Kein Auto für Behinderte
Ein schwerbehinderter Mann hat keinen Anspruch auf Leistungen für ein behindertengerecht umgebautes Auto, wenn er seine Mobilität auch mit dem ÖPNV, Taxis oder Fahrdiensten sicherstellen kann.
Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. Februar 2026 – L 2 SO 56/26 ER-B