Kein Blindengeld bei psychisch bedingter Blindheit

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Dachzeile Verwaltungsrecht/ Sozialrecht

Eine an seelisch bedingter Blindheit ohne organische Ursachen leidende Person hat keinen Anspruch auf Blindengeld. Ein Anspruch auf diese Leistung nach nordrhein-westfälischem Blindenrecht besteht nur bei einer organisch verursachten Blindheit.

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27. Februar 2026 - 12 A 1170/23

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