Das Arbeitslosengeld (auch ALG II) – meist Hartz IV genannt – ist die Grundsicherung für erwerbsfähige Hilfebedürftige. Hartz IV wurde nun vom Bürgergeld abgelöst. Die DGB-FAQ mit den wichtigsten Fragen und Antworten.
Welche weiteren Verbesserungen sind beim Bürgergeld geplant?
Hartz IV und Kinder: Welche Zusatzleistungen werden gezahlt?
Sie haben Fragen zum Arbeitslosengeld 1? Die Antworten gibt unsere FAQ zu ALG 1.
Das Bürgergeld ist die neue Grundsicherung für alle, die arbeiten können und ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. (Hintergrund: die Mehrheit der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist nicht arbeitslos, da sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen - weil sie Kinder erziehen, Angehörige pflegen, noch zur Schule gehen, krank sind, als Aufstocker bereits erwerbstätig sind u.a.m.)
Die Regelsätze steigen ab dem 1.1.2023 um 11,8 Prozent. Damit würde die fürs nächste Jahr erwartete Teuerungsrate (Prognosen bis zu 9,5 Prozent) vollständig ausgeglichen. Ein*e Alleinstehende*r bekäme dann 53 Euro mehr (siehe Tabelle).
Regelsatz bisher | Regelsatz ab 1.1.2023 (geplant) | |
Alleinstehende und Alleinerziehende | 449 Euro | 502 Euro |
Paare | 404 Euro | 451 Euro |
18- bis 24-jährige Kinder | 360 Euro | 402 Euro |
14- bis 17-jährige Kinder | 376 Euro | 420 Euro |
Sechs- bis 13-jährige Kinder | 311 Euro | 348 Euro |
Kinder bis fünf Jahre | 285 Euro | 318 Euro |
Quelle: Bürgergeld-Gesetz (Entwurf der Bundesregierung)
Arbeit lohnt sich auch finanziell nach wie vor. Das zeigen unsere Beispielrechnungen (aktualisiert am 18.11.2022):
Arbeitnehmer*in, alleinstehend (38-h-Woche, Mindestlohn von 12 Euro) | Bürgergeldempfänger*in, alleinstehend |
Brutto: 1.976 Euro Netto: 1.527 Euro Wohngeld: 56 Euro | Regelsatz: 502 Euro Warmmiete: 411 Euro |
Verfügbares Einkommen: 1.583 Euro | Verfügbares Einkommen: 913 Euro |
Die Rechnung zeigt: Wer alleinstehend ist und zum Mindestlohn in Vollzeit arbeitet, verdient 670 Euro mehr als eine Person, die Bürgergeld bezieht. |
Paar, 2 Kinder (8 + 12 Jahre alt), ein Verdienst (38-h-Woche, Mindestlohn von 12 Euro) | Paar, 2 Kinder (8 + 12 Jahre alt), im Bürgergeldbezug |
Brutto: 1.976 Euro Netto: 1.578 Euro Kindergeld: 500 Euro Kinderzuschlag: 500 Euro Wohngeld: 628 Euro | Regelsatz: 1.598 Euro Warmmiete: 770 Euro |
Verfügbares Einkommen: 3.206 Euro | Verfügbares Einkommen: 2.368 Euro |
Die Rechnung zeigt: Eine Familie mit zwei Kindern, in der ein Elternteil Vollzeit zum Mindestlohn arbeitet, verdient 838 Euro mehr als eine Familie im Bürgergeldbezug. |
Paar, 2 Kinder (8 + 12 Jahre alt), zwei Verdienste (je 28,5-h-Woche, Mindestlohn von 12 Euro) | Paar, 2 Kinder (8 + 12 Jahre alt) im Bürgergeldbezug |
Brutto: 2.964 Euro Netto: 2.382 Euro Kindergeld: 500 Euro Kinderzuschlag: 271 Euro Wohngeld: 467 Euro | Regelsatz: 1.598 Euro Warmmiete: 770 Euro |
Verfügbares Einkommen: 3.620 Euro | Verfügbares Einkommen: 2.368 Euro |
Die Rechnung zeigt: Eine Familie mit zwei Kindern, in der beide Elternteile Teilzeit zum Mindestlohn arbeiten, verdient 1.252 Euro mehr als eine Familie im Bürgergeldbezug. |
Alleinerziehende, 1 Kind (12 Jahre alt), ein Verdienst (28,5-h-Woche, Mindestlohn von 12 Euro) | Alleinerziehende, 1 Kind (12 Jahre alt) im Bürgergeldbezug |
Brutto: 1.482 Euro Netto: 1.219 Euro Kindergeld: 250 Euro Kinderzuschlag: 250 Euro Wohngeld: 405 Euro | Regelsatz: 850 Euro Mehrbedarf: 60 Euro Warmmiete: 560 Euro |
Verfügbares Einkommen: 2.124 Euro | Verfügbares Einkommen: 1.470 Euro |
Die Rechnung zeigt: Eine Alleinerziehende mit einem Kind, die zum Mindestlohn in Teilzeit arbeitet, verdient 654 Euro mehr, als eine Alleinerziehende im Bürgergeldbezug. |
Die Rechnungen berücksichtigen das ab 2023 geltende erhöhte Kindergeld, den erhöhten Kinderzuschlag, den erhöhten steuerlichen Grundfreibetrag sowie die Wirkungen des Wohngeld-Plus-Gesetzes.
Karenzzeit: Ängste vor sozialem Abstieg sollen genommen werden und die Lebensleistung von langjährig Beschäftigen wertgeschätzt werden: Im ersten Jahr des Leistungsbezugs wird die Kaltmiete plus die kalten Nebenkosten in voller Höhe erstattet – ohne Prüfung, ob die Kosten angemessen sind. Zudem müssen Ersparnisse nicht mehr vorab aufgebraucht werden. Das geschützte Schonvermögen beträgt 40.000 Euro für eine Person, für jede weitere Person im Haushalt kommen 15.000 Euro hinzu. Selbstgenutztes Wohneigentum bleibt außer Betracht.
Nachhaltige Vermittlung in Arbeit: Statt einer schnellen Vermittlung in irgendeine Arbeit – auch in prekäre und schlecht bezahlte Jobs – wird künftig berufliche Weiterbildung eine größere Rolle spielen: So erhalten beispielsweise Erwerbslose, die einen Berufsabschluss nachholen, ein zusätzliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro monatlich.
Kooperative Arbeitsweise der Jobcenter: Integrationsziele (in welche Tätigkeit soll vermittelt werden?) und Integrationsschritte (welche Fördermaßnahmen sind dafür notwendig?) sollen künftig nicht mehr vom Jobcenter vorgegeben, sondern einvernehmlich vereinbart werden. Die Sanktionen sollen entschärft werden und stärker auf Vertrauen gesetzt werden.
Nachdem ein Kompromiss mit der Union gefunden wurde und auch der Vermittlungsausschuss zugestimmt hat, kann das Bürgergeld zum 1. Januar 2023 in Kraft treten. Da die die Ampel-Parteien im Bundesrat keine Mehrheit haben, konnten CSU/CDU einige Verschlechterungen durchsetzen. So entfällt die Vertrauenszeit, in der es keine Sanktionen geben sollte, und Ersparnisse und die vertraute Wohnung sind kürzer geschützt. Der Kompromiss ermöglicht aber, dass die Regelsätze zügig erhöht und viele weitere, wichtige Verbesserungen in Kraft treten können.
DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel zum Kompromiss am 22.11.2022: "Der Kompromiss ist gut: Das Bürgergeld schafft für viele mehr Sicherheit, stärkt die Solidarität und damit für alle den sozialen Zusammenhalt. Höhere Regelsätze lindern existentielle Nöte und das Bürgergeld schafft definitiv Perspektiven und neue Chancen für Arbeitslose. Diese Verbesserungen hat sich die Ampel nicht von der CDU abringen lassen – und das ist auch gut so. Der bessere Schutz von Ersparnissen bedeutet mehr Wertschätzung und das Sicherheitsversprechen für viele langjährig Beschäftige, dass bei Arbeitslosigkeit ein freier Fall nach unten ausgeschlossen ist. Diese Sicherheit ist für jede Arbeitnehmerin und jeden Arbeitnehmer wichtig – unabhängig davon, ob sie tatsächlich jemals ins Bürgergeld rutschen. Die Sanktionen sind deutlich entschärft, Vertrauen und Eigeninitiative sollen an ihre Stelle treten. Das Bürgergeld befördert so eine Zusammenarbeit, die auf Kooperation setzt, den Menschen etwas zutraut und gute Hilfsangebote macht. Wesentliche Verbesserungen des Bürgergelds hat die Ampel damit in den Verhandlungen gerettet. Die Union tut gut daran, sich zukünftig konstruktiv für bessere Lösungen im Interesse von Beschäftigten und Erwerbslosen einzusetzen. Kampagnen, die den Nährboden für Spaltungsprozesse liefern, nützen weder der Demokratie, noch sind sie gut für eine solidarische Gesellschaft."
Hartz IV (ALG II) erhalten alle erwerbsfähigen und bedürftigen Personen, die mindestens 15 Jahre alt sind und die Altersgrenze für die Rente noch nicht erreicht haben.
Erfüllt eine Person diese Bedingungen, dann erhalten auch die Partnerin oder der Partner und die Kinder Leistungen – auch wenn sie selbst nicht erwerbsfähig sind.
Leistungsberechtigt sind nur Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben. Für Menschen ohne deutschen Pass und für Personen in einer Ausbildung gelten einschränkende Sonderregelungen.
Arbeitnehmer*innen, die Heizkosten nachzahlen müssen, können einen Rechtsanspruch auf Erstattung durch die Jobcenter haben. Denn bei Hartz IV wird der Leistungsanspruch und das vorhandene Einkommen gegenübergestellt. Liegt das Einkommen unter dem Anspruch, wird die Lücke als Hartz IV ausgezahlt. Im Falle einer hohen Heizkosten-Nachforderung können Personen, deren Einkommen eigentlich über dem Grundsicherungsniveau liegt, für einen Monat leistungsberechtigt werden. Denn in dem Monat, in dem die Nachforderung bezahlt werden muss, steigt der Leistungsanspruch deutlich – eventuell sogar über das vorhandene Einkommen.
Ein Beispiel: Einem Paar mit einem Kind und durchschnittlicher Miete stehen bei der Grundsicherung monatlich 1.790 Euro zu. Da das Paar einschließlich Kindergeld über ein anrechenbares Einkommen von 2.000 Euro verfügt, besteht kein laufender Anspruch auf Grundsicherung. Muss nun aber eine Heizkosten-Nachforderung von 600 Euro gezahlt werden, dann steigt der Leistungsanspruch im Monat der Fälligkeit von 1.790 Euro auf 2.390 Euro und übersteigt das Einkommen deutlich. In diesem Monat besteht ein Leistungsanspruch in Höhe von 390 Euro. Bedingung für eine Erstattung ist, dass spätestens in dem Monat, in der die Nachforderung gezahlt werden muss, beim Jobcenter ein Antrag auf Grundsicherung gestellt wird.
Erwerbsfähig ist, wer unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich arbeiten kann. Personen, die akut krank und arbeitsunfähig sind, gelten trotzdem als erwerbsfähig, wenn sie voraussichtlich spätestens in sechs Monaten wieder arbeiten können.
Auch wer Kinder erzieht oder Angehörige pflegt und deshalb nicht oder nur sehr eingeschränkt arbeiten kann, gilt als erwerbsfähig und ist damit leistungsberechtigt.
Hilfebedürftig ist, wer kein ausreichendes Einkommen oder kein „Vermögen“ hat. Personen sind hilfebedürftig, wenn sie keine eigenen, erheblichen Ersparnisse haben, um den eigenen Lebensunterhalt und den ihrer Angehörigen aus eigener Kraft bezahlen zu können.
Die Jobcenter prüfen die Hilfebedürftigkeit. Dazu werden die Hartz-IV-Leistungen (Regelsatz für den Lebensunterhalt sowie für die Warmmiete) dem vorhandenen Einkommen gegenübergestellt. Liegt das eigene Einkommen unter den Hartz-IV-Leistungen, besteht Hilfebedürftigkeit. Das Jobcenter zahlt dann den Differenzbetrag.
Partner*innen, die zur Bedarfsgemeinschaft gehören, müssen ihre Einkommen und Vermögen füreinander einsetzen, ebenso Eltern oder Elternteile für die Kinder und Stiefkinder, die zur Bedarfsgemeinschaft zählen. Hat ein Kind ausreichendes eigenes Einkommen (z. B. Unterhalt, Ausbildungsvergütung), dann gilt es nicht als hilfebedürftig und fällt aus der Bedarfsgemeinschaft heraus. In diesem Fall wird das Kindergeld bei den Eltern angerechnet und mindert deren Anspruch.
Das Einkommen für Hartz IV wird so angerechnet: Es werden alle ALG-II-Leistungen zusammengezählt. Dazu zählen unter anderem die Regelsätze und Wohnkosten, die den Personen in einer Bedarfsgemeinschaft zustehen. Das vorhandene Einkommen wird dieser Summe gegenübergestellt. Liegt dieses Einkommen unter dem Anspruch des Haushalts, dann wird die fehlende Lücke als Hartz IV (ALG II) ausgezahlt.
Bei dieser Gegenüberstellung wird das vorhandene Einkommen nicht vollständig berücksichtigt. Vorab werden Freibeträge abgezogen: Jeder volljährigen Person steht eine 30-Euro-Pauschale zu, die von jeder Art Einkommen abgezogen werden kann. Wer arbeitet, hat zudem einen Erwerbstätigenfreibetrag. Dieser steigt mit dem Einkommen und beträgt maximal 300 Euro. Erwerbstätige mit Kind erhalten maximal 330 Euro.
Früher wurde beim Hartz IV (ALG II) „Vermögen“ berücksichtigt. Lag das Vermögen über einem Freibetrag, bestand kein Leistungsanspruch und das Vermögen musste zunächst für den Lebensunterhalt verbraucht werden.
Seit der Corona-Pandemie ist die Vermögensprüfung faktisch ausgesetzt und Ersparnisse sind in fast allen Fällen geschützt. Denn es gelten relativ hohe Freibeträge, die dazu führen, dass sich Ersparnisse und ein Hartz-IV-Anspruch nicht mehr wie früher ausschließen.
Ein Single darf 60.000 Euro besitzen. Leben mehrere Personen zusammen, erhöhen sich die 60.000 Euro um je 30.000 Euro für jede weitere Person.
Hartz IV (ALG II) setzt sich zusammen aus einer Pauschale für den Lebensunterhalt, dem so genannten Regelsatz und Leistungen für die Wohnkosten (Stand ab 01.01.2022):
Zusätzlich zu den Regelsätzen wird die Warmmiete für eine Mietwohnung übernommen bzw. die Kosten für selbstgenutztes Wohneigentum, soweit sie angemessen sind. Was für die Wohnkosten angemessen ist, dafür legt jede Kommune eine Obergrenze fest.
Sonderregel in der Corona-Pandemie: Die kommunalen Obergrenzen wurden in der Corona-Pandemie außer Kraft gesetzt. Es werden die tatsächlichen Wohnkosten in voller Höhe übernommen. Diese günstige Sonderregel gilt mindestens noch bis Ende 2022 und soll voraussichtlich auch beim Bürgergeld für alle neuen Anträge weiter gelten.
Für Kinder können längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres zusätzliche Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket gezahlt werden für:
Die oben genannten Personen können zusätzliche Leistungen für den dadurch entstehenden Mehrbedarf erhalten. Ein Anspruch auf Mehrbedarf besteht auch, wenn Warmwasser im Haushalt z. B. mit einem Durchlauferhitzer selbst erzeugt werden muss. Die Höhe dieses Mehrbedarfs hängt vom Alter der Personen ab und beträgt maximal 10,33 Euro im Monat.
In besonderen Ausnahmefällen kann der Anspruch auf einen „unabweisbaren besonderen Mehrbedarf“ entstehen.
Neben diesen Geldleistungen besteht auch ein Anspruch auf Dienstleistungen wie Information, Beratung und Unterstützung, mit dem Ziel, wieder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen zu können.
Wer Hartz IV (ALG II) erhält, muss jede zumutbare Arbeit annehmen. Das gilt auch, wenn weniger als der tarifliche oder ortsübliche Lohn gezahlt wird, oder es sich nur um einen Minijob ohne Sozialversicherungsschutz handelt.
Es kann aber keine Arbeit zugemutet werden,
Wer eine zumutbare Arbeit ohne wichtigen Grund aufgibt oder ablehnt, dem droht eine Leistungskürzung, eine sogenannte Hartz IV-Sanktion. Laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts darf dabei der Regelsatz um höchstens 30 Prozent gekürzt werden.
Eine Hartz-IV-Sanktion wird auch verhängt, wenn eine Fördermaßnahme ohne wichtigen Grund abgebrochen oder nicht begonnen wird. Wer gegen die Eingliederungsvereinbarung verstößt, kann auch sanktioniert werden. Die Eingliederungsvereinbarung ist ein Vertrag, der die Pflichten des Leistungsberechtigten und die Angebote des Jobcenters regelt.
Mit der Planung des neuen Bürgergelds besteht zur Zeit ein Sanktionsmoratorium. Die 30-Prozent-Kürzungen der Leistungen sind bis zum 1. Juli 2023 ausgesetzt.
Verhängt werden weiterhin 10-Prozent-Kürzungen, wenn Termine beim Jobcenter versäumt werden.
Die Jobcenter besitzen eine Vielzahl von Instrumenten, um die Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu fördern. Möglich sind beispielsweise:
Im Regelfall besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Das Jobcenter entscheidet, welche Hilfe es für erforderlich hält. Die Qualität und der Nutzen der einzelnen Maßnahmen sind sehr unterschiedlich.
Einige Fördermaßnahmen, insbesondere die kurzen Aktivierungsmaßnahmen, werden von Teilnehmenden als wenig hilfreich für die eigene persönliche Entwicklung empfunden.
Maßnahmen, die zu einem Berufsabschluss führen, führen hingegen oftmals zu einer neuen Beschäftigung.
Der DGB hat einen ausführlichen Ratgeber (92 Seiten) „Hartz IV: Tipps und Hilfe vom DGB“ veröffentlicht.
Die Ratgeber kann als Broschüre gegen eine Versandkostenpauschale bestellt oder kostenlos als PDF heruntergeladen werden.
Die DGB-Homepage informiert fortlaufend über Neuregelungen bei Hartz IV und Gesetzesänderungen, die die Themen des Ratgebers betreffen.
Die Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosen bietet eine komfortable Online-Adressensuche, mit der wohnortnahe Beratungsstellen und Erwerbslosengruppen gefunden werden können.
DGB/Simone M. Neumann
Ausführliche Informationen enthält die Broschüre "Hartz-IV Tipps und Hilfen des DGB“ (90 Seiten). Der Ratgeber enthält Tipps, die bares Geld wert sein können. Bestellbar zum Versandkostenpreis oder als kostenloser Download unter Hartz-IV - Tipps und Hilfen des DGB