Deutscher Gewerkschaftsbund

29.04.2023
DGB-Ratgeber zur Steuererklärung

Steuertipps 2023: Wichtiges zur Steuererklärung

Muss ich eine Steuererklärung abgeben? Was hat es mit der Homeoffice-Pauschale auf sich? Und wie kann ich meinen Gewerkschaftsbeitrag von der Steuer absetzen? Wir haben die wichtigsten Tipps für deine Steuererklärung zusammengefasst.

Steuererklärung lohnt sich für die Mehrheit. 2018 erhielten 88,1 Prozent eine Erstattung.

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Direkt zu unserer neuen Broschüre: Lohnsteuer Grundbegriffe 2023

Steuererklärung 2023: Was du wissen musst

Warum eine Steuererklärung einreichen?

Eine Steuererklärung einzureichen, lohnt sich in den meisten Fällen – auch für Arbeitnehmer*innen. So erhielten 2018 88,1 Prozent der Steuerpflichtigen eine Erstattung und nur 10,5 Prozent mussten eine Nachzahlung leisten (s. Grafik oben). Besonders wer hohe absetzbare Ausgaben hat, kann steuerlich profitieren. Laut einer Erhebung des Statistischen Bundesamts wurden den Steuerpflichtigen 2018 durchschnittlich 1.072 Euro vom Finanzamt zurückerstattet.

Einkommensteuer: So hoch waren die Erstattungen (1072 Euro) bzw. Nachzahlungen (1152 Euro) durchschnittlich 2018*, Quelle: Statistisches Bundesamt, *unbeschränkt Steuerpflichtige mit Einkünften ausschließlich aus nichtselbstständiger Arbeit und evtl. Kapitaleinkünften

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Wer muss eine Steuererklärung abgeben?

Nicht alle Lohnsteuerzahler*innen sind zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Denn die Unternehmen ziehen die anfallende Lohnsteuer ihrer Beschäftigten monatlich vom Gehalt ab und führen diese direkt an das zuständige Finanzamt ab.

Allerdings sind viele Arbeitnehmer*innen zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.

Drei Beispiele von vielen: Menschen, die

  • verheiratet sind und eine*r von beiden hat die Steuerklasse V oder VI oder bei der Steuerklasse IV ist der Faktor eingetragen worden,
  • Nebeneinkünfte oder Lohnersatzleistungen (wie z.B. Kurzarbeitergeld, Elterngeld) über 410 Euro erhalten haben,
  • Freibeträge für Werbungskosten, Sonderausgaben oder eine außergewöhnliche Belastung nutzen.

Bis wann muss ich die Steuererklärung beim Finanzamt einreichen?

Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung für das Jahr 2022 einreichen wollen, haben dafür bis zum 30. September 2023 Zeit. Wer Hilfe durch einen Lohnsteuerhilfeverein oder eine*n Steuerberater*in erhält, bekommt eine Fristverlängerung: Die Erklärung für das Steuerjahr 2022 über eine Steuerberatung muss bis zum 31. Juli 2024 eingereicht werden.

Kann ich meinen Gewerkschaftsmitgliedsbeitrag von der Steuer absetzen?

Ja! Gewerkschaftsmitglieder können ihren Mitgliedsbeitrag von der Steuer absetzen. Wie bei vielen Ausgaben, die Arbeitnehmer*innen durch ihren Beruf entstehen, kann auch die Mitgliedschaft in der Gewerkschaft als Werbungskosten bei der Steuererklärung angegeben werden.

Das gilt auch für steuerpflichtige Rentner*innen, Beschäftigte in Arbeitsteilzeit und Menschen im Vorruhestand.

Wie hilft mir meine Gewerkschaft bei der Steuererklärung?

Die acht Mitgliedsgewerkschaften im Deutschen Gewerkschaftsbund stehen ihren Mitgliedern auch bei Fragen rund um die Steuererklärung helfend und beratend zur Seite. Sie unterstützen ihre Mitglieder direkt oder haben für sie Kooperationen mit Lohnsteuerhilfevereinen und Steuerberatungen zu attraktiven Konditionen eingerichtet.

Nähere Informationen gibt es auf den jeweiligen Seiten der Einzelgewerkschaften:

Vier Begriffe, die bei der Steuererklärung besonders häufig Fragen aufwerfen: Grundfreibetrag, Homeoffice-Pauschale, Kindergeld, Vermögenswirksame Leistungen

  1. Grundfreibetrag
  2. Homeoffice-Pauschale
  3. Kindergeld / Kinderfreibeträge
  4. Vermögenswirksame Leistungen

Was ist der Grundfreibetrag?

Der Grundfreibetrag bezeichnet ein Einkommen, das bis zu dieser Höhe als Existenzminimum steuerfrei ist. Nur das darüberhinausgehende Einkommen wird besteuert.

  • Im Jahr 2022 gilt ein Grundfreibetrag von 10.347 Euro für Singles.
  • Für Ehepaare und Lebenspartnerschaften beläuft sich der Grundfreibetrag auf 20.694 Euro.

Nur das Einkommen, das über den Grundfreibetrag hinausgeht, wird versteuert. Zum 1. Januar 2023 wurde der Grundfreibetrag auf 10.908 Euro für Singles bzw. 21.817 Euro für Ehepaare und Lebenspartnerschaften angehoben.

Einkommensgrenzen Grundfreibetrag in Euro

 

Jahr

Singles

Ehepaar/
Lebenspartnerschaft

2022

10.347

20.694

2023

10.908

21.817

 

Was ist die Homeoffice-Pauschale?

Wer oft zu Hause arbeitet, trägt zunächst die Betriebskosten für seinen Arbeitsplatz im sogenannten Homeoffice (anteilige Miete, Heizung, Strom) selbst, kann sie dann aber über die sogenannte Homeoffice-Pauschale als Werbungskosten bei der Einkommensteuer geltend machen:

  • Ab 2023 an bis zu 210 Tagen statt bisher nur 120 Homeoffice-Tagen.
  • Für jeden Tag im Homeoffice können Arbeitnehmer*innen 6 Euro pro Tag steuerlich geltend machen.
  • Maximal können also bis zu 1.260 Euro im Jahr über die Homeoffice-Pauschale abgesetzt werden.

Im Vergleich zur bisherigen Rechtslage reicht es künftig für den Abzug der Homeoffice-Pauschale von 6 Euro aus, wenn die steuerpflichtige Person an einem Tag ihre Tätigkeit überwiegend (bisher ausschließlich) in der häuslichen Wohnung ausübt. Damit kann unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich die Entfernungspauschale für denselben Kalendertag geltend gemacht werden. Ist für den heimischen Arbeitsplatz weitere Büroausstattung nötig und der Arbeitgeber übernimmt diese Kosten nicht, kann dieser Aufwand zusätzlich als Werbungskosten geltend gemacht werden, da er nicht von der Pauschale umfasst ist.

Wichtige Fakten zur Homeoffice-Pauschale

 

Höhe Homeoffice-Pauschale pro Tag

6 Euro

Max. Anzahl von Tagen im Jahr

210

Max. Gesamthöhe im Jahr

1.260 Euro

 

Kindergeld oder Kinderfreibetrag – Welche Variante bringt mir mehr?

Wer Kindergeld erhält, dem steht in der Regel auch der Kinderfreibetrag zu. Das Finanzamt prüft im Rahmen der Steuererklärung, welche Variante eine höhere Entlastung bringt:

  • Kindergeld (2022 = monatlich 250 Euro je Kind) und Kinderbonus (2022 = einmalig 100 Euro je Kind)
  • oder der Kinderfreibetrag.

Das Finanzamt gewährt von sich aus die für Eltern günstigere Variante. Das ist die sogenannte Günstigerprüfung. Doch damit diese Prüfung erfolgt, müssen Eltern eine Steuererklärung abgegeben haben (einschließlich Anlage Kind).

Belief sich 2022 das zu versteuernde Einkommen von Alleinerziehenden auf unter ca. 33.000 Euro, ist das Kindergeld in der Regel besser. Für Ehepaare/Lebenspartnerschaften verdoppelt sich dieser Wert auf etwa 66.000 Euro.

Menschen mit darüber liegendem zu versteuerndem Einkommen werden durch Kinderfreibeträge stärker entlastet als durch das Kindergeld. Das Kindergeld bekommen im Jahresverlauf zunächst aber alle Berechtigten. Das Finanzamt gewährt die Kinderfreibeträge nachträglich von Amtswegen im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung. Das bereits ausgezahlte Kindergeld erhöht dann im Gegenzug die Steuerschuld der Eltern und wird auf diesem Weg vom Finanzamt wieder einkassiert.

>> Mehr Infos zum Kindergeld <<

Wie funktionieren vermögenswirksame Leistungen (VL)?

Vermögenswirksame Leistungen (kurz VL) sind Geld, das Beschäftigte zusätzlich zu ihrem Gehalt vom Arbeitgeber erhalten, um damit Vermögen aufzubauen. Sie betragen maximal 40 Euro im Monat. Diese können Arbeitnehmer*innen zum Beispiel in einem Bausparplan, Bausparvertrag oder Fondssparplan anlegen. Sie werden also nicht als zusätzliches Gehalt ausgezahlt, sondern sind freiwillige Leistungen des Arbeitgebers ausschließlich zum Vermögensaufbau. Die Einzelheiten regeln Arbeits- und Tarifverträge.

Werden bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten, erhalten Beschäftigte für ihre Vermögensanlagen zusätzlich noch Geld vom Staat in Form der Arbeitnehmersparzulage. Die Förderung gibt's für zwei Arten von vermögenswirksamen Leistungen (VL), die nebeneinander nutzbar sind:

1) Vermögenswirksame Leistungen zum Wohnungsbau

Für Vermögenswirksame Leistungen zum Wohnungsbau gibt es eine Arbeitnehmersparzulage von neun Prozent auf höchstens 470 Euro, maximal 42,30 Euro im Jahr (470 Euro mal neun Prozent). Begünstigt sind Bausparkassenbeiträge oder Entschuldung von Wohneigentum.

Voraussetzung ist, dass bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Wichtig: ausschlaggebend ist nicht das Bruttoeinkommen, sondern das zu versteuernde Einkommen:

  • Alleinstehende: 17.900 Euro
  • Ehepaare bzw. eingetragene Lebenspartnerschaften: 35.800 Euro

Kinderfreibeträge erhöhen diese Einkommensgrenzen. So darf zum Beispiel ein Ehepaar mit einem Kind 2022 ein zu versteuerndes Einkommen von bis zu 44.348 Euro haben (35.800 Euro Grenzbetrag plus 8.548 Euro Kinderfreibetrag einschließlich Betreuungsfreibetrag).

2) Vermögenswirksame Leistungen zu Vermögensbeteiligungen

Für VL zu Vermögensbeteiligungen gibt es eine Arbeitnehmersparzulage von 20 Prozent auf höchstens 400 Euro, maximal 80 Euro im Jahr. Anlageformen sind z. B. Sparverträge über Wertpapiere und Beteiligungsverträge mit dem Arbeitgeber.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass das zu versteuernde Einkommen folgende Grenzen nicht überschreitet:

  • Alleinerziehende: 20.000 Euro
    Ehepaare bzw. eingetragene Lebenspartnerschaften: 40.000 Euro

Wie bei der Wohnungsbauförderung erhöhen Kinderfreibeträge auch hier die Einkommensgrenzen.


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Unsere DGB-Broschüre Lohnsteuer Grundbegriffe bietet einen umfangreichen Einblick zum Thema Einkommensteuererklärung in 58 Kapiteln von A wie "Altersentlastung" bis Z wie "Zumutbare Belastung". Wie bieten sie hier zum kostenlosen Download. Jetzt herunterladen!


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