Kein Auto für Behinderte

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Dachzeile Sozialrecht

Ein schwerbehinderter Mann hat keinen Anspruch auf Leistungen für ein behindertengerecht umgebautes Auto, wenn er seine Mobilität auch mit dem ÖPNV, Taxis oder Fahrdiensten sicherstellen kann.

Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. Februar 2026 – L 2 SO 56/26 ER-B

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