Maurer arbeitet an einer Wand mit Kelle und Spachtel.

Handwerkskammern

Was ist eine Handwerkskammer? Wie funktioniert die Selbstverwaltung im Handwerk? Wieso sollte man als Arbeitnehmer*in in diesem Bereich tätig werden?

Handwerkskammern – Wie funktionierts?

Was ist eine Handwerkskammer? Wie funktioniert die Selbstverwaltung im Handwerk? Wieso sollte man als Arbeitnehmer*in in diesem Bereich tätig werden? Um zu dem Thema einen genaueren Einblick zu geben, beantworten wir hier wichtige Fragen rund um die Handwerkskammern.

Die Handwerkskammer hat, geregelt von der Handwerksordnung (HwO - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis) drei zentrale Aufgaben:

  1. Sie soll die Interessen des gesamten Handwerks vertreten.  Arbeitnehmer*innen sind Mitglieder der Handwerkskammer, deshalb müssen auch ihre Interessen mitvertreten werden. Das bedeutet, dass unterschiedliche Interessen berücksichtigt und ausgeglichen werden müssen. Die Interessen verschiedener Gewerke können sich unterscheiden - zum Beispiel die Interessen von Betrieben im KFZ-Handwerk und Fahrradwerkstätten - aber auch die Interessen von Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen.
  2. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts erfüllt die Handwerkskammer hoheitliche Aufgaben, so führt sie die sogenannte Handwerksrolle, in der sämtliche Mitgliedsbetriebe und die Lehrlingsrolle, in der alle Auszubildenden erfasst werden. Darüber hinaus regelt sie die Berufsausbildung und ist für das fachliche Prüfungswesen in ihrem Kammerbezirk verantwortlich. Die Handwerkskammer bestellt und vereidigt Sachverständige und hat die Rechtsaufsicht über Innungen und Kreishandwerkerschaften.
  3. Zudem bietet sie Leistungen für Handwerksbetriebe an. Z.B. für Fragen rund um die Ausbildung, wie auch bei Betriebsgründung oder Übernahme von Betrieben ist die Handwerkskammer Dienstleister*in der Handwerksbetriebe.

Welche Rahmenbedingungen können Arbeitnehmervertreter*innen in der Vollversammlung gestalten?

Durch ihre Mitgliedschaft in der Vollversammlung, dem Vorstand und in allen Ausschüssen der Handwerkskammer können die Arbeitnehmervertreter*innen bei allen Arbeitsfeldern auf die Ausrichtung der Politik der Handwerkskammer maßgeblichen Einfluss nehmen.

Wie funktioniert die Handwerkskammer?

Oberstes Organ, das Parlament der Handwerkskammer, ist die Vollversammlung. Die Vollversammlung fasst alle wichtigen Beschlüsse: Sie beschließt die Satzung, den Haushalts- und Stellenplan, sie wählt den/die Hauptgeschäftsführer*in. Sie legt auch bei allen Fragen der Interessenvertretung die grundsätzlichen Positionen der Kammer fest. Der Aufgabenkatalog der Vollversammlung ist in der Handwerksordnung (§ 106 HwO - Einzelnorm ) festgelegt. Die Vollversammlung wählt den Vorstand der Kammer und die Ausschüsse.

Der Vorstand führt die Handwerkskammer, er bereitet die Vollversammlung vor und führt ihre Beschlüsse aus. Ein Drittel der Vorstandsmitglieder müssen Arbeitnehmer*innen sein. Die Spitze der Kammer bildet das Präsidium, der/die Präsident*in und je ein*e Vizepräsident*in der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerseite. Neben dem Präsidium gehören dem Vorstand weitere Vorstandsmitglieder an. 

Die Handwerkskammer errichtet Ausschüsse. Die Zuständigkeiten der einzelnen Ausschüsse ergeben sich aus Handwerksordnung, Berufsbildungsgesetz und Satzung der Handwerkskammer. Die Mitglieder der Ausschüsse werden von der Vollversammlung gewählt. Alle Mitglieder haben Stellvertreter*innen.

Ausschüsse sind Organe der Handwerkskammer. Sie können dauernde oder vorübergehende Aufgaben wahrnehmen und beraten die in ihren Geschäftsbereich fallenden Angelegenheiten vor. Sie unterstützen damit die Arbeit von Vollversammlung und Vorstand. Die Mitglieder-Ausschüsse werden für die Dauer der Wahlperiode (5 Jahre) von der Vollversammlung gewählt. 

Wichtige Ausschüsse in einer Handwerkskammer sind unter anderem:

  • Der Berufsbildungsausschuss

Wie die Arbeit im Berufsbildungsausschuss funktioniert, erklärt dir Holger Ebrecht, als Arbeitnehmer aktiv in der Selbstverwaltung der Handwerkskammer Kassel:

  • Der Rechnungsprüfungsausschuss

Wie das Ehrenamt als Rechnungsprüfer funktioniert erklärt dir Michael Tietze, als Arbeitnehmer aktiv in der Selbstverwaltung der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main:

  • Der Gewerbeförderungsausschuss

  • Die Gesellenprüfungsausschüsse

  • Die Weiterbildungsprüfungsausschüsse

  • Die Meisterprüfungsausschüsse (Anlage B)

Wie das Prüfungswesen in der Handwerkskammer funktioniert erklärt dir Thomas Heinz, als Arbeitnehmer aktiv in der Selbstverwaltung der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main:

Warum gibt es eine demokratische Selbstverwaltung im Handwerk?

Die Selbstverwaltung im Handwerk nutzt den Praxisbezug und die Kompetenz der ehrenamtlich tätigen Vertreter*innen - sowohl der Arbeitnehmer*innen als auch der Arbeitgeber*innen. Durch Beschlüsse in der Vollversammlung, die Arbeit des Vorstands und den Ausschüssen der Handwerkskammer werden die Richtlinien der Kammer z. B. zur Berufsbildung, Weiterbildung und Gewerbeförderung etc. unmittelbar von Betroffenen, den in die Vollversammlung gewählten Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen erstellt und umgesetzt.

Auch für Aufgabe der Interessenvertretung ist die Kompetenz und der Praxisbezug der gewählten Vertreter*innen entscheidend. Hier können wichtige Impulse direkt aus der Praxis entstehen.  Die Kammer hat dabei die Rolle, möglichst objektiv ein sogenanntes Gesamtinteresse zu vertreten, also die Interessen aller Mitglieder ausgewogen darzustellen. Die Handwerkskammer hat kein allgemeinpolitisches Mandat. Sie darf sich nur politisch da äußern, wo es das Handwerk betrifft. Hierbei muss sie beachten, dass Erklärungen ausgewogen sein müssen, also die Interessen aller Betroffenen (auch die von Minderheiten) in einer politischen Erklärung dargestellt werden müssen. Für die Form solcher Erklärungen wurde vom Bundesverwaltungsgericht bereits im Urteil zur sogenannten „Limburger Erklärung“ BVerwG 8 C 20.09, Urteil vom 23. Juni 2010 | Bundesverwaltungsgericht Grundsätze festgelegt:  eine Argumentation mit sachbezogenen Kriterien und gegebenenfalls die Darstellung von Minderheitenpositionen.

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