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Arbeitsrecht / Verwaltungsrecht
Urteil22. August 2024
Artikel lesenIm Job gelten viele Regeln und Gesetze. Diese werden unter dem Begriff Arbeitsrecht zusammengefasst.
Wenn die Rede vom Arbeitsrecht ist, dann sind Verordnungen und Gesetze gemeint, die Regeln für unselbstständige und abhängige Arbeitsverhältnisse vorgeben. Grundsätzliche wird das Arbeitsrecht von Jurist*innen in 2 große Themenfelder geteilt:
Das Individualarbeitsrecht befasst sich mit dem Verhältnis des Beschäftigten mit dem jeweiligen Arbeitgeber.
Das Kollektivarbeitsrecht regelt die Beziehungen von Betriebsräten und Gewerkschaften zu Arbeitgebern bzw. Arbeitgeberverbänden. Als Rechtsquellen gelten aber auch EU-Verordnungen, Richtlinien und nationale Gesetze. Auch hier können arbeitsrechtliche Belange verbindlich festgeschrieben werden.
Folgende Gesetze definieren unter anderem Bereiche des Individualarbeitsrechts. Die nachfolgende Aufzählung ist nur ein Auszug:
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Betriebsrentengesetz (BetrAVG)
Bundeselterngeld und Elternzeitgesetz (BEEG)
Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)
Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG)
Familienpflegezeitgesetz (FPfZG)
Gewerbeordnung (GewO)
Handelsgesetzbuch (HGB)
Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
Nachweisgesetz (NachwG)
Pflegezeitgesetz (PflegeZG)
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG)
Teilzeit und Befristungsgesetz (TzBfG)
Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG)
Folgende Gesetze werden dem Bereich des Kollektivarbeitsrechts zugeordnet. Als Beispiel: Das Betriebsverfassungsgesetz regelt zum Beispiel, wie Betriebsräte gegründet und gewählt werden. Es steht also nicht der einzelne Arbeitnehmer im Fokus, sondern ein Kollektiv. Hier einige weitere Gesetze, die kollektive Regeln definieren:
Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG)
Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO)
Mitbestimmungsgesetz (MitbestG)
Tarifvertragsgesetz (TVG)
Wahlordnung (WO)
Folgende Gesetze regeln den Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Arbeitswelt:
Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG)
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Mutterschutzgesetz (MuSchG)
Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft
Die DGB Rechtsschutz GmbH leistet die Rechtsberatung und Prozessvertretung für über 6 Millionen Gewerkschaftsmitglieder. Die DGB-Arbeitsrechtler*innen erfüllen damit eine satzungsgemäße Aufgabe von uns, dem DGB, und unserer Mitgliedsgewerkschaften. Zu diesem Zweck wurde die DGB Rechtsschutz GmbH 1998 gegründet.
Rechtsberatung und -vertretung von Gewerkschaftsmitgliedern, Betriebsräten und Personalräten bis in die höchsten Instanzen, sogar vor dem EuGH und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Die ausschließlich Gewerkschaftsmitgliedern vorbehaltene Rechtsberatung und rechtliche Vertretung erfolgt von der Erstberatung bis hin zur Zwangsvollstreckung. Sie ist unabhängig von Streitwerten und allein gewerkschaftlichen Werten wie Gerechtigkeit, sozialem Ausgleich und Solidarität verpflichtet. Diese Dienstleistung sichert Tarifverträge, stärkt die Rechtssicherheit in den Arbeitsverhältnissen und im Verhältnis zu den Sozialversicherungsträgern und fördert die Rechtsentwicklung zu Gunsten der abhängig Beschäftigten.
Wenn du Hilfe und Unterstützung im Arbeitsrecht brauchst, kannst du dich an die Kolleg*innen deiner Gewerkschaft. Sie helfen dir weiter und vermitteln dir den Kontakt zum DGB-Rechtsschutz.
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