Tarifinfo zur Leiharbeit
Broschüre / Flyer02. Januar 2024
Datei herunterladenAlle Infos auf einen Blick
Für die rund 700.000 Beschäftigten der Leiharbeitsbranche in Deutschland gibt es ab Oktober 2024 mehr Geld. Darauf haben sich die DGB-Gewerkschaften und der Gesamtverband der Personaldienstleister e.V. (GVP) in der 3. Verhandlungsrunde geeinigt. In 2 Stufen sollen die Löhne um insgesamt 7,6 Prozent steigen. Die Erklärungsfrist zu den getroffenen Vereinbarungen wurde für beide Seiten auf den 19. März 2024 festgesetzt. Finde hier Antworten zu den wichtigsten Fragen zur Tarifrunde Leiharbeit und zum Tarifabschluss 2024.
Der Tarifvertrag Leiharbeit regelt die Arbeitsbedingungen für Beschäftigte in der Leiharbeit. In ihm ist zum Beispiel festgelegt:
Manchmal werden auch die Begriffe "Tarifvertrag Zeitarbeit" oder "Tarifvertrag Arbeitnehmerüberlassung" genutzt. Dabei meinen alle Begriffe den gleichen Tarifvertrag.
Die Tarifverträge der DGB-Tarifgemeinschaft Leiharbeit gelten für rund 98 Prozent der insgesamt ca. 816.000 Leiharbeiter*innen in ganz Deutschland. Und zwar für alle Leiharbeiter*innen, die bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind, der Mitglied des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister e.V. (BAP) oder des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) ist oder – ohne Mitglied zu sein – eines der beiden Tarifwerke anwendet.
Folgende Tarifparteien sitzen bei den Tarifverhandlungen Leiharbeit am Verhandlungstisch, um einen Tarifvertrag abzuschließen:
Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit bis zum 31. März 2024. Die DGB-Tarifgemeinschaft Leiharbeit wird rechtzeitig die Forderungen für die nächste Tarifrunde aufstellen. Die Arbeitgeberseite wird dann zu Verhandlungen aufgefordert.
Deine Gewerkschaft informiert dich über laufende Tarifrunden. Außerdem versenden wir während einer Tarifrunde regelmäßig den Newsletter "Tarifinfo" per Mail. Abonniere ihn jetzt.
Nach äußerst zähen Verhandlungen haben wir einen guten Abschluss erreicht, der den Beschäftigten in der Leiharbeitsbranche einen realen Lohnzuwachs bringt. In der Laufzeit von 18 Monaten werden die Tabellenentgelte in 2 Stufen um insgesamt 7,6 Prozent angehoben. Der Abstand zum gesetzlichen Mindestlohn konnte deutlich vergrößert werden. Dadurch erhöhen sich auch die Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld für Gewerkschaftsmitglieder.
Im Januar 2023 haben wir als DGB-Tarifgemeinschaft Leiharbeit nach 3 harten Verhandlungsrunden Tariferhöhungen für die Entgeltgruppen 3 bis 9 durchsetzen: Die Entgelte steigen bis Januar 2024 in zwei Stufen um bis zu 13,07 Prozent. Für die Entgeltgruppen 1 bis 2b hatten wir bereits im Sommer 2022 Verbesserungen erzielt. Mitglieder der DGB-Gewerkschaften können außerdem zweimal jährlich einen Mitgliederbonus über jeweils bis zu 350 Euro erhalten.
Je nach Entgeltgruppe liegt das Stundenentgelt damit seit April 2023 zwischen 13 Euro und 25,14 Euro.
Am 1. Januar 2024 werden die Gehälter erneut erhöht. Leiharbeiter*innen erhalten dann zwischen 13,50 Euro und 25,89 Euro je Stunde.
Entgeltgruppe (EG) | Stundenentgelte in Euro ab 1.4.2023 | Stundenentgelte in Euro ab 1.1.2024 |
---|---|---|
1 | 13,00 | 13,50 |
2a | 13,20 | 13,80 |
2b | 13,50 | 14,15 |
3 | 14,55 | 15,06 |
4 | 15,38 | 15,92 |
5 | 17,25 | 17,85 |
6 | 19,24 | 19,82 |
7 | 22,39 | 23,06 |
8 | 23,97 | 24,69 |
9 | 25,14 | 25,89 |
Wir Gewerkschaften hatten neben einer Tabellenerhöhung auch die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie gefordert. Dies scheiterte an einer massiven Verweigerungshaltung der Arbeitgeber. Die einzig mögliche Lösung war, dies in Branchenverhandlungen zu vertagen. Deshalb wurde für die Branchenzuschlagstarifverträge ein Sonderkündigungsrecht vereinbart. Dadurch können diese Tarifverträge zeitnah neu verhandelt werden.
Leiharbeiter*innen, die mindestens 6 Monate Mitglied einer DGB-Gewerkschaft sind und dies per Mitgliederbescheinigung dem Arbeitgeber nachweisen, erhalten 2-mal jährlich eine Extrazahlung. Diese beträgt für das Urlaubsgeld 2024 bis zu 517,50 Euro und für das Weihnachtsgeld 2024 bis zu 536,65 Euro. Für das Urlaubsgeld 2025 werden dann bis zu 557,04 Euro gezahlt.
Je länger man beim Verleihunternehmen beschäftigt ist (Dauer der Betriebszugehörigkeit), umso höher ist der Mitgliedervorteil. Diese "Betriebszugehörigkeit" wird zu festgelegten Tagen berechnet: den sogenannten Stichtagen. Das sind für den Mitgliedervorteil zum Urlaubsgeld der 30. Juni beziehungsweise für den Mitgliedervorteil zum Weihnachtsgeld der 30. November.
Der Mitgliedervorteil wird also 2-mal pro Jahr ausgezahlt. Deshalb muss auch 2-mal im Jahr ein Antrag beim Verleiher gestellt werden.
Zusätzliche Zahlungen zum Urlaubs- und Weihnachtsgeld für Mitglieder der DGB-Gewerkschaften:
Beschäftigungsdauer beim Verleihbetrieb | Zusätzlich zum Urlaubsgeld 2024 | Zusätzlich zum Weihnachtsgeld 2024 |
---|---|---|
nach dem 6. Monat | 258,75 EUR | 268,32 EUR |
im 2. und 3. Jahr | 362,25 EUR | 375,65 EUR |
ab dem 4. Jahr | 517,50 EUR | 536,65 EUR |
Mitglieder unserer Mitgliedsgewerkschaften können sich hierzu bei ihrer Gewerkschaft entsprechend beraten lassen.
Wichtig: Die Auszahlung erfolgt nicht automatisch, sondern muss beantragt werden.
Neue Fristen für 2024 beachten!
Voraussetzung für den Mitgliedervorteil in der Leiharbeit ist, dass man
Wer seinen Antrag rechtzeitig stellt, erhält die Extrazahlung für Mitglieder.
Dafür muss der Antrag für den Mitgliedervorteil in folgenden Zeiten beim Verleiher gestellt werden:
Der Antrag kann formlos, z. B. auch per E-Mail gestellt werden. Wichtig: Lege dem Antrag deine Mitgliedsbescheinigung bei.
Hier geht's zu den Kontaktadressen der DGB-Gewerkschaften für die Mitgliedsbescheinigung.
Wir setzen uns in den DGB-Gewerkschaften gemeinsam für bessere Entgelt- und Arbeitsbedingungen in der Leiharbeit ein. Der Mitgliedervorteil konnte nun endlich erreicht werden, aber zum Beispiel auch mehr Urlaubstage für die Beschäftigten der Leiharbeitsbranche. Je mehr Beschäftigte Gewerkschaftsmitglied sind, desto mehr Verhandlungsmacht haben wir in den Tarifrunden – und desto mehr können wir für dich durchsetzen.
Deine Gewerkschaft informiert dich über laufende Tarifverhandlungen. Außerdem kannst du unseren Newsletter “Tarifinfo” per Mail abonnieren. Hier halten wir dich ebenfalls während einer Tarifrunde regelmäßig auf dem Laufenden.
02. Januar 2024
Datei herunterladen