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Mindestausbildungs-vergütung (MiAV)

Alles Wichtige zur Bezahlung in der Ausbildung

Was ist die MiAV? Bekommen Auszubildende den Mindestlohn?

Die Mindestausbildungsvergütung (MiAV) ist die Mindestgrenze für Vergütung in der Ausbildung. Sie gilt für die 324 Ausbildungsberufe der dualen Ausbildung und ist seit 2020 verpflichtend. 

Auch wenn die Mindestausbildungsvergütung manchmal auch “Mindestlohn für Azubis” genannt wird: Den gesetzlichen Mindestlohn (2024: 12,41 Euro pro Stunde) erhältst du als Azubi leider nicht:

„Azubi-Mindestlohn“ / „Mindestlohn für Azubis“

Manchmal wird anstatt von "Mindestausbildungsvergütung" auch vom "Azubi-Mindestlohn" oder dem "Mindestlohn für Azubis" gesprochen. Diese Bezeichnung für die MiAV ist aber nicht korrekt: Auszubildende erhalten keinen "Lohn", weil sie keine regulären Beschäftigten sind, sondern sich noch in der Ausbildung befinden. Entsprechend können sie auch keinen Mindestlohn erhalten. Die korrekte Bezeichnung für das Einkommen von Auszubildenden lautet "Ausbildungsvergütung". Dementsprechend heißt der Mindestbetrag für die Ausbildungsvergütung "Mindestausbildungsvergütung".

Die wichtigsten Fragen und Antworten

Wie hoch ist die Mindestausbildungsvergütung?

Die Mindestausbildungsvergütung ist nicht für alle in einem Jahr gleich, sondern gilt für Azubis, die in diesem Kalenderjahr ihre Ausbildung begonnen haben. Das bedeutet: Wer 2022 seine*ihre Ausbildung begonnen hat, muss im Jahr 2024 nicht mindestens 876 Euro, sondern mindestens 789,75 Euro verdienen (siehe Tabelle)

Für Auszubildende, die im Kalenderjahr 2024 ihre Ausbildung aufnehmen, beträgt die MiAV im 

  • 1. Jahr: 649,00 €
  • 2. Jahr: 766,00 € (+ 18 Prozent im Vergleich zum 1. Jahr)
  • 3. Jahr: 876,00 € (+ 35 Prozent im Vergleich zum 1. Jahr)
  • 4. Jahr:  909,00 € (+ 40 Prozent im Vergleich zum 1. Jahr)
Beginn der Ausbildung 1. Ausbildungsjahr 2. Ausbildungsjahr (+ 18 % im Vergleich zum 1. Jahr) 3. Ausbildungsjahr (+ 35 % im Vergleich zum 1. Jahr) 4. Ausbildungsjahr (+ 40 % im Vergleich zum 1. Jahr)
2020 515,00 € 607,70 € 695,25 € 721,00 €
2021 550,00 € 649,00 € 742,50 € 770,00 €
2022 585,00 € 690,30 € 789,75 € 819,00 €
2023 620,00 € 731,60 € 837,00 € 869,00 €
2024 649,00 € 766,00 € 876.00 € 909,00 €
2025 noch nicht festgelegt* noch nicht festgelegt* noch nicht festgelegt* noch nicht festgelegt*

*Die Zahlen für das Jahr 2025 werden Ende 2024 durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) festgelegt.

Wann wird die Mindestausbildungsvergütung das nächste Mal erhöht?

Wie hoch die Mindestausbildungsvergütung (MiAV) für Azubis ist, die im nächsten Jahr ihre Ausbildung beginnen, wird jedes Jahr bis zum 1. November vom Bundesministerium für Bildung und Forschung bekanntgegeben. 

Für Auszubildende erhöht sich die MiAV nach dem 1. Ausbildungsjahr immer jährlich um einen festgelegten Prozentsatz (siehe Tabelle). Die Höhe der MiAV hängt dabei immer von dem Jahr ab, in dem die Ausbildung begonnen wurde. 

Wer bekommt alles die Mindestausbildungsvergütung?

Grundsätzlich gilt die Mindestausbildungsvergütung (MiAV) für Auszubildende der 324 Ausbildungsberufe der dualen Ausbildung. Außerdem erhalten jugendliche Azubis in der außerbetrieblichen Ausbildung ebenfalls die MiAV. Das gleiche gilt für Auszubildende mit Behinderung, die zum Beispiel eine Ausbildung in einem Berufsbildungswerk machen. 

Bei der Ausbildung zum*zur Erzieher*in sieht es anders aus – sie fallen nicht unter das Berufsbildungsgesetz und bekommen deshalb auch nicht die MiAV. Ändern könnten das die Bundesländer, die bei diesen Ausbildungsformen zuständig sind. Wir als DGB setzen uns weiter dafür ein, dass die Mindestvergütung auch für diese Berufe gilt.

Wie wird die Höhe der MiAV festgelegt?

Seit ihrer Einführung wird die Mindestausbildungsvergütung jährlich erhöht. Jede neue MiAV wird aus den durchschnittlichen Steigerungen aller erfassten Ausbildungsvergütungen der letzten beiden Kalenderjahre ermittelt. Die Datenbasis dafür erhebt das Statistische Bundesamt. Nullrunden sind damit nicht möglich. Das ist auch Vorteil gegenüber dem Studierenden-BaFöG, für das Gewerkschaften und Studierendenwerke seit fast 50 Jahren eine automatische Anpassung fordern.

Wie sieht es mit Tarifverträgen und der Mindestausbildungsvergütung aus?

Tarifverträge werden zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern ausgehandelt. Sie sind Maßstab und Garant für eine ordentliche Ausbildungsvergütung – und bieten daneben noch viele weitere Vorteile für Auszubildende und Beschäftigte. Nahezu alle Tarifverträge, in denen Ausbildungsvergütungen geregelt sind, liegen schon heute deutlich oberhalb der Mindestausbildungsvergütung. Das ist auch gut so. Die Mindestvergütung hilft vor allem dort, wo es bisher keine Tarifverträge gab und gibt. 

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