Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 134 - 16.07.1998

Rechte abhängig Beschäftigter voranbringen

Eine Folge der Kahlschlagpolitik der Regierungsparteien ist die Verschlechterung der finanziellen und rechtlichen Situation der abhängig Beschäftigten, darin sind sich Ursula Engelen-Kefer, DGB-Vize, und Annelie Buntenbach, arbeitsmarktpolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen, einig. Bedingt durch die unzureichende Bekämpfung der Massenarbeitslosigkeit und den Sozialabbau sind nicht nur die Beschäftigungsbedingungen, sondern auch die Möglichkeiten der demokratischen Teilnahme im Arbeitsleben drastisch beschnitten worden. Tarifrechte müssen gestärkt, ihre Durchsetzung erleichtert und die Mitbestimmung im Betrieb, Verwaltung sowie am Arbeitsplatz gesichert und verbessert werden. Tarifbruch muß geächtet und rechtlich unterbunden werden. Dafür müssen kurz- und mittelfristige neue Rechtsinstrumente installiert werden. Hierzu besteht insbesondere die Notwendigkeit, von der einseitigen Ausrichtung an Unternehmerzielen und öffentlich verordneten "Abmagerungskuren" Abstand zu nehmen und statt dessen die Schaffung abgesicherter Beschäftigung und gesellschaftlicher Teilhabe in den Mittelpunkt zu stellen.

Kündigungsschutz verbessern
Die Aufweichung des Kündigungsschutzes ist zurückzunehmen sowie der Schutz der Beschäftigten zu verbessern, z.B. durch die gesetzliche Festlegung der Schriftform bei Arbeitsverträgen und Kündigungen.

100 % Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Die Wiederherstellung der vollen Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch Gesetz und die Rücknahme der Kürzung des Krankengeldes ist unabdingbar. Auch bei Teilzeit wirkt sich dieser Rechtsabbau besonders bei Frauen sehr negativ aus.

Winterarbeitslosigkeit verhindern
Die gesetzlichen Verschlechterungen des früheren Schlechtwettergeldes müssen korrigiert werden. Der Schutz der Arbeitnehmer vor Winterarbeitslosigkeit ist durch geeignete gesetzliche Neuregelungen unter Berücksichtigung der zwischenzeitlichen tarifvertraglichen Änderungen zu verbessern.

Chancengleichheit bei Arbeitskämpfen wiederherstellen
Dafür ist die Rücknahme der Änderungen des § 116 AFG (jetzt § 146 SGB III) und die Sicherstellung des Anspruchs auf Kurzarbeitergeld bei arbeitsbedingter Kurzarbeit dringend notwendig.

Verbandsklagerecht einräumen
Angesichts des bisher möglichen, sanktionslosen Tarifbruchs gehört zur Absicherung der Tarifautonomie ein Verbandsklagerecht zur Durchsetzung von Tarifrechten gegenüber Arbeitgeberverbänden und den einzelnen Arbeitgebern.

Neue Arbeitszeitsouveränität schaffen
Neben einer Anpassung des Arbeitszeitgesetzes an die tarifliche Entwicklung durch Senkung der gesetzlichen Regelarbeitszeit pro Woche auf 40 Stunden, einer gesetzlichen Überstundenbegrenzung und Freizeitausgleich für unerläßliche Überstunden sind weitere Schritte zur Verkürzung der Arbeitszeit dringend nötig. Darunter fällt auch die Erleichterung des Wechsels von Vollzeit auf Teilzeit mit einem Rückkehrrecht, insbesondere bei familiären oder pflegerischen Aufgaben. Im Altersteilzeitgesetz ist die Wiederbesetzungsregelung zu verbessern, damit den Beschäftigten in Klein- und Mittelbetrieben diese Option ermöglicht wird. Eine gesetzliche Insolvenzsicherung ist für Altersteilzeit und Arbeitszeitkonten einzuführen, damit Zeitsouveränität für Beschäftigte nicht zum finanziellen Bumerang wird.

Neue Arbeitsformen absichern
Überlegt werden müssen Modelle zur Erhöhung der Attraktivität von Teilzeitarbeit, auch im Hinblick auf ihre rentenrechtliche Absicherung, damit insbesondere Frauen im Alter nicht ein zweites Mal diskriminiert werden wegen ihrer spezifische Erwerbsbiographie. Dies ist auch einer der zentralen Gründe, warum jede dauerhafte Beschäftigung und damit auch 620-DM-Arbeitsverhältnisse und Scheinselbständigkeit in die Sozialversicherung einzubeziehen sind. Frauendiskriminierende Regelungen beim Leistungsbezug und der Zumutbarkeit nach dem Arbeitsförderungsgesetz (jetzt SGB III) müssen dringend abgeschafft werden.

Demokratie im Betrieb und Verwaltung verwirklichen
Umstrukturierungen in den Betrieben der Privatwirtschaft und den Verwaltungen des öffentlichen Dienstes lassen Teilhaberecht weitgehend leerlaufen. Hiergegen bedarf es energischer gesetzgeberischer Maßnahmen mit dem Ziel, die Demokratie im Betrieb und Verwaltungen auszubauen. Die Reichweite der Betriebsratsrechte muß sich auf alle abhängigen Beschäftigten beziehen. Der Arbeitgeber darf nicht durch einseitige Änderung seiner betrieblichen Organisationsstrukturen Arbeitnehmer betriebsratslos stellen. Ein zeitgemäßer Betriebsbegriff muß die Zusammenarbeit der Beschäftigten zum Ausgang nehmen. Der Erhalt und die Erweiterung der Mitbestimmungsrechte, insbesondere zur Beschäftigungssicherung im Rahmen tariflicher Vorgaben ist dringend erforderlich. Die Rücknahme der Verschlechterung bei Verhandlungen des Betriebsrates bei Betriebsänderungen und Massenentlassungen ist unverzichtbar. Die Entbürokratisierung des Wahlverfahrens für Betriebsräte und seine Erleichterung im Kleinbetrieb ist zur Errichtung von Betriebsräten und damit zur Ermöglichung demokratischer Teilhabe zu verbessern.

Nach oben

RSS-Feed

Subscribe to RSS feed
Abonnieren Sie die Pressemeldungen des DGB-Bundesvorstandes.
Kon­takt Pres­se­stel­le
DGB-Bundesvorstand Abteilung Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit Keithstraße 1, 10787 Berlin Telefon:030.24 060-211 E-Mail: presse.bvv@dgb.de
weiterlesen …

Pressefotos DGB GBV

Hier finden Sie die aktuellen Pressefotos des Geschäftsführenden DGB-Bundesvorstandes zum Download. Abdruck in Printmedien und Veröffentlichung im Internet sind im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung mit Quellennachweis frei.