Was ist Bildungsurlaub? Habe ich Anspruch auf Bildungsurlaub? Und wie kann ich Bildungsurlaub beantragen? Wir geben eine Übersicht mit den wichtigsten Informationen für Arbeitnehmer*innen.
Etwas Neues lernen, sich persönlich und beruflich weiterentwickeln: 77 Prozent der Beschäftigten sind an Fortbildungen interessiert – aber nur 1 bis 2 Prozent nehmen Bildungsurlaub, obwohl sie in fast allen Bundesländern einen gesetzlichen Anspruch darauf haben. Die einen kennen ihre Freistellungsansprüche nicht, die anderen wissen nicht, wie sie Bildungsurlaub beantragen oder fürchten Nachteile im Betrieb. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und erklären Schritt für Schritt den Weg zum Bildungsurlaub.
In 14 von 16 Bundesländern gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub für Arbeitnehmer*innen. Dabei unterscheiden sich die Bezeichnungen: In manchen Bundesländern werden die Extra-Urlaubstage zur Weiterbildung auch "Bildungsfreistellung" oder "Bildungszeit" genannt.
Bayern und Sachsen sind derzeit die beiden einzigen Bundesländer, in denen es keinen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub gibt.
Für einen Bildungsurlaub (in manchen Bundesländern als Bildungsfreistellung oder Bildungszeit bezeichnet) müssen Arbeitgeber*innen ihren Mitarbeiter*innen bezahlten Urlaub für eine Weiterbildung geben. Darauf haben die Beschäftigten (in 14 von 16 Bundesländern) einen gesetzlichen Anspruch. Bildungsurlaub wird zusätzlich zum regulären Urlaubsanspruch gewährt – für Bildungsurlaub wird also kein Erholungsurlaub gekürzt oder abgezogen. Der Inhalt der Weiterbildung muss nicht zwangsläufig mit der beruflichen Tätigkeit in Verbindung stehen.
In der Regel haben Arbeitnehmer*innen Anspruch auf 5 Tage Bildungsurlaub pro Jahr beziehungsweise 10 Tage in 2 Jahren.
Der Inhalt der Fortbildung muss nicht in direktem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen. Das Spektrum reicht von Sprachkursen über konkrete fachliche Fortbildungen bis zu politischen Seminaren oder persönlichkeitsbildenden Kursen. Voraussetzung für die Freistellung ist, dass der Kurs als Bildungsurlaub anerkannt ist.
Das DGB-Bildungswerk und Gewerkschaften bieten anerkannte Seminare zu verschiedenen Themen an. Informiere dich hier, welche Seminare die gewerkschaftlichen Bildungsanbieter*innen durchführen: Weitere Informationen zu Seminaren und Angeboten.
Die Voraussetzungen für Bildungsurlaub: Grundsätzlich muss es in deinem Bundesland einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub geben und du musst ein Seminar wählen, das als Bildungsurlaub anerkannt ist.
Während des Bildungsurlaubs zahlt der oder die Arbeitgeber*in den Lohn bzw. das Gehalt weiter, wie bei einem regulären Urlaub. Die Kursgebühren, Ausgaben für Lehrmittel sowie Kosten für Fahrten und Unterkunft übernimmt er oder sie nicht. Diese müssen die Arbeitnehmer*innen selber tragen. Sie können die Ausgaben jedoch in der Steuererklärung geltend machen.
Wie können Arbeitnehmer*innen bei ihren Arbeitgeber*innen Bildungsurlaub beantragen? Von Bundesland zu Bundesland kann es bei einem Antrag auf Bildungsurlaub leicht unterschiedliche Regelungen geben. Die folgende Grafik zeigt den grundsätzlichen Ablauf:
Weg zum Bildungsurlaub: Diese Schritte musst du gehen, wenn du Bildungsurlaub machen möchtest. DGB / Berliner Botschaft
Finde heraus, welche Regelungen in deinem Bundesland gelten: