellschaft.

Und natürlich nutze ich öffentlich-rechtliche Medien auch: als Informationsquelle gerne das ‘heute journal’ oder den ‘Presseclub’. Außerdem mag ich Kulturmagazine wie ‘titel, thesen, temperamente’ und ‘aspekte’ oder suche in den Mediatheken nach Spielfilmen.”

Markus Schlimbach, MDR Rundfunkrat

"Seit 2007 bin ich mit Unterbrechungen Mitglied des Rundfunkrates, da sich die Arbeitnehmervertretungen in Sachsen bis Anfang 2022 einen Platz teilen mussten. Dabei lernte ich die Kontinuität der Mitarbeit im Rundfunkrat schätzen, weil viele Entwicklungen und Entscheidungen durch viele Gespräche und persönlichen Kontakte vorbereitet werden.

Über die lange Zeit hinweg, habe ich einige Entwicklungen begleiten können, so die stärkere Präsenz im Internet (verbunden mit dem so genannten Drei-Stufen-Test, einem Genehmigungsverfahren für die Telemedien von MDR und KIKA), die Entwicklung zur Trimedialität, die Diskussion um die Sportrechte, die Veränderung der Finanzierung und den stärker werdende Kostendruck auf den Sender sowie die immer wiederkehrende Diskussion um den Programmauftrag als öffentlich-rechtlicher Sender. Als gewerkschaftlicher Rundfunkrat ging es dabei um auch um die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten im Sender. Als einen Erfolg sehe ich, dass z. B. die Zahl der Leiharbeiter im MDR in den letzten Jahren deutlich gesenkt wurde.

Ich bin ein bekennender Fan des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Wir haben damit einen Schatz, der für fairen, anständigen Journalismus steht und tolle Programme produziert. Aber ich weiß auch, dass Veränderung für die Öffentlich-Rechtlichen immer wieder notwendig ist. Ihre Stellung in der Gesellschaft muss ständig neu begründet werden, gerade in Zeiten, wo von Rechtsaußen die Sender grundsätzlich angegriffen werden.
Der Sonntagabend gehört bei mir dem "Tatort", wo mich auch manches Ermittlerduo positiv (aber auch negativ) überrascht. Und begeistert hat mich die vierteilige arte-Dokumentation zur Geschichte der Arbeiterbewegung ‘Nicht länger nichts’ - absolute Empfehlung."

Mehr zu meiner Tätigkeit: "Meine Rechte als Rundfunkrat haben nur bedingt etwas mit Kontrolle zu tun."

Katja Karger, Rundfunkrat des Rundfunk Berlin-Brandenburg

"Seit März 2023 bin ich Mitglied im rbb-Rundfunkrat. Gute Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten – ob Feste oder Freie – müssen den Neustart des rbb prägen. Denn ohne gute Arbeit ist eine qualitativ hochwertige Berichterstattung nicht möglich. Beim rbb besteht dringender Handlungsbedarf. Nach den Missständen, die 2022 ans Licht kamen, kann es kein 'Weiter so' geben.

Als Gewerkschafterin im rbb-Rundfunkrat will ich eine Stimme der Demokratie und Mitbestimmung sein. Ich werde mich intensiv dafür einsetzen, dass sich Struktur und Kultur im Sender verändern, und dass die Kontrolle administrativer Prozesse künftig besser funktioniert. Der Deutsche Gewerkschaftsbund will an dem begonnenen kritischen Diskurs im rbb mitwirken, damit sich diese wichtige Stimme im Chor der Sender des Landes medienpolitisch weiterentwickelt – frei, überparteilich und der Allgemeinheit verpflichtet.

Wir achten darauf, dass politische und wirtschaftliche Machtgruppen keinen bestimmenden Einfluss auf das publizistische Angebot und die politische Willensbildung der Bevölkerung nehmen können. Wir wollen helfen, das Selbstbild des rbb und die inhaltliche Ausrichtung der Fernseh- und Radioprogramme sowie des Digitalangebots für die kommenden Jahre zu bestimmen. Die Frage muss beantwortet werden: Was will der rbb für die Menschen in Berlin und Brandenburg sein? Wir werden einbringen, was die Menschen in den Betrieben, Werkstätten, Büros und Schulen sagen."

Katja Karger ist seit Januar 2021 Vorsitzende des DGB Berlin-Brandenburg. Die gelernte Industriekauffrau war zuvor acht Jahre lang Vorsitzende und Geschäftsführerin des DGB Hamburg. Als Projektmanagerin beim ver.di-Projekt connexx.av  betreute sie in den “Nuller”-Jahren Medienschaffende, nachdem sie bei Pixelpark in Berlin den ersten Betriebsrat in der New Economy gegründet hatte. In den 1990er Jahren sammelte sie Redaktionserfahrung beim privaten Rundfunksender ffn, wo sie auch Betriebsrätin war.

Bernhard Stiedl, Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks

"Ich sehe den öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ÖRR) als ein wichtiges Instrument zur Wahrung der Meinungsvielfalt, des Bildungsauftrags und des Schutzes der demokratischen Grundwerte in unserer Gesellschaft. Dazu ist es unerlässlich, dass der ÖRR über eine solide und langfristige Finanzierung verfügt, um sowohl eine qualitativ hochwertige Berichterstattung als auch ein breites Spektrum an Programmen anbieten zu können.

Insbesondere in Zeiten von Fake News und Desinformation ist es wichtig, dass der ÖRR ein vertrauenswürdiger und seriöser Informationskanal bleibt. Transparenz trägt ganz wesentlich dazu bei, das Vertrauen der Hörer*innen, Zuschauer*innen und Nutzer*innen in die öffentlich-rechtlichen Medien zu steigern."

Papiere und Downloads

DGB-ver.di-Stellungnahme-zum-Medienstaatsvertrag

Medienpolitik

Stellungnahme

Auftrag und Struktur der öffentlich-rechtlichen Sender sollen reformiert werden. Dazu hat die Rundfunkkommission einen Entwurf vorgelegt. ver.di und DGB begrüßen den Diskussionsentwurf zu Auftrag und Strukturoptimierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Gegen einige Vorschläge bestehen jedoch verfassungsrechtliche Bedenken.

19. November 2021

Stellungnahme zum Telemedienauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Stellungnahme

"Online-Konsultation 'Telemedienauftrag des öffentlichrechtlichen Rundfunks' der Staatskanzlei Sachsen-Anhalt, federführend für die Staats- und Senatskanzleien der Länder" des DGB sowie "Stellungnahme der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) zur Online-Konsultation 'Telemedienauftrag des öffentlichrechtlichen Rundfunks' der Staatskanzlei Sachsen-Anhalt.

06. Juli 2017

Stellungnahmen von DGB und ver.di zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur verbesserten Durchsetzung des Anspruches der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung

Stellungnahme

Die Bundesregierung will per Gesetz Urheberinnen und Urhebern sowie ausübenden Künstlerinnen und Künstlern helfen, ihre Ansprüche auf angemessene Vergütungen besser durchzusetzen. ver.di und der DGB begrüßen den Referentenentwurf des Justizministeriums grundsätzlich, sehen aber noch Nachbesserungsbedarf: zum Beispiel bei wirksamen Mitteln gegen "Buy-Out", beim Verbandsklagerecht oder bei Mindeststandards.

11. Januar 2016

Stellungnahme zum Konzept eines Jugendangebotes von ARD und ZDF

Stellungnahme

Mit dem vorliegenden Konzept haben ARD und ZDF eine gute Grundlage für den Zugang von jungen Nutzer*innen zu öffentlich-rechtlichen Inhalten geschaffen. Die jetzt im Entwurf vorliegende Formulierung für den Staatsvertrag biete für das Jugendangebot die Möglichkeit flexibel und in Eigenverantwortung die Verweildauer zu bestimmen – dies sei ein wichtiger Fortschritt. Der DGB hat sich bereits in dem lange andauernden Entscheidungsprozess mehrfach für ein öffentlichrechtliches Jugendangebot ausgesprochen. Für den Zugang des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu jungen Menschen hält er es für unabdingbar, optimal wäre ein auf deren Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot, das crossmedial auf verschiedenen Wegen erreichbar sein sollte. 

23. Juli 2015

Stellungnahme zum Entwurf des 17. Rundfunkänderungsstaatsvertrages zur Novellierung des ZDF-Staatsvertrages

Stellungnahme

Der DGB begrüßt die Novellierung des ZDF-Staatsvertrages aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes vom 25. März 2014. Er hatte sich bereits mit einer Stellungnahme zum Normenkontrollverfahren geäußert und sich für eine verfassungsrechtliche Überprüfung des geltenden Staatsvertrags ausgesprochen. Zu einigen Punkten des jetzt vorliegenden Entwurfs nimmt der DGB anbei Stellung.

23. Februar 2015

Aktuelles

Wichtige Neuerungen und Entwicklungen in der Medienpolitik

Rundfunkrät*innen der Gewerkschaften legen gemeinsame Erklärung vor

Medienpolitische Standpunkte

Medienpolitik

Debatte über Auftrag der öffentlich-rechtlichen Medien

DGB-Vorsitzender begrüßt Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Rundfunkfinanzierung