Aktienrente: Was bisher zum Generationenkapital geplant ist
News31. März 2023
Artikel lesenArbeitnehmer*innen verdienen eine gute Rente. Dieser Grundsatz muss für alle Generationen gelten.
Du kennst das sicher: Wenn es um die Rente geht, wird es schnell emotional und wichtige Fragen stellen sich. Wird meine Rente im Alter für ein würdevolles Leben reichen? Kann ich meinen Lebensstandard halten? Und was passiert, wenn ich krank werde und nicht mehr arbeiten kann?
Für uns ist klar: Die Rente ist viel mehr als nur Armutsabsicherung. Sie muss für das gewohnte Leben und die aktuelle Wohnung reichen, egal wie lange der Ruhestand dauert.
Wir finden: Wenn du Jahrzehnte gearbeitet hast, musst du dich auf eine ausreichende Rente im Alter verlassen können. Nur wenn du im Alter und bei Erwerbsminderung gut finanziell und sozial abgesichert bist, kannst du am gesellschaftlichen Zusammenleben teilhaben.
Das derzeitige Rentenniveau darf deshalb auf keinen Fall weiter abgesenkt werden. Im Gegenteil: Es muss steigen auf mindestens 50 Prozent. Das ist keine Utopie – eine gute Rente ist bezahlbar und machbar! Wir haben die Konzepte dafür.
Eine unserer größten Errungenschaften ist der Sozialstaat: Wer alt oder erwerbsunfähig ist, soll sich finanziell keine Sorgen machen müssen. Das ist in erster Linie die Aufgabe der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie ist das zentrale Versorgungssystem: Über 90 Prozent der volljährigen Menschen in Deutschland haben Anspruch auf eine spätere gesetzliche Rente oder beziehen sie bereits. Das sind vor allem Arbeitnehmer*innen, da sie pflichtversichert sind. Hinzu kommen aber auch Selbstständige und Freiberufler*innen, die freiwillig einzahlen. Beamt*innen und bestimmte Berufsstände (z. B. Ärzt*innen, Rechtsanwält*innen) haben eigene Rentensysteme und werden nicht einbezogen.
Bezahlt werden die Renten zum größten Teil aus den laufenden Beiträgen. Aber der Rentenversicherung wurden von der Politik auch viele andere Leistungen übertragen. Zum Ausgleich zahlt der Staat jedes Jahr mehrere Milliarden Euro aus Steuermitteln an die Rentenversicherung. Diese Zuschüsse reichen jedoch nicht, um die übertragenen Aufgaben zu finanzieren. Daher müssen sie erhöht werden.
Künftig will die Regierung auch Aktiengewinne für die Rente nutzen und dazu einen Kapitalstock (das sogenannte Generationenkapital) neben der Rentenversicherung aufbauen. Alles Wichtige dazu liest du in unseren Informationen zur Aktienrente.
31. März 2023
Artikel lesenDas Rentenniveau bezieht sich nicht auf den letzten Lohn, sondern auf den durchschnittlichen Lohn über das gesamte Erwerbsleben gemittelt. Das Rentenniveau ist dabei kein individuelles Niveau, sondern eine allgemeine Maßgröße für die Leistungsstärke der gesetzlichen Rentenversicherung. Dazu wird eine Rente mit 45 Entgeltpunkten zugrunde gelegt und davon die Sozialbeiträge abgezogen, aber nicht die Steuer. Zum 1. Juli 2024 beträgt diese sogenannte verfügbare Standardrente nach Sozialbeiträgen 1.565,03 Euro.
Diese Rente wird ins Verhältnis gesetzt zum verfügbaren Durchschnittsentgelt. Aktuell beträgt dies 3.260,34 Euro. Daraus ergibt sich ein Rentenniveau von 48 Prozent.
Offiziell heißt das Rentenniveau „Sicherungsniveau vor Steuern“ und ist im §154 SGB VI geregelt.
83 Prozent der Befragten halten das Rentenniveau – also das Verhältnis der Renten zu den Löhnen – für zu gering und fordern höhere Renten.
Quelle: Studie “Alterssicherung in Deutschland: Herausforderungen und Erwartungen” (2023). Befragung im Auftrag des Deutschen Gewerkschaftsbundes, der Arbeitnehmerkammer Bremen und der Arbeitskammer des Saarlandes
Um die gesetzliche Rente zu stabilisieren und für höhere Renten zu sorgen, würde ein Großteil der Bevölkerung lieber höhere Rentenbeiträge zahlen, als noch später in Rente zu gehen. Das wollen besonders häufig die jüngeren Befragten zwischen 18 und 39 Jahren – 70 Prozent von ihnen sagen: lieber höhere Beiträge statt spätere Rente.
Alterssicherung in Deutschland: Herausforderungen und Erwartungen
Neue Sicherheit für alle Generationen. Kurswechsel: Die gesetzliche Rente stärken
Forderungen, Stellungnahmen und Positionen
Seit der Jahrtausendwende ist das Rentenniveau in Deutschland aufgrund politischer Entscheidungen gesenkt worden – derzeit liegt es bei 48 Prozent. Das bedeutet jedoch nicht, dass du als Rentner*in 48 Prozent deines letzten Lohns als Rente bekommst. Es handelt sich um einen statistischen Wert, der die Leistungsfähigkeit der Rentenversicherung beschreibt. Ganz einfach gesagt: Das Rentenniveau zeigt an, wie viel Rente ein*e Durchschnittsrentner*in nach 45 Arbeitsjahren im Verhältnis zum Durchschnittseinkommen erhält.
Finanziert wird die Rentenversicherung vor allem über die Beiträge. Der Beitragssatz liegt derzeit bei 18,6 Prozent vom Bruttolohn. Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen teilen sich diesen zur Hälfte. Bis 2025 ist gesetzlich garantiert, dass der Beitragssatz unter 20 Prozent bleibt und das Rentenniveau nicht unter 48 Prozent fällt. Was danach kommt, ist offen. Die Bundesregierung will das Gesetz ändern und dafür sorgen, dass das Rentenniveau dauerhaft bei 48 Prozent stabil bleibt.
Für uns als DGB ist entscheidend, dass das Rentenniveau nicht nur stabil ist, sondern perspektivisch wieder steigt – auch wenn die Beiträge dazu moderat erhöht werden müssen. Denn eine starke gesetzliche Rente heißt, dass alle höhere Renten bekommen und die Menschen weniger Geld für private Vorsorge ausgeben müssen. Um das höhere Rentenniveau und eine starke gesetzliche Rente zu finanzieren, brauchen wir einen Dreiklang aus fairen Löhnen, mehr Beschäftigung und guter Arbeit:
Das musst du wissen:
Seit 1. Januar 2023 darfst du neben einer Altersrente unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass deine Rente gekürzt wird. Bei einer Erwerbsminderungsrente darfst du mindestens 18.558,75 Euro hinzuverdienen, ohne dass davon auf die Rente angerechnet wird – Achtung: unabhängig von der Höhe des Einkommens gilt, dass eine Erwerbstätigkeit von 3 oder mehr Stunden dazu führen kann, dass die Erwerbsminderungsrente gekürzt wird oder gar ganz entfällt.
Übrigens: Mehr als 30 Jahre nach der deutschen Wiedervereinigung wurde zum 1. Juli 2023 endlich der Rentenwert in Ostdeutschland an den von Westdeutschland angepasst. Seit Jahrzehnten haben wir und unsere Mitgliedsgewerkschaften uns dafür eingesetzt. Nun bekommen Beschäftigte in Leipzig und Rostock den gleichen Wert für einen erworbenen Rentenpunkt wie die Kolleg*innen in Köln und München. Die Aufwertung der heutigen Löhne bleibt noch bis Ende 2024 bestehen.
Die meisten Menschen gehen vor ihrem 65. Lebensjahr in Rente, durchschnittlich mit 64 Jahren und 4 Monaten. Die Gründe dafür sind vielfältig und liegen häufig in der körperlichen und mentalen Belastung am Arbeitsplatz. Gleichzeitig steigt das gesetzliche Renteneintrittsalter. Das zeigt: Der reguläre Rentenbeginn wird zwar vom Rentenrecht bestimmt. Er sagt jedoch wenig darüber aus, ob die Menschen überhaupt so lange arbeiten können.
Nicht alle Menschen leben bis zum regulären Renteneintrittsalter. Je höher das Rentenalter angehoben wird, desto weniger Menschen erreichen es. Das senkt zwar die Kosten der Rentenversicherung, ist aber nichts anderes als eine Rentenkürzung für die, die aufgrund von hoher Arbeitsbelastung, ungesunden Lebens- und Arbeitsbedingungen oder gesundheitlichen Problemen früher sterben.
Ein höheres Renteneintrittsalter benachteiligt künftige Generationen, denn sie sollen länger einzahlen, um dann kürzer Rente zu bekommen. Ein höheres Rentenalter für alle führt auch nicht zu mehr Gerechtigkeit, sondern vergrößert die Ungerechtigkeit– insbesondere denen gegenüber, die nach einem langen Arbeitsleben nur eine kurze Rentenbezugsdauer zu erwarten hätten
Die Unternehmen sind zu oft nicht auf ältere Kolleg*innen eingestellt. Gerade dort, wo mit hoher körperlicher oder mentaler Belastung gearbeitet wird, ist eine Beschäftigung bis zum Rentenalter nicht ohne weiteres möglich. Obwohl der Arbeitskräftebedarf hoch ist, stellen viele Arbeitgeber*innen weiterhin kaum ältere Menschen ein – ebenso wie Menschen mit Behinderung. Oder sie wollen sie so früh wie möglich loswerden.
Die Erhöhung des Renteneintrittsalters ist eine verkappte Rentenkürzung. Und das, obwohl die gesetzliche Rente alleine schon heute oft nicht zum Leben reicht. Wer ein höheres Rentenalter nicht erreichen kann, muss für den Rest seines Lebens eine Rente mit Abschlägen oder längere Zeiten der Arbeitslosigkeit oder Krankheit hinnehmen, bevor er*sie in Rente gehen kann.
Diese Bundesregierung steht in der Pflicht, das Rentenniveau dauerhaft zu stabilisieren.
Die Versprechen waren groß: Als in den 2000er Jahren begonnen wurde, das Rentenniveau zu senken, sollte die entstandene Rentenlücke einfach durch mehr private und betriebliche Altersvorsorge geschlossen werden. Doch die „Riester-Rente“ hat gezeigt, dass sie nur hohe Kosten verursacht, aber wenig Rendite bringt. Und ein weiterer Grund ist offensichtlich: Arbeitnehmer*innen müssen die Kosten für die Riester-Rente allein tragen. Aber auch die Betriebsrenten sind hinter den Erwartungen zurückgeblieben und noch viel zu wenig verbreitet. Hier müssen sich einerseits die Arbeitgeber*innen mehr engagieren. Andererseits müssen sie mit Tarifverträgen, die wir als Gewerkschaften abschließen, dazu verpflichtet werden.
Wir sagen deshalb: Eine gute Altersabsicherung gibt es nur mit einer zuverlässigen und starken gesetzlichen Rente – ergänzt durch gute Betriebsrenten.
Die Renten werden in Deutschland seit 2005 schrittweise auf die sogenannte nachgelagerte Besteuerung umgestellt. Das heißt, dass die Beiträge zur Rentenversicherung bei der Steuer abgezogen werden dürfen. Die Beschäftigten haben also mehr Nettoeinkommen. Im Gegenzug wird die Rente dafür voll besteuert. Die Nettorente fällt dadurch geringer aus. Dieses Prinzip ist zum Vorteil der Versicherten, da zunächst alle mehr netto haben. Nur wer Rente bezieht, zahlt dann darauf Steuern. Wer viel und lange Rente bezieht, zahlt mehr Steuern. Insgesamt ist dies gerecht. Wenn die Rente auf die nachgelagerte Besteuerung umgestellt wird, basiert für Jahrzehnte ein Teil der Rente jedoch aus bereits besteuerten Beiträgen. Dieser Teil darf nicht noch einmal besteuert werden. Daher gibt es einen Rentenfreibetrag. Dieser hängt von der Rentenhöhe und dem Rentenzugangsjahr ab und sinkt bis 2040 auf Null. Dieser Übergang ist jedoch zu kurz und unzureichend. Daher muss er gestreckt werden. Die Beiträge sind seit 2023 voll steuerfrei. Damit ist der erste Schritt der Umstellung bereits erfolgt.
Das Thema Rente ist komplex. Unsere Mitgliedsgewerkschaften bieten dir deshalb in Zusammenarbeit mit den ehrenamtlichen Versichertenberater*innen und Versichertenältesten der DRV umfassende und kostenfreie Hilfestellung.
Die Deutsche Rentenversicherung bietet einen wichtigen Service: die kostenlose und kompetente Beratung in der Nachbarschaft. Die ehrenamtlichen Versichertenberater*innen und Versichertenältesten sind Teil des Beratungsnetzes.
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