Schwerbehinderten­vertretung und SBV-Wahl

Im Oktober und November wird gewählt! Beteilige dich an den Wahlen der Schwerbehindertenvertretung – als Wähler*in oder kandidiere selbst für dieses wichtige Ehrenamt.

Aufruf des DGB zu den Wahlen der Schwerbehindertenvertretungen 2026

Vom 1.Oktober bis 30.November 2026 werden die Schwerbehindertenvertretungen gewählt. In allen Betrieben und Dienststellen mit mindestens fünf schwer behinderten Beschäftigten oder ihnen gleichgestellten behinderten Beschäftigten haben diese das Recht auf eine spezielle Interessenvertretung – die Schwerbehindertenvertretung (SBV).

Diese Vertretung sorgt dafür, dass die Belange schwer behinderter und gleichgestellter Beschäftigter bei betrieblichen Entscheidungen berücksichtigt und ihre gesetzlichen Rechte gewahrt werden. Bei Einstellungen, Versetzungen, Eingruppierungen oder Kündigungen schwerbehinderter Beschäftigter ist die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung gesetzlich vorgeschrieben. Gemeinsam mit Betriebs- oder Personalrat wirkt sie darauf hin, gute Lösungen für eine inklusive Arbeitswelt zu finden. Sie berät Beschäftigte in Fragen der Anerkennung einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung und unterstützt sie nach Krankheit oder Unfall dabei, ihren Arbeitsplatz zu erhalten – etwa durch die Organisation behinderungs gerechter Arbeitsbedingungen.

Die SBV kann zudem Inklusionsvereinbarungen mit gestalten und die Interessen der schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber vertreten. Deshalb genießt sie – ebenso wie Betriebs- und Personalräte – einen besonderen Kündigungsschutz. Für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben wird die Schwer behindertenvertretung im gesetzlich vorgesehenen Umfang von ihrer beruflichen Tätigkeit freigestellt.

Die Schwerbehindertenvertretung trägt durch ihre Arbeit Tag für Tag dazu bei, die Interessen der über eine Million schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Beschäftigten zu wahren. Gerade in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit, tiefgreifender Transformationen und Personalabbaus ist eine starke Interessenvertretung wichtiger denn je. Sie setzt sich dafür ein, Arbeitsplätze zu sichern, Benach teiligungen zu verhindern und Teilhabe im Arbeitsleben zu gewährleisten. Die SBV-Wahlen ab Oktober sind deshalb weit mehr als ein formaler Wahltermin – sie sind eine Chance, betriebliche Demokratie zu stärken und den Beschäftigten eine starke Stimme zu geben.

Die Gewerkschaften unterstützen die Wahlen der Schwerbehindertenvertretungen. Sie setzen sich dafür ein, die Rechte der Schwerbehindertenvertretungen weiter zu stärken und ihre zeitlichen sowie personellen Ressourcen auszubauen. Der Aufruf wird durch die Bundesministerin für Arbeit und Soziales sowie den Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen unterstützt.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund und seine Mitgliedsgewerkschaften rufen auf: Beteilige Dich an den Wahlen der Schwerbehindertenvertretung – als Wählerin oder Wähler oder kandidiere selbst für dieses wichtige Ehrenamt.
Dein Engagement zählt!