Ausbildungsgarantie

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Recht auf einen Ausbildungsplatz

Am 23. Juni hat der Bundestag die Ausbildungsgarantie beschlossen. Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik haben junge Menschen das Recht auf einen Ausbildungsplatz. Doch wie funktioniert das konkret? Der DGB beantwortet die wichtigsten Fragen rund um die Ausbildungsgarantie.

Recht auf Ausbildung – ein Erfolg der Gewerkschaften

Die Ausbildungsgarantie tritt ab dem 1. April 2024 in Kraft. Das hat der Bundestag am 23. Juni 2023 beschlossen. Junge Menschen, die keinen Ausbildungsplatz in einem Betrieb gefunden haben, bekommen somit ein Recht auf eine außerbetriebliche Ausbildung. Die Ausbildungsdauer soll 24 bis 42 Monate betragen und mit einem vollqualifizierten und formell gleichwertigen Berufsabschluss enden. Dennoch soll laut Bundesarbeitsminister Hubertus Heil die betriebliche Ausbildung weiterhin die Regel sein.

Die Ausbildungsgarantie ist ein Erfolg der Gewerkschaften. Die DGB-Jugend hat dafür lange Druck gemacht, und der DGB und seine Mitglieder begrüßen, dass das Recht auf einen Ausbildungsplatz jetzt kommen soll. Doch wir sind noch nicht am Ziel: In den Betrieben muss es wieder mehr Ausbildungsplätze geben. Hier muss die Politik Maßnahmen ergreifen, die die betriebliche Ausbildung stärken. Zum Beispiel: die Anreize für eine Verbundausbildung erhöhen und tarifvertraglich vereinbarte Ausgleichsfonds fördern – so, wie es auch der Koalitionsvertrag vorsieht.

Die wichtigsten Fragen rund um die Ausbildungsgarantie

Für wen gilt die Ausbildungsgarantie?

Einen Anspruch auf die Ausbildungsgarantie sollen alle junge Menschen haben, die

  • sich nachweislich erfolglos beworben haben
  • die Berufsberatung in Anspruch genommen haben
  • von der Agentur für Arbeit nicht vermittelt werden konnten und
  • in einer Region leben, die als unterversorgt gilt, das heißt, in der es nicht genug Ausbildungsplätze gibt.

Wichtig: Damit die Ausbildungsgarantie greift, müssen alle 4 Bedingungen erfüllt sein.

Welche Altersbegrenzung gilt für die Ausbildungsgarantie?

Im Gesetzentwurf wird von jungen Menschen gesprochen – ohne Altersbestimmung. Dieser Begriff ist im SGB III nicht konkret definiert und wurde im Zuge einer Flexibilisierung der aktiven Arbeitsförderung eingeführt. In einer fachlichen Weisung der Bundesagentur für Arbeit aus 2020 steht zu den Förderberechtigten einer außerbetrieblichen Ausbildung: "Eine Altersbeschränkung sieht das Gesetz nicht vor."

Wer bietet die außerbetriebliche Ausbildung an?

Die „außerbetriebliche Berufsausbildung“ (BaE) wird von Bildungsträgern angeboten, die von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter dafür beauftragt und bezahlt werden. Der praktische Teil der Berufsausbildung wird entweder in Werkstätten des Bildungsträgers oder in einem Ausbildungsbetrieb absolviert, mit dem der Bildungsträger zusammenarbeitet. Der theoretische Teil findet in der Berufsschule statt.

Wie lange dauert die außerbetriebliche Ausbildung?

Die außerbetriebliche Berufsausbildung dauert – je nach gewähltem Ausbildungsberuf – in der Regel zwischen 24 und 42 Monaten. Die Auszubildenden erhalten eine Ausbildungsvergütung und sind sozialversichert. Während der gesamten Dauer der außerbetrieblichen Ausbildung ist es das Ziel, die Auszubildenden in eine betriebliche Ausbildung zu vermitteln.

Ist der Abschluss genauso viel wert wie bei einer betrieblichen Ausbildung?

Die außerbetriebliche Berufsausbildung findet in anerkannten Ausbildungsberufen statt und endet erfolgreich mit einem vollqualifizierenden und formell gleichwertigen Berufsabschluss.

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