Kündigungsschutz verbessern
Die Aufweichung des Kündigungsschutzes ist zurückzunehmen sowie der Schutz der Beschäftigten
zu verbessern, z.B. durch die gesetzliche Festlegung der Schriftform bei Arbeitsverträgen und
Kündigungen.
100 % Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Die Wiederherstellung der vollen Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch Gesetz und die
Rücknahme der Kürzung des Krankengeldes ist unabdingbar. Auch bei Teilzeit wirkt sich dieser
Rechtsabbau besonders bei Frauen sehr negativ aus.
Winterarbeitslosigkeit verhindern
Die gesetzlichen Verschlechterungen des früheren Schlechtwettergeldes müssen korrigiert werden.
Der Schutz der Arbeitnehmer vor Winterarbeitslosigkeit ist durch geeignete gesetzliche
Neuregelungen unter Berücksichtigung der zwischenzeitlichen tarifvertraglichen Änderungen zu
verbessern.
Chancengleichheit bei Arbeitskämpfen wiederherstellen
Dafür ist die Rücknahme der Änderungen des § 116 AFG (jetzt § 146 SGB III) und die Sicherstellung
des Anspruchs auf Kurzarbeitergeld bei arbeitsbedingter Kurzarbeit dringend notwendig.
Verbandsklagerecht einräumen
Angesichts des bisher möglichen, sanktionslosen Tarifbruchs gehört zur Absicherung der
Tarifautonomie ein Verbandsklagerecht zur Durchsetzung von Tarifrechten gegenüber
Arbeitgeberverbänden und den einzelnen Arbeitgebern.
Neue Arbeitszeitsouveränität schaffen
Neben einer Anpassung des Arbeitszeitgesetzes an die tarifliche Entwicklung durch Senkung der
gesetzlichen Regelarbeitszeit pro Woche auf 40 Stunden, einer gesetzlichen Überstundenbegrenzung
und Freizeitausgleich für unerläßliche Überstunden sind weitere Schritte zur Verkürzung der
Arbeitszeit dringend nötig. Darunter fällt auch die Erleichterung des Wechsels von Vollzeit auf
Teilzeit mit einem Rückkehrrecht, insbesondere bei familiären oder pflegerischen Aufgaben. Im
Altersteilzeitgesetz ist die Wiederbesetzungsregelung zu verbessern, damit den Beschäftigten in
Klein- und Mittelbetrieben diese Option ermöglicht wird. Eine gesetzliche Insolvenzsicherung ist für
Altersteilzeit und Arbeitszeitkonten einzuführen, damit Zeitsouveränität für Beschäftigte nicht zum
finanziellen Bumerang wird.
Neue Arbeitsformen absichern
Überlegt werden müssen Modelle zur Erhöhung der Attraktivität von Teilzeitarbeit, auch im Hinblick
auf ihre rentenrechtliche Absicherung, damit insbesondere Frauen im Alter nicht ein zweites Mal
diskriminiert werden wegen ihrer spezifische Erwerbsbiographie. Dies ist auch einer der zentralen
Gründe, warum jede dauerhafte Beschäftigung und damit auch 620-DM-Arbeitsverhältnisse und
Scheinselbständigkeit in die Sozialversicherung einzubeziehen sind. Frauendiskriminierende
Regelungen beim Leistungsbezug und der Zumutbarkeit nach dem Arbeitsförderungsgesetz (jetzt
SGB III) müssen dringend abgeschafft werden.
Demokratie im Betrieb und Verwaltung verwirklichen
Umstrukturierungen in den Betrieben der Privatwirtschaft und den Verwaltungen des öffentlichen
Dienstes lassen Teilhaberecht weitgehend leerlaufen. Hiergegen bedarf es energischer
gesetzgeberischer Maßnahmen mit dem Ziel, die Demokratie im Betrieb und Verwaltungen
auszubauen. Die Reichweite der Betriebsratsrechte muß sich auf alle abhängigen Beschäftigten
beziehen. Der Arbeitgeber darf nicht durch einseitige Änderung seiner betrieblichen
Organisationsstrukturen Arbeitnehmer betriebsratslos stellen. Ein zeitgemäßer Betriebsbegriff muß
die Zusammenarbeit der Beschäftigten zum Ausgang nehmen. Der Erhalt und die Erweiterung der
Mitbestimmungsrechte, insbesondere zur Beschäftigungssicherung im Rahmen tariflicher Vorgaben
ist dringend erforderlich. Die Rücknahme der Verschlechterung bei Verhandlungen des Betriebsrates
bei Betriebsänderungen und Massenentlassungen ist unverzichtbar. Die Entbürokratisierung des
Wahlverfahrens für Betriebsräte und seine Erleichterung im Kleinbetrieb ist zur Errichtung von
Betriebsräten und damit zur Ermöglichung demokratischer Teilhabe zu verbessern.
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