Berufskrankheit eines Rettungssanitäters

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Dachzeile Sozialrecht

Die Posttraumatische Belastungsstörung eines Rettungssanitäters, der in seinem Berufsleben wiederholt schwerwiegenden Ereignissen ausgesetzt gewesen ist, ist wie eine Berufskrankheit anzuerkennen.

Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 14. November 2025 – L 8 U 3211/23 ZVW

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