Mit Beginn der Sommerferien werden wieder viele Schülerinnen und Schüler ihr Taschengeld mit einem Ferienjob aufbessern und so erste Einblicke in die Arbeitswelt erhalten. Aber welche Regeln gelten für die Ferienarbeit? Die DGB-Jugend gibt Tipps.
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Das Mindestlohngesetz gilt auch für Ferienarbeit. Jedoch haben nur Jugendliche ab 18 Jahren den Anspruch auf den Mindestlohn. Die im Juni beschlossene Erhöhung auf 12 Euro gilt ab Oktober, bis dahin müssen mindestens 9,82 Euro je Stunde, bzw. ab dem 1. Juli 2022 10,45 Euro pro Stunde gezahlt werden. Für unter 18-Jährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung gilt das Mindestlohngesetz leider nicht – eine gesetzliche Lücke, die die DGB-Jugend vehement kritisiert. Hier sollte man die Lohnhöhe ganz genau im Blick haben, wenn der Arbeitsvertrag unterzeichnet wird: Auch Ferienjobs müssen fair bezahlt werden.
Auf jeden Fall sollte jede Schülerin und jeder Schüler nur mit einem Vertrag in der Hand einen Ferienjob beginnen. Der muss vorher abgeschlossen werden und ganz klar Aufgaben, Arbeitszeiten und den Lohn regeln.
Und was passiert, wenn sich einer verletzt? Während des Ferienjobs sind Schülerinnen und Schüler bei der Unfallversicherung des Arbeitgebers versichert. Dieser Schutz beginnt ab dem ersten Arbeitstag und gilt auch für den Weg zur Arbeit und zurück nach Hause.
Wenn Arbeitgeber sich nicht an die Gesetze halten, sollte man zusammen mit den Eltern was dagegen tun. Verstöße gegen Arbeitsschutzgesetze sollte keiner tolerieren. Am besten wendet man sich in solchen Fällen an die Aufsichtsbehörden – in der Regel sind das örtliche Gewerbeaufsichtsämter oder die Ämter für Arbeitsschutz. Arbeitgeber, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen, müssen mit heftigen Geldbußen rechnen.
DGB-Bundesjugendsekretär Kristof Becker: „Ich rate jedem jungen Menschen am besten schon vor Beginn eines Ferienjobs Mitglied der Gewerkschaft zu werden. Schlechte Bezahlung und Verstöße gegen Arbeitsschutzgesetze sollte niemand tolerieren.“