Rund 98 Prozent der Beschäftigten, die bei einer Zeitarbeitsfirma arbeiten, erhalten seit April mehr Geld. Der Grund: In der letzten Tarifrunde Leiharbeit konnte die DGB-Tarifgemeinschaft zahlreiche Vorteile für Beschäftigte durchsetzen – inklusive Erhöhung des Extra-Bonus für Mitglieder der DGB-Gewerkschaften. Finde hier Antworten zu den wichtigsten Fragen rund um den Tarifabschluss.
DGB/Hans-Christian Plambeck
Der Tarifvertrag Leiharbeit regelt die Arbeitsbedingungen für Beschäftigte in der Leiharbeit. In ihm ist zum Beispiel festgelegt:
Manchmal werden auch die Begriffe "Tarifvertrag Zeitarbeit" oder "Tarifvertrag Arbeitnehmerüberlassung" genutzt. Dabei meinen alle Begriffe den gleichen Tarifvertrag.
Die Tarifverträge der DGB-Tarifgemeinschaft Leiharbeit gelten für rund 98 Prozent der insgesamt ca. 816.000 Leiharbeiter*innen in ganz Deutschland. Und zwar für alle Leiharbeiter*innen, die bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind, der Mitglied des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister e.V. (BAP) oder des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) ist oder – ohne Mitglied zu sein – eines der beiden Tarifwerke anwendet.
Folgende Tarifparteien sitzen bei den Tarifverhandlungen Leiharbeit am Verhandlungstisch, um einen Tarifvertrag abzuschließen:
Im Januar 2023 konnten wir als DGB-Tarifgemeinschaft Leiharbeit nach drei harten Verhandlungsrunden Tariferhöhungen für die Entgeltgruppen 3 bis 9 durchsetzen: Die Entgelte steigen bis Januar 2024 in zwei Stufen um bis zu 13,07 Prozent. Für die Entgeltgruppen 1 bis 2b hatten wir bereits im Sommer 2022 Verbesserungen erzielt. Mitglieder der DGB-Gewerkschaften können außerdem zweimal jährlich einen Mitgliederbonus über jeweils bis zu 350 Euro erhalten.
Je nach Entgeltgruppe liegt das Stundenentgelt damit seit April 2023 zwischen 13 Euro und 25,14 Euro.
Am 1. Januar 2024 werden die Gehälter erneut erhöht. Leiharbeiter*innen erhalten dann zwischen 13,50 Euro und 25,89 Euro je Stunde.
Entgeltgruppe (EG) | Stundenentgelte in Euro ab 01.04.2023 | Stundenentgelte in Euro ab 01.01.2024 |
1 | 13,00 | 13,50 |
2a | 13,20 | 13,80 |
2b | 13,50 | 14,15 |
3 | 14,55 | 15,06 |
4 | 15,38 | 15,92 |
5 | 17,25 | 17,85 |
6 | 19,24 | 19,82 |
7 | 22,39 | 23,06 |
8 | 23,97 | 24,69 |
9 | 25,14 | 25,89 |
DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell sagte zu den Verhandlungen:
"Es waren harte Verhandlungen und die Einigung bedurfte mehrerer Runden. Unsere Forderung war klar: Angesichts der steigenden Preise für Energie, Lebensmittel und Wohnen brauchen die Beschäftigten in der Leiharbeitsbranche spürbar mehr Geld im Portemonnaie. Die jetzt beschlossenen Erhöhungen in der Entgelttabelle sind eine echte Verbesserung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Branche."
Die Gewerkschaften hatten neben einer Tabellenerhöhung auch die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie gefordert. Dies scheiterte an einer massiven Verweigerungshaltung der Arbeitgeber. Die einzig mögliche Lösung war, dies in Branchenverhandlungen zu vertagen. Deshalb wurde für die Branchenzuschlagstarifverträge ein Sonderkündigungsrecht vereinbart. Dadurch können diese Tarifverträge zeitnah neu verhandelt werden.
Leiharbeiter*innen, die mindestens sechs Monate Mitglied einer DGB-Gewerkschaft sind und dies per Mitgliederbescheinigung dem Arbeitgeber nachweisen, erhalten zweimal jährlich eine Extrazahlung von jeweils bis zu 350 Euro: den Mitgliedervorteil, der zusätzlich zu Urlaubs- und Weihnachtsgeld gezahlt wird.
Wichtig: Die Auszahlung erfolgt nicht automatisch, sondern muss beantragt werden. Alle Infos hier.
Je länger man beim Verleihunternehmen beschäftigt ist (Dauer der Betriebszugehörigkeit), umso höher ist der Mitgliedervorteil. Diese "Betriebszugehörigkeit" wird zu festgelegten Tagen berechnet: den sogenannten Stichtagen. Das sind für den Mitgliedervorteil zum Urlaubsgeld der 30. Juni beziehungsweise für den Mitgliedervorteil zum Weihnachtsgeld der 30. November.
Der Mitgliedervorteil wird also zweimal pro Jahr ausgezahlt. Deshalb muss auch zweimal im Jahr ein Antrag beim Verleiher gestellt werden.
Zusätzliche Zahlungen zum Urlaubs- und Weihnachtsgeld für Mitglieder der DGB-Gewerkschaften:
Beschäftigungsdauer beim Verleihbetrieb | Zusätzlich zum Urlaubsgeld 2023 | Zusätzlich zum Weihnachtsgeld 2023 |
nach dem 6. Monat | 100 EUR | 250 EUR |
im 2. und 3. Jahr | 200 EUR | 350 EUR |
ab dem 4. Jahr | 350 EUR | 500 EUR |
Mitglieder der DGB-Gewerkschaften können sich hierzu bei ihrer Gewerkschaft entsprechend beraten lassen.
Neue Fristen für 2023 beachten!
Voraussetzung für den Mitgliedervorteil in der Leiharbeit ist, dass man
Wer seinen Antrag rechtzeitig stellt, erhält die Extrazahlung für Mitglieder.
Dafür muss der Antrag für den Mitgliedervorteil in folgenden Zeiten beim Verleiher gestellt werden:
Der Antrag kann formlos, z.B. auch per E-Mail gestellt werden. Wichtig: Lege dem Antrag deine Mitgliedsbescheinigung bei.
Der Musterantrag hier zum Download:
und die Kontaktadressen der DGB-Gewerkschaften für die Mitgliedsbescheinigung.
Wir setzen uns in den DGB-Gewerkschaften gemeinsam für bessere Entgelt- und Arbeitsbedingungen in der Leiharbeit ein. Der Mitgliedervorteil konnte nun endlich erreicht werden, aber zum Beispiel auch mehr Urlaubstage für die Beschäftigten der Leiharbeitsbranche. Je mehr Beschäftigte Gewerkschaftsmitglied sind, desto mehr Verhandlungsmacht haben wir in den Tarifrunden – und desto mehr können wir für dich durchsetzen.
Also organisier dich und werde Mitglied! Hier kannst du dich über eine Mitgliedschaft informieren:
Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit bis zum 31. März 2024. Die DGB-Tarifgemeinschaft Leiharbeit wird rechtzeitig die Forderungen für die nächste Tarifrunde aufstellen. Die Arbeitgeberseite wird dann zu Verhandlungen aufgefordert.
Nur durch den Druck unserer Kolleg*innen konnte ein Erfolg in der Leiharbeit erzielt werden: Am 14.12.2022 demonstrierten mehrere hundert Beschäftigte der Leiharbeitsbranche aus ganz Deutschland vor dem Verhandlungshotel in Berlin für ordentliche Erhöhungen und einen Inflationsausgleich.
Du bist noch kein Mitglied in einer DGB-Gewerkschaft? Hier Mitglied werden und die Verhandlungsmacht der DGB-Gewerkschaften stärken.
Am 14.12.2022 haben wir mit vielen Kolleg*innen Druck gemacht und mit unserer Aktion die Fortführung der Verhandlungen der DGB-Tarifgemeinschaft mit den beiden Arbeitgeberverbänden BAP und iGZ in Berlin zur Erhöhung der Entgeltgruppen 3 bis 9 in der Leiharbeitsbranche flankiert. Nachdem bereits die erste Verhandlungsrunde im November ohne Ergebnis blieb, wurde nun auch diese zweite Runde für einen neuen Tarifvertrag nach wenigen Stunden ergebnislos vertagt.
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Die letzte Ausgabe kannst du hier herunterladen:
Newsletter des DGB zur Tarifrunde Leiharbeit, Ausgabe Januar 2023
Zusammen für gute Arbeit in der Leiharbeit! Die Tarifgemeinschaft Leiharbeit besteht aus allen acht DGB-Mitgliedsgewerkschaften. Zusammen erreichen wir das beste Ergebnis. Hier gibt es mehr Infos und den direkten Link zu deiner Gewerkschaft.