Bei alleinstehenden Arbeitnehmern beginne die Höherbelastung bereits bei Abfindungen von 30.000 DM mit 335 DM und erreiche bei 70.000 DM bereits 3.461 DM. Im Stahlbereich, mit Abfindungen zwischen 100.000 DM und 110.000 DM erreiche die Mehrbelastung sogar 5.000 DM und mehr D-Mark. Diese Höherbelastungen werden durch alle Schritte der Steuerreform zwar gemildert, aber keineswegs auch nur annähernd beseitigt.
Bei Verheirateten errechnen sich zwar bis zu Entlassungsabfindungen von 40.000 DM keine Mehrbelastung durch die Fünftel-Regel. Die von einigen Politikern behauptete Besserstellung durch die Fünftel-Regelung im Vergleich zum halben Steuersatz trete allerdings im erwähnenswerten Umfang erst ein, wenn alle Schritte der Einkommensteuerreform in Kraft sein werden. Das bedeutet: Nicht die Fünftel-Regel bringt hier nachvollziehbare Vorteile, sondern erst Absenkungen des Einkommensteuertarifes, die allen Steuerpflichtigen zugute kommen.
Putzhammer äußerte die Hoffnung, dass im weiteren Gesetzgebungsverfahren aufgrund eingehender Prüfung der Sachlage Bundesregierung und Bundestag die Position des DGB übernehmen werden.
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