Worum geht es?
Das Verhältnis der Beamt*innen zu ihrem Dienstherrn unterscheidet sich in entscheidenden Punkten von einem "herkömmlichen" Arbeitsverhältnis. Während dieses auf einem privatrechtlichen Arbeitsvertrag beruht, ist das Beamtenverhältnis öffentlich-rechtlicher Natur und grundsätzlich gesetzlich geregelt. Das gilt auch für das Einkommen der Beamt*innen, welches in den Besoldungsgesetzen des Bundes und der Länder festgelegt ist. Im Gegensatz dazu sind für die Entlohnung der Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst alleine Arbeitgeber und Gewerkschaften mit der ihnen zukommenden Tarifhoheit zuständig.
Die Föderalismusreform
Seit der "Föderalismusreform I" im Jahr 2006 können die Länder die Besoldung ihrer Beamt*innen selbständig gesetzlich regeln. Hat ein Bundesland von dieser Gesetzgebungskompetenz bisher keinen Gebrauch gemacht, so gilt dort laut Grundgesetz (Artikel 125a Abs. 1) weiterhin das Bundesbesoldungsgesetz in der Fassung bis zum 31. August 2006.
Besoldungsgesetzgebung Bund
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So läuft der Gesetzgebungsprozess im Bund Die Grafik zeigt den Weg eines Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes im Bund vom Entwurfsstand bis zur Verkündung. Download PDF
Besoldungsgesetzgebung Länder
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So läuft der Gesetzgebungsprozess in den Ländern Die Grafik zeigt den Weg eines Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes in den Ländern vom Entwurfsstand bis zur Verkündung. Download PDF
Besoldungsbestandteile
Kernbestandteil der Besoldung ist das Grundgehalt. Dieses richtet sich nach dem vom Dienstherrn verliehenen statusrechtlichen Amt. Welches Amt welcher Besoldungsgruppe zugeordnet wird, ist in der jeweiligen Besoldungsordnung (A, B, C bzw. W) zu finden. Die Höhe des Grundgehalts kann der Besoldungstabelle (A, B, C bzw. W sowie R) zum Besoldungsgesetz entnommen werden.
Zur Besoldung gehören neben dem Grundgehalt:
- Zulagen
- der Familienzuschlag
- Vergütungen
- Auslandsdienstbezüge
- Anwärterbezüge
- jährliche Sonderzahlungen
- vermögenswirksame Leistungen
Welche Bezüge ein Beamter erhält richtet sich nach dem konkreten Einzelfall.
Besoldungstabellen Bund und Länder
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Aktuelle Grundgehaltssätze der Besoldungsordnung A im Bund und in den Ländern ab 1. April 2026 Download PDF
DGB Besoldungsrechner
Der DGB Besoldungsrechner steht Beamt*innen von Bund, Ländern und Kommunen zur Verfügung, die nach der Besoldungsordnung A vergütet werden. In der Rubrik Dienstherr tragen Sie bitte ein, welches Besoldungsrecht für Sie gilt (Bund bzw. Bundesland). Bei der Anzahl der Kinder bitte nur die angeben, für die Sie einen Familienzuschlag erhalten. Optional können Sie weitere Zulagen (z.B. Amtszulage) und den Umfang ihrer Arbeitszeit eingeben.
Hinweis: Der Besoldungsrechner wird mit großer Sorgfalt gepflegt. Dennoch sind alle Angaben ohne Gewähr und stellen lediglich Richtwerte dar. Beamt*innen mit Kindern erhalten gegebenenfalls höhere Bezüge, als durch den Rechner ausgewiesen. Ursache sind zunehmend auf bestimmte Fallkonstellationen zugeschnittene Besoldungsbestandteile (haushaltseinkommens- oder mietenstufenabhängige Zuschläge), die nicht mehr pauschal abbildbar sind. Des Weiteren zahlte Hamburg in den Jahren 2021 bis 2025 mit den Dezemberbezügen eine sogenannte Angleichungszulage aus. Damit soll der Rückstand der Besoldungsentwicklung auf die Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst auf ein verfassungsrechtlich unbedenkliches Maß vermindert werden. Die Daten werden nicht gespeichert und sind anonym.
Besoldungsanpassungen 2025/2026/2027
Bund
Am 6. April 2025 haben sich die Gewerkschaften mit Bund und Kommunen auf ein Tarifergebnis für die Tarifbeschäftigten von Bund und Kommunen zur Steigerung der Entgelte in den Jahren 2025 und 2026 sowie zu weiteren Details geeinigt. Die Übertragung auf die Beamt*innen, Richter*innen, Anwärter*innen und Versorgungsempfänger*innen des Bundes sowie die Soldat*innen erfolgt auf Grund eines Kabinettsbeschlusses vom 3. September 2025 aktuell in Form von Abschlagszahlungen: Rückwirkend zum 1. April 2025 wurden Besoldung und Versorgung um 3 Prozent erhöht, zum 1. Mai 2026 folgt der nächste Schritt mit einer Anhebung um 2,8 Prozent. Am 14. April hat das Bundesministerium des Innern den beamtenpolitischen Spitzenverbänden den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für die Jahre 2025 und 2026, zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften zur Beteiligung vorgelegt. Hintergrund dafür ist auch der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2025 (Az. 2 BvL 5/18 u.a.) zu den Kriterien einer amtsangemessenen Alimentation. Der DGB erarbeitet im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme.
Länder
An die Tarifeinigung zwischen den Gewerkschaften und der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) für die Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder vom 14. Februar 2026 schließen sich in den Ländern die Besoldungsrunden an. Der DGB fordert die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Abschlusses auf Beamt*innen, Richter*innen, Anwärter*innen und Versorgungsempfänger*innen in Ländern und Kommunen sowie die Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation. Die Übersicht wird laufend aktualisiert.
Baden-Württemberg
- 5,5 Prozent zum 1. Februar 2025
- geplant: 2,82 Prozent zum 1. April 2026; 2 Prozent zum 1. März 2027; 1 Prozent zum 1. Januar 2028
Bayern
- 5,5 Prozent zum 1. Februar 2025
- geplant: 2,82 Prozent zum 1. Oktober 2026; 2 Prozent zum 1. September 2027; 1 Prozent zum 1. Januar 2028
Berlin
- 5,9 Prozent zum 1. Februar 2025
- 0,4 Prozent zum 1. Januar 2026
- 3,8 Prozent zum 1. April 2026; 2 Prozent zum 1. März 2027
Brandenburg
- zeit- und wirkungsgleiche Übertragung angekündigt
Bremen
- 3,65 Prozent zum 1. Februar 2025
- geplant: 2,8 Prozent zum 1. April 2026; 2 Prozent zum 1. März 2027; 1 Prozent zum 1. Januar 2028
Hamburg
- 5,5 Prozent zum 1. Februar 2025
- geplant: 2,8 Prozent zum 1. April 2026, mindestens 100 Euro; 2 Prozent zum 1. März 2027; 1 Prozent zum 1. Januar 2028
Hessen
- 4,8 Prozent zum 1. Februar 2025
- 5,5 Prozent zum 1. Dezember 2025
- eigenständige Tarif- und Besoldungsrunde 2026; geplant: 3,02 Prozent zum 1. Juli 2026, mindestens um 110 Euro; 2,8 Prozent zum 1. Oktober 2027
Mecklenburg-Vorpommern
- 5,5 Prozent zum 1. Februar 2025
- geplant: 2,8 Prozent zum 1. April 2026, mindestens 100 Euro; 2 Prozent zum 1. März 2027; 1 Prozent zum 1. Januar 2028
Niedersachsen
- 5,5 Prozent zum 1. Februar 2025
- 2,8 Prozent zum 1. April 2026, mindestens 100 Euro; geplant: 2 Prozent zum 1. März 2027; 1 Prozent zum 1. Januar 2028
Nordrhein-Westfalen
- 5,5 Prozent zum 1. Februar 2025
- geplant: 3,36 Prozent zum 1. April 2026; 2 Prozent zum 1. März 2027; 1 Prozent zum 1. Januar 2028
Rheinland-Pfalz
- 5,5 Prozent zum 1. Februar 2025
- geplant: 3,3 Prozent zum 1. April 2026; 2 Prozent zum 1. März 2027; 1 Prozent zum 1. Januar 2028
Saarland
- 5,5 Prozent zum 1. Februar 2025
- 2,8 Prozent zum 1. April 2026, mindestens 100 Euro; 2 Prozent zum 1. März 2027; 1 Prozent zum 1. Januar 2028
Sachsen
- 5,5 Prozent zum 1. Februar 2025
- 2,82 Prozent zum 1. April 2026; 2 Prozent zum 1. März 2027; 1 Prozent zum 1. Januar 2028
Sachsen-Anhalt
- 5,5 Prozent zum 1. Februar 2025
- 2,8 Prozent zum 1. April 2026; 2 Prozent zum 1. März 2027; 1 Prozent zum 1. Januar 2028
Schleswig-Holstein
- geplant: 3,2 Prozent bis 4,58 Prozent (abhängig von Besoldungsgruppe), mindestens 125 Euro rückwirkend zum 1. Januar 2025; 4 Prozent rückwirkend zum 1. Januar 2026; 3,8 Prozent zum 1. Januar 2027
Thüringen
- 5,5 Prozent zum 1. Februar 2025
- geplant: 2,8 Prozent zum 1. April 2026, mindestens 100 Euro; 2 Prozent zum 1. März 2027; 1 Prozent zum 1. Januar 2028
Unsere Forderungen
- Tarifverhandlungen für Bund, Länder und Kommunen müssen zeitgleich und gemeinsam geführt werden.
- Die Tarifergebnisse müssen anschließend zeit- und wirkungsgleich auf die Besoldung der Beamt*innen in Bund, Ländern und Kommunen übertragen werden.
- Der DGB als beamtenpolitische Spitzenorganisation ist als Verhandlungspartner – gerade auch angesichts der individual- und kollektivrechtlichen Begrenzungen des Beamtenrechts – wirksam zu beteiligen.
Besoldungsreporte zum Download
DGB Besoldungsreport 2025
Bund droht Anschluss zu verlieren
Studie / Analyse17. Februar 2025
Datei herunterladenBund muss bei Besoldung aufholen
DGB-Besoldungsreport 2023
Studie / Analyse01. März 2023
Datei herunterladenPolitik im Reparaturmodus
DGB-Besoldungsreport 2021
Studie / Analyse01. Juni 2021
Datei herunterladenDynamik in der Einkommensentwicklung der Beamt*innen
DGB-Besoldungsreport 2020
Studie / Analyse01. Oktober 2020
Datei herunterladenBesoldung auf dem Prüfstand: Einige Länder müssen nachsteuern
DGB-Besoldungsreport 2019
Studie / Analyse04. März 2019
Datei herunterladenÖffentlicher Dienst: Besoldungspolitik nach Kassenlage
DGB-Besoldungsreport 2018
Studie / Analyse25. April 2018
Datei herunterladenNachrichten zur Besoldung
Bewertung des Bundesalimentationsgesetzes fällt gemischt aus
Bundesbesoldung
News08. Mai 2026
Artikel lesenBundesbesoldung soll verfassungskonform werden – DGB begrüßt Pläne der Bundesregierung
Pressemitteilung15. April 2026
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Bundesverfassungsgerichtsbeschluss
News19. November 2025
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