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Urlaubsgeld

Mit Tarifvertrag ist mehr drin

Wo steht, ob ich Urlaubsgeld erhalte?

Ob man Urlaubsgeld bekommt, steht entweder im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag, wenn es eine tarifliche Regelung gibt. Ein Anspruch auf Urlaubsgeld kann sich auch ergeben, wenn Urlaubsgeld üblicherweise im Betrieb gezahlt wird. Fest steht: Tarifverträge lohnen sich! Denn 2022/2023 haben74 Prozent der Beschäftigten, deren Betriebe in der Privatwirtschaft tarifgebunden waren Urlaubsgeld erhalten, dagegen haben nur 35 Prozent der Beschäftigten ohne Tarifvertrag von Urlaubsgeld profitiert (siehe Abbildung).

Tarifverträge und Betriebsrat: auch bei Urlaubsanspruch von Vorteil

Nicht nur beim Urlaubsgeld bringt ein Tarifvertrag Beschäftigten Vorteile: In der Regel haben Beschäftigte mit Tarifvertrag auch deutlich mehr Urlaubstage als gesetzlich vorgeschrieben. Laut Gesetz haben Arbeitnehmer*innen in Deutschland bei einer 6-Tage-Woche Anspruch auf 24 Urlaubstage im Jahr. Bei einer 5-Tage-Woche macht das jährlich 20 Tage. Beschäftigte mit Tarifvertrag haben hingegen durchschnittlich 30 Tage Urlaub im Jahr. 

Allerdings beanspruchen die Beschäftigten nicht immer ihre vertraglich vereinbarten Urlaubstage. Einfluss darauf hat auch, ob es einen Betriebsrat gibt, wie eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung zeigt. Ein Betriebsrat ist also auch in Sachen Urlaub von Vorteil. So schöpfen in mitbestimmten Unternehmen rund 3/4 der Beschäftigten ihren Urlaub voll aus. In Unternehmen ohne Betriebsrat sind es dagegen über 10 Prozent weniger. Ein Grund dafür ist wohl, dass Betriebsvereinbarungen regeln, wie Urlaub zu beantragen ist, welche Kriterien für die Zustimmung oder Ablehnung von Anträgen gelten und ob Resturlaub auf das Folgejahr übertragen werden kann. Noch entscheidender ist, dass Beschäftigte mit Betriebsrat besser über ihre Rechte informiert sind – und dass Arbeitgeber Anträge wohl eher bewilligen, wenn sie im Konfliktfall damit rechnen müssen, dass sich ein Betriebsrat einschaltet. Die Untersuchung zeigt einen weiteren positiven Effekt betrieblicher Mitbestimmung: In Betrieben mit Betriebsrat stehen Beschäftigten durchschnittlich 1,3 Urlaubstage mehr zur Verfügung als in Betrieben ohne Betriebsrat.

 

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Wer bekommt Urlaubsgeld?

In erster Linie profitieren in der Privatwirtschaft vor allem Arbeitnehmer*innen mit Tarifvertrag von Urlaubsgeld. Neben den Unterschieden zwischen Beschäftigten mit und ohne Tarifvertrag, zeigen sich die altbekannten Muster der Ungleichheit: Frauen bekommen seltener Urlaubsgeld als Männer. Und auch Beschäftigte im Osten haben gegenüber den Kolleg*innen in Westdeutschland das Nachsehen. Neben dem Hauptfaktor Tarifbindung, spielen also leider immer noch Geschlecht und Wohnort eine wichtige Rolle und entscheiden möglicherweise darüber, wer es sich leisten kann zu verreisen und wer nicht.

Eine Stärkung und Ausweitung der Tarifbindung kann hier entgegenwirken. Denn: Wer in Ostdeutschland nach Tariflohn bezahlt wird, verdient kaum weniger als in Westdeutschland. Frauen, die in tarifgebundenen Unternehmen arbeiten, verdienen fast 1/5 mehr als Frauen ohne Tarifvertrag.

Habe ich einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld?

Nein. Zahlt der Arbeitgeber trotzdem welches, ist das eine freiwillige Leistung, die im Zweifel auch wieder gestrichen werden kann. Der wirkliche Anspruch kann sich häufig nur aus Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen ergeben. Da es keinen gesetzlichen Anspruch gibt, ist Höhe und Auszahlungstermin nicht übergeordnet geregelt. Wie unterschiedlich die Höhe des Urlaubsgeldes dabei ausfällt, zeigt die Auswertung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI). Häufig erreichen die DGB-Mitgliedsgewerkschaften in den Tarifverhandlungen Urlaubsgelder in Höhe von 70 Prozent des Monatslohns oder mehr. Es zeigt sich aber auch, dass gerade in Branchen mit schwacher Tarifbindung die Höhe des Urlaubsgeldes niedriger ausfällt.

Wofür wir uns als DGB einsetzen

Wir als DGB setzen uns für gute Arbeits- und Lebensbedingungen von Arbeitnehmer*innen ein. Dazu zählt eine faire Bezahlung und ausreichend Zeit für Erholung. Wie sich beim Thema Urlaubsgeld erneut deutlich zeigt: Es müssen alle Hebel in Gang gesetzt werden, um die Tarifbindung in Deutschland zu stärken. Die Vorteile für die Beschäftigten liegen auf der Hand – Tarifverträge verbessern merklich die Arbeits-, Einkommens- und Lebensbedingungen.

Die Tarifbindung zu stärken, darf nicht nur Aufgabe der Gewerkschaften sein. Eine starke Tarifbindung geht jede*n etwas an, denn mehr Tarifverträge sind im gesamtgesellschaftlichen Interesse.

Deshalb: jetzt aktiv werden und für bessere Arbeits- Einkommens- und Lebensbedingungen kämpfen! Jetzt Mitglied einer Gewerkschaft werden!

Warum wir für Gute Arbeit und Gutes Leben jetzt eine Tarifwende brauchen:

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