Bei den 44.000 Erwerbslosen, denen zeitweise die Leistung wegen Versäumnis der Meldepflicht entzogen wurde, könne nicht pauschal von Drückebergern gesprochen werden. Es gebe eine Vielzahl persönlicher Gründe, warum ein Arbeitsloser die Meldepflicht versäumt haben könne, außerdem sei diese Regelung neu und vielen Arbeitslosen noch nicht ausreichend bekannt. Das Versäumnis der Meldepflicht mit Drückebergerei gleichzusetzen, sei nicht akzeptabel, meinte die DGB-Vize. Bei 4 Millionen Arbeitslosen sei dies ebenfalls nur ein Prozent der Fälle.
Bei dieser Größenordnung stelle sich vielmehr die Frage, ob der gewaltige Aufwand, den die Arbeitsämter mit der Meldung der Arbeitslosen betreiben müssen, gerechtfertigt sei. Selbstverständlich könne von einem Arbeitslosen erwartet werden, daß er sich intensiv um Arbeit bemüht und auch regelmäßig beim Arbeitsamt vorspricht. Dies mache jedoch nur Sinn, wenn das Arbeitsamt dann auch konkret für ihn tätig werden könne. Ein reines Abhaken von Fällen hält der DGB nicht für sinnvoll. Ziel müsse deswegen sein, die Mitarbeiter des Arbeitsamtes von Routineauf gaben zu entlasten, damit sie sich insbesondere den Langzeitarbeitslosen und den schwervermittelbaren Arbeitslosen zuwenden können.
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