Das Gesetz sehe mit dem Solidargedanken unvereinbare Regelungen vor, wie z.B. die Kostenerstattung und die Möglichkeit der Zahnärzte, bestimmte Leistungen privat abzurechnen. Diese reichten den Zahnärzten aber offensichtlich nicht aus. Sie rechneten weitere Segmente, und zum Teil zu einem höheren als im Gesetz vorgesehenen Gebührensatz, privat ab. Damit würden die im letzten Jahr mehrfach geäußerten Befürchtungen des DGB Wirklichkeit. "Reicht man den Anbietern den kleinen Finger zu Mehreinnahmen, nehmen sie mehr als eine ganze Hand," sagte die DGB-Vize. Entscheide sich ein Patient für eine nicht von der Gesetzlichen Krankenversicherung(GKV) finanzierte Keramikverblendung, so wollten die Zahnärzte komplett (d.h. auch die in der GKV- Versorgung vorgesehenen Laborleistungen, Beratung, Präparation des Zahnes usw.) privat abrechnen. Dies bedeute erhebliche Mehrkosten für den Patienten. Nach Ansicht des DGB ermögliche das Gesetz aber lediglich die Privatabrechnung der nicht den Leistungen der GKV entsprechenden Keramikverblendung.
Die Patienten seien extrem verunsichert, wie die täglichen Nachfragen bei den Kassen zeigen. Der Ratschlag, mehrere Kostenvoranschläge einzuholen, helfe den Versicherten auch nicht weiter. Obwohl es gesetzwidrig sei, würde ihnen dies in Rechnung gestellt.
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