Tarifvertrag Leiharbeit:

Alle Infos auf einen Blick

Alle Infos zur Tarifrunde Leiharbeit

Verhandlungsergebnis in der Tarifrunde 2024 erzielt

Für die rund 700.000 Beschäftigten der Leiharbeitsbranche in Deutschland gibt es ab Oktober 2024 mehr Geld. Darauf haben sich die DGB-Gewerkschaften und der Gesamtverband der Personaldienstleister e.V. (GVP) in der 3. Verhandlungsrunde geeinigt. In 2 Stufen sollen die Löhne um insgesamt 7,6 Prozent steigen. Die Erklärungsfrist zu den getroffenen Vereinbarungen wurde für beide Seiten auf den 19. März 2024 festgesetzt. Finde hier Antworten zu den wichtigsten Fragen zur Tarifrunde Leiharbeit und zum Tarifabschluss 2024.

Tarifwende

Immer weniger Menschen arbeiten mit Tarifvertrag. Die Tarifbindung sinkt. Dadurch haben Beschäftigte viele Nachteile: weniger Geld und weniger Sicherheit. Darum brauchen wir eine Tarifwende

Alles Wichtige rund um die Tarifverträge in der Leiharbeit

Was ist der Tarifvertrag Leiharbeit/Zeitarbeit/Arbeitnehmerüberlassung?

Der Tarifvertrag Leiharbeit regelt die Arbeitsbedingungen für Beschäftigte in der Leiharbeit. In ihm ist zum Beispiel festgelegt: 

Manchmal werden auch die Begriffe "Tarifvertrag Zeitarbeit" oder "Tarifvertrag Arbeitnehmerüberlassung" genutzt. Dabei meinen alle Begriffe den gleichen Tarifvertrag. 

Für wen gelten die Tarifverträge der DGB-Tarifgemeinschaft Leiharbeit?

Die Tarifverträge der DGB-Tarifgemeinschaft Leiharbeit gelten für rund 98 Prozent der insgesamt ca. 816.000 Leiharbeiter*innen in ganz Deutschland. Und zwar für alle Leiharbeiter*innen, die bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind, der Mitglied des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister e.V. (BAP) oder des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) ist oder – ohne Mitglied zu sein – eines der beiden Tarifwerke anwendet.

Wer verhandelt bei den Tarifverhandlungen Leiharbeit?

Folgende Tarifparteien sitzen bei den Tarifverhandlungen Leiharbeit am Verhandlungstisch, um einen Tarifvertrag abzuschließen: 

  • auf Seiten der Arbeitnehmer*innen: DGB-Tarifgemeinschaft Leiharbeit, also unsere acht Gewerkschaften unter Verhandlungsführung des DGB
  • auf Seiten der Arbeitgeber: Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ), die aus den beiden Arbeitgeberverbänden iGZ (Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen) und BAP (Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister) besteht.
Wie lange gilt der Tarifvertrag?

Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit bis zum 31. März 2024. Die DGB-Tarifgemeinschaft Leiharbeit wird rechtzeitig die Forderungen für die nächste Tarifrunde aufstellen. Die Arbeitgeberseite wird dann zu Verhandlungen aufgefordert.

Wie kann ich mich über Tarifrunden in der Leiharbeit informieren?

Deine Gewerkschaft informiert dich über laufende Tarifrunden. Außerdem versenden wir während einer Tarifrunde regelmäßig den Newsletter "Tarifinfo" per Mail. Abonniere ihn jetzt.

 

Realer Lohnzuwachs für Leiharbeiter*innen
Nach äußerst zähen Verhandlungen haben wir einen guten Abschluss erreicht, der den Beschäftigten in der Leiharbeitsbranche einen realen Lohnzuwachs bringt. In der Laufzeit von 18 Monaten werden die Tabellenentgelte in 2 Stufen um insgesamt 7,6 Prozent angehoben. Der Abstand zum gesetzlichen Mindestlohn konnte deutlich vergrößert werden. Dadurch erhöhen sich auch die Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld für Gewerkschaftsmitglieder.
Stefan Körzell, DGB-Vorstandsmitglied

Wie viel verdient man in der Leiharbeit? Welche Tariftabelle gilt aktuell?

Im Januar 2023 haben  wir als DGB-Tarifgemeinschaft Leiharbeit nach 3 harten Verhandlungsrunden Tariferhöhungen für die Entgeltgruppen 3 bis 9 durchsetzen: Die Entgelte steigen bis Januar 2024 in zwei Stufen um bis zu 13,07 Prozent. Für die Entgeltgruppen 1 bis 2b hatten wir bereits im Sommer 2022 Verbesserungen erzielt. Mitglieder der DGB-Gewerkschaften können außerdem zweimal jährlich einen Mitgliederbonus über jeweils bis zu 350 Euro erhalten. 

Je nach Entgeltgruppe liegt das Stundenentgelt damit seit April 2023 zwischen 13 Euro und 25,14 Euro. 

Am 1. Januar 2024 werden die Gehälter erneut erhöht. Leiharbeiter*innen erhalten dann zwischen 13,50 Euro und 25,89 Euro je Stunde. 

Die aktuelle Tariftabelle Leiharbeit für alle Entgeltgruppen

Entgeltgruppe (EG)Stundenentgelte in Euro ab 1.4.2023Stundenentgelte in Euro ab 1.1.2024
113,0013,50
2a13,2013,80
2b13,5014,15
314,5515,06
415,3815,92
517,2517,85
619,2419,82
722,3923,06
823,9724,69
925,1425,89

Arbeitgeber verweigern Inflationsprämie

Wir Gewerkschaften  hatten neben einer Tabellenerhöhung auch die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie gefordert. Dies scheiterte an einer massiven Verweigerungshaltung der Arbeitgeber. Die einzig mögliche Lösung war, dies in Branchenverhandlungen zu vertagen. Deshalb wurde für die Branchenzuschlagstarifverträge ein Sonderkündigungsrecht vereinbart. Dadurch können diese Tarifverträge zeitnah neu verhandelt werden. 

Branchenzuschlagstarife existieren bisher in folgenden Branchen:

  • Metall- und Elektroindustrie
  • Textil- und Bekleidungsindustrie
  • Holz- und Kunststoff verarbeitende Industrie
  • Chemische Industrie
  • Kunststoff verarbeitende Industrie
  • Kautschukindustrie
  • Kali- und Steinsalzbergbau
  • Papier erzeugende Industrie
  • Papier/Pappe/Kunststoffe verarbeitende Industrie
  • Druckindustrie für gewerbliche Arbeitnehmer 
  • Schienenverkehrsbereich

Wie hoch ist der Mitgliedervorteil für Gewerkschaftsmitglieder in der Leiharbeit?

Leiharbeiter*innen, die mindestens 6 Monate Mitglied einer DGB-Gewerkschaft sind und dies per Mitgliederbescheinigung dem Arbeitgeber nachweisen, erhalten 2-mal jährlich eine Extrazahlung. Diese beträgt für das Urlaubsgeld 2024 bis zu 517,50 Euro und für das Weihnachtsgeld 2024 bis zu 536,65 Euro. Für das Urlaubsgeld 2025 werden dann bis zu 557,04 Euro gezahlt.

Je länger man beim Verleihunternehmen beschäftigt ist (Dauer der Betriebszugehörigkeit), umso höher ist der Mitgliedervorteil. Diese "Betriebszugehörigkeit" wird zu festgelegten Tagen berechnet: den sogenannten Stichtagen. Das sind für den Mitgliedervorteil zum Urlaubsgeld der 30. Juni beziehungsweise für den Mitgliedervorteil zum Weihnachtsgeld der 30. November

Der Mitgliedervorteil wird also 2-mal pro Jahr ausgezahlt. Deshalb muss auch 2-mal im Jahr ein Antrag beim Verleiher gestellt werden.

Mitgliedervorteil Leiharbeit

Zusätzliche Zahlungen zum Urlaubs- und Weihnachtsgeld für Mitglieder der DGB-Gewerkschaften: 

Beschäftigungsdauer beim VerleihbetriebZusätzlich zum Urlaubsgeld 2024Zusätzlich zum Weihnachtsgeld 2024
nach dem 6. Monat258,75 EUR268,32 EUR
im 2. und 3. Jahr362,25 EUR375,65 EUR
ab dem 4. Jahr517,50 EUR536,65 EUR

Mitglieder unserer Mitgliedsgewerkschaften können sich hierzu bei ihrer Gewerkschaft entsprechend beraten lassen.

Wichtig: Die Auszahlung erfolgt nicht automatisch, sondern muss beantragt werden. 

So erhältst du den Mitgliedervorteil: Diese Fristen gelten

Neue Fristen für 2024 beachten!

Voraussetzung für den Mitgliedervorteil in der Leiharbeit ist, dass man

  1. mindestens 6 Monate Mitglied in einer DGB-Gewerkschaft ist und
  2. mindestens seit 6 Monaten in einem Verleihbetrieb beschäftigt ist.

Wer seinen Antrag rechtzeitig stellt, erhält die Extrazahlung für Mitglieder. 

Dafür muss der Antrag für den Mitgliedervorteil in folgenden Zeiten beim Verleiher gestellt werden:

  • Extrazahlung zum Urlaubsgeld: Die Frist für den Antrag endete am  30. Juni 2024
  • Extrazahlung zum Weihnachtsgeld: ab 19. Oktober bis spätestens 30. November 2024

Der Antrag kann formlos, z. B. auch per E-Mail gestellt werden. Wichtig: Lege dem Antrag deine Mitgliedsbescheinigung bei.

Hier geht's zu den Kontaktadressen der DGB-Gewerkschaften für die Mitgliedsbescheinigung.

Der Musterantrag hier zum Download

  • Musterantrag für den Mitgliedervorteil Leiharbeit (PDF, 196 kB) Download PDF

Noch nicht Mitglied in einer DGB-Gewerkschaft?

Wir setzen uns in den DGB-Gewerkschaften gemeinsam für bessere Entgelt- und Arbeitsbedingungen in der Leiharbeit ein. Der Mitgliedervorteil konnte nun endlich erreicht werden, aber zum Beispiel auch mehr Urlaubstage für die Beschäftigten der Leiharbeitsbranche. Je mehr Beschäftigte Gewerkschaftsmitglied sind, desto mehr Verhandlungsmacht haben wir in den Tarifrunden – und desto mehr können wir für dich durchsetzen.

Mitglied werden!

Organisiere dich und werde Mitglied! Hier kannst du dich über eine Mitgliedschaft informieren:

So bleibst du über die Tarifrunden in der Leiharbeit informiert

Deine Gewerkschaft informiert dich über laufende Tarifverhandlungen. Außerdem kannst du unseren Newsletter “Tarifinfo” per Mail abonnieren. Hier halten wir dich ebenfalls während einer Tarifrunde regelmäßig auf dem Laufenden. 

Tarifinfo zum Download

Bleib informiert!

Während der Tarifrunde versenden wir regelmäßig den Newsletter "Tarifinfo" per Mail. Also: Bleib informiert und abonniere ihn jetzt!

Mit der Anmeldung wird dem Erhalt der ausgewählten Newsletter zugestimmt. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Nähere Informationen zur Datenverarbeitung können in unserer Datenschutzerklärung nachgelesen werden.

Das könnte dich auch interessieren

Tarifbindung

Öffentliche Aufträge nur noch an Unternehmen, die nach Tarif zahlen: Mit dem Bundestariftreuegesetz kann der Staat für faire Löhne und bessere Arbeitsbedingungen sorgen.

Tarifbindung

Mehr lesen

Leiharbeit/Zeitarbeit

Tipps und Hilfen für Beschäftigte in der Leiharbeit oder Zeitarbeit, etwa zur Kurzarbeit, Arbeitszeit, Vertrag, Kündigung, Arbeitsschutz und vieles mehr. Welche Regeln gelten? Was muss ich beachten?

Ratgeber

Mehr lesen

Tarifvertrag

Ein Tarifvertrag regelt Rechte und Pflichten von Arbeitnehmer*innen und Arbeitgebern. Dazu gehören Löhne, Arbeitszeit und Urlaub. Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen.

Ratgeber

Mehr lesen

Mindestlohn und Tarifpolitik

Wir setzen uns für gute Arbeitsbedingungen durch eine starke Tarifbindung und einen existenzsichernden Mindestlohn ein. Auf den folgenden Seiten informieren wir über unsere tarifpolitische Arbeit.

Politikfeld

Mehr lesen