Deutscher Gewerkschaftsbund

Vor Ort aktiv: Die Kreis- und Stadtverbände des DGB

2010 haben die Delegierten der acht Mitgliedsgewerkschaften des DGB auf dem DGB-Bundeskongress eine neue Satzung für den Bund der Gewerkschaften beschlossen. Mit der Satzung wurde unter anderem eine neue ehrenamtliche Satzungsebene eingeführt: die DGB-Kreis- und Stadtverbände. Sie geben dem DGB in den Kommunen ein Gesicht und eine politische Stimme.

Bayerischer Gewerkschafter

Von Bayern bis Schleswig-Holstein, vom Saarland bis nach Thüringen: Der DGB ist mit Kreis- und Stadtverbänden bundesweit in den Kommunen präsent. DGB Bayern

Ehrenamtliche Arbeit auf kommunaler Ebene

Der DGB wolle mit den Kreis- und Stadtverbänden "die Stärkung der ehrenamtlichen Arbeit auf der kommunalen Ebene" erreichen, sagte Michael Sommer, DGB-Vorsitzender, auf dem DGB-Bundeskongress 2010. Gegenüber politischen und gesellschaftlichen Akteuren in den Kommunen sowie in der lokalen Öffentlichkeit soll die neue ehrenamtlichen Satzungsebene gewerkschaftliche Themen und Arbeitnehmerinteressen vertreten. Kurz: Sie soll vor Ort dort Einfluss nehmen, wo die Beschäftigten und Gewerkschaftsmitglieder leben und arbeiten.

Bund der Gewerkschaften vor Ort

Inzwischen sind bundesweit in allen DGB-Bezirken und allen Bundesländern Kreis- und Stadtverbände gegründet worden. Mehr als 300 sind es insgesamt. Die Grenzen eines Kreis- oder Stadtverband entsprechen meistens den Grenzen der Kommune, also der Stadt oder des Landkreises, in denen sie aktiv sind. "Die Bezirksvorstände richten ehrenamtliche Kreis- bzw. Stadtverbände in der Regel auf den Ebenen der Landkreise und kreisfreien Städte ein", heißt es dazu in der DGB-Satzung. Besonders wichtig ist dem DGB und seinen Mitgliedsgewerkschaften dabei, dass sich die Kreis- und Stadtverbände - wie die anderen DGB-Ebenen auch - als Bund der Gewerkschaften präsentieren. Deshalb regelt die "Richtlinie über ehrenamtliche Kreis- und Stadtverbände im DGB", dass in den Vorständen der Kreis- und Stadtverbände möglichst aus allen acht, mindestens aber aus vier Mitgliedsgewerkschaften benannte VertreterInnen aktiv sein müssen.

 
Ehrenamt wird unterstützt

Unterstützt werden die ehrenamtlichen Vorsitzenden und Vorstände der Kreis- und Stadtverbände durch die hauptamtliche Struktur der Regionsgeschäftsstellen bei den DGB-Bezirken. Die Kreis- und Stadtverbände können so für den DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften vor Ort wichtige Aufgaben wahrnehmen:

  • Sie vertreten die Interessen des DGB und seiner Mitgliedsgewerkschaften auf der kommunalen Ebene.
  • Sie formulieren Vorschläge, Stellungnahmen und Forderungen zu örtlichen und regionalen Fragen.
  • Sie setzen Beschlüsse der Bundesebene und des Bezirks vor Ort in eigener Verantwortung um.
  • Sie betreiben für den DGB vor Ort Öffentlichkeitsarbeit.
 
Die Kreis- und Stadtverbände in der DGB-Satzung

§ 12 Kreis- und Stadtverbände

1. Die Bezirksvorstände richten ehrenamtliche Kreis- bzw. Stadtverbände in der Regel auf den Ebenen der Landkreise und kreisfreien Städte ein.

2. Organe der Kreis- und Stadtverbände sind
a) die Kreis- und Stadtverbandskonferenzen,
b) die Kreis- und Stadtverbandsvorstände.

3. Für die Organe der Kreis- und Stadtverbände sind die Bundessatzung und die Beschlüsse von Bundeskongress, Bundesausschuss, Bundesvorstand, Bezirkskonferenz und Bezirksvorstand bindend.

4. Die Rechte und Aufgaben der Organe der Kreis- bzw. Stadtverbände regelt der Bundesvorstand in einer Richtlinie.

Organigramm

DGB Struktur Organigramm

DGB

Das Organigramm des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Stand Juni 2010.

Deutscher Gewerkschaftsbund - Organisationsschema (PDF, 95 kB)

Schematische Darstellung des DGB mit Bundesvorstand, Bezirken, Kreis- und Stadtverbänden.


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Deutscher Gewerkschaftsbund: Kreis- und Stadtverbände

Deutschlandkarte DGB-Bezirke/Kreis- und Standverbände

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DGB-Kreis- und Stadtverbände in Sachsen


DGB-Kreis- und Stadtverbände in Sachsen

Aktiv vor Ort: Der DGB-Bezirk Sachsen begleitet in diesem Video die Gründung der DGB-Kreis- und Stadtverbände im Freistaat.