Lohnsteuer Grundbegriffe 2025
Broschüre / Flyer07. April 2025
Datei herunterladenWir haben die wichtigsten Tipps für deine Steuererklärung zusammengefasst.
Eine Steuererklärung einzureichen lohnt sich in den meisten Fällen – auch für Arbeitnehmer*innen. So erhielten 2020 insgesamt rund 85 Prozent der Steuerpflichtigen, die eine Steuererklärung abgaben, eine Erstattung. Nur etwa 14 Prozent mussten eine Nachzahlung leisten. Besonders wer hohe absetzbare Ausgaben hat, kann steuerlich profitieren. Laut einer Erhebung des Statistischen Bundesamts wurden den Steuerpflichtigen 2020 durchschnittlich 1.063 Euro erstattet. Die durchschnittliche Höhe der Nachzahlung betrug 2020 dagegen durchschnittlich 1.053 Euro.
DGB / Quelle: Statistisches Bundesamt
DGB / Quelle: Statistisches Bundesamt
Arbeitnehmer*innen, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, sind beispielsweise Menschen, die…
Aber auch für Kolleg*innen, die nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, kann die Abgabe einer Steuererklärung sinnvoll sein. Das kann etwa der Fall sein, wenn die Werbungskosten (z. B. Aufwendungen für den Arbeitsweg, selbst beschaffte Arbeitsmittel und Berufskleidung) die Höhe des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von derzeit 1.230 Euro pro Jahr übersteigen oder wenn ein Mitglied einer politischen Partei seine Mitgliedsbeiträge steuerermäßigend geltend machen möchte.
Wenn du für das Jahr 2024 zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet bist, hast du dafür bis zum 31. Juli 2025 Zeit. Wenn du Hilfe durch einen Lohnsteuerhilfeverein oder eine*n Steuerberater*in erhält, bekommst du eine Fristverlängerung: Die Erklärung für das Steuerjahr 2024 über eine Steuerberatung muss dann erst bis zum 30. April 2026 eingereicht werden.
Wer seine Steuererklärung für das Jahr 2023 mithilfe eines Lohnsteuervereins oder eines Steuerberaters erstellt, muss diese bis zum 2. Juni 2025 einreichen.
Ja! Wenn du ein Gewerkschaftsmitglied bist, kannst du deinen Mitgliedsbeitrag von der Steuer absetzen. Wie bei vielen Ausgaben, die Arbeitnehmer*innen durch ihren Beruf entstehen, kann auch die Mitgliedschaft in der Gewerkschaft als Werbungskosten bei der Steuererklärung angegeben werden.
Das gilt auch für Beschäftigte in Arbeitsteilzeit, Pensionäre und Menschen im Vorruhestand.
Unsere 8 Mitgliedsgewerkschaften im Deutschen Gewerkschaftsbund stehen ihren Mitgliedern auch bei Fragen rund um die Steuererklärung helfend und beratend zur Seite. Sie unterstützen dich als Mitglied direkt, haben für dich Kooperationen mit Lohnsteuerhilfevereinen zu attraktiven Konditionen eingerichtet oder bieten dir die Möglichkeit des vergünstigten Bezugs von Lohnsteuererklärungssoftware.
Nähere Informationen gibt es auf den jeweiligen Seiten der Einzelgewerkschaften:
Was ist der Grundfreibetrag?
Der Grundfreibetrag bezeichnet ein Einkommen, das bis zu dieser Höhe als Existenzminimum steuerfrei ist. Nur das darüberhinausgehende Einkommen wird besteuert.
Im Regelfall wird der Grundfreibetrag bereits anteilig beim monatlichen Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber berücksichtigt. Wer sonst keine steuermäßigenden Sachverhalte geltend machen kann und ganzjährig beschäftigt war, muss also deswegen nicht extra eine Steuererklärung einreichen.
Was ist die Homeoffice-Pauschale?
Wenn du oft zu Hause arbeitest, trägst zunächst du die Betriebskosten für deinen Arbeitsplatz im sogenannten Homeoffice (anteilige Miete, Heizung, Strom) selbst, kannst sie dann aber über die sogenannte Homeoffice-Pauschale als Werbungskosten bei der Einkommensteuer geltend machen:
Im Vergleich zur bisherigen Rechtslage reicht es künftig für den Abzug der Homeoffice-Pauschale - im Steuerdeutsch: "Tagespauschale" - von 6 Euro aus, wenn die steuerpflichtige Person an einem Tag ihre Tätigkeit überwiegend (bisher ausschließlich) in der häuslichen Wohnung ausübt. Damit kann unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich die Entfernungspauschale für denselben Kalendertag geltend gemacht werden. Ist für den heimischen Arbeitsplatz weitere Büroausstattung nötig und der Arbeitgeber übernimmt diese Kosten nicht, kann dieser Aufwand zusätzlich als Werbungskosten geltend gemacht werden, da er nicht von der Pauschale umfasst ist.
Wichtige Informationen zur Homeoffice-Pauschale:
Höhe Homeoffice-Pauschale pro Tag | 6 Euro |
Max. Anzahl von Tagen im Jahr | 210 |
Max. Gesamthöhe im Jahr | 1260 Euro |
Kindergeld oder Kinderfreibetrag – Welche Variante bringt mir mehr?
Wer Kindergeld erhält, dem steht in der Regel auch der Kinderfreibetrag zu. Das Finanzamt prüft im Rahmen der Steuererklärung, welche Variante eine höhere Entlastung bringt:
Das Finanzamt gewährt von sich aus die für Eltern günstigere Variante. Das ist die sogenannte Günstigerprüfung. Doch damit diese Prüfung erfolgt, müssen Eltern eine Steuererklärung abgegeben haben (einschließlich Anlage Kind).
Eltern mit höheren Einkommen werden durch Kinderfreibeträge stärker entlastet als durch das Kindergeld. Das Kindergeld bekommen im Jahresverlauf zunächst aber alle Berechtigten. Das Finanzamt gewährt die Kinderfreibeträge nachträglich von Amts wegen im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung. Das bereits ausgezahlte Kindergeld erhöht dann im Gegenzug die Steuerschuld der Eltern und wird auf diesem Weg vom Finanzamt wieder einkassiert.
Unsere DGB-Broschüren Lohnsteuer Grundbegriffe bieten einen umfangreichen Einblick zum Thema Einkommensteuererklärung in 58 Kapiteln von A wie "Altersentlastungsbetrag" bis Z wie "Zumutbare Belastung". Wir bieten sie unten zum kostenlosen Download. Wer noch seine Steuerklärung aus den Jahren 2020-22 machen muss, findet hier unsere Vorgängerbroschüren. Jetzt herunterladen!
07. April 2025
Datei herunterladen01. April 2024
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