Verletzung eines Crewmitglieds kein Arbeitsunfall

Datum

Dachzeile Sozialrecht

Wer sich bei einem von seinem Arbeitgeber veranstalteten Basketballturnier verletzt, ist nicht automatisch bei der gesetzlichen Unfallversicherung versichert.

Der Fall:

Der Schiffsarzt hatte sich während des Endspiels eines freiwilligen Basketballturniers für Crewmitglieder auf einem Kreuzfahrtschiff am Knie verletzt. Er machte geltend, das Turnier sei vom Arbeitgeber organisiert worden und daher als betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung versichert gewesen. Zudem habe er sich als Schiffsarzt auch in seiner Freizeit in ständiger Bereitschaft befunden. Mit seiner Klage ging er gegen die Weigerung der Berufsgenossenschaft vor, den Unfall als Arbeitsunfall anzuerkennen. Ohne Erfolg.

Das Sozialgericht:

Es liegt kein Arbeitsunfall vor. Die Teilnahme am Basketballturnier hat nicht in einem ausreichenden Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit als Schiffsarzt gestanden. Das Turnier ist auch weder als versicherter Betriebssport noch als betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung anzusehen. Es hat Wettkampfcharakter gehabt und sich von vornherein nur an einen begrenzten Kreis basketballinteressierter Crewmitglieder gerichtet. Bei einer Besatzungsstärke von rund 1.000 Personen haben lediglich etwa 100 Beschäftigte teilgenommen.

Sozialgericht Hannover, Urteil vom 19. Mai 2026 – S 58 U 169/23

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