DGB-Kreis- und Stadtverbände in Sachsen
Aktiv vor Ort: Der DGB-Bezirk Sachsen begleitet in diesem Video die Gründung der DGB-Kreis- und Stadtverbände im Freistaat.
2010 haben die Delegierten der acht Mitgliedsgewerkschaften des DGB auf dem DGB-Bundeskongress eine neue Satzung für den Bund der Gewerkschaften beschlossen. Mit der Satzung wurde unter anderem eine neue ehrenamtliche Satzungsebene eingeführt: die DGB-Kreis- und Stadtverbände. Sie geben dem DGB in den Kommunen ein Gesicht und eine politische Stimme.
Von Bayern bis Schleswig-Holstein, vom Saarland bis nach Thüringen: Der DGB ist mit Kreis- und Stadtverbänden bundesweit in den Kommunen präsent. DGB Bayern
Der DGB wolle mit den Kreis- und Stadtverbänden "die Stärkung der ehrenamtlichen Arbeit auf der kommunalen Ebene" erreichen, sagte Michael Sommer, DGB-Vorsitzender, auf dem DGB-Bundeskongress 2010. Gegenüber politischen und gesellschaftlichen Akteuren in den Kommunen sowie in der lokalen Öffentlichkeit soll die neue ehrenamtlichen Satzungsebene gewerkschaftliche Themen und Arbeitnehmerinteressen vertreten. Kurz: Sie soll vor Ort dort Einfluss nehmen, wo die Beschäftigten und Gewerkschaftsmitglieder leben und arbeiten.
Inzwischen sind bundesweit in allen DGB-Bezirken und allen Bundesländern Kreis- und Stadtverbände gegründet worden. Mehr als 300 sind es insgesamt. Die Grenzen eines Kreis- oder Stadtverband entsprechen meistens den Grenzen der Kommune, also der Stadt oder des Landkreises, in denen sie aktiv sind. "Die Bezirksvorstände richten ehrenamtliche Kreis- bzw. Stadtverbände in der Regel auf den Ebenen der Landkreise und kreisfreien Städte ein", heißt es dazu in der DGB-Satzung. Besonders wichtig ist dem DGB und seinen Mitgliedsgewerkschaften dabei, dass sich die Kreis- und Stadtverbände - wie die anderen DGB-Ebenen auch - als Bund der Gewerkschaften präsentieren. Deshalb regelt die "Richtlinie über ehrenamtliche Kreis- und Stadtverbände im DGB", dass in den Vorständen der Kreis- und Stadtverbände möglichst aus allen acht, mindestens aber aus vier Mitgliedsgewerkschaften benannte VertreterInnen aktiv sein müssen.
Unterstützt werden die ehrenamtlichen Vorsitzenden und Vorstände der Kreis- und Stadtverbände durch die hauptamtliche Struktur der Regionsgeschäftsstellen bei den DGB-Bezirken. Die Kreis- und Stadtverbände können so für den DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften vor Ort wichtige Aufgaben wahrnehmen:
§ 12 Kreis- und Stadtverbände
1. Die Bezirksvorstände richten ehrenamtliche Kreis- bzw. Stadtverbände in der Regel auf den Ebenen der Landkreise und kreisfreien Städte ein.
2. Organe der Kreis- und Stadtverbände sind
a) die Kreis- und Stadtverbandskonferenzen,
b) die Kreis- und Stadtverbandsvorstände.
3. Für die Organe der Kreis- und Stadtverbände sind die Bundessatzung und die Beschlüsse von Bundeskongress, Bundesausschuss, Bundesvorstand, Bezirkskonferenz und Bezirksvorstand bindend.
4. Die Rechte und Aufgaben der Organe der Kreis- bzw. Stadtverbände regelt der Bundesvorstand in einer Richtlinie.
Organigramm
Schematische Darstellung des DGB mit Bundesvorstand, Bezirken, Kreis- und Stadtverbänden.
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Aktiv vor Ort: Der DGB-Bezirk Sachsen begleitet in diesem Video die Gründung der DGB-Kreis- und Stadtverbände im Freistaat.