Arbeitnehmer*innen bestreiten ihren Lebensunterhalt durch ihre Erwerbsarbeit. Daher brauchen sie einen Lohnersatz, sobald sie aus gesundheitlichen Gründen oder wegen ihres Alters keiner Erwerbsarbeit mehr nachgehen. Diese Aufgabe übernimmt die Rentenversicherung mit der gesetzlichen Rente. Eine gute Alterssicherung ist also zentral für einen modernen Sozialstaat und unentbehrlich für die Arbeitnehmer*innen. Seit 2000 soll die gesetzliche Rente allein nicht mehr reichen, damit der Beitragssatz nicht steigt. Ausgeglichen werden soll das durch zusätzliche private (Riester-Rente) und betriebliche Vorsorge. Das die Alterssicherung nur aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Rente zusammen ausreichen soll, nennt man Drei-Säulen-Modell. Der Status quo in Deutschland ist aber mangelhaft. Das Drei-Säulen-Modell hat sich nicht bewährt. Viel zu wenige sorgen vor. Selbst wer vorsorgt , spart meist zu wenig. Denn viele können sich die zusätzliche Vorsorge nicht leisten.
Was aber macht eine gute Alterssicherung aus? Wie viel Beitrag ist dafür nötig und wie hoch muss die Auszahlung im Vergleich mit den Löhnen – wie hoch muss das Rentenniveau sein? Und was kann eine privat finanziert Rente oder eine Betriebsrente zu einer guten Alterssicherung beitragen? Wir als DGB haben für sie die aktuelle Lage sowie die politischen Debatten und Vorschläge analysiert und stellen sie ihnen hier vor. Außerdem finden Sie unsere Forderungen und Vorschläge für eine gute Alterssicherung.
Gute Alterssicherung
Wir wollen einen sozialen Ausgleich. Denn die Rente muss auch reichen, wenn Menschen arbeitslos oder krank sind, wenn sie Kinder erziehen oder sich bilden.
Und wenn die reguläre Alterssicherung nicht zum Leben reicht, dann benötigen wir eine gute Grundsicherung, - damit ein menschenwürdiges Existenzminimum gesichert ist.
Unterstützung durch die Solidargemeinschaft
Krankheit kann die Erwerbsfähigkeit gefährden oder sogar unmöglich machen. Dann sind Beschäftigte auf die Unterstützung der Solidargemeinschaft der Versicherten angewiesen.
Eine gute Rehabilitation kann die Erwerbsfähigkeit wieder verbessern oder komplett wiederherstellen. Das Übergangsgeld sichert in der Zeit der Rehabilitation das Auskommen der Arbeitnehmer*innen.
Nach ihrem Erwerbsleben brauchen Arbeitnehmer*innen eine auskömmliche Absicherung.
Der im Arbeitsleben gewohnte Lebensstandard muss auch im Alter gesichert sein – heute wie für künftige Generationen. Die gesetzliche Rentenversicherung muss entsprechend ausgestaltet sein und gerecht finanziert werden. Dazu gehört auch ein sozialer Ausgleich für Zeiten mit niedrigen Löhnen, Bildung, Kindererziehung, Arbeitslosigkeit oder Krankheit.
Die Betriebsrente ist eine gute Ergänzung; sie verbessert das Einkommen im Alter. Dies sind die Grundüberzeugen des DGB und seiner Mitgliedsgewerkschaften. Dafür setzen wir uns ein.
Gesetzliche Rente stärken
Die gesetzliche Rentenversicherung ist die zentrale und oft die einzige Alterssicherung der Arbeitnehmer*innen. Daher darf der Gesetzgeber die Rentenhöhe nicht weiter kürzen. Notwendig ist ein hier Kurswechsel: Das Rentenniveau muss stabil sein und ausreichend hoch für ein menschenwürdiges Leben sein.
Ausreichende Sicherung bei niedrigem Lohn
Wer viele Jahrzehnte gearbeitet und Beiträge gezahlt, aber nur wenig verdient hat, ist auf die Solidarität der Gesellschaft angewiesen. Die Rente muss mindestens das Existenzminimum abdecken, wenn auch der Lohn bereits das Existenzminimum gesichert hat.
Solidarausgleich bei beitragsfreien Zeiten
Kindererziehung, Bildung, Krankheit oder Arbeitslosigkeit: Das alles können Gründe sein, dass Beschäftigte vorübergehend weniger Beiträge oder gar keine Beiträge zahlen können. Das darf im Alter keine Sicherungslücken und damit eine geringere Rente verursachen.
Rentenalter ist Frage der sozialen Gerechtigkeit
Die Lebenserwartung und die gesunden Jahre sind sehr ungleich verteilt. Gerade Menschen mit langen Erwerbsbiografien und schlechten, belastenden Arbeitsbedingungen sterben deutlich früher als der Durchschnitt der Bevölkerung. Das inzwischen angehobene Regelrentenalter – also die so genannte Regelaltersgrenze) – kürzt gerade diesen Beschäftigten die Alterssicherung am meisten. Statt die Altersgrenzen zu erhöhen, muss der Gesetzgeber sozial abgesicherte Übergänge für alle schaffen.
Arbeitgeberfinanzierte Betriebsrenten
Die Betriebsrente muss wieder eine Zusatzleistung des Arbeitgebers sein, die dieser bezahlt oder zumindest wesentlich mitfinanziert. Eine gute Betriebsrente ist kollektivvertraglich geregelt – also durch Betriebsvereinbarungen auf Betriebsebene oder per Tarifvertrag. Die Betriebsrente kann aber als Zusatzleistung eine auskömmliche gesetzliche Rente nur ergänzen, nicht ersetzen.
Private Vorsorge ist keine Antwort auf sozialpolitische Probleme
Individuelle private Rentenversicherungen, wie die Riester-Rente, sind keine Lösung. Sie können die geringeren Leistungen der gesetzlichen Alterssicherung nicht ausgleichen. Und solange das Rentenniveau sinkt, sparen die Versicherten nur wachsenden Löchern hinterher. Die Leistungen sind nach Ansicht des DGB und seiner Mitgliedsgewerkschaften mangelhaft: Verwaltungs- und Vertriebskosten sind hoch, viele Produkte für die Versicherten intransparent.
Viele Beschäftigten können sich keine privaten Produkte leisten. In der Alterssicherung kann es auch keinen funktionierenden freien Markt geben, denn eine Rentenversicherung sollte– einmal abgeschlossen – bis zum Lebensende nie wieder gewechselt werden.
Wer viel Geld hat, kann mehr sparen. Wer wenig Lohn hat, arbeitslos ist oder Krankengeld bezieht, kann auch nur sehr wenig einzahlen.
Finanzierung sichern
Angeblich müsse die gesetzliche Rentenversicherung gekürzt werden, weil ein höherer Beitragssatz nicht bezahlbar sei. Die Rentenkürzungen haben zwar den Beitragssatz gesenkt. Nach Berechnungen der Bundesregierung müssen Beschäftigte sieben Prozent ihres Bruttolohns für private Vorsorge bezahlen, damit die Rente im Alter reicht. Am Ende zahlen vor allem die Beschäftigten drauf, da sich die Arbeitgeber an der privaten Vorsorge nicht beteiligen.
Lange Zeit sind die Erwerbsminderungsrenten jedes Jahr gesunken. Der DGB hat hier lange für Verbesserungen gestritten. 2014 reagierte die Politik endlich auf unsere Initiativen und hat seitdem in mehreren Schritten die Erwerbsminderungsrente verbessert – diese galten jedoch immer nur für neue Fälle. Nun hat der DGB erreicht, dass auch die Altfälle einen Zuschlag bekommen. Das war überfällig und ist für die Betroffenen eine spürbare Verbesserung.
Private Vorsorge schließt nicht die Lücke
Die private Vorsorge kann die Lücken in der Erwerbsminderungsrente nicht schließen – und das noch weniger als bei der Altersrente. Oft sind die Leistungen nur mangelhaft. Private Versicherungen bei Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung sind für viele unerschwinglich, gerade wenn sie aufgrund ihres Berufs hohe Risiken haben. Auch schließen die privaten Versicherungen Vorerkrankungen aus der Leistung aus.
Manche Interessenten bekommen auf ihre Anfrage nicht mal ein Angebot und haben damit faktisch keine Möglichkeit, privat vorzusorgen.
Zugang hat hohe Hürden
Die volle Erwerbsminderungsrente wird nur gezahlt, wenn Arbeitnehmer*innen pro Tag weniger als 3 Stunden arbeiten können. An dieser Hürde scheitern viele, die wegen ihrer gesundheitlichen Probleme keine angemessen bezahlte Erwerbstätigkeit mehr finden können. Die Betroffenen sind dann oft über Jahre hinweg auf Bürgergeld angewiesen – mit negativer Auswirkung auf die Rentenhöhe.
Absicherung verbessern
Trotz der verbesserten Leistungen bezogen 2022 rund 14 Prozent der Erwerbsminderungsrentner*innen zusätzlich noch Grundsicherungsleistungen. Die Höhe der Renten ist also derzeit vielfach völlig unzureichend.